Erwerbsminderungsrente: Das Wichtigste in Kürze
Übersicht
- Sie bekommen Erwerbsminderungsrente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.
- Die Rente reduziert das finanzielle Risiko.
- Anspruch, wenn Sie weniger als 6 Stunden täglich arbeitsfähig sind.
- Sie dürfen zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen.
- Volle Erwerbsminderung: 20.763,50 Euro, teilweise Erwerbsminderung: 41.527,50 Euro (Stand: 2026)
Erwerbsminderungsrente bezieht sich nicht nur auf den gelernten Beruf. Die Absicherung gibt es nur, wenn Sie auch in keinem anderen Job mehr arbeiten können und die Voraussetzungen erfüllen.
Was ist Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine monatliche Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben.
Ziel der Erwerbsminderungsrente ist eine finanzielle Absicherung der Betroffenen. Sie gleicht einen Teil des wegfallenden Gehalts aus. Die Leistung besteht nur bis zur regulären Altersrente. Sie dürfen Ihr Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.
Arten der Erwerbsminderungsrente
Grundsätzlich werden zwei Arten der Erwerbsminderungsrente unterschieden. Entscheidend ist die maximale Dauer, die Sie täglich arbeiten können:
-
Volle Erwerbsminderungsrente
Volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Das gilt nicht nur für Ihren erlernten Beruf, sondern auch jede andere Tätigkeit.
-
Teilweise Erwerbsminderungsrente
Teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Auch dies bezieht sich auf alle Tätigkeiten, nicht nur Ihren bisherigen Job. Sind Sie arbeitslos und es gibt keinen passenden Teilzeitjob für 3 bis 6 Stunden, können Sie möglicherweise trotzdem Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.
Erwerbsminderungsrente Höhe
Es gibt keine festgeschriebene Höhe für die Erwerbsminderung. Entscheidend ist Ihr persönlicher Rentenanspruch, den Sie bis zum Zeitpunkt des Antrags erworben haben. Je länger Sie bereits in die Rentenversicherung eingezahlt und je mehr Entgeltpunkte Sie gesammelt haben, desto höher der monatliche Betrag aus der Erwerbsminderungsrente.
Die durchschnittliche Höhe bei voller Erwerbsminderungsrente liegt bei 1.059 Euro pro Monat. Männer bekommen im Durchschnitt eine etwas höhere Erwerbsminderungsrente von 1.087 Euro, für Frauen sind es 1.033 Euro. In Ihrer jährlichen Renteninformation erfahren Sie mehr über die voraussichtliche Höhe im Falle einer Erwerbsminderungsrente.
Höhe bei teilweiser Erwerbsminderungsrente
Für die teilweise Erwerbsminderungsrente wird genau die Hälfte des Betrags für eine volle Erwerbsminderung ausgezahlt. Die durchschnittliche Höhe liegt bei 593 Euro. Zusätzliches Einkommen soll durch die Teilzeitarbeit von bis zu 6 Stunden täglich generiert werden.
Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen für den Bezug
Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Diese werden von der Deutschen Rentenversicherung genau geprüft.
-
Gesundheitliche Voraussetzungen
Erste Voraussetzung ist eine aus gesundheitlichen Gründen deutlich reduzierte Arbeitsfähigkeit. Heißt: Sie müssen mit einem medizinischen Gutachten nachweisen, dass Sie nicht mehr voll am Arbeitsleben teilnehmen können.
-
Mögliche Reha
Die Grundregel lautet: Reha kommt vor Rente. Es wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische Maßnahmen verbessert oder wiederhergestellt werden kann. Auch eine berufliche Neuorientierung oder Umschulung wird geprüft, um eine Tätigkeit zu finden, die Sie vollumfänglich ausüben können.
-
Ausreichend Wartezeit
Sie müssen mindestens 5 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Arbeitsverhältnissen, Beiträge von Selbstständigen, Zeiten zur Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger und Zeiten mit Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld.
-
Geleistete Pflichtbeiträge
In den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung müssen Sie mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. Tritt die Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach Ihrer Ausbildung ein, reichen 12 Monate Beiträge innerhalb der letzten 2 Jahre.
Ausnahmen
Ist der Grund Ihre Erwerbsminderung ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder ein Unfall während des Wehr- oder Zivildienstes, brauchen Sie keine 5 Jahre Wartezeit. Ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung reicht aus.
Erwerbsminderungsrente beantragen
Wollen Sie Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie einige Schritte durchlaufen. Wir zeigen, was Sie tun müssen:
-
Kontenklärung durchführen
In der Kontenklärung der gesetzlichen Rentenversicherung werden alle Versicherungszeiten ermittelt und auf Ihrem persönlichen Konto gespeichert. Teilweise müssen Sie dazu Belege einreichen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Wartezeit erfüllen.
-
Beratung nutzen
Zur Erwerbsminderungsrente gibt es umfangreiche Beratungs- und Informationsangebote. Wenden Sie sich für einen Termin direkt an die Rentenversicherung oder einen Sozialverband. Hier erhalten Sie auch individuelle Tipps für Ihre persönliche Situation.
-
Antrag ausfüllen
Online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung oder vor Ort bei einer Beratungsstelle erhalten Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Diesen müssen Sie ausfüllen und einreichen. Bei Problemen hilft auch hier eine Beratung.
-
Unterlagen einreichen
Mit dem Antrag müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu zählen persönliche Daten, Personalausweis, Rentenversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer und Angaben zur Krankenversicherung. Wichtig sind aber vor allem medizinische Unterlagen zu Ärzten, Behandlungen, Diagnosen, Befunde und Gutachten zu Ihrem gesundheitlichen Zustand.
-
Untersuchungen durchführen
Vor einer möglichen Bewilligung stehen Beratungen zu alternativen Möglichkeiten, Untersuchungen oder auch Reha-Maßnahmen. Die Rentenversicherung prüft, ob eine Rehabilitation möglich ist. Erst, wenn diese keinen Erfolg verspricht, zahlt die DRV – 40 bis 50 Prozent erhalten aber eine Absage, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.
-
Bearbeitung abwarten
Beantragen Sie die Rente wegen Erwerbsminderung möglichst frühzeitig. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate. Warten Sie nicht zu lange, damit die finanziellen Leistungen rechtzeitig bewilligt werden und bei Ihnen ankommen.
Im Falle einer Absage können Sie Widerspruch einlegen. Mit diesem erklären Sie noch einmal genau, warum die Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen. Sollten Sie nach der Prüfung eine erneute Absage erhalten, können Sie vor dem Sozialgericht Klage erheben.
Ist volle Erwerbsminderungsrente unbefristet?
Nein, die volle Erwerbsminderungsgrenze ist in der Regel befristet. Die Deutsche Rentenversicherung geht zunächst davon aus, dass sich die gesundheitliche Verfassung mit der Zeit bessern und die volle Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung wird nur bewilligt, wenn sehr unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen ist, dass sich der Gesundheitszustand zum Positiven ändert.
Üblicherweise gewährt die DRV die Rente maximal für 3 Jahre. Nach Ablauf der Befristung müssen Sie einen erneuten Antrag stellen – aber auch eine weitere Befristung ist möglich. Sind Sie nach Ablauf von 9 Jahren weiterhin erwerbsgemindert, erhalten Sie eine unbefristete Erwerbsminderungsrente.
Nachteile einer Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige finanzielle Unterstützung. Trotzdem gibt es auch einige Nachteile:
- Deutlicher Einkommensverlust
Die Rente ersetzt nur einen (kleinen) Teil des bisherigen Gehalts. - Häufige Befristung
Meist gibt es die Bewilligung nur für 3 Jahre. - Geringere Altersrente
Sie zahlen weniger Beiträge ein und bekommen später eine kleinere Altersrente. - Komplizierter Antrag
Der Prozess dauert lange und die Quote der Ablehnungsbescheide ist hoch.
Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienst
Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie bis zu 20.763,25 Euro pro Jahr hinzuverdienen (Stand: 2026). Für eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird die Grenze für den Hinzuverdienst individuell ermittelt – mindestens beträgt sie 41.527,50 Euro jährlich, der genaue Wert orientiert sich am höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre.
Überschreiten Sie den Hinzuverdienst, wird hat dies Auswirkungen auf Ihre Rente. Überschüssige Einnahmen werden zu 40 Prozent angerechnet. Sie bekommen entsprechend weniger oder die Zahlung fällt weg. Sie müssen das Einkommen deshalb unbedingt der Rentenversicherung melden.
Achten Sie auf den zeitlichen Rahmen
Sie dürfen zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen, müssen aber die zeitliche Begrenzung einhalten. Je nach Art der Rente dürfen Sie entsprechend höchstens 3 Stunden (volle EM-Rente) oder maximal 6 Stunden (teilweise EM-Rente) pro Tag arbeiten. Überschreiten Sie die zulässige Stundenzahl, verlieren Sie möglicherweise Ihren Anspruch.
FAQ: Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente haben wir kurz und übersichtlich in unserem FAQ für Sie beantwortet:
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Sie soll den Lebensunterhalt sichern, wenn Sie keiner Erwerbstätigkeit (oder nur teilweise) nachgehen können. Voraussetzung ist, dass die Einschränkung dauerhaft besteht. Die Rente ersetzt kein Gehalt, sondern dient als soziale Absicherung.
Wer hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Anspruch haben Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Zusätzlich müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, etwa 5 Jahre Mindestversicherungszeit. In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Auch junge Versicherte können unter bestimmten Bedingungen Anspruch haben.
Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente?
Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Die teilweise Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn noch eine Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden besteht. Maßgeblich ist dabei jede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes, nicht der erlernte Beruf. Die Höhe der Rente unterscheidet sich entsprechend.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den bisher eingezahlten Rentenbeiträgen ab. Zusätzlich wird eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt. Dadurch fällt die Rente höher aus, als es die bisherigen Beiträge allein ergeben würden. Durchschnittlich beträgt die volle EM-Rente 1.059 Euro, bei teilweise EM-Rente sind es 593 Euro.
Wie beantrage ich eine Erwerbsminderungsrente?
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Er kann online, schriftlich oder persönlich eingereicht werden. Wichtig sind ärztliche Unterlagen, Befunde und Nachweise über die gesundheitlichen Einschränkungen. Eine sorgfältige Antragstellung erhöht die Erfolgschancen für den Antrag.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mehrere Monate. Sie hängt davon ab, wie schnell medizinische Gutachten vorliegen und ob Unterlagen vollständig sind. In manchen Fällen kann sich das Verfahren durch Nachfragen oder Widersprüche verlängern. Während der Prüfung besteht noch kein Anspruch auf Rentenzahlung.
Kann ich trotz Erwerbsminderungsrente arbeiten?
Ja, eine eingeschränkte Tätigkeit ist je nach Art der Erwerbsminderungsrente möglich. Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie entsprechend bis zu 3 Stunden täglich arbeiten, bei teilweiser Erwerbsminderung bis zu 6 Stunden. Dabei dürfen Sie grundsätzlich unbegrenzt verdienen – ein Einkommen über den Zuverdienstgrenzen wird aber angerechnet und kann die Rente kürzen.
Wie viel darf ich zur EM-Rente hinzuverdienen?
Bei voller EM-Rente bleibt ein Betrag von bis zu 20.763,25 Euro anrechnungsfrei, bei teilweiser EM-Rente wird die Summe individuell berechnet, es sind aber mindestens 41.527,50 Euro (Stand: 2026). Erst höhere Einkommen führen zu einer Kürzung Ihrer Erwerbsminderungsrente. Die überschüssigen Einnahmen werden zu 40 Prozent angerechnet.
Wird die Erwerbsminderungsrente befristet gezahlt?
In vielen Fällen wird die Erwerbsminderungsrente zunächst befristet bewilligt. Die Rentenversicherung prüft damit, ob sich der Gesundheitszustand verbessern kann. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Erwerbsminderung weiterhin besteht. Oft wird erst nach mehreren Verlängerungen eine unbefristete Rente bewilligt.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dabei sollten zusätzliche medizinische Nachweise oder Stellungnahmen eingereicht werden. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchs- oder Klageverfahren überprüft. Eine Beratung durch Sozialverbände oder Fachanwälte kann hilfreich sein.
Ist die Erwerbsminderungsrente steuerpflichtig?
Ja, die Erwerbsminderungsrente unterliegt grundsätzlich der Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt vom gesamten Einkommen und den Freibeträgen ab. Eine Steuererklärung ist in vielen Fällen dennoch erforderlich.
Was andere dazu gelesen haben