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Jobangebot erhalten: Jetzt richtig verhandeln!

Die Jobsuche war erfolgreich, die Bewerbungen machen sich bezahlt und Sie haben ein Jobangebot erhalten. Herzlichen Glückwunsch, der neue Job ist in greifbarer Nähe und Sie haben allen Grund sich zu freuen. Doch bevor Sie selbst zustimmen und den Arbeitsvertrag unterzeichnen, können Sie über die Details der Zusammenarbeit verhandeln. Und diese Chance sollten Sie nutzen. Wir erklären, wie Sie richtig verhandeln, wenn Sie ein Jobangebot erhalten haben…



Jobangebot erhalten: Jetzt richtig verhandeln!

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Jobangebot erhalten: Verhandlungen sind normal

Wenn Sie ein Jobangebot erhalten, ist große Freude die erste und verständliche Reaktion. Gleich im Anschluss folgt in vielen Fällen die sofortige Zustimmung, um den neuen Job so schnell wie möglich abzusichern. Ein verständlicher Wunsch, doch wer sofort zusagt, schadet sich möglicherweise selbst und nimmt das erste Angebot an, statt bessere Konditionen auszuhandeln.

Die große Angst von Bewerbern: Durch meine Verhandlung verspiele ich den Job und der Arbeitgeber überlegt es sich noch einmal anders. Niemand möchte ein Jobangebot erhalten, das dann doch wieder zurückgezogen wird. Diese Sorge ist fast immer unbegründet. Verhandlungen sind vor Vertragsunterzeichnung ganz normal.

Was darf ich verhandeln, wenn ich ein Jobangebot erhalte?

Grundsätzlich können alle individuellen Vereinbarungen verhandelt werden, die im Arbeitsvertrag stehen. Dazu zählt natürlich das Gehalt, aber auch viele weitere Faktoren. Beliebte Punkte sind etwa Zusatzleistungen vom Arbeitgeber. Zahlt das Unternehmen für Ihr Jobticket? Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge? Solche und weitere Corporate Benefits können im Vorfeld verhandelt werden.

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Richtig verhandeln, wenn Sie ein Jobangebot erhalten

Während Personaler viel Erfahrung in Verhandlungen mitbringen, ist es für Sie als Kandidaten vielleicht das erste Mal, dass Sie die genauen Konditionen eines Vertrages aushandeln wollen. Ein wenig Unsicherheit ist daher verständlich, diese sollte Sie aber nicht davon abhalten, selbstbewusst aufzutreten.

Die wichtigste Einstellung vor der Verhandlung: Sie sind kein Bittsteller, sondern eine gefragte Fachkraft mit entsprechenden Qualifikationen. Ihre Leistungen haben ein Wert, den der Arbeitgeber bereits erkannt hat – sonst hätten Sie erst gar kein Jobangebot erhalten. Nun geht es um die letzten Abstimmungen, damit beide Seiten zufrieden sind. Diese acht Schritte zeigen, wie Sie richtig verhandeln, wenn Sie ein Jobangebot erhalten haben:

1. Klären Sie Ihre Erwartungen

Im ersten Schritt müssen Sie sich fragen: Was will ich überhaupt? Über Ihre Gehaltsvorstellungen haben Sie sich vermutlich bereits Gedanken gemacht und diese in der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch genannt. Doch wie sieht es mit weiteren Arbeitgeberleistungen, Weiterbildungsmöglichkeiten, flexiblen Arbeitszeiten oder Homeoffice Regelungen aus? Wenn Sie entsprechende Klauseln aufnehmen wollen, müssen Sie sich jetzt im Klaren darüber sein.

2. Vergleichen Sie Ihre Forderungen mit dem Jobangebot

Wenn Sie ein Jobangebot erhalten, schickt der Arbeitgeber Ihnen den Arbeitsvertrag zur Kontrolle und zur Unterschrift. Für Sie die Gelegenheit, um Ihre Forderungen mit dem Angebot des Unternehmens zu vergleichen. Welche Erwartungen werden bereits erfüllt, wo würden Sie gerne noch einmal verhandeln? Sie sehen etwa, ob das angebotene Gehalt Ihren Vorstellungen entspricht oder ob Ihre Gehaltswünsche höher liegen.

3. Informieren Sie sich über branchenübliche Regelungen

Bevor Sie in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber starten, müssen Sie sich gründlich informieren. Eine entscheidende Frage dabei: Sind Ihre Forderungen realistisch und umsetzbar? Sie wollen 80.000 Euro im Jahr, doch das durchschnittliche Gehalt für den Job liegt nur bei 60.000 Euro? Mit unrealistischen Zielen kommen Sie nicht weiter. Klären Sie den Marktwert und auch wie realistisch Ihre anderen Erwartungen sind.

4. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch

Solche Verhandlungsgespräche sollten nicht schriftlich per Mail durchgeführt werden. Bitten Sie deshalb um ein persönliches Gespräch und erklären Sie, dass Sie vor der Unterschrift gerne über einige Punkte im Arbeitsvertrag sprechen wollen.

5. Begründen Sie Ihre Forderungen nachvollziehbar

Verhandeln heißt nicht, dass Sie einfach nur Forderungen in den Raum werfen. Sie brauchen nachvollziehbare Argumente, mit denen Sie Ihren Gesprächspartner überzeugen. Wollen Sie beispielsweise regelmäßig im Homeoffice arbeiten, können Sie erklären, wie Ihre Leistungen von der größeren Flexibilität profitieren und dass Sie motivierter in den Tag starten, wenn Sie nicht im Stau standen. Idealerweise zeigen Sie, wie auch der Arbeitgeber davon profitiert.

6. Bereiten Sie sich auf Gegenargumente vor

In einer Verhandlung über das Jobangebot wird Ihr Gegenüber nicht einfach bei jedem Punkt sagen „Alles klar, machen wir so“. Gegenargumente sollten Sie nicht überraschen, schießlich verhandelt der Personaler im Sinne des Unternehmens. Überlegen SIe sich deshalb schon im Vorfeld, mit welchen Argumenten Sie konfrontiert werden könnten und wie Sie darauf reagieren wollen.

7. Bleiben Sie offen für Kompromisse und Gegenangebote

Das Ergebnis der meisten Verhandlungen ist ein Kompromiss. Beide Seiten müssen bereit sein, eine Einigung in der Mite zu akzeptieren. Statt zu 100 Prozent auf Ihren Forderungen zu beharren, sollten Sie die Grenzen kennen, bis zu denen Sie kompromissbereit sind.

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8. Wägen Sie ab, wie weit Sie verhandeln wollen

Durchsetzungsvermögen und Beharrlichkeit sind wichtig, wenn Sie ein Jobangebot erhalten und darüber verhandeln. Allerdings sollten Sie dabei nicht zu weit gehen. Geht der Arbeitgeber auf einzelne Punkte gar nicht ein, müssen Sie sich fragen: Ist dieser Aspekt so wichtig, dass ich darauf bestehen muss – oder kann ich darauf verzichten? Wenn Sie den Job wollen, kann es sinnvoll sein, sich auf andere Forderungen zu konzentrieren, bei denen das Unternehmen zu mehr Zugeständnissen bereit ist.

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Jobangebot erhalten: So versauen Sie es noch

Mit dem Jobangebot sagt der Arbeitgeber eindeutig: Er möchte Sie einstellen und mit Ihnen zusammenarbeiten. Der Arbeitsvertrag ist vielleicht schon auf dem Weg zu Ihnen – doch auch jetzt gibt es noch ein paar letzte Fallstricke. Wenn Sie ein Jobangebot erhalten haben, können Sie sich den scheinbar sicheren Arbeitsplatz noch versauen. Das sollten Sie auf keinen Fall tun:

  • Sie verlieren Ihre Professionalität
    Bisher waren Sie absolut professionell, haben mit gutem Auftreten und Ihren Kompetenzen gepunktet. Doch kaum haben Sie das Jobangebot erhalten, zeigen Sie sich von einer ganz anderen Seite. Ein gefährlicher Wandel. Personaler reagieren verschreckt und haben das Gefühl, bisher getäuscht worden zu sein. Dann ist das Angebot schnell wieder vom Tisch.
  • Sie haben gelogen
    Nichts versaut ein Jobangebot schneller als eine Lüge im Bewerbungsprozess. Eine verbesserte Zeugnisnote, eine falsche Referenz eines ehemaligen Arbeitgebers oder eine angedichtete Kompetenz, die Sie gar nicht mitbringen? Kommt die Lüge ans Licht, zieht jedes Unternehmen das Jobangebot zurück. Selbst wenn Sie schon in der Position begonnen haben, kann es zur fristlosen Kündigung kommen.
  • Sie verbreiten das Jobangebot online
    Voller Glück und Freude posten Sie das Jobangebot erstmal in den sozialen Medien? Einige Arbeitgeber sehen es gar nicht gerne, wenn solche Änderungen auf Facebook, Instagram oder Linkedin gepostet werden, bevor die Tinte unter dem Vertrag getrocknet ist. Noch schlimmer ist es, wenn Sie dabei den Ex-Chef durch Sätze wie „Hab jetzt was viel Besseres…“ mitreinziehen. Das wirkt kindisch, nachtragend und kann das Jobangebot versauen.
  • Sie vergessen die Kommunikation
    Egal, was Sie gerade zu tun haben: Bleibt die Kommunikation mit dem Personaler aus, zeigen Sie offenes Desinteresse und das Jobangebot wird nach kurzer Zeit wieder verschwinden. Es ist völlig legitim, wenn Sie sich ein wenig Bedenkzeit erbitten – Sie müssen aber in jedem Fall antworten.
  • Sie verlangen zu viel
    Wenn Sie ein Jobangebot erhalten, dürfen und sollten Sie verhandeln. Dreise und völlig überzogene Forderungen sollten Sie aber nicht stellen. Wer nach dem Jobangebot plötzlich 20.000 Euro mehr im Jahr verlangt, einen Firmenwagen und 15 zusätzliche Urlaubstage haben möchte, darf sich nicht wundern, wenn der Chef das Angebot zurückzieht. Arbeitgeber sind zu Verhandlungen bereit, es muss aber realistisch bleiben.

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[Bildnachweis: Sentavio Shutterstock.com]

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