Falschangaben in der Bewerbung: Wobei wird gelogen?
Studien zeigen: In rund 30 Prozent der Bewerbungen wird geschummelt. Am meisten gelogen wird im Lebenslauf – bei diesen Angaben:
- Verantwortung und früheren Aufgaben (30 %)
- Managementfähigkeiten (22 %)
- Sprachkenntnisse (16 %)
- Letztes Gehalt (10 %)
- Softwarekenntnisse (5 %)
- Bildungsgrad (4 %)
Warum lügen Bewerber im Lebenslauf?
Die Gründe, warum Jobsuchende in der Bewerbung lügen, sind simpel: Weil es hilft. Wem es gelingt, sich besser darzustellen, als er oder sie ist, steigert (zunächst) seine Bewerbungschancen. Mit derlei Schminke und Schummeleien lassen sich fragwürdige Lücken im Lebenslauf ebenso verschleiern wie fehlende Qualifikationen, überlange Ausbildungszeiten, schlechte Noten oder gar Kündigungen und Vorstrafen.
Zweiter Grund: Jeder glaubt, damit durchzukommen. Die paar Übertreibungen und Flunkereien werden schon nicht auffallen! Übertrieben ist noch nicht gelogen! Wer überprüft den Lebenslauf schon? Und Soft Skills sind ohnehin Auslegungssache. Außerdem macht es jeder – zumindest viele andere auch… Ein Trugschluss!
Was droht bei falschen Angaben in der Bewerbung?
Grundsätzlich müssen die Angaben in der Bewerbung wahr sein. Das gilt für den Lebenslauf genauso wie für das Bewerbungsschreiben und die eingereichten Zeugnisse, Zertifikate und Urkunden. Das ergibt sich schon aus dem Prinzip von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) sowie aus dem Arbeitsvertragsrecht.
Ein bisschen frisiert, ist halb gefeuert. Selbst besonders raffinierte Umschreibungen der Wahrheit können auffliegen. Geübte Personaler haben dafür einen trainierten Blick und haken im Vorstellungsgespräch nach. Dann wird es mindestens peinlich. Fliegt der Bluff auf, sinken die Jobchancen auf den Nullpunkt.
Kündigung auch nach Jahren im Job
Was aber schwerer wiegt: Wer seine Bewerbungsunterlagen fälscht, riskiert die fristlose Kündigung. Auch viele Jahre nach bestandener Probezeit kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB anfechten. Folge: Das Arbeitsverhältnis wird sofort beendet, der Arbeitsplatz ist futsch. In manchen Fällen können Unternehmen sogar Schadenersatz verlangen.
Billiger Kündigungsgrund und Druckmittel
Fliegen Lügen im Lebenslauf später auf, gehen Arbeitnehmer ein hohes Risiko ein. Es muss nicht gleich zur Kündigung kommen. Aber fallen Sie später einmal in Ungnade und wird nach einem billigen Kündigungsgrund gesucht, ist das ein perfektes Druckmittel, um Sie schnell und billig loszuwerden. Per Aufhebungsvertrag und natürlich ohne Abfindung.
Mit einer Kündigungsschutzklage kommen Sie dann nicht weit. Arbeitsrichter halten falsche Angaben in der Bewerbung für kein Kavaliersdelikt, sondern für einen schweren Vertrauensbruch. Die Kündigung ist also rechtens.
Berufsrechtliche Konsequenzen bei Lügen im Lebenslauf
In einigen Berufen können falsche Angaben in der Bewerbung nicht nur zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch zu einem Berufsverbot führen. Das betrifft vor allem Berufe, die mit einer besonderen öffentlichen Verantwortung verbunden sind – z.B. Ärzte, Anwälte oder Lehrer. Sie unterliegen einer spezifische Zulassung. Wer hierbei bei den Qualifikationen lügt und hochstapelt, kann seine Zulassung verlieren. Die berufsrechtlichen Konsequenzen sind also erheblich!
Ist es strafbar im Lebenslauf zu lügen?
Stimmen die Angaben im Lebenslauf nicht, kommt es zunächst auf die Relevanz der Angaben für die Einstellung an. Tatsächlich gibt es beim Schummeln im Lebenslauf eine Grauzone mit fließenden Übergängen bis hin zu echter Hochstapelei. Ein bisschen schummeln im Lebenslauf? Hier ist es erlaubt und nicht strafbar…
Erlaubte Lebenslaufkosmetik
- Unwesentliche Ungenauigkeiten, die für die Eignung von Kandidaten irrelevant sind, gelten in der Regel als unproblematisch und haben meist keine Konsequenzen.
- Angebliche Hobbys oder Interessen
- Sprachkenntnisse (wegen Selbstüberschätzung)
- Qualifikationen (nur per Crashkurs erworben)
- Berufserfahrungen (nicht einschlägig)
- Auch das weglassen von negativen Informationen – etwa eine frühere Kündigung – werden in der Bewerbung toleriert. Haben Sie aber im Hinterkopf, dass es dazu später Fragen geben kann.
Gerade bei Schnellkurs-Zertifikaten von privaten Ausbildungsinstituten fragen Personaler gerne nach. Erst recht wenn es sich dabei um ungeschützte Berufszeichnungen oder Jobtitel handelt. Zum Beispiel Social Media Manager, Trainer oder Coach. Insbesondere Abschlüsse unbekannter ausländischer Bildungsstätten erregen regelmäßig den Verdacht, dass der Lebenslauf frisiert oder gar ein Doktor- und Professorentitel gekauft wurde.
Strafbare Lebenslauf Lügen
Kritisch und juristisch heikel wird es bei Falschangaben und handfesten Lügen, die ein wichtiges Einstellungskriterium waren:
- Fachliche Muss-Qualifikationen
- Bildungsabschlüsse (Ausbildung, Bachelor, Master, Doktor)
- Arbeitszeugnisse und Noten
- Bisherige Arbeitgeber
- Tätigkeitsschwerpunkte und messbare Erfolge
In diesen Fällen begehen Bewerber keine Schönfärberei mehr, sondern Hochstapelei. Wurden dafür offizielle Dokumente bearbeitet und gefälscht, begehen sie auch noch Urkundenfälschung. Dies hat nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen: Urkundenfälschung kann mit bis zu 5 Jahren Haft oder einer saftigen Geldstrafe geahndet werden. Allein der Versuch ist eine Straftat.
Verjähren strafbare Lügen im Lebenslauf?
Wer sich mit Lügen im Lebenslauf den Job erschleicht, riskiert viel. Eine Verjährungsfrist gibt es zwar. Sie läuft aber erst an dem Tag ab, an dem der Arbeitgeber vom Schwindel erfährt. Danach dauert die Verjährungsfrist immer noch ein Jahr.
Gefälschter Lebenslauf: Beispiele aus dem Arbeitsrecht
- Um den Job zu bekommen, frisierte ein Bewerber seine Bewerbung mit gefälschten Diplomzeugnissen (in der Stellenanzeige war ein Hochschulabschluss verlangt). 5 Jahre nach der Einstellung flog die „arglistige Täuschung“ auf – Folge: fristlose Kündigung (AZ 9 Sa 400/05).
- Ein Industrieschweißer verbesserte seine Zeugnisnoten von 4 auf 3 und bekam so den Job. 8 Jahre später kam der Schwindel heraus. Die Richter kannten kein Pardon – ebenfalls Kündigung (AZ 5 Sa 25/06).
- Ein Jurist erschlich sich mit mit frisierten Zeugnisnoten (von „ausreichend“ zu „voll befriedigend“) den Job in einer internationalen Kanzlei. Samt Bruttojahresgehalt von 100.000 Euro. Der Arbeitgeber wurde nach Monaten misstrauisch, der Bluff fiel auf. Kündigung! Der Jurist musste zudem 75.000 Euro Gehalt zurückzahlen (AZ 114 Ds-20 JS).
- Eine Lehrerin hatte jahrzehntelang mit einem gefälschten Abitur-Zeugnis unterrichtet – in vier Bundesländern. Als die Lebenslauf-Lügen herauskamen, forderten mehrere Bundesländer die Rückzahlung der Beamtenbezüge – in 6-stelliger Höhe. Das Gericht verurteilte die Lehrerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Darf der Arbeitgeber sofort wegen falscher Angaben kündigen?
Falschaussagen in Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind tickende Zeitbomben. Hochstapler haben allerdings einen Rettungsring: Im Falle falscher Angaben in der Bewerbung muss der Arbeitgeber zunächst nachweisen, dass der Arbeitnehmer den Job nur wegen der gefälschten Qualifikationen bekommen hat. Die Angaben müssen also für die Stelle eine zwingende Voraussetzung gewesen sein.
Stand in der Stellenanzeige seinerzeit, Bewerber müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder verhandlungssichere Englischkenntnisse vorweisen, ist der Arbeitsvertrag bei diesen Falschangaben anfechtbar. Gleiches gilt für einschlägige Berufserfahrungen in bestimmten Branchen oder Positionen.
Kann ich im Lebenslauf etwas weglassen?
Auch das Verschweigen von Tatsachen, die der Mitarbeiter hätte offenbaren müssen – z.B. relevante Vorstrafen bei Kassierern oder Sicherheitsdiensten –, kann ein Kündigungsgrund sein. Nur wenn die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder das Weglassen von Informationen für die Einstellung keinerlei Rolle spielte, kann man Arbeitnehmern wegen „arglistiger Täuschung“ nicht kündigen.
Eine außerordentliche Kündigung ist allerdings immer noch möglich. Zum Beispiel, weil das Vertrauensverhältnis durch die Lüge unüberbrückbar beschädigt wurde. Das Risiko wegen falscher Angaben in der Bewerbung den Job zu verlieren, bleibt daher permanent hoch.
Ausnahmen: Wann sind Lügen in der Bewerbung erlaubt?
Keine Regel ohne Ausnahme. Das gilt auch beim Lügen in der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch. In einigen Fällen sind Sie nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Dies regelt unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Arbeitgeber haben im Bewerbungsgespräch zwar grundsätzliches ein Fragerecht. Bewerber wiederum haben das Recht auf Privatsphäre und den Schutz vor Diskriminierung.
Entsprechend gibt es einige unzulässige Fragen, die Bewerber nicht beantworten müssen oder mit einer Notlüge völlig legal beantworten dürfen. Dazu gehören:
In all den genannten Fällen dürfen Bewerber – mit wenigen Ausnahmen – zu den Fragen schweigen oder die Unwahrheit sagen ohne juristische Konsequenzen fürchten zu müssen.
Lügen im Lebenslauf entfernen – ohne gekündigt zu werden
Lieber späte Reue als nie. Wer es geschafft hat, mit einem gepimpten Lebenslauf den Job zu ergattern und nun ein schlechtes Gewissen hat oder in ständiger Furcht lebt, aufzufliegen, kann die Lüge zwar nicht ungeschehen machen, aber sie nachträglich entfernen beziehungsweise korrigieren:
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Geständnis
Gehen Sie zu Ihrem Chef, entschuldigen Sie sich und erzählen Sie die Wahrheit und nichts als die Wahrheit.
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Nachbesserung
Waren die Qualifikationen relevant, bieten Sie Nachbesserung an – natürlich auf eigene Kosten. Zum Beispiel per Abendschule, Fernstudium oder Weiterbildung. Besser noch: Sie machen das schon heimlich davor.
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Korrektur
Korrigieren Sie Ihren tabellarischen Lebenslauf umgehend. Nicht nur die Version, die Sie künftig zur Bewerbung verwenden, sondern auch Ihre Online-Profile auf Linkedin oder Xing. Und verbreiten Sie nie wieder solche Lügen über sich.
Der Schritt erfordert großen Mut, ja. Reinen Tisch zu machen, ist aber besser, als immer das Gefühl zu haben, sich durchs Leben und die Karriere gemogelt zu haben oder in permanenter Angst zu leben, die Lügen könnten ans Licht kommen.
Mitunter können Sie auch mit einem verständnisvollen Chef rechnen und ein „Gentlemen Agreement“ treffen sowie Stillschweigen vereinbaren. Womöglich weiß der Vorgesetzte Ihre – hoffentlich – guten Leistungen zu schätzen und legt auf das Stück Papier mit Stempel inzwischen keinen Wert mehr. Im Raum steht freilich trotzdem noch der Vertrauensbruch. Den müssen Sie jetzt durch 100-prozentige Ehrlichkeit und Engagement heilen.
Bewerbungslügen online: Linkedin und Xing korrigieren
Wenn Sie die Lügen im Lebenslauf in den Online-Profilen auf Linkedin oder Xing korrigieren wollen, wird es etwas komplizierter. Der optimale Zeitpunkt für Veränderungen im Profil ist zwischen zwei Jobs. Sie befinden sich mitten in der beruflichen Neuorientierung – Profil-Anpassungen gehören dort dazu und fallen nicht weiter auf. Auch nicht, wenn Sie falsche Angaben unauffällig löschen.
Achten Sie aber auf die Profil-Einstellungen. Wer falsche Angaben entfernt, möchte nicht unbedingt die Aufmerksamkeit darauf lenken. Schalten Sie deshalb zuvor die Benachrichtigungsfunktion für Ihre Kontakte zumindest kurzfristig aus. Ansonsten werden diese über jede Änderungen informiert – was teilweise zu unangenehmen Rückfragen führen kann.
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