Was ist betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber organisiert und bezuschusst wird. Bei der baV investieren Sie (über das Unternehmen) jeden Monat feste Beiträge und bauen langfristig Kapital auf.
Ziel ist eine zusätzliche finanzielle Absicherung neben der gesetzlichen Rente. Mit Renteneintrittsalter wird die bAV ausgezahlt – sie schließt die Rentenlücke und verhindert Altersarmut. Die baV ist eine der drei Säulen der Altersvorsorge:
Überblick über das Wichtigste
- Die betriebliche Altersvorsorge sichert dem Arbeitnehmer eine Zusatzrente.
- Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Zusätzlich gibt es einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent.
- Die bAV lohnt sich nicht für jeden Arbeitnehmer. Finanziert Ihr Chef sie allein, sollten Sie die Betriebsrente wahrnehmen.
- In der Ansparphase sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben, da der Beitrag vom Brutto abgeht.
- Von der späteren Betriebsrente gehen Einkommenssteuer sowie Krankenkassen- und Pflegebeitrag ab. Das reduziert den Auszahlungsbetrag.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Die bAV basiert auf dem Prinzip der Entgeltumwandlung: Ein Teil Ihres Bruttogehalts wird nicht ausgezahlt, sondern steuer- und sozialabgabenfrei in eine Altersvorsorge investiert.
Sie erhalten jeden Monat ein etwas geringeres Nettogehalt. Dafür bekommen Sie zusätzliche Rente im Ruhestand.
Sonderform: Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Arbeitgeber zahlen die Beiträge alleine und bauen Kapital für Mitarbeiter auf.
Optionen für betriebliche Altersvorsorge
Letztlich entscheidet der Arbeitgeber, in welche Form der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt wird. Möglich sind dabei zunächst fünf Optionen:
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Direktzusage
Arbeitgeber investieren das Geld selbst, um Rendite zu erzielen. Die Anlage kann extern oder auch intern im Unternehmen sein.
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Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Einrichtung, die das Geld anlegt und verwaltet. Typisch sind dabei Investitionen in Aktien.
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Direktversicherung
Große Versicherungen bieten bAV für ganze Unternehmen. Der Arbeitgeber schließt Verträge ab und zahlt monatlich die Beiträge.
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Pensionskasse
Pensionskassen sind meist für bestimmte Branchen aktiv (zum Beispiel Bauwesen oder Finanzen). Sie werden bei Tarifbindung von Unternehmen häufiger genutzt.
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Pensionsfonds
Pensionsfonds sind eigenständige Einrichtungen, an die der Arbeitgeber Beiträge zahlt. Das Geld wird angelegt und später als Betriebsrente ausgezahlt.
Zusätzliche Option: Sozialpartnermodell
Das Sozialpartnermodell ist die neueste Form zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitgeber garantieren hierbei, Beiträge in eine Form der bAV einzuzahlen – sie haften aber nicht für die spätere Höhe der Rente.
Es wird lediglich eine Zielrente geregelt. Das ist zwar ein Risiko, hat aber auch Vorteile: Die Anlageformen sind flexibler, und es sind höhere Renditen möglich.
Pflicht: Habe ich einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Ja, Sie haben als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Für Arbeitgeber gibt es eine Pflicht, die Möglichkeit in Form der Entgeltumwandlung anzubieten – für Mitarbeiter gibt es aber keine Pflicht, das Angebot anzunehmen. Es steht jedem frei, einen solchen Vertrag abzuschließen.
Arbeitgeber müssen baV nicht nur anbieten, sondern einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zahlen.
Wer kann baV nutzen?
Der Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge gilt nicht nur für Vollzeitbeschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis. Die Pflicht von Unternehmen bezieht sich auch auf Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag und Angestellte in einer geringfügigen Beschäftigung.
Steuer bei der betrieblichen Altersvorsorge
Besonders attraktiv ist die betriebliche Altersvorsorge durch den Zuschuss von Arbeitgebern und die steuerlichen Vorteile in der Ansparphase – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Steuerfrei: Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (644 Euro monatlich)
- Sozialversicherungsfrei: Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (322 Euro monatlich)
- Aufwendungen bei der Steuer als Betriebsausgaben absetzbar
- Geringere Lohnnebenkosten durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung
Steuer für Arbeitnehmer
Beiträge zur bAV werden bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttogehalt abgeführt.
Durch Anstiege der Beitragsbemessungsgrenze erhöhen sich auch die möglichen steuerfreien Beträge.
Steuer für Arbeitgeber
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?
Die Auszahlung der bAV beginnt mit dem Eintritt in den Ruhestand – der früheste Zeitpunkt ist meist das 62. Lebensjahr bei alten Verträgen, für neuere Vereinbarungen erfolgt die Auszahlung entsprechend später.
Für die Auszählung gibt es grundsätzlich zwei Formen:
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Monatliche Rente
Sie erhalten monatlich einen festen Betrag als zusätzliche Rente. Die Höhe ist abhängig vom Kapital, das Sie in der Ansparphase aufgebaut haben. Ein Großteil der Arbeitnehmer wählt diese Variante.
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Kapitalauszahlung
Sie bekommen das gesamte angesparte Kapital auf einmal ausgezahlt. So steht es ab dem Beginn des Ruhestands zur freien Verfügung.
Manche Verträge bieten auch eine Kombination der beiden Auszahlungsformen. Sie bekommen einen gewissen Teil als Kapitalauszahlung, der Rest wird als (entsprechend kleinere) monatliche Rente gezahlt.
Steuer bei der Auszahlung
Für die betriebliche Altersvorsorge gilt die nachgelagerte Besteuerung – in der Auszahlungsphase ist die baV deshalb voll steuerpflichtig.
Zusätzlzich sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Hier gilt jedoch eine Freigrenze von 187,25 Euro pro Monat. Erst für eine monatliche Rente aus der baV über diesem Betrag müssen Sie Abgaben an die Krankenversicherung zahlen.
Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge hat einige Vorteile und ist wichtige Stütze gegen Altersarmut. Allerdings gibt es auch negative Punkte, die Sie berücksichtigen müssen. Die Vor- und Nachteile der bAV im Überblick:
Vorteile
- Zusätzliche finanzielle Absicherung für die Rente
- Arbeitgeber erhalten günstigere Konditionen beim Vertrag
- Einfache Altersvorsorge, bei der Sie sich um wenig kümmern müssen
- Höhere Rendite für Arbeitnehmer durch Zuschuss von Unternehmen
- Vorteil für Arbeitgeber: Der Betrag für die bAV ist nicht sozialversicherungspflichtig. Er zahlt keinen Arbeitgeberanteil auf das umgewandelte Entgelt.
Nachteile
- Kaum Entscheidung durch Mitarbeiter. Arbeitgeber wählt die Form und das Angebot
- Keine Handhabe über das Geld vor dem Renteneintritt
- Eine Übernahme bei Jobwechsel ist nicht immer einfach
- Verringerte Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
- Keine garantierte Rendite – Anlagerisiko liegt bei Mitarbeitern
Betriebliche Altersvorsorge: Wann lohnt sie sich?
Als Mitarbeiter stehen Sie vor der Frage: Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge? Wird die Leistung vollständig durch den Arbeitgeber gezahlt, ist die Antwort eindeutig: Sie sollten die bAV unbedingt nutzen! In diesem Fall erhalten Sie später eine Betriebsrente ohne finanzielle Eigenleistung. Diese wird zwar versteuert und Sie zahlen Beiträge zu Sozialversicherungen – mussten aber selbst nie einzahlen.
Komplizierter ist es bei der Entgeltumwandlung. Trotz Pflicht für den Arbeitgeber und garantiertem Zuschuss von mindestens 15 Prozent lohnt sich diese Art der bAV nicht für jeden. Wichtige Faktoren sind:
-
Dauer der Einzahlung
Je länger Sie einzahlen, desto größer das Vermögen und die Wirkung des Zinseszinseffekts.
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Höhe des Zuschusses
15 Prozent sind Pflicht und müssen gezahlt werden. Noch besser, wenn Arbeitgeber 20 Prozent (oder mehr) zuzahlen.
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Höhe der Rendite
Ein günstiger Vertrag mit guter Verzinsung steigert die spätere Rente. Hier gilt ebenfalls: je länger, desto besser.
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Dauer des Bezugs
Eine lange Lebensdauer steigert den Nutzen der bAV. Beziehen Sie die Rente noch 30 Jahre lang, bekommen Sie entsprechend mehr als ein Rentner, der mit 70 Jahren stirbt.
Argumente für die betriebliche Altersvorsorge
bAV bei Kündigung und Jobwechsel
Bei einer Kündigung und dem Jobwechsel zum neuen Arbeitgeber bleiben Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge vorhanden. Doch wie geht es mit der bAV weiter? Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
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Vorhandene bAV mitnehmen
Bei einem Arbeitsplatzwechsel können Sie Ihren bisherigen Vertrag der bAV mitnehmen. Aber: Der neue Arbeitgeber muss zustimmen und den Vertrag übernehmen. Eine Pflicht dazu besteht nicht.
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Neue bAV abschließen
Statt einer Übernahme des Vertrages können Sie beim aktuellen Arbeitgeber eine neue bAV abschließen. Dabei fallen Übertragungskosten an und Sie müssen Konditionen vergleichen. Bei häufigeren Jobwechseln haben Sie mit der Zeit zahlreiche Verträge, mit jeweils nur geringem Sparguthaben.
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Privat bAV weiterführen
Sie können den alten bAV Vertrag weiterführen und selbst monatlich weiter einzahlen. Nachteil: Die Beiträge kommen von Ihrem Nettogehalt, nicht wie bei der Entgeltumwandlung vom Bruttobetrag.
Ist die betriebliche Altersvorsorge vor Insolvenz geschützt?
Die betriebliche Altersvorsorge wird über den sogenannten Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert. Auch im Fall einer Insolvenz ist Ihr Geld sicher.
Tipps zur betriebliche Altersvorsorge
Zum Abschluss haben wir vier Tipps zur betrieblichen Altersvorsorge, damit Sie bestmöglich von den Konzept profitieren:
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Transparenz einfordern
Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber über das Angebot und den Zuschuss. Hier gibt es teilweise deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Unternehmen.
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Vergleiche durchführen
Informieren Sie sich auch über andere Optionen zur finanziellen Absicherung im Alter. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote und wählen Sie aus, was zu Ihnen passt.
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Langfristig planen
Idealerweise sind Sie lange bei einem Arbeitgeber, der Ihre bAV zahlt. Stehen Sie kurz vor einem Jobwechsel, ist es vielleicht nicht der richtige Zeitpunkt
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Frühzeitig beginnen
Je länger Sie einzahlen, desto größer der Zinseszinseffekt und letztlich das Kapital für Ihre betriebliche Altersvorsorge. Warten Sie nicht zu lange.
Der wichtigste Punkt ist: Beschäftigen Sie sich mit Ihrer Altersvorsorge. Verlassen Sie sich nicht einfach darauf, dass die gesetzliche Rente ausreicht – sonst droht eine böse Überraschung mit finanziellen Problemen.
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