Warum soll ich mich arbeitslos melden?
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, fällt das Einkommen weg. Für viele Menschen ist das existenzbedrohend. Indem Sie sich arbeitslos melden, sichern Sie sich den Lebensunterhalt und finanzielle Ansprüche vom Staat. Der zahlt bei Arbeitslosigkeit Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld (ALG 1). Für Singlehaushalte ohne Kinder sind das 60 Prozent des letzten Gehalts, für Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent.
Definition: Was bedeutet „arbeitslos“?
Sich arbeitslos zu melden, bedeutet, dass Sie temporär erwerbslos sind. Also keinen Job haben, obwohl Sie arbeiten könnten (und wollen). Zu unterscheiden ist zwischen „arbeitslos“ und „arbeitsuchend“:
- Arbeitslos
Wer sich arbeitslos meldet, hat den Job bereits verloren und ist ohne Beschäftigung. Den Status „arbeitslos“ haben Sie, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, vom Arbeitgeber eine fristlose Kündigung erhalten oder selbst fristlos gekündigt haben. - Arbeitsuchend
Arbeitnehmer, die sich bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden, stehen noch in einem Beschäftigungsverhältnis. Sie werden den Job aber absehbar verlieren – weil sie gekündigt wurden oder ein befristeten Arbeitsvertrag endet und nicht verlängert wird.
Im zweiten Fall wird die Arbeitsagentur Sie vor allem bei der Jobsuche unterstützen. Das ALG 1 steht noch nicht zur Debatte. Noch haben Sie ja ein Einkommen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Wer innerhalb der vergangenen zwei Jahre angestellt war und mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1). Unterbrechungen durch Mutterschutz, Elternzeit, Kurzarbeit oder Freiwilligendienst werden berücksichtigt.
Falls Sie Ihren Job selbst gekündigt haben, droht Ihnen dagegen eine bis zu dreimonatige Arbeitsamt Sperre. Weil Sie die Arbeitslosigkeit selbst verursacht haben, erhalten Sie in dieser Zeit auch kein ALG. Das dient letztlich der Abschreckung.
Arbeitslosengeld beantragen: Wie melde ich mich arbeitslos?
Um Ihren Leistungsanspruch zu sichern sowie Zahlungsverzögerungen bei ALG I oder ALG II zu vermeiden, sollten Sie sich sofort nach Erhalt einer Kündigung als arbeitsuchend beziehungsweise arbeitslos melden. Also noch am selben Tag.
Läuft Ihr befristeter Arbeitsvertrag regulär aus, melden Sie sich drei Monate vor Vertragsende als arbeitssuchend.
Wer sich arbeitslos melden will, hat drei Optionen:
- Arbeitslos melden persönlich
Sie machen einen Termin im Jobcenter und erscheinen persönlich bei der Agentur für Arbeit. - Arbeitslos melden telefonisch
Sie rufen bei der Agentur für Arbeit an. Die telefonische Kontaktaufnahme ist unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer kostenlos möglich: 0800 4 55 55 00. - Arbeitslos melden online
Sie füllen online einen Antrag auf Arbeitslosengeld aus. Um sich online arbeitslos melden zu können, müssen Sie sich allerdings zuvor registrieren. Wie das funktioniert, erfahren Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit.
Während der Coronakrise können Sie sich bevorzugt telefonisch oder online arbeitslos melden. Dies muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit passieren. Über die Suchmaske der Hauptseite können Sie die zuständige Arbeitsagentur finden.
Was muss ich beim Antrag beachten?
Damit das Arbeitslosengeld pünktlich gezahlt wird und Sie nicht noch einige Wochen Wartezeit überbrücken müssen, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Fristen einhalten
Die Arbeitsagentur kann Ihnen nur helfen, wenn Sie sich umgehend arbeitssuchend melden. „Umgehend“ heißt: Sobald Sie von einer drohenden Kündigung erfahren. Kommt die Kündigung überraschend, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen melden. Spätestens aber am ersten Tag ohne Beschäftigung müssen Sie Arbeitslosengeld beantragen. - Unterlagen vorlegen
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie entweder online oder vor Ort den Antrag dazu ausfüllen. Dafür brauchen Sie folgende Unterlagen:- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
- Kündigungsschreiben / Arbeitsvertrag
- Nachweise über frühere Leistungsbezüge (Wohngeld, ALG 1 + 2, Unterhaltsgeld)
- Bescheinigung über Bezug von Krankengeld
- Lebenslauf
Halten Sie während der Bezugsdauer immer den Kontakt zur Arbeitsagentur. Fällt zum Beispiel ein Umzug in die Zeit, sollten Sie Ihre neue Adresse umgehend schriftlich mitteilen. Nachsendeaufträge sind nicht immer zuverlässig. Geht dann etwa an die alte Adresse eine Einladung zum persönlichen Gespräch und erreicht Sie nicht, droht wieder eine Sperre für das Arbeitslosengeld.
Wieviel Arbeitslosengeld bekommen Arbeitslose?
Das Arbeitslosengeld richtet sich nach Ihrem letzten Einkommen und beträgt üblicherweise 60 Prozent des Nettogehalts (sog. „Leistungsentgelt“). Wer Kinder hat, kommt auf rund 67 Prozent – abhängig von der jeweiligen Steuerklasse. Wer eine Abfindung erhalten hat, muss mit Abschlägen vom Leistungsanspruch rechnen. Eigenes Vermögen wird hingegen nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Da es eine Lohnersatzleistung ist, geht es nicht um die Sicherung Ihres bisherigen Lebensstandards. Vielmehr geht es nur um die Finanzierung eines menschenwürdigen Daseins auf Mindestniveau. Arbeitslose, die trotz Arbeitslosengeld Schwierigkeiten haben, Miete und Lebensmittel zu finanzieren, können mit ALG II (vulgo: „Hartz 4“) aufstocken.
Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?
Wie lange Sie Arbeitslosengeld bekommen, hängt von zwei Faktoren ab: dem Lebensalter und der versicherungspflichtigen Beschäftigungsdauer in den vergangenen fünf Jahren.
Unabhängig vom Alter haben Arbeitslose einen Anspruch von sechs Monaten, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren. Wer nur einen Minijob ausgeübt hat, besitzt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da 450-Euro-Jobs nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Der Höchstanspruch steigt mit der Anzahl der Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Wer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält höchstens für 12 Monate Arbeitslosengeld. 58-Jährige können bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie zuvor 48 Monate beschäftigt waren.
Sonderregelung während Corona
Die obigen Regelungen werden vorübergehend durch das Sozialschutzpaket 1 und 2 ergänzt. Demnach gibt es eine einmalige Verlängerung des Arbeitslosengeldes für alle, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Wer arbeitslos und von der Regelung betroffen ist, erhält automatisch eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes, ohne sich erneut bei der Arbeitsagentur melden zu müssen.
Neu ist auch eine verkürzte Anwartschaftszeit: Bereits ab einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten erwerben Betroffene einen Anspruch von drei Monaten Arbeitslosengeld. Bei acht Monaten liegt der Höchstanspruch bei vier Monaten ALG. Wer zehn Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält fünf Monate Arbeitslosengeld.
Wie vermeide ich, arbeitslos zu werden?
Die meisten Arbeitnehmer können nichts dafür, dass sie arbeitslos werden. Stellenabbau, Umstrukturierungen, Wirtschaftskrisen kosten Arbeitsplätze. Allerdings gehen dem oft Warnzeichen voraus, die Sie erkennen können und darauf angemessen reagieren sollten. Zum Beispiel so:
- Weiterbildung
Investieren Sie kontinuierlich in sich selbst – etwa in Weiterbildungen. Das steigert nicht nur Ihren Marktwert, sondern erhält auch die grundsätzliche Employability. Legen Sie zudem bis zu zehn Prozent des Jahreseinkommens beiseite – als Notgroschen für schlechte Zeiten. - Selbständigkeit
Eine weitere Möglichkeit ist der Weg in die Selbständigkeit. Selbstständige können nicht entlassen werden. Informieren Sie sich aber zuvor genau über Chancen und Risiken und entwickeln Sie ein tragfähiges Geschäftsmodell.
Eigenverantwortung & Engagement gegen das Arbeitslos-Los
Das Wichtigste ist, wenn Sie arbeitslos werden: Nie passiv bleiben! Verlassen Sie sich nicht allein auf die Hilfe vom Staat. Eigenverantwortung und Engagement sind Ihre stärksten Waffen gegen die Arbeitslosigkeit. Stellen Sie sich folgende Fragen, um wieder auf die beruflichen Beine zu kommen:
- Bin ich flexibel und mobil?
- Verfüge ich über aktuelles Fachwissen in meiner Branche?
- Wie unsicher ist aktueller mein Arbeitsplatz?
- Will ich meinen heuten Job auch künftig machen?
- Oder ist es Zeit für eine berufliche Neuorientierung?
- Ist das, was ich kann, auch für andere Branchen interessant?
- Was sind meine Stärken – fachlich, methodisch, persönlich?
- Welchen Marktwert hätte ich gerne? Was muss ich dafür tun?
- Welches große Ziel habe ich beruflich?
- Was muss ich tun, um dieses Ziel zu erreichen?
Wer sich regelmäßig mit seiner Situation auseinandersetzt, bekommt ein Gespür dafür, ob der aktuelle Beruf das Richtige ist – oder ein Jobwechsel die bessere Alternative. In jedem Fall sind Sie (gedanklich) gerüstet. Solche Menschen trifft es nie unvorbereitet, wenn ihnen der Chef kündigt und sie arbeitslos werden. Womöglich werden sie sogar nie arbeitslos – weil sie schon vorher aktiv werden.
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