Zweiter Bildungsweg: Voraussetzungen & finanzielle Hilfen

Der zweite Bildungsweg ist eine Chance, um einen wichtigen Schulabschluss nachzuholen. Dadurch können Teilnehmer Ihre Qualifikationen verbessern, andere Berufe ergreifen oder ein Studium beginnen. Wir zeigen, wie der zweite Bildungsweg funktioniert, welche Voraussetzungen Sie brauchen und welche finanzielle Unterstützung es dafür gibt…

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Definition: Was ist der zweite Bildungsweg?

Der zweite Bildungsweg (ZBW) bezeichnet in Deutschland die Möglichkeit, Schulabschlüsse wie das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen Realschulabschluss im Erwachsenenalter nachzuholen, wenn diese im „ersten“ Schulbesuch erworben wurden.

Der 2. Bildungsweg richtet sich an Erwachsene und berufserfahrene Jugendliche ab 17 Jahren und ist oft flexibler auf die Bedürfnisse von Berufstätigen abgestimmt. Dazu besuchen die Teilnehmer zum Beispiel Abendgymnasien und Kollegs, eine Abendrealschule, Abendhauptschule und Volkshochschulen. Auch berufsbegleitende Programme sind möglich.

Abschlussarten über den 2. Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg ist in der Regel kostenlos bzw. gebührenfrei. Teils gibt es eine staatliche, finanzielle Förderung über BAföG. Überdies sind die Abschlüsse denen des ersten Bildungswegs vollkommen gleichgestellt.

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Welche Vorteile hat der zweite Bildungsweg?

Mithilfe des zweiten Bildungswegs können Sie Ihre beruflichen Chancen deutlich verbessern. Zu den zahlreichen Vorteilen gehören:

  • Bessere Berufschancen

    Mit einem nachgeholten Schulabschluss ergeben sich neue Karrierechancen sowie der Zugang zu mehr Ausbildungsberufen oder einem Studienplatz.

  • Flexible Angebote

    Die Programme sind meist in Teilzeit oder abends organisiert, sodass sie sich gut mit Beruf und Familie vereinbaren lassen.

  • Individuelle Förderung

    Durch kostenfreie Einrichtungen wie Abendgymnasien oder Kollegs werden Bildungslücken gezielt geschlossen, oft mit persönlicher Betreuung.

  • Chancengleichheit

    Der zweite Bildungsweg trägt zur Durchlässigkeit und sozialen Gerechtigkeit im deutschen Bildungssystem bei, indem er auch sozial Benachteiligten neue Perspektiven bietet.

  • Finanzielle Unterstützung

    Für die Teilnehmer gibt es zudem Fördermöglichkeiten wie BAföG oder Stipendien, die einen Abschluss über den zweiten Bildungsweg erleichtern.

  • Erhöhte Motivation

    Viele Teilnehmende machen den Abschluss über den 2. Bildungsweg freiwillig und sind deshalb hoch motiviert, was die Erfolgsquote steigert Soft Skills wie Eigeninitiative oder Durchhaltevermögen fördert.

Insgesamt fördert ein zweiter Bildungsweg die schulische und berufliche Integration, indem er Erwachsenen einen Zugang zu qualifizierenden Bildungsabschlüssen eröffnet. Damit ist der zweite Bildungsweg ein wichtiger Motor für die persönliche Entwicklung und die Verbesserung sozialer und beruflicher Teilhabe in Deutschland.

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Was ist der 3. Bildungsweg?

Der Begriff „3. Bildungsweg“ (auch: Dritter Bildungsweg) bezeichnet in Deutschland die Möglichkeit, auch ohne klassische Hochschulreife (Abitur, Fachabitur) ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen – meist auf Basis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung.

Studieren können so zum Beispiel Personen mit einer beruflichen Fortbildung (z.B. Meister, Fachwirt) bzw. Betroffene mit einer mindestens 2-jährigen Ausbildung und 3 Jahren Berufserfahrung. Der Anteil der Studierenden über den 3. Bildungsweg ist noch gering. Schätzungen zufolge sind das gerademal 3 Prozent aller Erstsemester.

Unterschiede im Überblick

Bildungsweg

Voraussetzungen

Zielgruppe

1. Bildungsweg Schulabschluss: Abitur Jugendliche
2. Bildungsweg Nachgeholter Schulabschluss (Abendgymnasium, Kolleg) Erwachsene
3. Bildungsweg Berufliche Qualifikation Berufserfahrene, Quereinsteiger

Der 3. Bildungsweg schafft damit einen alternativen Zugang zum Hochschulstudium für beruflich Qualifizierte und ergänzt das klassische Bildungssystem um einen wichtigen Baustein.

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Wie funktioniert der 2. Bildungsweg?

Grundsätzlich können Sie per zweiten Bildungsweg Schulabschlüsse wie Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur nachholen – berufsbegleitend oder in Vollzeit. Das gelingt in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen.

    Einrichtungen

  • Abendgymnasium, Abendrealschule
    Hier wird neben dem Beruf abends der Schulabschluss erworben, häufig in 2-4 Jahren.
  • Kolleg
    Die Vollzeitschule ist für Erwachsene ohne Berufstätigkeit und dauert 2-3 Jahre bis zum Abitur.
  • Volkshochschule, Fernschule
    Hier gibt es Vorbereitungskurse für Haupt- und Realschulabschluss oder für Externenprüfungen.
  • Berufsoberschule, Fachoberschule
    Hier erwerben Erwachsene die fachgebundene Hochschulreife, oft nach abgeschlossener Berufsausbildung.
  • Ablauf

  • Die Schüler lernen meist abends, unter der Woche – in bis zu 20 Wochenstunden.
  • Es besteht Teilnahmepflicht am Unterricht (Präsenzunterricht oder online).
  • Die Kurse dauern je nach angestrebtem Schulabschluss und Vorbildung 1-4 Jahre.
  • Die Teilnahme ist meist gebührenfrei, bei Bedarf gibt es BAföG-Förderung.
  • Die Abschlüsse sind denen des regulären Bildungswegs gleichgestellt.

Via Nichtschülerprüfung zum Abitur?

Teilweise müssen Sie nicht einmal das Abendgymnasium besuchen, um das Abitur nachzuholen. Prinzipiell kann jeder – mittlere Reife vorausgesetzt – an der sogenannten Nichtschülerprüfung (auch: Externenprüfung, Schulfremdprüfung) teilnehmen. Dabei lernen Sie den Stoff zuhause in Eigenregie und melden sich zur Abi-Prüfung an. Aber Achtung: Der Weg ist selbst für Hochbegabte schwer und die Teilnahme an der Externenprüfung ist dann kostenpflichtig. Mehr Infos gibt es beim zuständigen Schulamt vor Ort.

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Zweiter Bildungsweg: Voraussetzungen

Für den zweiten Bildungsweg müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sich nach dem gewünschten Schulabschluss und dem Bundesland richten. Die häufigsten Bedingungen sind jedoch bundesweit ähnlich:

Allgemeine Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 17 bis 19 Jahre alt, je nach Bundesland und Abschluss.
  • Sie haben Ihre Schulpflicht erfüllt (meist nach 9 oder 10 Schuljahren).
  • Sie verfügen über einen Vorabschluss – z.B. den Hauptschulabschluss für den Realschulabschluss, bzw. Realschule für Abitur.
  • Sie haben eine abgeschlossene duale Ausbilung oder mindestens 2 Jahre Berufstätigkeit.
  • Auch gleichgestellte Tätigkeiten wie Familienhaushalt führen, Freiwilliges Soziales Jahr, Wehr- oder Zivildienst werden anerkannt.
  • Sie müssen – je nach Schulabschluss – ausreichende Kenntnisse in 1-2 Fremdsprachen nachweisen (vor allem beim Abitur).

Überdies kann für die Zulassung ein Beratungsgespräch oder eine Aufnahmeprüfung erforderlich sein.

Beispiel: Voraussetzungen für das Abitur

Bedingung Bedeutung
Mindestalter Mindestens 18 Jahre alt
Vorbildung Mittlere Reife
Berufserfahrung Ausbildung oder 2 Jahre Berufserfahrung
Sprachen Mindestens eine Fremdsprache (meist Englisch)

In jedem Fall sollten Sie sich nochmal bei der gewünschten Schule, Kolleg oder beim staatlichen Schulamt beraten lassen: Die genauen Bedingungen können je nach Bundesland und Lehrgang abweichen.

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Zweiter Bildungsweg: Finanzielle Unterstützung

Der zweite Bildungsweg ist zunächst kostenfrei. Wer eine Abendschule oder ein Kolleg besucht, übernimmt nur die Kosten für Schulbücher oder Anfahrt. Trotzdem kann die Belastung aus Job und Schule erheblich sein.

Dafür gibt es zum zweiten Bildungsweg in Deutschland verschiedene finanzielle Unterstützungsangebote, darunter BAföG, Aufstiegs-BAföG, Stipendien und Weiterbildungsförderungen für Berufstätige und Arbeitssuchende. Der Reihe nach…

BAföG

Das klassische BAföG gibt es auch für den Zweiten Bildungsweg. Je nach Bildungsweg und persönlicher Situation (Wohnort, Familienstand) gibt es unterschiedliche Höchstsätze, die bis zu 992 Euro monatlich betragen (Stand: 2025):

  • Schüler-BAföG
    Als Schüler können Sie elternunabhängiges BAföG für die Abendschule oder Kolleg beantragen, welches nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Studierenden-BAföG
    Nach erfolgreichem Schulabschluss können Sie ein Studium (Erst- oder Zweitstudium) mit BAföG finanzieren. Elternunabhängiges BAföG ist möglich, wenn Sie vorher eine Berufsausbildung oder eine 3-jährige Berufstätigkeit vorweisen können.
  • Aufstiegs-BAföG (AFBG)
    Für Fachschulen, Meisterschulen oder vergleichbare berufliche Weiterbildungen wird das sogenannte Aufstiegs-BAföG angeboten: maximale Förderung bis zu 18.000 Euro, inklusive Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Nach erfolgreichem Abschluss werden bis zu 60 Prozent des Darlehens erlassen.

Weiterbildungsförderung

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße für Berufstätige und Arbeitssuchende bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und zwischen 25 und 75 Prozent der Lohnkosten während der Weiterbildung. Ältere oder schwerbehinderte Menschen erhalten ggf. einen vollständigen Zuschuss.

Stipendien

Die Hans-Böckler-Stiftung sowie weitere Träger bieten Stipendien speziell für das Nachholen von (Fach-)Abitur oder anderen Qualifikationen im Zweiten Bildungsweg an. Die Stipendiaten erhalten meist eine Studienkostenpauschale von rund 300 Euro monatlich.

Bildungskredit

Wer den zweiten Bildungsweg privat finanzieren will, kann einen Bildungskredit beantragen. Das Programm der Bundesregierung richtet sich unter anderem an volljährige Schüler und sieht ein Kreditvolumen von max. 7.200 Euro vor. Das Geld wird in Monatsraten von 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt – bis zu 24 Monate lang.

Die finanzielle Unterstützung hängt jedoch von der Schulform, der beruflichen und persönlichen Situation sowie dem gewählten Bildungsweg ab. Die meisten Förderungen setzen einen Vollzeitbesuch der Schule und teils eine vorherige Berufstätigkeit voraus. Wir empfehlen daher eine vorherige Beratung durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung oder die Agentur für Arbeit!

Übersicht Fördermöglichkeiten

Förderung Höhe (2025) Voraussetzungen Ansprechpartner
Schüler-BAföG bis 822 € Abendgymnasium, Kolleg Amt für Ausbildungsförderung
Studierenden-BAföG bis 992 € Berufsausbildung, Arbeit Amt für Ausbildungsförderung
Aufstiegs-BAföG bis 18.000 € Fachschulen, Meisterschulen Agentur für Arbeit
Stipendium rund 300 € Soziales Engagement Stiftungen
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Was ist mit meiner Krankenversicherung im zweiten Bildungsweg?

Auszubildende im zweiten Bildungsweg sind in Sachen Krankenversicherung mit Praktikanten vergleichbar. Bedeutet: Im zweiten Bildungsweg sind Sie grundsätzlich pflichtversichert, wenn Sie BAföG bekommen können und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Es besteht die Möglichkeit, sich per Antrag von der Pflicht befreien zu lassen. Gibt es eine bestehende Familienversicherung (z.B. über die Eltern) wird diese Versicherungspflicht im ZBW vorgezogen. Sprechen Sie dazu unbedingt mit Ihrer Krankenversicherung

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Die entstehenden Kosten, etwa für Kurse, Bücher, An- und Abfahrt, können Sie als sogenannte Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben und steuerlich absetzen.


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