Welchen Urlaubsanspruch in der Ausbildung?
Wie viele Urlaubstage Ihnen während der dualen Ausbildung zustehen, hängt maßgeblich von Ihrem Alter ab – nicht vom 1. oder 2. Ausbildungsjahr. Entscheidend ist, ob Sie noch minderjährig (unter 18) oder bereits volljährig sind:
- Mindestens 30 Werktage (= 25 Arbeitstage), wenn Sie zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 16 sind.
- Mindestens 27 Werktage (= 23 Arbeitstage), wenn Sie zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 17 sind.
- Mindestens 25 Werktage (= 21 Arbeitstage), wenn Sie zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 18 sind.
- Mindestens 24 Urlaubstage, wenn Sie zu Beginn des Kalenderjahres volljährig sind.
Urlaubsanspruch für Minderjährige
Sind Sie noch keine 18 Jahre alt, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dort ist in § 19 der gesetzliche Mindesturlaub für Auszubildende geregelt:
Urlaubsanspruch für Volljährige
Sind Sie bereits volljährig, als 18 Jahre oder älter, gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Hierbei beträgt Ihr gesetzlicher Mindesturlaub:
Urlaubsanspruch im Tarifvertrag
Falls Ihr Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist, gelten die im Tarifvertrag festgelegten Urlaubsregelungen. Diese liegen in der Praxis häufig über den gesetzlichen Mindestansprüchen. Prüfen Sie deshalb unbedingt, ob für Sie in der Ausbildung ein Tarifvertrag greift.
Unterschied: Schulische vs. betriebliche Ausbildung
Ausbildungstyp | Urlaubstage |
Schulische Ausbildung | Nur Schulferien, kein Anspruch auf Zusatzurlaub |
Betriebliche Ausbildung | Mind. 24 Werktage, mehr per Vertrag |
Werktage oder Arbeitstage: Was ist der Unterschied?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch in der Ausbildung wird entweder in „Werktagen“ oder in „Arbeitstagen“ angegeben. Das macht einen Unterschied:
- Werktage
Hierzu zählen alle Tage von Montag bis Samstag. Eine Urlaubswoche entspricht daher 6 Werktagen. Beispiel: 30 Urlaubstage (in Werktagen) ÷ 6 = 5 Urlaubswochen. - Arbeitstage
Die Tage, an denen Sie tatsächlich im Betrieb arbeiten (meist Montag-Freitag). Eine Urlaubswoche entspricht daher 5 Arbeitstagen. Beispiel: 30 Urlaubstage (in Arbeitstage) ÷ 5 = 6 Urlaubswochen.
Wann darf ich Urlaub in der Ausbildung nehmen?
Auch beim Urlaubszeitpunkt gibt es unterschiedliche gesetzliche Rechte für Azubis:
-
Urlaub in der Probezeit
In den ersten 6 Monaten der Ausbildung gilt die sogenannte Wartezeit. Sie erwerben pro Monat 1/12 Ihres Jahresurlaubs. Beispiel: Bei 24 Urlaubstagen pro Jahr sammeln Sie monatlich 2 Tage an. Nach 6 Monaten stehen Ihnen somit 12 Urlaubstage zu, die Sie auch während der Ausbildung Probezeit nehmen dürfen.
-
Urlaub während der Berufsschulzeit
Ihr Urlaub gilt ausschließlich für den Betrieb, nicht für die Berufsschule. Dort besteht Anwesenheitspflicht! Nehmen Sie Urlaub außerhalb der Schulferien, kann es sein, dass Sie währenddessen zum Unterricht müssen. Die Unterrichtstage werden Ihnen dann aber wieder als Urlaubstage gutgeschrieben.
Zeitpunkt und Dauer
Ihr Arbeitgeber muss jeden Urlaub genehmigen. Beantragen Sie diesen frühzeitig, da der Chef und Betrieb einen Monat Zeit zur Entscheidung haben. Ablehnen darf der Chef den Antrag nur aus betrieblichen oder sozialen Gründen (z.B. andere Arbeitnehmer wollen auch mal den Brückentag frei nehmen).
Arbeitnehmer wie Azubis haben Anspruch darauf, mindestens 2 Wochen am Stück Urlaub zu nehmen. Auch dieser muss aber mit dem Ausbilder und Chef abgestimmt werden. Achtung: Eine Selbstbeurlaubung ohne Genehmigung (E-Mail reicht) ist ein Abmahnungsgrund und im Wiederholungsfall Grund zur fristlosen Kündigung!
Urlaub im 1. Ausbildungsjahr
Beginnt oder endet Ihre Ausbildung nicht am 1. Januar oder 31. Dezember (was meistens der Fall ist), entsteht im 1. Ausbildungsjahr nur ein Teilurlaubsanspruch.
Beispiel: Sie starten Ihre Ausbildung am 1. August. Dann haben Sie in diesem Jahr lediglich Anspruch auf 5/12 Ihres Jahresurlaubs für die Monate August bis Dezember (= 5 Monate). Bei 25 Werktagen Jahresurlaubsanspruch im Jahr sind das 10 Tage.
Urlaub im letzten Urlaubsjahr
Endet Ihr Ausbildungsverhältnis im Laufe des Jahres (meist am 30. Juni), haben Sie für jeden vollen Monat, den Sie in diesem Jahr im Betrieb arbeiten, Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs.
Endet das Ausbildungsverhältnis nach dem 30. Juni, also in der zweiten Hälfte, haben Sie Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Jahresurlaub. Falls im Ausbildungsvertrag mehr Urlaubstage als der gesetzliche Mindestanspruch stehen, kann der Jahresurlaubsanspruch teils auf den Mindesturlaubsanspruch reduziert werden.
Was passiert mit meinem Resturlaub?
Grundsätzlich müssen Sie Ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur bei wichtigen Gründen (z.B. Krankheit) möglich – dann jedoch nur bis zum 31. März.
Endet das Ausbildungsverhältnis – regulär oder durch Kündigung, und Sie haben noch nicht genommenen Resturlaub, muss Ihnen dieser vom Betrieb ausgezahlt werden.
Bekomme ich während des Urlaubs Lohnfortzahlung oder Urlaubsgeld?
Während des Urlaubs erhalten Azubis selbstverständlich weiterhin Ihre Ausbildungsvergütung in voller Höhe. Ein Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld besteht jedoch nur, wenn dies im Tarifvertrag oder Ausbildungsvertrag vereinbart ist.
Was ist bei Krankheit im Urlaub?
Werden Sie im Urlaub krank, werden Ihnen die Krankheitstage gemäß § 9 BUrlG nicht als Urlaubstage angerechnet und wieder gut geschrieben. Dazu müssen Sie aber unbedingt folgende Schritte einhalten:
-
Sofort krankschreiben lassen
Suchen Sie umgehend einen Arzt auf (erst recht im Ausland) und lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit per Attest (sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bestätigen.
-
Umgehend Arbeitgeber informieren
Melden Sie sich danach sofort beim Arbeitgeber! Informieren Sie diesen über die Krankschreibung und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
-
Attest einreichen
Reichen Sie das Attest sofort am ersten Tag ein! Das gilt auch, wenn laut Arbeitsvertrag bei einer Krankmeldung ein ärztlicher Nachweis erst ab dem 3. Tag erfolgen muss. Sicher ist sicher.
Nur wenn Sie diese Schritte einhalten, sichern Sie sich Ihren Urlaubsanspruch und können die Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Achtung: Auch im Krankheitsfall endet der Erholungsurlaub zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Hängen Sie die Krankheitstage auf keinen Fall einfach dran! Wer ohne Zustimmung des Chefs seinen Urlaub verlängert (ebenfalls „Selbstbeurlaubung“) riskiert Abmahnung und Kündigung.
Kann mir der Arbeitgeber im Urlaub kündigen?
Eine Kündigung während des Urlaubs ist möglich. In dem Fall muss sich der Arbeitgeber aber an gesetzliche Kündigungsfristen halten und braucht einen „wichtigen“ Kündigungsgrund. Überdies können Sie innerhalb von 3 Wochen Widerspruch einlegen oder eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Sonderurlaub für Auszubildende
Zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch haben Azubis in bestimmten Fällen ein Recht auf Sonderurlaub nach § 616 BGB. Dazu gehören folgende Anlässe:
- Geburt eines eigenen Kindes (1 Tag)
- Eigene Hochzeit (1-2 Tage)
- Schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie (1-2 Tage)
- Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten (z.B. Gerichtstermin)
In Tarifverträgen können weitere Gründe festgelegt sein, etwa ein Umzug. Meist umfasst der Sonderurlaub zwischen 1-5 Tage.
Sonderurlaub bei Krankheit des Kindes
Haben Sie eigene, minderjährige Kinder und wird das Kind krank, haben Sie ebenfalls Anspruch auf zusätzliche Freistellung:
- 10 Arbeitstage pro Jahr bei einem Kind
- 25 Arbeitstage pro Jahr bei mehreren Kindern
- Für Alleinerziehende: 20 bzw. 50 Arbeitstage
Ist unbezahlter Urlaub in der Ausbildung möglich?
Wenn Sie während der Ausbildung zum Beispiel eine längere Reise machen wollen und dafür nicht genug Urlaubstage haben, können Sie unbezahlten Urlaub beantragen. Einen Anspruch darauf besteht allerdings nicht – der Betrieb MUSS diesen genehmigen. Gleichzeitig kann sich die Länge auf Krankenversicherung und Rentenansprüche auswirken! Stellen Sie den Antrag daher frühzeitig und lassen Sie sich den unbezahlten Urlaub immer schriftlich bestätigen.
Bildungsurlaub während der Ausbildung
Neben dem Erholungsurlaub gibt es auch den Bildungsurlaub. Dieser dient der beruflichen oder persönlichen Weiterbildung. Da Bildungsurlaub in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland. In der Regel können Sie jedoch mit 5 Tagen bezahltem Bildungsurlaub pro Jahr rechnen.
Häufige Fragen zum Urlaub in der Ausbildung
Wie viele Urlaubstage stehen mir in der Ausbildung zu?
Auszubildende | Urlaubsanspruch |
unter 16 Jahren: | mindestens 30 Werktage Urlaub |
unter 17 Jahren: | mindestens 27 Werktage Urlaub |
unter 18 Jahren: | mindestens 25 Werktage Urlaub |
ab 18 Jahren: | mindestens 24 Werktage Urlaub |
Kann ein Azubi während der Berufsschule Urlaub nehmen?
Azubis können den Urlaubsanspruch nicht in der Berufsschulzeit nutzen, sondern sollten während der Berufsschulferien Urlaub nehmen. Falls der Urlaub in der Schulzeit liegt, besteht trotzdem Anwesenheitspflicht in der Berufsschule!
Haben Azubis Anspruch auf Sonderurlaub?
Ein Sonderurlaub ist möglich, wenn Sie ein Kind bekommen, ein naher Angehöriger stirbt, wenn Sie heiraten oder staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen müssen (z.B. Zeugenaussage vor Gericht).
Hat man als Azubi eine Urlaubssperre?
Der Ausbildungsbetrieb kann aufgrund betrieblicher Erfordernisse eine Urlaubssperre verhängen. Zum Beispiel wegen hoher saisonaler Nachfrage in der Weihnachtszeit. Diese muss aber für alle Mitarbeiter gelten – nicht nur für Azubis. Einmal genehmigter Urlaub kann dagegen nicht einfach zurückgenommen werden.
Was andere dazu gelesen haben