Tätigkeitsbeschreibung Definition
Tätigkeitsbeschreibungen begegnen Ihnen im Arbeitsalltag immer wieder. Dabei haben Sie unterschiedliche Aufgaben – inhaltliche und rechtliche. Im Detail:
- Tätigkeitsbeschreibung in Stellenanzeigen
Wenn Unternehmen Jobangebote in Jobbörsen formulieren, gibt es meist einen Textblock, der genau beschreibt, was zu den Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle gehört. So finden Bewerber heraus, ob Sie die Position reizt – und ob sie den Herausforderungen gewachsen sind. - Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag
Hier ist die Tätigkeitsbeschreibung ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsplatzbeschreibung (siehe Kasten unten). Damit definiert der Arbeitgeber neben den zu erledigenden Tätigkeiten auch die Eingruppierung der Stelle in der Organisation beziehungsweise im Organigramm: Vorgesetzte und Stellvertreter, Verantwortung und Befugnisse. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die im Arbeitsvertrag fixierten Aufgaben zu erfüllen. Die Stellenbeschreibung ist damit rechtlich bindend. Enthält die Tätigkeitsbeschreibung zudem einen „Versetzungsvorbehalt„, kann der Arbeitgeber Mitarbeitern auch andere Aufgaben zuweisen. - Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis
Auch im Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis findet sich eine umfassende Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten des (Ex-)Arbeitnehmers. Sie ist rein sachlich, faktisch und neutral gehalten. Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis folgt danach die Bewertung und Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Mitarbeiters. Hierin stecken dann die Noten und gefürchteten Geheimcodes im Zeugnis.
Bewerbung: Tätigkeitsbeschreibung statt Arbeitszeugnis?
Wer den Job wechseln will, braucht für „vollständige Bewerbungsunterlagen“ neben Anschreiben und Lebenslauf ein bis drei Arbeitszeugnisse. Blöd, wenn der aktuelle Arbeitgeber von der Bewerbung aber nichts mitbekommen soll. Genau diese Lücke schließt die Tätigkeitsbeschreibung.
Mit der Aussagekraft von Zwischenzeugnis oder Arbeitszeugnis kann es die Tätigkeitsbeschreibung zwar nicht aufnehmen. Wird das Zeugnis vom Vorgesetzten oder Arbeitgeber ausgestellt, hat das für Personaler und potenzielle Arbeitgeber nach wie vor einen anderen Stellenwert und eine höhere Glaubwürdigkeit, als die selbstgeschriebene Tätigkeitsbeschreibung. Sie bleibt daher nur eine Notlösung. ABER: Sie hat auch einige Vorteile…
Vorteile der Tätigkeitsbeschreibung
- Relevanz
In der Tätigkeitsbeschreibung können Sie detailliert darauf eingehen, welche Erfahrungen und Qualifikationen Sie besitzen. Im Zeugnis fällt das aus Platzgründen oft zu kurz aus. Mehr noch: Sie können die Tätigkeitsbeschreibung individuell für jede Bewerbung verfassen – und damit jene Kenntnisse betonen, die am meisten für Sie sprechen. - Diskretion
Aus einem Zwischen- oder Arbeitszeugnis geht klar hervor, wer Ihr aktueller Arbeitgeber ist. Will der künftige Arbeitgeber diese Angaben prüfen, kann er dort leicht anrufen. Das könnte peinlich werden. Mittels Tätigkeitsbeschreibung können Sie das aktuelle Unternehmen verschleiern und sich so ganz diskret bewerben. - Aufwertung
Die Tätigkeitsbeschreibung hilft dabei, Ihr Profil abzurunden und zu schärfen. Jedem geübten Personaler ist klar, dass Sie sich damit heimlich bewerben. Gut so! Denn im Subtext schwingt so gleich mit, dass Sie sich aus einer ungekündigten Position heraus bewerben. Das steigert Ihren Marktwert und Ihre Verhandlungsposition. - Zeitersparnis
Sie können die Tätigkeitsbeschreibung auch nutzen, um Zeit zu überbrücken. Etwa, weil der aktuelle Arbeitgeber zu lange für das Ausstellen des Zwischenzeugnisses oder Arbeitszeugnisses braucht. Um sich in der Zwischenzeit trotzdem bewerben zu können, erwähnen Sie – zum Beispiel per „PS“ im Anschreiben -, dass Sie noch auf das Zeugnis warten und dieses gerne nachreichen, sobald es vorliegt.
TIPP: Um Vertraulichkeit bitten!
Wollen Sie Ihre Jobsuche ohne das Wissen Ihres aktuellen Arbeitgebers durchführen, sollten Sie im Anschreiben zusätzlich um Vertraulichkeit bitten. Eine Formulierung hierfür könnte zum Beispiel lauten: „PS: Da ich mich zurzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, diese Bewerbung vertraulich zu behandeln. Bitte rufen Sie mich nur abends nach 20 Uhr unter der angegebenen Nummer zurück.“
Tätigkeitsbeschreibung Inhalt & Aufbau
Die Stellenbeschreibung besitzt bei Personalern höchste Relevanz. Bei einer Studie der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena kam heraus, dass 85 Prozent der Befragten vor allem die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis lesen – mehr als etwa die Schlussformel (61 Prozent). Damit diese überzeugt, sollte die Tätigkeitsbeschreibung folgende Inhalte und Informationen enthalten:
- Aktueller Arbeitsplatz mit Stellenbeschreibung
- Offizieller Jobtitel
- Dauer der Tätigkeit (Beschäftigungsdauer)
- Inhalte des Arbeitsvertrags und Zusatzregelungen
- Tatsächliche Arbeitsaufgaben
- Befugnisse und Verantwortlichkeiten
- Zielvorgaben, Leistungen und Erfolge
- Erforderliche Kompetenzen, Fähigkeiten, Qualifikationen
- Bewertung der Tätigkeit (z.B. aus Mitarbeitergesprächen)
Durch all die ausführlichen Details enthält die Tätigkeitsbeschreibung alle wesentlichen Informationen, die für einen potenziellen Arbeitgeber relevant sind.
Tätigkeitsbeschreibung Aufbau
Beim Aufbau der Tätigkeitsbeschreibung sollten Sie sich am klassischen Arbeitszeugnis orientieren. Das gibt dem Ganzen einen „offiziellen“ Anstrich. Als Überschrift schreiben Sie einfach „Tätigkeitsbeschreibung“. Unter die Überschrift können Sie eine Erklärzeile ergänzen:
Meine Tätigkeit als _____ bei der _____ AG.
Wer den Arbeitgeber aus genannten Gründen nicht nennen möchte, kann alternativ schreiben:
Meine Tätigkeit als _____ in der _____-Branche.
Danach sollten Sie Ihre Aufgaben möglichst detailliert beschreiben. Das geht wie im tabellarischen Lebenslauf abschnittweise untereinander. Zum Beispiel so:
Projektmanager Qualitätssicherung
Von MM/JJJJ bis MM/JJJJ habe ich ein 10-köpfiges Team geleitet. Meine Aufgabe war, das Projekt _____ zu koordinieren und mit meinem Team in weniger als zwei Wochen eine Lösung für die _____-Aufgabe zu erarbeiten. Binnen zehn Tagen konnten wir bereits die Fehlerrate um 14 Prozent senken.
Wenn Sie viele Tätigkeiten und Projekte nennen wollen, können Sie diese auch knapper in Stichworten formulieren und aufzählen. Das ist eine Geschmacksfrage. Hauptsache, die Tätigkeitsbeschreibung bleibt übersichtlich und die relevanten Informationen sind auf einen Blick zu erfassen.
Tätigkeitsbeschreibung Muster & Beispiel
Beim Schreiben und Formulieren der Tätigkeitsbeschreibung können Sie sich ebenso an der Passage in Ihrem Arbeitsvertrag orientieren. Entscheidend bleibt, dass Sie auswählen: In die Tätigkeitsbeschreibung kommen nur Aufgaben und Tätigkeiten, die für den neuen (!) Job relevant sind. Das Ergebnis einer kompakten, stichwortartigen Tätigkeitsbeschreibung könnte wie im folgenden Muster aussehen. Sie können die Vorlage auch gleich online im Browser editieren und umschreiben. Dazu einfach auf den Kasten klicken.
Tätigkeitsbeschreibung
Meine Tätigkeit als „Büroassistent“ in der Medien-Branche.
Dauer der Beschäftigung: MM/JJJJ bis heute (ungekündigt)
Haupttätigkeiten und Aufgaben
- Übernahme organisatorischer Aufgaben
- Erledigung sämtlicher Korrespondenzen
- Bearbeitung von Reklamationen
- Personalverwaltung
- Vertragsverwaltung
- Terminvereinbarung
- Ansprechpartner für Mitarbeiterfragen
Nebentätigkeiten
- Bearbeitung und Koordination von Urlaubsanträgen
- Reisebuchungen
- Erstellen Mitarbeiterumfragen und Statistiken
- Mitwirkung beim Geschäftsbericht
- Vorbereitende Buchhaltung
Zusammenarbeit mit
- Geschäftsleitung
- Personalabteilung
- Finanzbuchhaltung
- Abteilungsleiter
- Wirtschaftsprüfer (extern)
- Agenturen (extern)
- Coaches und Berater (extern)
Besondere Leistungen und Erfolge
- Kosteneinsparungen bei Geschäftsreisen (minus 18 Prozent)
- Vereinfachung der Terminkoordination und des Berichtswesens
- Steigerung der Mitarbeitermitwirkung bei Umfragen (plus 46 Prozent)
Kompetenzen und Qualifikationen
- Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
- 8-jährige Berufserfahrung
- Ausgezeichnete Kenntnisse in MS Office und SAP
- Ausgeprägte Einsatzbereitschaft
- Selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise
- Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit im Umgang mit sensiblen Daten
- Stets positives Feedback im Jahresgespräch und jährliche Gehaltssteigerungen
Tätigkeitsbeschreibung Tipps & Checkliste
Bevor Sie Ihre Tätigkeitsbeschreibung in die Bewerbung packen, prüfen Sie bitte, ob Sie an all diese Punkte gedacht haben:
- Sachlich
Ihre Aufgaben und Verantwortung im Unternehmen sind realistisch und nachvollziehbar dargestellt. Keine Übertreibungen! Die machen unglaubwürdig. - Professionell
Sie verwenden wichtige Fachbegriffe, um Ihre Tätigkeitsbeschreibung überzeugend und professionell zu gestalten. Fachbegriffe bitte trotzdem (in Klammern) erklären. Nicht jeder Personaler versteht sie. - Einheitlich
Sprachstill und Layout der Beschreibung passen zum Rest der Bewerbungsunterlagen. So wirkt alles wie aus einem Guss. - Neutral
Ihre Motivation und Ziele gehören nicht in die Tätigkeitsbeschreibung, sondern ins Anschreiben. Beschränken Sie sich in dem Dokument nur auf sachliche, nachprüfbare Fakten.
Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag
Die Tätigkeitsbeschreibung in der Bewerbung hat ihren Nutzen und kann diese aufwerten. Sie ist aber fast noch wichtiger im Arbeitsvertrag. Als wesentlicher Bestandteil regelt sie dort die genaue Position des Mitarbeiters im Unternehmens, dessen Aufgaben, Verantwortungsbereiche, Befugnisse und an wen berichtet werden muss. Zudem ist sie Grundlage für die Eingruppierung in bestimmte Tarife.
Sie kann aber auch darüber entscheiden, ob eine betriebsbedingte Kündigung überhaupt rechtswirksam wird. Beispiel: Steht im Arbeitsvertrag, dass Ihre Tätigkeit das Herstellen von Verpackungen umfasst, kann man Ihnen „betriebsbedingt“ nur dann kündigen, wenn der Arbeitgeber keine Verpackungen mehr herstellt. Als Arbeitnehmer sollten Sie daher vorab genau prüfen, welche Formulierungen in der Tätigkeitsbeschreibung beziehungsweise im Arbeitsvertrag stehen.
Die sind ein zweischneidiges Schwert: Je spezieller die Tätigkeit formuliert wird, desto leichter lässt sich dieser Arbeitsplatz streichen und eine Versetzung erschweren. Je allgemeiner die Arbeitsplatzbeschreibung gefasst ist, desto höher zwar der potenzielle Kündigungsschutz. Der Chef kann Ihnen dann aber auch Aufgaben zuweisen, die vielleicht gar nicht Ihrer Qualifikation entsprechen. Ablehnen können Sie das dann nicht mehr.