Betriebliche Altersvorsorge: Bedeutung + Vor- & Nachteile

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine finanzielle Leistung des Arbeitgebers. Sie hilft Arbeitnehmern, die spätere gesetzliche Rente aufzustocken und sich im Alter besser abzusichern. Wir erklären die bAV und zeigen die Vor- und Nachteile des Modells…

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Was ist betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Leistung des Arbeitgebers, bei der Unternehmen monatlich feste Beiträge investieren, um langfristig Kapital für Mitarbeiter aufzubauen. Mit Renteneintrittsalter wird die bAV ausgezahlt – sie sorgt für finanzielle Absicherung im Alter und schließt die Rentenlücke.

Sie ist eine wichtige Säule zur Altersvorsorge. Oft reicht die gesetzlichen Rente nicht aus, um nach dem Renteneintritt den Lebensstandard zu halten und Kosten zu decken.

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2 Formen der betrieblichen Altersvorsorge

  1. Klassische betriebliche Altersvorsorge

    Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Arbeitgeber zahlen die Beiträge alleine und bauen Kapital für Mitarbeiter auf.

  2. Entgeltumwandlung

    Bei Entgeltumwandlung wird ein Teil des Gehalts des Mitarbeiters in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt und langfristig angelegt. Es gibt weniger Nettogehalt, dafür zusätzliche Rente im Ruhestand.

Überblick über das Wichtigste

  • Die betriebliche Altersvorsorge sichert dem Arbeitnehmer eine Zusatzrente.
  • Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Zusätzlich gibt es einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent.
  • Die bAV lohnt sich nicht für jeden Arbeitnehmer. Finanziert Ihr Chef sie allein, sollten Sie die Betriebsrente wahrnehmen.
  • In der Ansparphase sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben, da der Beitrag vom Brutto abgeht.
  • Von der späteren Betriebsrente gehen Einkommenssteuer sowie Krankenkassen- und Pflegebeitrag ab. Das reduziert den Auszahlungsbetrag.
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Betriebliche Altersvorsorge: Pflicht für Arbeitgeber

Sie haben als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Heißt: Es ist Pflicht für Arbeitgeber, diese Möglichkeit anzubieten. Dieses Recht gilt jedoch nur, wenn die bAV durch das Gehalt umgewandelt und somit vom Mitarbeiter finanziert wird – Unternehmen müssen aber einen Zuschuss zahlen.

Nicht nur Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch. Auch befristet, geringfügig oder Teilzeitbeschäftigte können eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung nutzen. Für Mitarbeiter gibt es jedoch keine Pflicht, das Angebot zu nutzen. Es steht jedem frei, einen solchen Vertrag abzuschließen.

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Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge hat einige Vorteile und ist wichtige Stütze gegen Altersarmut. Allerdings gibt es auch einige negative Punkte, die Sie berücksichtigen müssen. Die Vor- und Nachteile der bAV im Überblick:

Vorteile

  • Zusätzliche finanzielle Absicherung für die Rente
  • Arbeitgeber erhalten günstigere Konditionen beim Vertrag
  • Einfache Altersvorsorge, bei der Sie sich um wenig kümmern müssen
  • Höhere Rendite für Arbeitnehmer durch Zuschuss von Unternehmen
  • Vorteil für Arbeitgeber: Der Betrag für die bAV ist nicht sozialversicherungspflichtig. Er zahlt keinen Arbeitgeberanteil auf das umgewandelte Entgelt.

Nachteile

  • Kaum Entscheidung durch Mitarbeiter. Arbeitgeber wählt die Form und das Angebot
  • Keine Handhabe über das Geld vor dem Renteneintritt
  • Eine Übernahme bei Jobwechsel ist nicht immer einfach
  • Verringerte Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Keine garantierte Rendite – Anlagerisiko liegt bei Mitarbeitern
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Betriebliche Altersvorsorge: Wann lohnt sie sich?

Als Mitarbeiter stehen Sie vor der Frage: Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge? Wird die Leistung vollständig durch den Arbeitgeber gezahlt, ist die Antwort eindeutig: Sie sollten die bAV unbedingt nutzen! In diesem Fall erhalten Sie später eine Betriebsrente ohne finanzielle Eigenleistung. Diese wird zwar versteuert und Sie zahlen Beiträge zu Sozialversicherungen – mussten aber selbst nie einzahlen.

Komplizierter ist es bei der Entgeltumwandlung. Trotz Pflicht für den Arbeitgeber und garantiertem Zuschuss von mindestens 15 Prozent lohnt sich diese Art der bAV nicht für jeden. Wichtige Faktoren sind:

  • Dauer der Einzahlung

    Je länger Sie einzahlen, desto größer das Vermögen und die Wirkung des Zinseszinseffekts.

  • Höhe des Zuschusses

    15 Prozent sind Pflicht und müssen gezahlt werden. Noch besser, wenn Arbeitgeber 20 Prozent (oder mehr) zuzahlen.

  • Höhe der Rendite

    Ein günstiger Vertrag mit guter Verzinsung steigert die spätere Rente. Hier gilt ebenfalls: je länger, desto besser.

  • Dauer des Bezugs

    Eine lange Lebensdauer steigert den Nutzen der bAV. Beziehen Sie die Rente noch 30 Jahre lang, bekommen Sie entsprechend mehr als ein Rentner, der mit 70 Jahren stirbt.

Argumente für die betriebliche Altersvorsorge

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bAV bei Kündigung und Jobwechsel

Bei einer Kündigung und dem Jobwechsel zum neuen Arbeitgeber bleiben Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge vorhanden. Doch wie geht es mit der bAV weiter? Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Vorhandene bAV mitnehmen

    Bei einem Arbeitsplatzwechsel können Sie Ihren bisherigen Vertrag der bAV mitnehmen. Aber: Der neue Arbeitgeber muss zustimmen und den Vertrag übernehmen. Eine Pflicht dazu besteht nicht.

  • Neue bAV abschließen

    Statt einer Übernahme des Vertrages können Sie beim aktuellen Arbeitgeber eine neue bAV abschließen. Dabei fallen Übertragungskosten an und Sie müssen Konditionen vergleichen. Bei häufigeren Jobwechseln haben Sie mit der Zeit zahlreiche Verträge, mit jeweils nur geringem Sparguthaben.

  • Privat bAV weiterführen

    Sie können den alten bAV Vertrag weiterführen und selbst monatlich weiter einzahlen. Nachteil: Die Beiträge kommen von Ihrem Nettogehalt, nicht wie bei der Entgeltumwandlung vom Bruttobetrag.

Ist die betriebliche Altersvorsorge vor Insolvenz geschützt?

Die betriebliche Altersvorsorge wird über den sogenannten Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert. Auch im Fall einer Insolvenz ist Ihr Geld sicher.

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Optionen für betriebliche Altersvorsorge

Letztlich entscheidet der Arbeitnehmer, in welche Form der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt wird. Möglich sind dabei zunächst 5 Optionen:

  1. Direktzusage
    Arbeitgeber investieren das Geld selbst, um Rendite zu erzielen. Die Anlage kann extern oder auch intern im Unternehmen sein.
  2. Unterstützungskasse
    Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Einrichtung, die das Geld anlegt und verwaltet. Typisch sind dabei Investitionen in Aktien.
  3. Direktversicherung
    Große Versicherungen bieten bAV für ganze Unternehmen. Der Arbeitgeber schließt Verträge ab und zahlt monatlich die Beiträge.
  4. Pensionskasse
    Pensionskassen sind meist für bestimmte Branchen aktiv (zum Beispiel Bauwesen oder Finanzen). Sie werden bei Tarifbindung von Unternehmen häufiger genutzt.
  5. Pensionsfonds
    Pensionsfonds sind eigenständige Einrichtungen, an die der Arbeitgeber Beiträge zahlt. Das Geld wird angelegt und später als Betriebsrente ausgezahlt.

Zusätzliche Option: Sozialpartnermodell

Das Sozialpartnermodell ist die neueste Form zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitgeber garantieren hierbei, Beiträge in eine Form der bAV einzuzahlen – sie haften aber nicht für die spätere Höhe der Rente.

Es wird lediglich eine Zielrente geregelt. Das ist zwar ein Risiko, hat aber auch Vorteile: Die Anlageformen sind flexibler, und es sind höhere Renditen möglich.


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