Weihnachtsgeld: Anspruch, Höhe + was beachten?

Geschenke gibt es manchmal auch vom Arbeitgeber – in Form von Weihnachtsgeld. Rund jeder zweite Beschäftigte in Deutschland bekommt die Sonderzahlung. Was Arbeitnehmer dabei beachten müssen! Denn einen Weihnachtsgeld Anspruch darauf gibt es nicht – mit zwei Ausnahmen…

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Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man?

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Jahressonderzahlung die der Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Gehalt zahlt – typischerweise im November kurz vor der Weihnachtszeit.

Studien zufolge erhält aktuell rund jeder zweite Beschäftigte in Deutschland Weihnachtsgeld (52 Prozent). Bei Arbeitnehmern mit Tarifvertrag sind es sogar 85 Prozent. Die Weihnachtsgeld Höhe variiert stark: Im Schnitt sind es 2.980 Euro oder rund 50 Prozent des Monatsbrutto. Die chemische Industrie zahlt am meisten, am wenigsten gibt es in der Landwirtschaft.

Was ist der Unterschied zum 13. Gehalt?

Im Gegensatz zum Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld ist das „13. Gehalt“ eine Gegenleistung für geleistete Arbeit – und damit ein fester Gehaltsbestandteil, der gezahlt werden muss! Das Jahresgehalt wird einfach in 13 Raten gezahlt. Die Sonderzahlung kann aber genauso im Sommer erfolgen.

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Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Einen gesetzlichen Weihnachtsgeld Anspruch gibt es nicht. Weihnachtsgeld ist zunächst eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein Arbeitnehmer-Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht nur aus zwei Gründen:

  1. Vertraglicher Anspruch

    Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung kann die Zahlung fest vereinbart sein.

  2. Betriebliche Übung

    Zahlt der Arbeitgeber 3 Jahre hintereinander und ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld, entsteht daraus eine sogenannte betriebliche Übung und ein Rechtsanspruch der Mitarbeiter in den folgenden Jahren – selbst bei wirtschaftlich schlechter Lage des Betriebes oder wenn die Zahlung jedes Jahr unterschiedlich hoch war.

Tipp: Arbeitnehmer sollten schon im Bewerbungsprozess die Frage stellen, ob Weihnachtsgeld gezahlt wird. Wer in der Verhandlung darauf Wert legt, sollte die Sonderzahlung im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung schriftlich fixieren.

Freiwilligkeitsvorbehalt: Formulierung für Arbeitgeber

Um eine betriebliche Übung zu verhindert und ein Gewohnheitsrecht auszuschließen, sollten Arbeitgeber zusammen mit dem Extrageld folgende Formulierung nutzen: „Die Zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt in jedem Fall freiwillig und auch bei Wiederholung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.“

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Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld streichen?

Zahlt der Arbeitgeber jedes Mal Weihnachtsgeld unter Vorbehalt und Hinweis auf eine freiwillige Zahlung (sog. „Freiwilligkeitsvorbehalt“), kann er die Sonderzahlung im nächsten Jahr streichen. Es entsteht kein Anspruch und auch keine betriebliche Übung.

Ebenso kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld im Tarifvertrag ausgeschlossen werden, wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel vor Jahresende kündigt oder das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Wenn das Unternehmen das Weihnachtsgeld einfach nicht zahlt, obwohl ein Anspruch besteht, hilft nur der Weg zum Anwalt und vor das Arbeitsgericht. Allerdings sollten Sie sich den Schritt gut überlegen: Meist wird das Arbeitsverhältnis dadurch belastet, sodass es später zu einer Kündigung und Trennung kommen kann.

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Was passiert mit dem Weihnachtsgeld bei Kündigung?

Ob das Weihnachtsgeld im Falle einer Kündigung wegfällt, hängt vom Charakter der Zahlung ab:

  1. Entgeltcharakter

    Die Zahlung wird – wie das 13. Gehalt – für geleistete Arbeit gezahlt. In dem Fall besteht nach der Kündigung kein kein Anspruch auf Weihnachtsgeld mehr.

  2. Belohnung für Betriebstreue

    Das Extrageld soll geleistete Arbeit, Betriebstreue und Loyalität zum Arbeitgeber belohnen (Mischcharakter)? Dann darf das Weihnachtsgeld nicht gekürzt werden. Ausnahme: Stichtagsregelung.

Was ist die Stichtagsregelung?

Manche Arbeitgeber bauen in den Arbeitsvertrag eine sogenannte Stichtagsregelung ein. Darin steht zum Beispiel, dass ein Arbeitnehmer nur Weihnachtsgeld bekommt, wenn bis zu einem Stichtag im Unternehmen ungekündigt beschäftigt ist. Das ist zulässig – aber nur, wenn das Weihnachtsgeld ausschließlich wegen Betriebstreue gezahlt wird.

Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen?

Im Arbeitsvertrag steht manchmal auch eine sog. Rückzahlungsklausel. Sie sagt, dass die Sonderzahlung zurückgezahlt werden muss, wenn der Mitarbeiter vor einem bestimmten Datum kündigt. Laut einem BAG-Urteil sind solche Klauseln in den meisten Fällen jedoch unzulässig, weil sie die Berufsfreiheit einschränken (BAG, 10 AZR 825/06).

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Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld wegen Krankheit kürzen?

Fallen Beschäftigte für längere Zeit aus – wegen Krankheit, Sabbatical oder Elternzeit – kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen. Das ist jedoch an Voraussetzungen gebunden.

Erlaubt ist die Kürzung des Weihnachtsgeldes nur, wenn es sich weiterhin um freiwillige Leistung handelt. Bei Gewohnheitsrecht oder falls es sich um ein 13. Gehalt handelt, dürfen Arbeitgeber die Zahlung nicht einfach streichen. Lassen Sie sich in dem Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten!

Was ist mit Weihnachtsgeld bei Kurzarbeit?

Ob das Weihnachtsgeld während der Kurzarbeit gezahlt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Maßgeblich sind der Tarifvertrag sowie etwaige Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besteht etwa Anspruch auf Weihnachtsgeld, gilt dieser – unabhängig vom Kurzarbeitergeld – ungekürzt weiter. Wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage darf es jedenfalls nicht ohne Weiteres gekürzt werden.

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Muss die Weihnachtsgeld Höhe für alle gleich sein?

Der Arbeitgeber kann festlegen, wer Weihnachtsgeld bekommt und in welcher Höhe. So dürfen zum Beispiel Führungskräfte mit einem höheren Gehalt oder Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit mehr bekommen als andere.

Allerdings dürfen Mitarbeiter nicht ohne Grund ausgeschlossen werden (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verweigerung oder Reduzierung der Zahlung aufgrund von Alter oder Geschlecht wäre zum Beispiel eine Diskriminierung und damit unzulässig.

Was gilt für Mitarbeiter in Teilzeit?

Bekommen alle Weihnachtsgeld, gilt das auch für Teilzeitkräfte. Sie dürfen laut Gesetz wegen ihrer Teilzeit-Tätigkeit nicht schlechter gestellt werden. In der Regel haben sie einen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld – entsprechend dem Anteil ihrer Teilzeit.

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Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst (TVöD)

Im öffentlichen Dienst und bei Beschäftigten die nach „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) bezahlt werden, muss Weihnachtsgeld gezahlt werden. Voraussetzung ist aber, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember noch besteht.

Die Höhe des Weihnachtsgelds im TVöD richtet sich meist nach dem durchschnittlichen Entgelt von Juli bis September. Die Betriebszugehörigkeit spielt ebenfalls eine Rolle.

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Muss ich das Weihnachtsgeld versteuern?

Die Sonderzahlung ist immer brutto und voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Als Einmalzahlung fällt sie unter „sonstige Bezüge“, und Sie müssen darauf Lohnsteuer zahlen. Entsprechend kann netto deutlich weniger vom Extrageld auf dem Konto landen.

Achtung: Bekommen geringfügig Beschäftigte im Minijob den Bonus, kann die Zahlung des Weihnachtsgeldes die erlaubte Verdienstgrenze im Jahr überschreiten – und sie müssen es versteuern.


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