Bewerbungsfristen für die Ausbildung 2026
Für die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in Deutschland im Jahr 2026 gibt es wichtige Fristen, die je nach Branche, Unternehmensgröße und Bundesland variieren. Hier eine Übersicht der wichtigsten Bewerbungsfristen:
- Ausbildungsbeginn ist meist am 1. August oder 1. September.
- Die Bewerbungsfristen starten oft 6 bis 15 Monate davor – meist im September, Oktober und November.
- In gefragten Branchen wie IT oder Medien beginnen die Fristen schon 1,5 Jahre vor Ausbildungsstart – also schon im Juli!
- In Branchen mit Fachkräftemangel (z.B. Bau, Handwerk) sind Bewerbungen bis rund 6 Monate vor Ausbildungsbeginn möglich – also noch bis Februar und März.
Bewerbungsfristen nach Branche
Branche |
Start Ausbildung |
Bewerbungsfrist |
IT & Medien | 1. August 1. September |
12-15 Monate vor Ausbildungsbeginn |
Banken & Versicherung | 1. August 1. September |
12 Monate vor Ausbildungsbeginn |
Automobil | 1. August 1. September |
9 Monate vor Ausbildungsbeginn |
Transport & Logistik | 1. August 1. September |
9 Monate vor Ausbildungsbeginn |
Industrie | 1. August 1. September |
9 Monate vor Ausbildungsbeginn |
Handel | 1. August 1. September |
9 Monate vor Ausbildungsbeginn |
Gesundheit & Pflege | 1. August 1. September |
9 Monate vor Ausbildungsbeginn |
Baubranche | 1. August 1. September |
6 Monate vor Ausbildungsbeginn |
Handwerk | 1. August 1. September |
6 Monate vor Ausbildungsbeginn |
Hotellerie | 1. August 1. September |
6 Monate vor Ausbildungsbeginn |
Gastronomie | 1. August 1. September |
6 Monate vor Ausbildungsbeginn |
Beachten Sie bitte, dass manche Unternehmen, vor allem große Betriebe und der öffentliche Dienst sogenannte Ausschlussfristen haben. Eine spätere Bewerbung wird dann nicht mehr berücksichtigt. Kleinere Betriebe sind da kulanter und flexibler und akzeptieren teils auch eine Ausbildungs-Bewerbung auch nach Ende der offiziellen Frist.
Die wichtigste Regel
Generell gilt: Beginnen Sie stets frühzeitig mit der Suche und Bewerbung für eine Ausbildung! Ideal sind 12 bis 18 Monate vor Ausbildungsbeginn, um die besten Chancen zu haben. Das gilt besonders bei beliebten Ausbildungsberufen.
Ideale Bewerbungsmonate sind: September und Oktober des Vorjahres.
Bewerbungsfrist für Ausbildung verpasst: Was tun?
Wenn Sie die Bewerbungsfrist für eine Ausbildung verpasst haben, haben Sie – je nach Branche und Beruf – unterschiedliche Optionen:
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Kaum Chancen im öffentlichen Dienst
Hier sieht es wegen der Ausschlussfristen schlecht aus. Die Bewerbungsverfahren sind oft zentral geplant, Ausnahmen werden praktisch keine gemacht. Maximal mit einem Anruf können Sie noch klären, ob Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nachreichen können. Die Chancen sind aber gering.
-
Gute Aussichten bei Mangelberufen
Anders sieht es in Ausbildungsberufen aus, in denen händeringend nach Azubis gesucht wird. Im Jahr 2025 waren bis Juni bundesweit noch 229.000 Ausbildungsplätze unbesetzt. Betroffen waren vor allem Berufe wie Verkäufer/in, Mechatroniker/in, Berufen in Lebensmittelherstellung und -verkauf sowie Metallberufe, Hotel- und Gaststättenberufen (inkl. Köche). Hier stehen die Chancen gut, auch nach abgelaufener Frist eine Ausbildung zu bekommen.
-
Nachmeldetermine bei schulischer Ausbildung
Ebenfalls gute Chancen haben angehende Auszubildende, die sich für eine schulische Ausbildung entscheiden. Zwar gibt es auch hier feste Termine und Fristen, die Sie jeweils an der Berufsschule oder dem Berufskolleg erfragen müssen. Dafür ist es in vielen Fällen möglich, sich zu einem späteren Nachmeldetermin anzumelden.
Wer die Frist verpasst und keine Chance mehr auf einen Ausbildungsplatz in diesem Jahr hat, kann immerhin noch zunächst ein Praktikum oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) machen, um später einzusteigen.
Das sind keinesfalls nur Lückenbüßer, falls Sie die Bewerbungsfrist verpasst haben! Praktika sind für manche Ausbildungen (z.B. Erzieher/in) sogar vorgeschrieben und vermitteln wertvolle Einsichten und Erfahrungen.
Wie schreibe ich eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz?
Grundsätzlich schreiben Sie eine Bewerbung für eine Ausbildung nicht anders als jede ander Bewerbung. Die Herausforderung für viele Schulabgänger ist jedoch die fehlende Berufserfahrung. Der Lebenslauf ist deshalb meist zu dünn und wenig aussagekräftig. Umso wichtiger wird das Bewerbungsschreiben!
Tipps für das Anschreiben
So schreiben Sie ein überzeugendes Anschreiben zur Bewerbung für einen Ausbildungsplatz:
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Briefkopf
Im Briefkopf ganz oben stehen Namen und Adresse von Absender und Empfänger.
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Datum
Rechtsbündig darunter stehen Ort und aktuelles (!) Datum, zum Beispiel: „Musterstadt, TT.MM.JJJJ“.
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Betreffzeile
In die Betreffzeile (ohne das Wort „Betreff“!) schreiben Sie: „Bewerbung um eine Ausbildung zur/zum…“. Große Unternehmen und Behörden bitten oft um Angabe der jeweiligen Kennziffer – diese gehört ebenfalls in die Betreffzeile.
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Anrede
Achten Sie unbedingt darauf, den Namen des Ansprechpartners zu nennen. Allgemeine Anreden sind immer unpersönlich. Ausnahme: Bei manchen Behörden gehen die Bewerbungen durch viele Hände, sodass die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ sinnvoller ist.
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Einstieg & Hauptteil
Nach einem ansprechenden Einleitungssatz, in dem Sie Ihre Motivation für diese Bewerbung beschreiben, betonen Sie wichtige Fähigkeiten und relevante Kenntnisse. Nennen Sie hierbei vor allem Stärken, die Sie durch Praktika und Schulnoten belegen können.
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Schluss
Beenden das Anschreiben, mit einer selbstbewussten Formulierung (kein Konjunktiv!), mit der Sie sich auf das Vorstellungsgespräch freuen. Also nicht: „Ich würde mich freuen…“, sondern: „Ich freue mich auf die Einladung zu einem persönlichen Gespräch.“ Danach folgen Grußformel und Unterschrift.
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Anlagenverzeichnis
Am Ende des Anschreibens steht ein kleines Anlagenverzeichnis. Hier listen Sie auf, was Ihre Bewerbung noch enthält – z.B. Lebenslauf, Zeugnisse (in Kopie), Arbeitsproben.
Häufige Fragen zu Bewerbungsfristen
Bewerbungsschluss bedeutet, dass nach diesem Datum keine Bewerbung mehr angenommen wird. Da es sich um einen verbindlichen Termin handelt, können Sie keinerlei Verlängerung erwarten. Der Bewerbungsschluss gilt jedoch immer einschließlich des genannten Stichtages. Wenn also der 15. März Bewerbungsschluss ist, nimmt das Unternehmen alle Bewerbungen an, die bis einschließlich zum 15. März eingetroffen sind.
Hierfür gibt es keine festen Zeiten. Im Schnitt bleiben Stellenanzeigen zwischen 2 und 6 Monaten online. Dennoch können Sie schon besetzt sein, der Personaler hat nur vergessen, das Stellenangebot zu löschen. Im Zweifel dürfen Sie aber jederzeit beim Unternehmen anrufen oder eine Mail schicken, ob die Stelle noch frei ist.
Eigentlich ist am 1. August oder 1. September Ausbildungsbeginn. Es gibt aber laut Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit zum Ausbildungsstart am 1. Oktober. Das ist gleichzeitig die letzte Chance, um nach 3-jähriger Ausbildung noch zur Sommerprüfung zugelassen zu werden. Wer später anfängt – etwa zum 1. November oder Dezember – muss die Winterprüfung im darauffolgenden Januar absolvieren. Da in dem Fall aber die Ausbildungsverträge zum 31. Oktober oder 30. November enden, könnte das den Wegfall der Ausbildungsvergütung bis zum Prüfungstermin bedeuten.
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