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Überstunden: Auszahlen oder abbauen – meine Rechte?

Wer mehr arbeitet, als er müsste, macht Überstunden. Eine Vergütung oder einen Freizeitausgleich gibt es aber nicht immer dafür. Traurig: Mehr als jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland leistet unbezahlte Überstunden. Umso wichtiger, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsrechte kennen: Alles über Überstunden und Mehrarbeit – und was das Arbeitszeitgesetz dazu sagt…



Überstunden: Auszahlen oder abbauen – meine Rechte?

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Definition: Was gilt als Überstunden?

Der Begriff Überstunde bezeichnet die Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit. Arbeiten Sie mehr, als im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgeschrieben, leisten Sie Überstunden.

Beispiel: Im Arbeitsvertrag wurde eine wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden vereinbart. Allerdings kommt es ständig zu Überstunden wegen Personalmangel und Sie arbeiten 40 Stunden. Damit machen Sie pro Woche 2,5 Überstunden.

Überstunden oder Mehrarbeit: Was ist der Unterschied?

  • Mehrarbeit
    Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer maximal 8 Stunden pro Werktag arbeiten. Alles darüberhinaus ist Mehrarbeit.
  • Überstunden
    Überstunden berechnen sich aus dem Arbeitsvertrag. Wurde zum Beispiel eine Regelarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche vereinbart, leisten Sie ab der 36. Stunde schon Überstunden. Mehrarbeit ist das aber noch nicht, weil die Höchstarbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz noch nicht überschritten wird.

Überstunden Mehrarbeit Arbeitszeitgesetz Arbeitsrecht

Sind 15 Minuten schon eine Überstunden?

Rein formal sind auch schon 15 Minuten mehr geleistete Arbeit Überstunden. Laut einem EuGH-Urteil müssen seit dem Jahr 2023 Arbeitgeber die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erfassen und dokumentieren. Das führt dazu, dass auch geringe Mehrarbeitsstunden nicht mehr ohne Weiteres bestritten werden können. Überdies müssen Arbeitgeber für Beschäftigte schriftlich festhalten, ob Überstunden angeordnet werden können und unter welchen Voraussetzungen. Die Informationspflicht ergibt sich aus dem Nachweisgesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG).

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Überstunden Arbeitszeitgesetz: Wie viele Stunden sind erlaubt?

Laut Arbeitszeitgesetz liegt die maximale Arbeitszeit bei 8 Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag). Daraus ergibt sich bei einer Vollzeitbeschäftigung eine maximale Arbeitswoche von 48 Stunden. Bei einer 40-Stunden-Woche sind demnach bis zu 8 Überstunden (oh­ne Pau­se) zulässig (§ 3 ArbZG).

Längere Arbeitszeiten von bis zu 10 Stunden am Tag (60 Stunden pro Woche) sind nur in Ausnahmen erlaubt. Außerdem braucht es einen Freizeitausgleich innerhalb von 6 Monaten, um einen Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag wiederherzustellen.

Was ist mit Arbeitsbereitschaft?

Per Tarifvertrag kann die Arbeitszeit über 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn ein Teil davon nicht wirklich Arbeitszeit sondern Arbeitsbereitschaft ist oder die Regelung auf maximal 60 Tage im Jahr begrenzt ist. Betroffen davon sind in der Regel Arbeitnehmer mit Rufbereitschaft wie zum Beispiel Ärzte oder Feuerwehrleute.

Was ist mit Samstagsarbeit?

Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag – auch wenn die meisten eine 5-Tage-Woche und am Samstag freihaben. Der Arbeitgeber kann daher verlangen, dass Sie auch am Samstag arbeiten. Auch muss es deswegen nicht zwangsläufig zu Überstunden kommen, wenn Sie dafür unter der Woche ein paar Arbeitsstunden weniger arbeiten sollen.

Was ist mit Sonntagsarbeit?

An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen bestehen im Arbeitszeitgesetz allerdings für Not- und Rettungsdienste sowie für Feuerwehr und Krankenhäuser (§ 10 ArbZG).

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Überstunden auszahlen: Was sind meine Rechte?

Grundsätzlich sind Über­stun­den zusätz­lich zum nor­ma­len Lohn oder Ge­halt zu be­zah­len. Will der Arbeitgeber statt die Überstunden auszahlen zu lassen sie mit Freizeit ausgleichen, muss der Ar­beit­neh­mer da­mit ein­ver­stan­den sein. Entscheidend sind aber die Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Oft werden darin klare Bestimmungen zur Vergütung von Überstunden (z.B. ein Überstundenzuschlag, üblich: 10-25 Prozent) festgelegt.

Voraussetzung für die Vergütung von Überstunden ist allerdings, dass der Arbeitgeber diese zuvor angeordnet oder zumindest wissentlich geduldet hat. Arbeitnehmer können nicht freiwillig nach Feierabend länger arbeiten und später eine Bezahlung dafür verlangen. Hat der Chef hingegen Kenntnis davon, dass Sie länger arbeiten, kann ein Vergütungsanspruch entstehen.

Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

Immer wieder finden sich in Arbeitsverträgen Formulierungen wie: „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten.“ Solche Pauschalklauseln sind grundsätzlich unwirksam! Anders sieht es bei eindeutigen Stundenzahlen aus. Steht im Vertrag: „10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten“, dann ist das zulässig. Für die Zusatzarbeit muss dann keine weitere Vergütung erfolgen.

Arbeitsgerichte gehen heute davon aus, dass Abgeltungsklauseln von bis zu zehn Prozent der vertraglichen Arbeitszeit angemessen und zulässig sind. Damit können 10 Überstunden pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche mit dem Gehalt abgegolten werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Az 19 Sa 1720/11). Gibt es allerdings keine solche Klausel, muss der Arbeitgeber jede Stunde extra bezahlen, wenn das im Betrieb oder der Branche üblich ist (§ 612 BGB).

Vielverdiener gehen hingegen leer aus: Liegt das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze (Ost: 85.200€, West: 80.400€) besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. In dem Fall wird davon ausgegangen, dass nicht nach Arbeitsstunden, sondern nach geleisteten Aufgaben bezahlt wird.


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Überstunden abbauen: Welchen Ausgleich gibt es?

Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Überstunden abbauen gibt es für den Überstundenausgleich generell zwei Wege:

1. Auszahlung

In dem Fall erhält der Mitarbeiter zu seinem üblichen Lohn oder Gehalt einen finanzielle Ausgleich. Das ist in der Regel der reguläre Stundenlohn pro geleisteter Überstunde. Der Arbeitgeber kann dafür nicht einfach weniger bezahlen als sonst. Überstunden berechnen geht übrigens ganz einfach: Nehmen Sie Ihr durchschnittliches Bruttogehalt und teilen Sie es durch die Monatsstundenzahl. Heraus kommt der exakte Stundenlohn, den Sie mit den geleisteten Überstunden multiplizieren.

Umgekehrt können aber Zuschläge hinzu kommen. Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Der TVöD regelt Zuschläge von 30 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 9b sowie 15 Prozent in den Entgeltgruppen 9c bis 15. Ausgezahlte Überstunden werden übrigens ganz normal versteuert.

2. Freizeitausgleich

Bei entsprechender Vereinbarung kann der Überstundenausgleich ebenso durch zusätzliche Urlaubstage und Freizeit erfolgen (Überstunden abfeiern). Meistens wird zuvor per Arbeitszeiterfassung oder Arbeitszeitkonto dokumentiert, wie viele Überstunden Mitarbeiter arbeiten. Später können diese dann selbst entscheiden, wann sie den Freizeitausgleich nehmen.

In Kombination mit einer Regelung zur Gleitzeit können Mitarbeiter in manchen Unternehmen sogar Minusstunden machen und später durch Überstunden wieder aufarbeiten.

Muss ich Überstunden machen?

Arbeitnehmer müssen keine Überstunden machen. Eine Pflicht zu Überstunden gibt es nicht. Ausnahmen gelten in Krisen- oder Notfall-Situationen – zum Beispiel existenzbedrohende, nicht vorhersehbare Krisen oder Katastrophen wie eine Überschwemmung oder ein Brand im Unternehmen. Gleichzeitig kann eine Überstundenklausel im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung dem Arbeitgeber mehr Rechte einräumen. Beispiele…

Überstundenregelung im Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag kann explizit vereinbart werden, wann und in welchem Umfang der Arbeitgeber Überstunden anordnen und verlangen darf. Solche ein­ver­nehm­lichen Ein­zel­ver­ein­ba­rungen sind häufig und auch zulässig.

Überstundenregelung im Tarifvertrag

Gleiches gilt für den gültigen Tarifvertrag. Hierin kann für alle tarifgebundenen Unternehmen eine Überstundenregelung enthalten sein.

Überstundenregelung in der Betriebsvereinbarung

Zusammen mit dem Betriebsrat kann der Arbeitgeber regeln, dass Überstunden angeordnet werden dürfen. Der Betriebsrat hat aber immer ein Mitbestimmungsrecht – ohne seine Zustimmung geht das nicht.

Gibt es ein Recht auf Über­stun­den?

In manchen Unternehmen und Betrieben sind Überstunden eher Regel als Ausnahme. Teils auch mit Zustimmung der Mitarbeiter, die sich daran gewöhnen, durch die Mehrarbeit ihr Gehalt aufzubessern. Daraus ergibt sich allerdings kein Gewohnheitsrecht oder Anspruch auf Überstunden. Der Arbeitgeber kann diese jederzeit wieder streichen.

Unter die vertragliche Arbeitzeit darf der Chef aber auch nicht gehen, um so das Gehalt zu kürzen. Dazu müsste er schon Kurzarbeit anordnen oder mit dem Arbeitnehmer einen Änderungsvertrag abschließen.

Kann ich Überstunden verweigern?

Überstunden verweigern können Sie nur, wenn für diese keine vertragliche Pflicht besteht. Das ist jedoch die Ausnahme: Die meisten Arbeitsverträge enthalten heute solche Regelungen. Wer die zusätzliche Arbeit trotzdem verweigert, begeht möglicherweise schon Arbeitsverweigerung – und die kann zu einer Abmahnung oder gar Kündigung führen.

Keine Regel ohne Ausnahmen: Arbeitnehmer dürfen Überstunden verweigern, wenn Sie dadurch gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. An Gesetze muss sich auch der Chef halten. Ebenso können Sie Überstunden aus gesundheitlichen Gründen verweigern, wenn Sie hierfür ein ärztliches Attest vorlegen.

Wer muss keine Überstunden machen?

Bei Überstunden gibt es zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen, etwa in bestimmten Branchen. So dürfen zum Beispiel Krankenhäuser generell Notdienstpläne erstellen, die auch die Feiertagsarbeit einschließen. Dennoch gibt es verschiedene Gesetze, die Überstunden verbieten – meistens aus Gründen für den Arbeitnehmerschutz:

  • Schwangerschaft

    Ist eine Arbeitnehmerin schwanger und ist dies dem Arbeitgeber bekannt, darf die Mitarbeiterin keine Überstunden machen. Werdende und stillende Mütter unterliegen dem Mutterschutz.

  • Teilzeit

    Arbeitet ein Mitarbeiter in Teilzeit, sind Überstunden im Normalfall unzulässig. Der Tarifvertrag kann jedoch wieder anderes regeln. Zusätzlichen Stunden in Teilzeit können wiederum erlaubt sein, wenn der Chef den zusätzlichen Arbeitsaufwand vorher nicht einschätzen konnte.

  • Jugendliche

    Sind Mitarbeiter noch nicht volljährig, greift das Jugendschutzgesetz und es dürfen keine Überstunden angeordnet werden. Kommt es zu einem Notfall und der jugendliche Mitarbeiter leistet freiwillig Mehrarbeit, muss diese innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden.

  • Schwerbehinderung

    Schwerbehinderte Mitarbeiter können eine Freistellung von Mehrarbeit zu beantragen (§ 207 SGB IX). Wurde diese Freistellung schriftlich beim Arbeitgeber bekundet, sind Überstunden ausgeschlossen – vor der Freistellung allerdings nicht.

  • Führungskräfte

    Für sogenannte „leitende Angestellte“ gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Sie müssen Überstunden machen, wenn der Arbeitgeber das verlangt – auch über die maximale Arbeitsdauer hinaus. Leitende Angestellte sind Führungskräfte mit unternehmerischer Handlungsvollmacht oder Prokura, die Mitarbeiter einstellen und entlassen dürfen.

Wie lassen sich Überstunden beweisen?

Im Streitfall liegt die Beweislast meist beim Arbeitnehmer. Der muss nachweisen, dass der Chef die Überstunden angeordnet hat und wie viele Stunden geleistet wurden. Existiert eine offizielle Zeiterfassung (z.B. Stechuhr), ist die Sache einfach. Gleiches gilt, wenn Arbeitnehmer die Überstunden in einer Liste dokumentieren, den der Vorgesetzte unterschrieben hat.

Existiert keine Dokumentation (z.B. wegen Vertrauensarbeitszeit), wird der Nachweis schwierig: Für jede Überstunde muss der Beweis einzeln erbracht werden, wann welche Arbeit auf wessen Anweisung geleistet wurde. Immerhin: Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen, dass Mehrarbeit geleistet wurde, darf das Gericht die zu bezahlende Stundenzahl schätzen.

Gibt es Fristen für Überstunden?

Für Überstunden gibt es Verjährungs- und Verfallsfristen: Nach 3 Jahren verjährt der Anspruch auf die Vergütung von Überstunden. Machen Sie den Ausgleich nicht innerhalb dieser Frist geltend, sind Bezahlung oder Freizeitausgleich futsch. Achtung: Im Arbeits- oder Tarifvertrag können sogar kürzere Fristen von nur wenigen Monaten geregelt sein.

Überstunden Checkliste Rechte Arbeitnehmer

Arbeitgeber zahlt Überstunden nicht: Was tun?

Sollte der Arbeitgeber sich weigern, Überstunden auszuzahlen, obwohl ein Zahlungsanspruch besteht, können Arbeitnehmer die Überstundenvergütung auch einklagen. Dabei helfen in der Regel Gewerkschaften oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Da den Arbeitnehmern aber die volle Darlegungs- und Beweislast obliegt, kann sich das negativ auf die Erfolgsaussichten auswirken. Wir empfehlen daher, vorab eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und zuerst einen Anwalt zu konsultieren, bevor Sie klagen.

Was passiert im Falle einer Kündigung?

Im Falle einer Kündigung darf der Arbeitgeber bestimmen, ob die Überstunden ausgezahlt oder in Form von Freizeitausgleich vergütet werden. Das ist unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt hat. Bei einer Vergütung durch Freizeitausgleich würde der Arbeitnehmer zusätzliche Urlaubstage erhalten, beispielsweise um früher das Unternehmen verlassen zu können. Diese Möglichkeit gilt allerdings nur im Falle einer ordentlichen Kündigung – nicht bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

Tipps: Wie umgehen mit häufigen Überstunden?

Gibt es in Ihrem Betrieb ständig Überstunden – zum Beispiel – wegen Personalmangel, sollten Sie das dokumentieren. Legen Sie dazu eine Tabelle an, in der Sie genau mit Datum und Uhrzeit notieren, wann Sie wieviel Mehrarbeit geleistet haben. Darüber hinaus sollten Sie das Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten suchen, wenn Sie ständig mehr arbeiten. Suchen Sie gemeinsam nach einer langfristigen Lösung. Führungskräfte haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht und müssen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter schützen.

Einschlägige Untersuchungen haben längst bewiesen, wie schädlich Überstunden sind. Wer länger als 8 Stunden am Tag arbeitet, verdoppelt zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit an Depressionen zu erkranken, riskiert Herz-Kreislauf-Erkrankungen und betreibt Raubbau am Körper. Ob die Überstunden dann vergütet werden, ist bei den möglichen Konsequenzen nicht mal ein kleiner Trost!

Studie: Zu viel Arbeit schädigt das Gehirn

Wer mehr als 55 Stunden in der Woche arbeitet, schneidet in Intelligenztests signifikant schlechter ab. Das ist das Ergebnis einer Studie (PDF) um Colin McKenzie von der Universität von Melbourne. Besonders stark wirkt der Effekt bei Arbeitnehmern, die älter als 40 sind.

Zweite Erkenntnis: Bis zu 25 Stunden pro Woche können wir arbeiten und dabei Höchstleistungen erbringen. Darüber hinaus sinkt die Leistungsfähigkeit und Aufmerksamkeit des Gehirns merklich.



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