Referendariat: Praktische Ausbildung für Lehrer und Juristen

Für einige Berufe steht zwischen der Universität und dem Arbeitsplatz noch das Referendariat. Es stellt die zweite (und letzte) Stufe der Ausbildung dar und ist insbesondere für angehende Lehrer und Juristen ein wichtiger Schritt. In dieser Praxisphase wenden die Junglehrer und Rechtsreferendare erstmals für längere Zeit ihr theoretisches Wissen an. Hier erfahren Sie, wie ein Referendariat abläuft und wie Sie sich bewerben. Außerdem: Welches Gehalt Sie im Vorbereitungsdienst erhalten und wie lange er dauert…

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Definition: Was ist ein Referendariat?

Das Referendariat bezeichnet die Praxisphase vor dem eigentlichem Berufseinstieg. Sie ist gekennzeichnet durch einen Wechsel zwischen Schule und Seminaren und bereitet auf den Beruf vor. Daher trägt das Referendariat auch den Namen Vorbereitungsdienst. Üblicherweise unterscheidet man zwei Arten von Referendariat (nach den beiden größten beziehungsweise meiststudierten Studiengängen):

  • Lehramtsreferendariat
    Die Hochschulabsolventen haben ein Lehramtsstudium absolviert. Damit haben sie sich für die schulpraktische Ausbildung im Referendariat qualifiziert.
  • Rechtsreferendariat
    In diesem Fall haben die Hochschulabsolventen zuvor Jura beziehungsweise Rechtswissenschaften studiert.

Voraussetzungen für das Referendariat

Die beiden mit Abstand größten Gruppen der Referendare stammen aus dem Lehramts- und Jurastudium. Darüberhinaus gibt es beispielsweise auch Referendariate für Bibliothekare, Veterinäre im Staatsdienst oder für den höheren auswärtigen Dienst.

Um als Lehramts- oder Rechtsreferendar überhaupt ein Referendariat machen zu können, muss man zuvor ein mindestens dreijähriges Studium mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen haben. Alternativ ist für Lehramtsreferendare ein Master of Education möglich. Rechtsreferendare benötigen den klassischen Jura-Studiengang mit Staatsexamen, um Volljuristen werden zu können. Nur so haben sie Aussicht auf eine Tätigkeit als Richter, Rechtsanwalt oder Notar.

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Ablauf eines Referendariats

Bildung ist Ländersache, deshalb sind in der Ausgestaltung des Referendariats je nach Bundesland und Arbeitgeber Abweichungen möglich.

  • Lehramtsreferendariat

    Die Ausbildung und Bezeichnung des Referendars ist hier vom konkreten Schultyp und Bundesland abhängig. Üblicherweise erhalten die angehenden Lehrer mit dem Referendariat eine Ausbildung, die sich erneut in einen praktischen und einen theoretischen Teil unterteilt. Die Theorie lernen sie in Studienseminaren. Dort geht es darum zu lernen, wie sie den Unterricht für die Schüler angemessen gestalten und den Lernprozess dokumentieren und benoten. Sie lernen außerdem die Grundlagen ihres Erziehungsauftrags und wie sie Schüler und Erziehungsberechtigte beraten.

  • Rechtsreferendariat

    Das Referendariat für angehende Juristen teilt sich in mehrere Stationen (Zivil-, Strafrechts-, Verwaltungs- und Rechtsanwaltsstation) auf, in denen der Examinierte jeweils mehrere Monate verbringt. Die Länge der jeweiligen Station hängt auch hier vom Bundesland ab. Während des Rechtsreferendariats werden die Referendare beispielsweise einem Richter zugeteilt und begleiten ihn zu Sitzungen. Auch können die Justizvollzugsanstalt, eine Polizeiinspektion oder eine Obduktion Bestanteil des Rechtsreferendariats sein.

Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht das zweite Staatsexamen (auch großes Staatsexamen genannt). Nach erfolgreichem Bestehen kann je nach Beruf eine Verbeamtung folgen. Allerdings ist ein erfolgreiches zweites Staatsexamen auch für einige Berufe außerhalb der Beamtenlaufbahn erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Rechtsanwälte aber auch Lehrer, die im Gegensatz zu früher nicht mehr automatisch einen Beamtenstatus erhalten. Zusätzlich dürfen Beamte nach dem zweiten Staatsexamen die Berufsbezeichnung des Assessor tragen.

Referendariat und Beamtenstatus

Bei angehenden Lehrern ist das Referendariat oft die Vorbereitung auf eine Beamtenlaufbahn im höheren Dienst. Die Betonung liegt auf höheren Dienst, da im Vorbereitungsdienst des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes von Anwärtern und nicht von Referendaren die Rede ist. Angehende Lehrer erhalten im Referendariat den Status eines Beamten auf Widerruf (BaW) und sind für die Dauer des Vorbereitungsdienstes Beamtenanwärter.

Danach erfolgt eine schriftliche und mündliche Prüfung. Besteht der Beamtenanwärter sie, erfolgt die Verbeamtung auf Probe (BaP). Es schließt eine zwei- bis dreijährige Übergangsphase an, die der Lehrer erneut mit Gutachten, Unterrichtshospitationen und Eignungsfeststellung bestehen muss. Erst dann und mit Vorliegen eines polizeilichen Führungszeugnisses kann er Beamter auf Lebenszeit (BaL) werden.

Rechtsreferendare hingegen sind überwiegend in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis angestellt. Einzig in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Hessen haben Referendare den Status als Beamte auf Widerruf.

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Wie lange dauert das Referendariat?

Je nachdem, ob Sie ein Lehramtsreferendariat oder ein Rechtsreferendariat absolvieren, und abhängig vom Bundesland, gestaltet sich die Dauer des Referendariats. Für Rechtsreferendare ist das Referendariat auf zwei Jahre angelegt. So will es Paragraph 5b Absatz 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG).

Auch das Lehramtsreferendariat dauerte ursprünglich zwei Jahre. So lange dauert es immer noch in Bayern und Thüringen. Der eklatante Lehrermangel der letzten Jahre hat teilweise zu einer Ausbildungsverkürzung geführt. In den Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg dauert das Referendariat für angehende Lehrer beispielsweise nur 18 Monate. In Sachsen-Anhalt sogar nur noch 16 Monate.

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Gehalt: Wie hoch ist die Vergütung?

Während des Referendariats erhalten Sie monatlich eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe. Diese ist – anders als Gehalt – nicht als Gegenleistung für die Arbeit, sondern eher als eine Sozialleistung zu werten. So sollen sich Referendare auf die praktische Ausbildung und die Vorbereitung konzentrieren können und nicht zusätzlich arbeiten müssen, um genügend Geld zu verdienen.

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Die Höhe Ihres Gehalts richtet sich nach folgenden Punkten:

  • Besoldungsgruppe
    Abhängig davon, auf welche Schulform Sie Ihr Studium ausgerichtet haben, fällt Ihr Gehalt im Referendariat aus. Für Lehrer gilt die Besoldungsgruppe A. Wer in der Grundschule beziehungsweise Primarstufe oder Sekundarstufe I unterrichtet, fällt in die Besoldungsgruppe A 12. Wer in Sekundarstufe II unterrichtet, fällt in die Besoldungsgruppe A 13.
  • Familienstatus
    Wer verheiratet ist oder Kinder hat, erhält einen Familienzuschlag, der in verschiedene Stufen gegliedert ist. Je mehr Kinder, desto höher die Stufe. Falls Ihr Partner ebenfalls verbeamtet sein sollte, wirkt sich das zusätzlich auf die Stufen aus.
  • Bundesland
    Hier lässt sich das klassische Nord-Süd-Gefälle beobachten: Das Referendariat wird in Baden-Württemberg beispielsweise üppiger vergütet als in Berlin.

So erhalten Lehramtsreferendare in Brandenburg derzeit 1.540 Euro brutto und Bayern rund 1.600 Euro brutto (plus jährliche Sonderzahlung in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags). Der Anwärtergrundbetrag ist in Hamburg mit rund 1.400 Euro zwar auf den ersten Blick geringer. Allerdings erhalten Referendare einem monatlichen Anwärtersonderzuschlag von 35 Prozent, was insgesamt im Referendariat derzeit ein Gehalt von monatlich 1.880 Euro brutto ergibt.

Referendariat Jura Gehalt

Auch hier variiert die Höhe der Unterhaltsbeihilfe je nach Bundesland. Der Durchschnitt liegt bei circa 1.300 bis 1.500 Euro brutto im Monat. Geringe Gehälter können einen Nebenjob notwendig machen, doch hier ist Vorsicht geboten. Solche Jobs müssen Sie in der Regel angeben und genehmigen lassen. Stehen diese im Konflikt zum Referendariat, kann der Nebenjob verboten werden.

Entscheidend auch die Höhe des zusätzlichen Einkommens, da das ab einem bestimmten Verdienst auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet wird. Fällt Ihr Nebenverdienst zu hoch aus, müssen Sie mit Kürzungen rechnen. Erneut gibt es hier Unterschiede in den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen dürfen Referendare das Anderthalbfache der Unterhaltsbeihilfe hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird.

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Referendariat Lehramt: Aufbau des Vorbereitungsdienstes

Da Bildung Ländersache ist, ist das Referendariat von Bundesland zu Bundesland verschieden organisiert, was sich bereits in der Dauer des Vorbereitungsdienstes spiegelt. Grundsätzlich ist das Referendariat in in mehrere Bestandteile gegliedert:

Seminarsitzungen

Im allgemeinen Seminar lernen die angehenden Lehrer wöchentlich etwas über pädagogische Konzepte und Medienkompetenz, pädagogische Psychologie, pädagogische Soziologie, Staatsbürgerkunde und Schulrecht. In Fachseminaren werden didaktische Fähigkeiten vermittelt, beispielsweise lernt der Referendar Experimente zu planen oder Übungen durchzuführen. Begleitet werden diese Seminare an der Schule durch regelmäßige Unterrichtsbesuche und Orientierungsgespräche. Dieser Bestandteil des Referendariats soll die Fähigkeit zur Selbstreflexion vermitteln. Nach dem Unterricht am Seminarort findet die Vorbereitung des eigenen Schulunterrichts statt.

Ausbildungsunterricht

Teil der Ausbildung an der Schule sind Hospitationen. Die Hospitationsphase kann zwischen zwei und sechs Monaten dauern, in manchen Bundesländern entfällt sie sogar komplett. Gemeint ist damit der Besuch Ihrer Seminarlehrkraft während Ihres Unterrichts. In einigen Fällen gibt es auch Besuche durch das gesamte Seminar. Beide Varianten dienen der gemeinsamen Besprechung mit Ihnen und der Auswertung des Unterrichts. Unterrichtsbesuche sind für viele Referendare sehr anstrengend, da manchmal trotz guter Vorbereitung die Klasse nicht mitspielt. Oder tolle pädagogische Konzepte sich real nur schlecht umsetzen lassen. Referendare sind daher gut beraten, sich rechtzeitig über passende Themen für eine Hospitation zu informieren. Sprechen Sie Schwierigkeiten dem Fachlehrer gegenüber an und lassen Sie sich Tipps von anderen Mitreferendaren geben, die bereits erfahrener in Unterrichtsbesuchen sind.

Eigenständiger Unterricht

Dieser kann bereits parallel zum Ausbildungsunterricht stattfinden. In dieser Phase des Referendariats erteilt der Lehramtsanwärter völlig eigenständig Unterricht. Dazu gehört, dass er Klassenarbeiten und Tests entwirft und entsprechend benotet. Außerdem stellt er sich an Elternabenden den Fragen der Erziehungsberechtigten.

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Referendariat Jura: Aufbau des Vorbereitungsdienstes

Im Referendariat durchlaufen angehende Juristen folgende Stationen:

  • Zivilstation (3 bis 5 Monate)
    2 bis 4 Wochen Einführungslehrgang mit organisatorischen Inhalten, dann Zuteilung und Ausbildung zu einem Amts- oder Landgericht, Besprechung in einer Arbeitsgemeinschaft (AG).
  • Strafrechtsstation (3 bis 4 Monate)
    2 bis 4 Wochen Einführungslehrgang; dann Zuteilung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Strafrichter. Teilnahme an Strafverhandlungen, Aktenbearbeitung und Besprechung in einer AG.
  • Verwaltungsstation (3 bis 4 Monate)
    2 bis 4 Wochen Einführungslehrgang, dann Ausbildung bei einer Behörde. Infrage kommen Kommunalverwaltung, Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht. Ebenfalls möglich ist eine Auslandsstation, beispielsweise in der Europäischen Union. Inhalte: Erstellen von Gutachten, Stellungsnahmen und Bearbeitung von Widerspruchsbescheiden. Daneben Besprechung in einer AG.
  • Rechtsanwaltsstation (8 bis 10 Monate)
    2 bis 4 Wochen Einführungslehrgang; hier treffen Sie die Auswahl anhand des Schwerpunkts, den Sie später wählen wollen. Bis zu drei Monate können Sie in der Rechtsabteilung eines Unternehmens sich ausbilden lassen. Besprechung und Unterricht in einer AG, Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen.
  • Wahlstation (3 Monate)
    Hier können Referendare recht frei wählen. Hauptkriterium: Es handelt sich um eine zugelassene Ausbildungsstelle mit juristischem Bezug. Auch diese Station eignet sich gut für einen Auslandsaufenthalt.

Das Referendariat vermittelt wichtige Einblicke und bereitet auf die Praxis vor. Sie sollten dabei allerdings nicht vergessen, dass am Ende des Referendariats das zweite Staatsexamen auf Sie wartet – das eine lange und intensive Vorbereitung erfordert. Dazu gehören Lerngruppen, Repetitorien und meist eine ganze Reihe an Probeklausuren, damit Sie wissen, was auf Sie zukommen kann.

Tipp: Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, die Vorbereitung zu lange vor sich herzuschieben. Vom zweiten Staatsexamen hängt eine ganze Menge ab – möglicherweise auch, in welchen Bereichen Sie später tätig sein können. Für einen Beruf als Richter benötigen Sie nämlich ein Prädikatsexamen. Es lohnt sich also, frühzeitig zu investieren.

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Die Bewerbung für ein Referendariat

Die Bewerbung für ein Referendariat läuft über das jeweilige Bundesland. So gibt es beispielsweise für ein Lehramtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen insgesamt fünf Bezirksregierungen, an die Sie Bewerbungen und Anträge für ein Referendariat richten können. Juristen bewerben sich für ein Referendariat in NRW bei den Oberlandesgerichtsbezirken und werden von dort zugeteilt.

Formalia für die Bewerbung

Für die Bewerbung sollten Sie unbedingt bestimmte Bewerbungsfristen beachten. Für Lehramtsanwärter in Baden-Württemberg liegen diese beispielsweise zwischen dem 15. März und dem 15. Juni des Vorjahres. Je nachdem können die Bewerbungsunterlagen in Papierform oder per Online-Bewerbung erwünscht sein. Folgende Unterlagen können erforderlich sein:

  • Ausdruck der Online-Bewerbung
  • Personalbogen mit Bewerbungsfoto
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Abschlusszeugnisse
  • Erklärung über Vorstrafen
  • Gesundheitliches Eignungszeugnis (Überpüfung des Masernschutzes)
  • Standesamtliche Nachweise (über Ehe und Kinder, gegebenenfalls)
  • Staatsangehörigkeitsnachweis / Aufenthaltstitel
  • Führungszeugnis
  • Nachweis über Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
  • (Schwerbehindertenausweis, gegebenenfalls)
  • (Nachweise für Wunschort, gegebenenfalls)

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Wunschort und Sozialpunkte für die Vergabe

In der Regel können Lehramtsreferendare Wunschstandorte angeben, an denen Sie das Referendariat bevorzugt antreten möchten. Da das soziale Umfeld vieler angehender Referendare häufig am Studienort ist, sind entfernte Referendariatsplätze oft unbeliebt.

Bei der Vergabe des Referendariatsplatzes spielen mehrere Faktoren hinein. Unter anderem fließen die Umstände durch sogenannte „Sozialpunkte“ mit ein. Bestimmte Härtefälle können es notwendig erscheinen lassen, dass ein Referendar an einen bestimmten Ort gebunden ist. Um dies berücksichtigen zu können, muss der jeweilige Nachweis bis zum Bewerbungsschluss gleichzeitig mit dem Einstellungsantrag (Vordruck LID 102) vorliegen. Folgende Sozialpunkte gibt es (Punktzahl in Klammern):

  • Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft (3)
  • Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall (12)
  • Mitbetreuung eines Pflegefalls: 4 Punkte
  • Alleinstehende Person mit minderjährigen Kind oder Kindern im eigenen Haushalt (9)
  • Ortsgebundenes Ausbildungsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis des Partners – gilt nur für Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft (2)
  • Minderjährige Kinder, pro Kind (4)
  • Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen (2)
  • Schwerbehinderung, je nach GdB (5 bis 10)
  • Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber (5)
  • Sonstige soziale Gründe nach Anerkennung durch die Bezirksregierung (1)
  • Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (9)

Zusätzlich können das Alter und die Fächerkombination entscheidend sein. So kann es passieren, dass nicht jeder sein Referendariat im Wunschort machen kann oder zum Teil mit Wartezeit rechnen muss. Wie lang diese ausfällt, hängt auch davon ab, wie oft im Jahr neue Referendare eingestellt werden. So stellt das Land NRW beispielsweise 12 mal jährlich neue Rechtsreferendare ein, was jedoch die große Ausnahme ist. Viele andere Bundesländer tun dies nur zweimal im Jahr. Die Regelungen zwischen den Bundesländern unterscheiden sich zum Teil stark von einander, deshalb sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt genau informieren, was für Ihre Situation gilt.

Tipps für die Wartezeit

Die Wartezeit zwischen der Bewerbung für ein Referendariat und dem tatsächlichen Beginn kann zwischen einigen Monaten und im schlimmsten Fall bis zu über einem Jahr dauern. Eine lange Zeit – zu lange, um einfach nur zu warten und nichts zu tun, bis es endlich losgeht oder Sie überhaupt Bescheid erhalten, wann und wo die erste Station Ihres Referendariats stattfindet. Besser ist es, einen sinnvollen Nutzen für die Zeit zu finden und diese proaktiv zu gestalten.

Das bringt Sie nicht nur durch Wissensgewinn weiter, sondern wirkt sich auch bei der späteren Jobsuche positiv aus. Potenzielle Arbeitgeber sehen ein solches zusätzliches Engagement immer gern, spricht es doch nicht nur für Ihre Qualifikation, sondern gerade auch für Ihre Motivation. Denkbar sind in der Wartezeit beispielsweise ein längeres Praktikum oder auch Fortbildungen in dem Bereich, in dem Sie später arbeiten wollen.

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Selbstmordrate: Psychischer Stress im Referendariat immens

Offiziellen Statistiken zufolge begehen Mediziner nachweislich häufiger Suizid als Lehrer. Dennoch ist im Zusammenhang mit dem Referendariat häufig von „Trauma“ oder gar „Hölle“ zu lesen. Gängige Kritik: Erst im Referendariat (und selbst da unzureichend) erhalten angehende Lehrer das Werkzeug an die Hand, was sie für den Unterricht brauchen. Gleichzeitig werden sie aber bereits ins kalte Wasser geschmissen, Erwartungshaltung und Druck seitens der Ausbilder sind enorm.

Hinzu kommt ein Wechsel der „Systeme“: Von der gut ausgestatteten Uni kommen die Lehramtsreferendare nun an häufig weniger gut ausgestattete Schulen. Neue Hierarchien, schlechtes Onboarding und permanente Überforderung zählen zu den Erfahrungen, die etliche Referendare machen. Daher unsere fünf Tipps, wie Sie den Stress reduzieren können:

  1. Perfektionismus bremsen
    Im Nachhinein erkennen viele Referendare, dass sie selbst sich den größten Druck gemacht haben. Um nicht in diese Falle zu tappen, sollten Sie die Ansprüche an sich selbst realistisch halten.
  2. Zeitmanagement optimieren
    Arbeiten Sie mit To-do-Listen, um einen Überblick zu behalten. Sinnvoll ist außerdem das Eisenhower-Prinzip: Damit teilen Sie Ihre Aufgaben in unwichtige und wichtige, dringende und weniger dringende. Das hilft bei der Priorisierung.
  3. Entspannungsübungen machen
    Mit Entspannungsübungen können Sie akuten Stress bewältigen. Diese benötigen meist nur wenige Minuten Zeit, können aber wahre Wunder bewirken. Dazu zählen beispielsweise Meditation, Yoga oder progressive Muskelentspannung.
  4. Belohnung gönnen
    Wenn Sie einen stressigen Tag – etwa einen Unterrichtsbesuch oder eine Beurteilung – hinter sich haben, sollten Sie sich etwas Nettes gönnen: Ein gutes Essen, einen Film oder ein duftendes Bad.
  5. Kontakte pflegen
    Pflegen Sie unbedingt Ihre sozialen Kontakte außerhalb des Referendariats. Denn Freunde sorgen nicht nur für Kurzweil, sie können auch Dinge in die richtige Perspektive rücken.

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