Erwerbsminderungsrente beantragen: Höhe & Nachteile

Gesundheitliche Probleme können zu einem vorzeitigen Ende des Berufslebens führen. Durch die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sind Sie für diesen Fall finanziell abgesichert. Wir erklären die Erwerbsminderungsrente – mit Höhe, Voraussetzungen, Hinzuverdienst und wie Sie die EM-Rente beantragen…

Erwerbsminderungsrente Beantragen Hoehe Voraussetzungen Arten Voll Teilweise Nachteile Schritte

Was ist Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr (oder nur noch reduziert) arbeitsfähig sind. Die Leistung dient der finanziellen Absicherung und soll einen Teil des wegfallenden Gehalts ersetzen.

Eine Erwerbsminderungsrente wird vor der regulären Altersrente gezahlt. Sie dürfen somit Ihr Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.

Arten der Erwerbsminderungsrente

Grundsätzlich werden zwei Arten der Erwerbsminderungsrente unterschieden. Entscheidend ist die maximale Dauer, die Sie täglich arbeiten können:

  1. Volle Erwerbsminderungsrente

    Volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Das gilt nicht nur für Ihren erlernten Beruf, sondern auch jede andere Tätigkeit.

  2. Teilweise Erwerbsminderungsrente

    Teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Auch dies bezieht sich auf alle Tätigkeiten, nicht nur Ihren bisherigen Job. Sind Sie arbeitslos und es gibt keinen passenden Teilzeitjob für 3 bis 6 Stunden, können Sie möglicherweise trotzdem Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.

Anzeige

Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen für den Bezug

Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Diese werden von der Deutschen Rentenversicherung genau geprüft.

  • Gesundheitliche Voraussetzungen

    Erste Voraussetzung ist eine aus gesundheitlichen Gründen deutlich reduzierte Arbeitsfähigkeit. Heißt: Sie müssen mit einem medizinischen Gutachten nachweisen, dass Sie nicht mehr voll am Arbeitsleben teilnehmen können.

  • Mögliche Reha

    Die Grundregel lautet: Reha kommt vor Rente. Es wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische Maßnahmen verbessert oder wiederhergestellt werden kann. Auch eine berufliche Neuorientierung oder Umschulung wird geprüft, um eine Tätigkeit zu finden, die Sie vollumfänglich ausüben können.

  • Ausreichend Wartezeit

    Sie müssen mindestens 5 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Arbeitsverhältnissen, Beiträge von Selbstständigen, Zeiten zur Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger und Zeiten mit Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld.

  • Geleistete Pflichtbeiträge

    In den letzten 5 Jahren vor der Antragsstellung müssen Sie mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. Tritt die Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach Ihrer Ausbildung ein, reichen 12 Monate Beiträge innerhalb der letzten 2 Jahre.

Ausnahmen

Ist der Grund Ihre Erwerbsminderung ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder ein Unfall während des Wehr- oder Zivildienstes, brauchen Sie keine 5 Jahre Wartezeit. Ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung reicht aus.

Anzeige

Erwerbsminderungsrente Höhe

Es gibt keine festgeschriebene Höhe für die Erwerbsminderung. Entscheidend ist Ihr persönlicher Rentenanspruch, den Sie bis zum Zeitpunkt des Antrags erworben haben. Je länger Sie bereits in die Rentenversicherung eingezahlt und je mehr Entgeltpunkte Sie gesammelt haben, desto höher der monatliche Betrag aus der Erwerbsminderungsrente.

Die durchschnittliche Höhe bei voller Erwerbsminderungsrente liegt bei 1.059 Euro pro Monat. Männer bekommen im Durchschnitt eine etwas höhere Erwerbsminderungsrente von 1.087 Euro, für Frauen sind es 1.033 Euro. In Ihrer jährlichen Renteninformation erfahren Sie mehr über die voraussichtliche Höhe im Falle einer Erwerbsminderungsrente.

Höhe bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Für die teilweise Erwerbsminderungsrente wird genau die Hälfte des Betrags für eine volle Erwerbsminderung ausgezahlt. Die durchschnittliche Höhe liegt bei 593 Euro. Zusätzliches Einkommen soll durch die Teilzeitarbeit von bis zu 6 Stunden täglich generiert werden.

Ist volle Erwerbsminderungsrente unbefristet?

Nein, die volle Erwerbsminderungsgrenze ist in der Regel befristet. Die Deutsche Rentenversicherung geht zunächst davon aus, dass sich die gesundheitliche Verfassung mit der Zeit bessern und die volle Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung wird nur bewilligt, wenn sehr unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen ist, dass sich der Gesundheitszustand zum Positiven ändert.

Üblicherweise gewährt die DRV die Rente maximal für 3 Jahre. Nach Ablauf der Befristung müssen Sie einen erneuten Antrag stellen – aber auch eine weitere Befristung ist möglich. Sind Sie nach Ablauf von 9 Jahren weiterhin erwerbsgemindert, erhalten Sie eine unbefristete Erwerbsminderungsrente.

Anzeige

Erwerbsminderungsrente beantragen

Wollen Sie Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie einige Schritte durchlaufen. Wir zeigen, was Sie tun müssen:

  • Kontenklärung durchführen

    In der Kontenklärung der gesetzlichen Rentenversicherung werden alle Versicherungszeiten ermittelt und auf Ihrem persönlichen Konto gespeichert. Teilweise müssen Sie dazu Belege einreichen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Wartezeit erfüllen.

  • Beratung nutzen

    Zur Erwerbsminderungsrente gibt es umfangreiche Beratungs- und Informationsangebote. Wenden Sie sich für einen Termin direkt an die Rentenversicherung oder einen Sozialverband. Hier erhalten Sie auch individuelle Tipps für Ihre persönliche Situation.

  • Antrag ausfüllen

    Online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung oder vor Ort bei einer Beratungsstelle erhalten Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Diesen müssen Sie ausfüllen und einreichen. Bei Problemen hilft auch hier eine Beratung.

  • Unterlagen einreichen

    Mit dem Antrag müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu zählen persönliche Daten, Personalausweis, Rentenversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer und Angaben zur Krankenversicherung. Wichtig sind aber vor allem medizinische Unterlagen zu Ärzten, Behandlungen, Diagnosen, Befunde und Gutachten zu Ihrem gesundheitlichen Zustand.

  • Untersuchungen durchführen

    Vor einer möglichen Bewilligung stehen Beratungen zu alternativen Möglichkeiten, Untersuchungen oder auch Reha-Maßnahmen. Die Rentenversicherung prüft, ob eine Rehabilitation möglich ist. Erst, wenn diese keinen Erfolg verspricht, zahlt die DRV – 40 bis 50 Prozent erhalten aber eine Absage, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.

  • Bearbeitung abwarten

    Beantragen Sie die Rente wegen Erwerbsminderung möglichst frühzeitig. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate. Warten Sie nicht zu lange, damit die finanziellen Leistungen rechtzeitig bewilligt werden und bei Ihnen ankommen.

Im Falle einer Absage können Sie Widerspruch einlegen. Mit diesem erklären Sie noch einmal genau, warum die Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen. Sollten Sie nach der Prüfung eine erneute Absage erhalten, können Sie vor dem Sozialgericht Klage erheben.

Anzeige
Kb Newsletter Anmeldung

Nachteile einer Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige finanzielle Unterstützung. Trotzdem gibt es auch einige Nachteile:

  • Deutlicher Einkommensverlust
    Die Rente ersetzt nur einen (kleinen) Teil des bisherigen Gehalts.
  • Häufige Befristung
    Meist gibt es die Bewilligung nur für 3 Jahre.
  • Geringere Altersrente
    Sie zahlen weniger Beiträge ein und bekommen später eine kleinere Altersrente.
  • Komplizierter Antrag
    Der Prozess dauert lange und die Quote der Ablehnungsbescheide ist hoch.
Anzeige
Kb Newsletter Anmeldung

Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienst

Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie bis zu 19.661,25 Euro pro Jahr hinzuverdienen (Stand: 2025). Für eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird die Grenze für den Hinzuverdienst individuell ermittelt – das Maximum beträgt 39.322,50 Euro jährlich, der genaue Wert orientiert sich am vorherigen Einkommen.

Überschreiten Sie den Hinzuverdienst, wird dies auf Ihre Rente angerechnet. Sie bekommen entsprechend weniger oder die Zahlung fällt weg. Sie müssen das Einkommen deshalb unbedingt der Rentenversicherung melden.

Achten Sie auf den zeitlichen Rahmen

Sie dürfen zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen, müssen aber die zeitliche Begrenzung einhalten. Je nach Art der Rente dürfen Sie entsprechend höchstens 3 Stunden (volle EM-Rente) oder maximal 6 Stunden (teilweise EM-Rente) pro Tag arbeiten. Überschreiten Sie die zulässige Stundenzahl, verlieren Sie möglicherweise Ihren Anspruch.


Was andere dazu gelesen haben