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Teilzeitstudium: Definition, Vor- und Nachteile, Tipps

Wer bereits Kinder hat oder berufstätig ist und sich dennoch akademisch bilden möchte, für den kann ein Teilzeitstudium die Lösung sein. Ganz einfach berufsbegleitend ohne Stress studieren – das klingt verlockend. Dabei kennen viele diese Option noch gar nicht. Wir erklären, was der Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium ist und welche Vorteile es bietet…



Teilzeitstudium: Definition, Vor- und Nachteile, Tipps

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Definition: Was ist ein Teilzeitstudium?

Wer sich für ein Teilzeitstudium entscheidet, kann oder möchte nicht die volle Zeit fürs Studieren aufwenden. Mindestanforderung beispielsweise an der Universität Hamburg ist die Hälfte der Arbeitszeit. Interessant ist das Teilzeitstudium für Studierende, die einen Teil ihres Tages in die Pflege Angehöriger oder die Betreuung eigener Kinder investieren. Auch für Berufstätige ist ein Teilzeitstudium reizvoll, da es berufsintegrierend oder berufsbegleitend möglich ist.

Konkret heißt das: Die Lehrveranstaltungen werden reduziert, dadurch auch der Aufwand für die Studenten. Die Studienzeit insgesamt aber verlängert sich, denn die Inhalte ziehen sich in die Länge. Auch die Regelstudienzeit geht dementsprechend hoch. Das Studium kann so unter Umständen doppelt so lange wie üblich dauern. Ist etwa ein Bachelorstudium auf sechs Semester angelegt, kann es im Teilzeitstudium auf acht, zehn oder sogar zwölf Semester anwachsen.

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Was ist der Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium?

Die Norm ist das Vollzeitstudium. Das Gros der Studenten besteht aus Abiturienten, die sich direkt nach dem Abi für ein Studium entschieden haben. In dieser Lebensphase wohnen die meisten noch zuhause bei den Eltern und haben keine eigene Familie. Damit haben sie in der Regel die Zeit, sich voll und ganz dem Studium zu widmen. Häufig ist das Vollzeitstudium so ausgelegt, dass es nur schwer mit einem Studentenjob oder Praktikum unter einen Hut zu bekommen ist. Die Veranstaltungen liegen meist über den Tag verstreut.

Wer sich für ein Teilzeitstudium entscheidet, hat meistens noch andere Verpflichtungen, denen er nachkommen möchte. Ein Teilzeitstudium ist dennoch nicht dasselbe wie ein berufsbegleitendes Studium: Hierbei handelt es sich oft um kostenpflichtige Angebote, nicht selten um weiterbildende Masterstudiengänge. Diese richten sich vor allem an Vollzeitberufstätige. Die zu besuchenden Kurse liegen abends, am Wochenende oder sind als Blockunterricht gestaltet. Das Teilzeitstudium hingegen hat keine spezielle Organisationsform. Teilzeitstudierende nehmen daher an denselben Veranstaltungen teil wie Vollzeitstudierende.

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Teilzeitstudium Werkstudent: Versicherungsrechtliche Aspekte

Für Studierende, die neben dem Studium arbeiten, gibt es das sogenannte „Werkstudentenprivileg“. Das gilt nicht nur für tatsächliche Werkstudenten – also Studenten, die meist ein Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen haben, das inhaltliche Nähe zum Studium aufweist. Vielmehr betrachten Behörden und Versicherungen Studierende großzügig dann als Werkstudenten, wenn jemand nicht mehr als 20 Stunden in der Woche neben dem Studium arbeitet, das Studium also die Hauptsache bleibt.

Für Teilzeitstudierende bedeutet dies, dass sie dann in der Krankenkasse günstig als Student versichert sind. Weder für Sie noch Ihren Arbeitgeber fallen Kranken- oder Pflegeversicherung an. Sie zahlen allerdings auch nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Somit entfällt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ebenso besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Ein weiterer Aspekt: Im Krankheitsfalle erhalten Sie als Werkstudent zwar bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung, aber bei längerer Krankheit kein Krankengeld von der Krankenversicherung. Arbeiten Sie mehr als 20 Stunden die Woche beziehungsweise investieren Sie weniger als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums in Ihr Teilzeitstudium, verlieren Sie das Werkstudentenprivileg.

Teilzeitstudium und Bafög

Studierende im Vollzeitstudium haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Bafög. Das ist jedoch anders im Teilzeitstudium: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz erkennt diese Studienform nicht als unterstützenswert an. Das gilt allerdings nur für Studierende, die sich bewusst für ein Teilzeitstudium entschieden und dieses beantragt haben. Andere Regeln können gelten, wenn sich ein Studium aufgrund von Schwangerschaft oder Betreuung eines Kindes verzögert.

Das zählt zwar offiziell nicht als Teilzeitstudium, hat aber einen ähnlichen Effekt: Eine (werdende) Mutter kann aufgrund der besonderen Umstände (Komplikationen, Kindbetreuung) ihr Studium nicht in vollem Umfang leisten. Üblicherweise fördert das Bafögamt nicht über das vierte Semester hinaus, wenn kein Leistungsnachweis vorliegt. Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung der Hochschule, welche die erforderlichen Leistungen in Regelstudienzeit bestätigt. Durch Schwangerschaft und Erziehung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr kann sich die Förderungshöchstdauer verlängern.

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Antrag auf Teilzeitstudium

Einfach weniger Veranstaltungen zu besuchen, macht aus Ihrem Studium noch kein Teilzeitstudium. Ähnlich wie bei einem Urlaubssemester müssen Sie bei der Hochschule einen schriftlichen Antrag stellen, wenn Sie in Teilzeit studieren wollen. Erkundigen Sie sich frühzeitig nach den genauen Konditionen: Zum Teil müssen Antragsteller bestimmte Fristen einhalten, deren Überschreitung zusätzliche Gebühren nach sich ziehen können.

Da die Hochschulen um die besondere Herausforderung für die Studierenden wissen, kann (so zum Beispiel bei der Uni Potsdam) eine Studienfachberatung notwendig sein. Üblicherweise genehmigen die Hochschulen den Antrag für ein Studienjahr, also zwei Semester. Danach ist entweder ein Neuantrag oder eine Verlängerung notwendig.

Akzeptierte Gründe

Die Hochschulen haben leicht abweichende Vorgaben, unter welchen Bedingungen sie ein Teilzeitstudium gewähren. Daher müssen Studierende sich im Einzelfall bei ihrer jeweiligen Hochschule erkundigen. Außerdem wichtig: Sie müssen diese Gründe mit entsprechenden Nachweisen vom Arbeits- beziehungsweise Praktikumsgeber oder mit ärztlichem Attest belegen können. Relevant ist das vor allem für staatliche Hochschulen – die privaten Hochschulen bieten ohnehin viele Studiengänge mit Teilzeitoption. Akzeptiert sind häufig diese Gründe:

  • Erwerbstätigkeit
    Die Uni Hamburg erwartet zum Beispiel eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden, die Uni Potsdam von mindestens 14 Stunden.
  • Praktikum
    Erforderlich ist hier ein Nachweis, beispielsweise in Form eines Praktikumsvertrags.
  • Betreuung
    Gilt für Familientätigkeiten und Erziehung von Kindern und Pflegekindern unter 18 Jahren.
  • Engagement
    Ehrenamtliche Tätigkeiten im gesellschaftlichen, sozialen oder politischen Bereich, zum Beispiel in einer Studentenvertretung, aber auch als Hochleistungssportler.
  • Pflege
    Wer sich um erkrankte oder hilfebedürftige Angehörige kümmert, kann ebenfalls ein Teilzeitstudium beantragen.
  • Erkrankung
    Wenn beim Studierenden eine Behinderung oder chronische Erkrankung vorliegt, die sich auf die Studierfähigkeit auswirkt.

Vor- und Nachteile: Was bringt ein Teilzeitstudium?

Wer sich für ein Teilzeitstudium entscheidet, räumt sich mehr Spielraum ein. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele ein wichtiges Thema. Auch andere persönliche Ziele (etwa eine Sportler-Karriere) lassen sich leichter mit einem Teilzeitstudium verwirklichen. Dennoch gibt es einige Nachteile:

  • Angebot
    Die Zahl der Studiengänge ist eingeschränkt. Nicht jedes Fach kann beziehungsweise darf mit verringertem Aufwand bestritten werden.
  • Zeitaufwand
    Ist trotz allem groß, im Vorbeigehen kommt auch hier niemand zu akademischen Ehren.
  • Bafög
    Teilzeitstudenten können kein Bafög beantragen.
  • Krankenkasse
    Hier fallen unter Umständen höhere Beiträge an. Unbedingt vorher bei der jeweiligen Krankenkasse informieren.
  • Konto
    Kostenfreie Kontoführung für Studierende? Informieren Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut, ob das auch für Teilzeitstudenten gilt.
  • Prozedur
    Je nach Hochschule müssen Sie regelmäßig – oft alle zwei Semester – einen neuen Antrag beziehungsweise Verlängerungsantrag aufs Teilzeitstudium stellen.
  • Bildungskredit
    Im Teilzeitstudium sind Sie grundsätzlich nicht förderfähig.
  • Semesterbeitrag
    Der Semesterbeitrag fällt in voller Höhe an – egal, ob Sie in Voll- oder Teilzeit studieren.
  • Aufenthaltstitel
    Unter Umständen gefährdet ein Teilzeitstudium die Aufenthaltserlaubnis. Das sollten ausländische Studierende unbedingt vorher abklären.

Welche Fächer kann man in Teilzeit studieren?

Besonders beliebt ist das Teilzeitstudium bei Gesellschafts- und Sozialwissenschaftlern. 21,6 Prozent von ihnen sind keine Vollzeitstudenten. Auch Sprach- und Kulturwissenschaftler studieren gerne in Teilzeit. Medizin und Gesundheitswissenschaften liegen auf Position drei. Dies hängt vor allem mit dem hohen Anteil berufsbegleitender Studiengänge im Bereich der Pflege- und Gesundheitswissenschaften zusammen. Kaum Teilzeitstudierende gibt es dagegen unter den Agrarwissenschaftlern und angehenden Künstlern. Das sind die Teilzeit-Quoten (in Prozent) der einzelnen Fächergruppen:

  • Gesellschafts- und Sozialwissenschaften: 21,6
  • Sprach- und Kulturwissenschaften: 21 Prozent
  • Medizin, Gesundheitswissenschaften: 19,2
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften: 18,3
  • Mathematik, Naturwissenschaften: 17,6
  • Ingenieurwissenschaften: 15,4
  • Lehramt: 11,9
  • Kunst, Musik, Design: 11,2
  • Agrar- und Forstwissenschaften: 7,7

Das Centrum für Hochschulentwicklung kommt in einer aktuellen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass mit 7,5 Prozent der Anteil der Teilzeitstudierenden zwar zugenommen hat, aber längst nicht mit Teilzeitarbeit von Erwerbstätigen gleichauf rangiert.

Zum Vergleich: Hier sind es rund ein Drittel aller Arbeitnehmer, die einen Teilzeitjob ausüben. Unter den Anbietern für Studiengänge im Teilzeitstudium rangieren die Fernuniversität Hagen und private Hochschulen vorne. Immerhin: Die staatlichen Hochschulen ziehen nach. Lag die Quote der teilzeitfähigen Studiengänge vor wenigen Jahren noch bei 12,8 Prozent, lassen sich derzeit 16,1 Prozent aller Studiengänge ausschließlich oder auch in Teilzeit studieren.

Häufige Fragen und Antworten zum Teilzeitstudium

Wie lange dauert ein Teilzeitstudium?

Die konkrete Studiendauer hängt zum Teil natürlich von Ihrem persönlichen Einsatz ab. Dennoch lässt sich festhalten: Ihre Regelstudienzeit verlängert sich. An der Uni Hamburg geht man davon aus, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Damit dauert ein Teilzeitstudium doppelt so lange wie ein Vollzeitstudium.

Wie viel arbeiten neben dem Teilzeitstudium?

Wer zu viel arbeitet, riskiert seinen Studentenstatus. Um den nicht zu verlieren, dürfen Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, anderenfalls müssen Sie sich selbst krankenversichern und es fallen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an.

Ist ein Teilzeitstudium Soziale Arbeit möglich?

Viele Universitäten und Fachhochschulen – beispielsweise die FH Münster – bieten mittlerweile die Möglichkeit zum Teilzeitstudium, auch im Studiengang Soziale Arbeit. Hier können Sie wahlweise berufsbegleitend oder in Teilzeit Ihren Bachelor of Arts in acht Semestern erwerben.

Kann ich neben dem Teilzeitstudium Hartz 4 beantragen?

Ohne Bafög fällt eine wichtige Quelle zur Studienfinanzierung weg. Aber haben Anspruch auf Wohngeld und Hartz 4:

Da Teilzeitstudierende meist nicht mehr als 20 Stunden pro Woche fürs Studium aufwenden, stehen sie theoretisch dem Jobcenter für eine Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Das deckt sich mit der Ansicht des Gesetzgebers, der eine (mögliche) Erwerbstätigkeit für Hartz 4 als Grundvoraussetzung sieht (Urteil des Landessozialgerichts Hessen Az.: L 9 AS 535/20 B ER).

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[Bildnachweis: ayelet-keshet by Shutterstock.com]

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