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Bildungsprämie: Weiterbildung für Geringverdienende

Die Bildungsprämie soll Arbeitnehmer unterstützen, die sich beruflich weiterbilden wollen, aber nur ein geringes Einkommen haben. Das staatliche Förderinstrument besteht aus zwei Teilen, die sich für die persönliche Weiterbildung verwenden lassen. Bis zu 500 Euro können Bildungswillige so für bestimmte Weiterbildungskurse erhalten. Wer Anspruch auf die Bildungsprämie hat und welche Möglichkeiten Sie haben…



Bildungsprämie: Weiterbildung für Geringverdienende

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Was ist die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie ist ein finanzieller Zuschuss für Maßnahmen, die dem beruflichen Fortkommen dienen. Sie ist damit gewissermaßen eine Vorstufe zum Aufstiegs-Bafög. Denn manche Arbeitnehmer befinden sich in einem Dilemma: Für besser bezahlte Jobs fehlt es an der notwendigen Qualifikation. Um diese erwerben zu können, benötigen sie kostenpflichtige Weiterbildungen. Das Geld dafür können sie aber durch die gegenwärtigen Jobs nicht erwirtschaften…

Eine Paradoxie, die nicht sein muss. Denn berufliche Weiterbildung sollte nicht am Einkommen scheitern. Daher hat die Bundesregierung die Bildungsprämie ins Leben gerufen. Finanziert wird sie mit staatlichen Mitteln und aus dem Europäischen Sozialfonds.

Wie wird gefördert?

Die Bildungsprämie fördert mit zwei Gutscheinen, einmal dem Prämiengutschein und dann mit dem Spargutschein. Beide Gutscheine lassen sich miteinander kombinieren. Beim Prämiengutschein erhält der Antragsteller 50 Prozent der Weiterbildungskosten (jedoch maximal 500 Euro) durch den Staat.

Bedingung ist allerdings, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 20.000 Euro liegt (bei Paaren: nicht über 40.000 Euro). Wer vermögenswirksame Leistungen anspart, kann das für die Weiterbildung benötigte Geld außerdem vorzeitig aus seinem Sparvertrag nehmen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. In diesem Fall kommt der Spargutschein zum Tragen, die Einkommensgrenzen sind unwichtig. Gesetzliche Grundlage ist das sogenannte Weiterbildungssparen ist das Vermögensbildungsgesetz (VermBG).

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Wer bekommt die Bildungsprämie?

Alle Arbeitnehmer, die mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind, Selbständige und Beschäftigte in Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit.

Voraussetzung ist, dass Sie in Deutschland wohnen oder arbeiten. Außerdem kann nur eine Person einmal pro Jahr die Prämie beantragen. Die früher gültige Altersgrenze von 25 Jahren ist ebenso entfallen wie die Beschränkung der Weiterbildungskosten auf höchstens 1.000 Euro. Nicht förderfähig sind hingegen Auszubildende. Denn die Ausbildung zählt nicht als Erwerbstätigkeit. Ebenso zählt ausschließlich ehrenamtliches Engagement nicht dazu: Entscheidend ist immer der Erwerbsstatus.

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Was wird gefördert?

Die Bildungsprämie ist für die „individuelle berufsbezogene Weiterbildung“. Das heißt, die ausgewählte Weiterbildung muss entweder auf der aktuellen aufbauen oder aber zu einer geplanten neuen Tätigkeit passen. Beispielsweise können Sie als Sanitäter im Rettungsdienst eine Weiterbildung machen, durch die Sie zum Assistenten aufsteigen. Aber der Prämiengutschein finanziert keinen Kurs in Aquarellmalerei, nur weil der vielleicht so schön entspannend ist.

Entscheidend für die Finanzierung ist, dass der Kurs bestimmten Qualitätskriterien entspricht. So müssen die Weiterbildungsanbieter als solche anerkannt sein oder über entsprechende Zertifikate verfügen. Seitens des Antragsstellers gilt Folgendes: Er darf die Weiterbildung noch nicht begonnen und noch keinerlei Rechnungen beglichen haben. Dennoch stehen Ihre persönlichen Interessen im Vordergrund – nicht die eines Arbeitgebers.

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Wie beantrage ich die Bildungsprämie?

Wer sich für die Bildungsprämie interessiert, sollte folgendermaßen vorgehen:

  1. Informieren Sie sich
    Das geht beispielsweise über bildungspraemie.info, die Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Bundesprogramm Bildungsprämie oder die diversen Weiterbildungsberatungen, beispielsweise die Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen. Für weitere Fragen hilft die kostenlose Hotline 0800 26 23 000.
  2. Machen Sie den Vorabcheck
    Sie wollen die Bildungsprämie, sind sich aber unsicher, ob Sie zum genannten Personenkreis gehören? Sie haben keine Zeit für lange Recherche? Kein Problem, machen Sie einfach den Vorabcheck. Anhand weniger Fragen können Sie schnell und unkompliziert ermitteln, ob Sie für den Prämiengutschein infrage kommen.
  3. Sprechen Sie mit Ihrer Bank
    Wer vor Ablauf der Sperrfrist aus seinem angesparten Guthaben Geld entnehmen möchte (Weiterbildungssparen mit der Bildungsprämie), sollte sich mit seinem Finanz- und Anlageinstitut kurzschließen. Klären Sie die genauen Vertragsbedingungen und Auszahlungsmodalitäten.
  4. Halten Sie folgende Unterlagen bereit
    Nehmen Sie zur persönlichen Beratung Ihren gültigen Personalausweis (oder ein anderes Ausweisdokument) mit. Des Weiteren benötigen Sie einen Beschäftigungs- und Einkommensnachweis, zum Beispiel den Arbeitsvertrag und die aktuelle Gehaltsabrechnung. Pandemiebedingt kann es allerdings sein, dass Beratungsgespräche derzeit überwiegend online oder telefonisch stattfinden. Idealerweise digitalisieren Sie zuvor Ihre Nachweise zusätzlich.
  5. Lassen Sie sich beraten
    In ganz Deutschland gibt es verschiedene Beratungsstellen mit geschulten Beratern, die Ihnen die Voraussetzungen für eine Bildungsprämie erklären können. Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten Sie eine Liste mit rund 530 Beratungsstellen. Dort findet man einen geeigneten Kurs für Sie und stellt Ihnen den Gutschein für die Bildungsprämie aus.

Wie oft kann man eine Bildungsprämie bekommen?

Im Laufe der Jahre gab es einige Veränderungen. Früher galt, dass Weiterbildungsinteressierte nur alle zwei Jahre einen Antrag auf Bildungsprämie stellen können.

Mittlerweile können Sie jährlich eine Bildungsprämie beantragen. Auch eine frühere Altersbeschränkung ist passé: Junge Arbeitnehmer unter 25 Jahren können den Prämiengutschein ebenso bekommen wie Rentner und Pensionäre.

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Besonderheiten rund um die Bildungsprämie

Im Gegensatz zu früher können Sie mit der Bildungsprämie Weiterbildungen in Anspruch nehmen, die 1.000 Euro Gesamtkosten übersteigen. Allerdings gilt dies nicht für alle Bundesländer. Davon ausgenommen sind Maßnahmen in den folgenden Bundesländern:

  • Rheinland-Pfalz (RP)
  • Sachsen (SN)
  • Sachsen-Anhalt (ST)
  • Schleswig-Holstein (SH)

In diesen Bundesländern können Sie die Bildungsprämie nur einsetzen, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Wer in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein lebt, kann auf entsprechende Landesprogramme zurückgreifen, die teurere Weiterbildungen unterstützen. Außerdem profitieren Antragsteller von folgenden Besonderheiten rund um die Bildungsprämie:

  • Externprüfungen
    Sofern Prüfungen im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen, sind sie förderfähig mit der Bildungsprämie. Die Kosten müssen entsprechend ausgewiesen sein.
  • Kursbündel
    Statt einer Maßnahme können auch mehrere Weiterbildungen (sogenannte Kursbündel) mit der Bildungsprämie finanziert werden – sofern die Bedingungen (berufsbezogen, 1.000-Euro-Grenze in RP, SN, ST und SH) beachtet werden.
  • Pflichtfortbildungen
    Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Pflichtfortbildungen finanzierbar, sofern keine Finanzierungspflicht seitens des Arbeitgebers existiert.
  • Kostenübernahme
    Für den Fall eines Kursabbruchs können mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie anteilig die zu bezahlenden Kosten übernommen werden. Dauert eine Maßnahme länger und ist sie in inhaltlich sowie finanziell klar abgrenzbare Einheiten untergliedert, können Kosten bereits vorzeitig zur Abrechnung eingereicht werden.
  • Verfügbarkeit
    Derzeit gibt es die Bildungsprämie noch bis Ende des Jahres.

Hintergrund der Förderung

Die Bildungsprämie steht in enger Verbindung mit dem Konzept des lebenslangen Lernens. Ursprünglich als Ideal gedacht, ist es angesichts des rasanten Wechsel des Arbeitsmarktes bittere Notwendigkeit. Berufe ändern sich, manche verschwinden ganz (Stichwort: Zukunft der Arbeit). Befristete Arbeitsverträge, aber auch veränderte gesellschaftliche Vorstellungen tragen dazu bei.

Die Bildungsprämie will gezielt diejenigen ansprechen, die Gefahr laufen, den Anschluss zu verlieren. Das können Arbeitnehmer sein, die krankheitsbedingt oder infolge einer Insolvenz länger aus dem Erwerbsleben herausfallen. Aber auch Geringverdienende. Betroffen sind Arbeitnehmer in Teizeitarbeit, aber auch mit geringqualifizierten Tätigkeiten wie etwa Hilfsarbeiter.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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