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Bewerbung: Eintrittstermin nennen – sofort?

Den Eintrittstermin in der Bewerbung zu nennen, kann Vorteile bringen. Personaler haben es in der Regel eilig: Sie bekommen den Auftrag, eine freie Stelle zu besetzen – und das möglichst schnell. Die Arbeit ist schließlich schon da, der Kandidat noch nicht. Entsprechend wird in manchen Stellenanzeigen nach dem frühestmöglichen Arbeitsantritt oder Eintrittstermin des Bewerbers gefragt. In aller Regel ein sicheres Zeichen dafür, dass das suchende Unternehmen latenten Besetzungsdruck hat. Doch sollten Sie den Termin auch bei anderen Bewerbungen nennen? Und wie formuliert man das? Wir haben ein paar konkrete Tipps dazu sowie Empfehlungen und Muster-Formulierungen…



Bewerbung: Eintrittstermin nennen - sofort?

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Der frühestmögliche Arbeitsbeginn: sofort?

Die Jobsuche fällt besonders leicht, falls Sie sich in einem noch ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden. Echte Not und Zeitdruck haben Sie nicht, Geldsorgen auch nicht. Der Haken daran allerdings: In den meisten Arbeitsverträgen gibt es eine Kündigungsfrist. Heißt: Auch wenn Sie einen neuen Job gefunden haben – so schnell lässt sie der noch aktuelle Arbeitgeber vielleicht nicht gehen. Mitunter pocht der auf sein vertragliches Recht und beschäftigt Sie drei bis sechs Monate weiter.

Deswegen sind lange Kündigungsfristen immer ein zweischneidiges Schwert:

  • Sie geben einem eine gewisse Sicherheit im Job,
  • behindern aber auch schnelle Jobwechsel – erst recht, wenn es der neue Arbeitgeber eilig hat und die Stelle „ab sofort“ besetzen will.

Ein später Eintrittstermin kann so zum K.O.-Kriterium werden. Falls Sie sich im Guten trennen und kündigen, können Sie mit Ihrem Chef über einen sogenannten Aufhebungsvertrag sprechen. Mag der Arbeitgeber aber partout nicht mitspielen, haben Sie in der Regel schlechte Karten, früher aus dem Vertrag zu kommen.

Einen Rauswurf provozieren, sollten Sie indes auf keinen Fall. Das schadet Ihrem Ruf und kann sich sogar negativ auf das neue Jobverhältnis auswirken: Wer stellt schon gerne jemanden ein, der mit solchen Methoden arbeitet?

Vorsicht Wettbewerbsverbot!

In manchen Arbeitsverträgen befindet sich eine sogenannte Wettbewerbsklau­sel. Sie verbietet Ihnen eine zeitlang nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen Arbeitgeber zu arbeiten, der mit dem bisherigen konkurriert. So soll verhindert werden, dass kostbares Know-how oder gar Kunden zur Konkurrenz wechseln. Manche dieser Klauseln sind unwirksam – um sicher zu gehen, sollten Sie dazu aber unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Oder aber Sie bitten den bisherigen Arbeitgeber, schriftlich auf das Wettbewerbs­verbot zu verzichten.


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Eintrittstermin nennen? Pro & Contra

Wenn ausdrücklich nach einem frühestmöglichen Eintrittstermin gefragt beziehungsweise verlangt wird, sollten Sie diesen auch unbedingt nennen. Das zu ignorieren, kann bereits das Aus für die Bewerbung bedeuten.

Auch wenn der potenzielle Arbeitgeber explizit „ab sofort“ einen neuen Mitarbeiter sucht, Sie aber noch mindestens sechs Monate im aktuellen Job verharren müssen, stehen die Chancen nicht besonders gut. Da hilft dann nur noch, um Verständnis zu werben und zu beteuern, dass Sie alles Mögliche unternehmen, um doch noch eher aus dem alten Vertrag zu kommen.

Etwas anderes gilt, wenn Sie eine Blindbewerbung oder Initiativbewerbung schreiben oder vom möglichen Arbeitsbeginn in der Stellenausschreibung keine Rede war. Dann gibt es sowohl Argumente, die dafür sprechen proaktiv den Eintrittstermin zu nennen – als auch welche, die dagegen sprechen…

Pro: Was spricht dafür, den Eintrittstermin zu nennen?

  • Das Zielunternehmen kann besser planen, bei Interesse aber auch besser auf Ihre Beschäftigungswünsche und -termine eingehen.
  • Sie schaffen sich genug Spielraum, die Kündigung und die Arbeitsübergabe vorzubereiten.
  • Sie verschaffen sich einen möglichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern, die erst zu einem späteren Zeitpunkt dort anfangen könnten.

Contra: Was spricht dagegen, den Eintrittstermin zu nennen?

  • Was nicht gefordert wird, muss man auch nicht angeben. Womöglich wecken Sie so nur schlafende Hunde und verringern Ihre Einstellungschancen – noch dazu unnötig.
  • Ihr Termin liegt später als der von anderen Kandidaten – ein Wettbewerbsnachteil.
  • Je kurzfristiger Sie den Eintrittstermin wählen, desto bedürftiger wirken Sie. Das schwächt zugleich Ihre Verhandlungsposition.

Wie Sie sich am Ende entscheiden, ist daher ein Abwägen und persönliches Bewerten von Chancen und Risiken. Eine eindeutige und generelle Empfehlung dazu gibt es leider nicht.

Vorsicht Übermotivation!

Schreiben Sie nie so etwas wie: „Ich könnte sofort/gleich morgen bei Ihnen anfangen!“ oder „Für die Beschäftigungsaufnahme stehe ich Ihnen ab sofort zur Verfügung.“ oder „Ich bin flexibel und sofort einsatzbereit.“ Auch wenn das engagiert gemeint ist, wirkt es doch bedürftig bis verzweifelt. Wer sich so bewirbt, sagt im Subtext, dass er oder sie zurzeit keine Alternativen hat. Das sieht nicht gerade nach einem begehrten Leistungsträger aus.

Egal, wie groß die Not auch ist: Nennen Sie statt „sofort“ lieber den nächsten Ersten eines Monats oder geben Sie zumindest eine kurze Frist als Wunschtermin an. Wenn der Arbeitgeber in spe dann fragt, ob es nicht auch früher ginge, können Sie immer noch einlenken – und sehen prompt viel souveräner aus.


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Formulierungen: So nennen Sie den Eintrittstermin

Falls Sie sich in einem unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinden, haben wir hier ein paar klassische Formulierungsbeispiele, mit denen Sie nichts falsch machen:

  • „Ich befinde mich derzeit in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis und könnte daher bei Ihnen frühestens am TT.MM.JJJJ anfangen.“
  • „Ich stehe Ihnen aufgrund meiner Kündigungsfrist gerne, frühestens aber ab dem TT.MM.JJJJ zur Verfügung.“
  • „Zum TT.MM.JJJJ nehme ich sehr gerne eine Beschäftigung bei Ihnen auf. Momentan befinde ich mich in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis.“

Eintrittstermin nennen nach der Ausbildung

Dieselben Formulierungen eignen sich übrigens ebenso, falls Sie noch in der Ausbildung sind oder das Studium bislang nicht abgeschlossen haben. Also adaptiert dann beispielsweise so:

  • „Voraussichtlich werde ich meine Ausbildung am TT.MM.JJJJ abschließen. Gerne stehe ich Ihnen unmittelbar danach zur Verfügung.“
  • „Mein Studium werde ich voraussichtlich am TT.MM.JJJJ erfolgreich beenden. Im Anschluss würde ich sehr gerne bei Ihnen anfangen.“
  • „Nach meinem erfolgreichen Abschluss an der Universität Entenhausen fange ich sehr gerne sofort bei Ihnen an. Voraussichtlich werde ich noch bis zum TT.MM.JJJJ studieren.“

Eintrittstermin nennen bei befristeten Arbeitsverhältnis

Falls Sie aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen und dieses nicht verlängert wurde (oder Sie das auch nicht wollten), können Sie das ebenfalls aufgreifen und nennen:

  • „Mein aktuelles Beschäftigungsverhältnis endet regulär am TT.MM.JJJJ. Im Anschluss könnte ich sofort bei Ihnen anfangen.“
  • „Nach dem regulären Ende meines jetzigen Arbeitsverhältnisses am TT.MM.JJJJ könnte ich direkt bei Ihnen anfangen.“
  • „Mein frühester Eintrittstermin ist der TT.MM.JJJJ. Dann endet mein aktueller Arbeitsvertrag, der von vornherein wegen einer Mutterschaftsvertretung auf ein Jahr befristet war.“

Eintrittstermin nennen bei Arbeitslosigkeit

Falls Sie gekündigt wurden und derzeit arbeitslos beziehungsweise „arbeitsuchend“ sind oder aber als bisher Selbstständiger wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln wollen, empfehlen sich folgende Formulierungen:

  • „Ich stehe Ihnen ab dem TT.MM.JJJJ oder früher zur Verfügung, da ich momentan selbstständig bin.“
  • „Ein kurzfristiger Einstieg ist möglich, da ich vertraglich derzeit nicht gebunden bin.“
  • „Ich würde sehr gerne zu meinem Wunschtermin am TT.MM.JJJJ bei Ihnen anfangen. Ein früherer Eintritt ist möglich.“
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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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