Definition: Was ist eine Probezeitkündigung?
Die Kündigung in der Probezeit (Fachbegriff: Probezeitkündigung) bezeichnet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit. Diese wird im Arbeitsvertrag vereinbart und darf maximal 6 Monate dauern. Die gegenseitige Testphase dient dazu, die Zusammenarbeit auszuprobieren und im Zweifel schnell wieder zu beenden.
Laut Statistik scheitert jedes vierte Beschäftigungsverhältnis (25 %) in Deutschland noch innerhalb der Probezeit. Für manche Betroffene kommt die Kündigung mitten in der Kennenlernphase dennoch überraschend. Zumal Arbeitgeber wie Arbeitnehmer nicht mal einen Kündigungsgrund nennen müssen. Was also tun?
Welche Fristen gelten bei der Kündigung in der Probezeit?
Während der Bewährungsfrist kann die Kündigung zu jedem Zeitpunkt mit einer Frist von 2 Wochen erfolgen (§ 622 Abs. 3 BGB). Das Arbeitsverhältnis endet dann exakt 2 Wochen nach der Kündigung. Achtung: Die Probezeitkündigung kann sogar noch am letzten Tag der Probezeit erfolgen! Eine kürzere Kündigungsfrist ist nur durch Tarifvertrag oder bei einer Aushilfstätigkeit möglich.
Kann ich in der Probezeit selbst kündigen?
Das Recht zur Probezeitkündigung ohne Angabe von Gründen gilt für beide Parteien – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierfür reicht ein einfaches Kündigungsschreiben. Dieses müssen Sie jedoch stets schriftlich und eigenhändig unterschrieben vorlegen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam – ebenso wie elektronische Kündigungen per E-Mail oder Whatsapp.
Was ist der Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit
Steht im Arbeitsvertrag eine Probezeit von nur 3 Monaten, freuen Sie sich bitte nicht zu früh! Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt erst nach der sogenannten „Wartezeit“. Diese dauert immer 6 Monate. Bedeutet: Arbeitnehmer, die eine kürzere Probezeit bestanden haben, können immer noch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden – bis zum Ende der Wartezeit.
Wann ist eine Kündigung in der Probezeit verboten?
Tatsächlich gibt es Ausnahmen von dem Recht zur „jederzeitigen“ Kündigung während der Probezeit. Damit Arbeitnehmer nicht völliger Willkür ausgesetzt sind, müssen sich Arbeitgeber an folgende Regeln halten:
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Unzeiten
Eine Kündigung in der Probezeit zu sogenannten „Unzeiten“ ist nicht erlaubt und unwirksam. Dazu zählen Zeitpunkte, in denen Mitarbeiter besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Zum Beispiel nach einem Todesfall in der Familie.
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Diskriminierung
Mitarbeiter dürfen nicht aufgrund einer gewerkschaftlichen oder politischen Tätigkeit während der Probezeit gekündigt werden. Die Gründe dürfen generell nicht diskriminierend sein. Zum Beispiel wegen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder Religion.
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Personengruppen
Schwangere, Auszubildende und Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz. So gilt das Kündigungsschutzgesetz für Schwangere bereits während der Probezeit. Bei Auszubildenden ist laut Berufsbildungsgesetz eine vollständige Probezeit vorgeschrieben. Sie kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
Gibt es eine fristlose Kündigung in der Probezeit?
Eine fristlose Kündigung in der Probezeit ist nach § 626 BGB möglich. Sogar durch Arbeitnehmer! Die außerordentliche Kündigung benötigt aber stets einen „wichtigen Grund“, der in dem Fall genannt werden muss. Meist muss der fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen. Bedeutet: Auch Arbeitnehmer müssen zunächst den Arbeitgeber abmahnen, damit der eine Chance hat, die Missstände zu beseitigen.
Welche Kündigungsgründe sind für die fristlose Kündigung erlaubt?
Kündigt der Arbeitgeber fristlos, kann er das nur bei besonders schwerem Vertrauensbruch oder Fehlverhalten wie Diebstahl, Beleidigung, Spesen- oder Arbeitszeitbetrug. Das Arbeitsverhältnis endet dann mit sofortiger Wirkung. Im Falle einer fristlosen Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer werden z.B. folgende Härtefällen vorausgesetzt:
- Das Gehalt wird wiederholt zu spät oder gar nicht gezahlt (siehe aber Zurückbehaltungsrecht).
- Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber.
- Gewichtige Arbeitsvertragsbrüche – z.B. unberechtigte Suspendierung.
- Der Mitarbeiter wird vom Arbeitgeber beleidigt oder körperlich bedroht.
- Der Arbeitnehmer wird diskriminiert oder sexuell belästigt.
- Der Arbeitnehmer wird regelmäßig schikaniert (siehe: Mobbing).
- Der Arbeitgeber missachtet die Arbeitsschutzvorschriften.
- Der Arbeitgeber gefährdet die Gesundheit der Angestellten.
- Der Arbeitgeber verlangt von den Arbeitnehmern strafbare Handlungen (z.B. Bestechung, Betrug).
- Der Arbeitgeber weigert sich wiederholt, den Urlaub zu genehmigen.
- Anhaltende Krankheit des Arbeitnehmers und Berufsunfähigkeit)
Gibt es eine Abfindung bei der Probezeitkündigung?
Kurze Antwort: Nein. Abfindungszahlung ist ohnehin freiwillig und die Probezeit ist eine Testphase. Dafür muss niemand abgefunden werden. Ausnahmen gibt es höchstens, wenn Arbeitgeber schwerwiegende Fehler bei der Kündigung machen und Arbeitnehmer glaubhaft mit einer Kündigungsschutzklage drohen. Aber das ist sehr selten.
Kann ich auch bei befristetem Vertrag kündigen?
Ein befristeter Arbeitsvertrag wird für eine vorher festgelegte Zeit geschlossen. In der Regel für 1-2 Jahre. Dafür gibt es meist sogenannte Sachgründe (z.B. Schwangerschaftsvertretung oder Urlaubsvertretung). Durch die Befristung entfällt die Probezeit, und der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Das ist nur „außerordentlich“, also fristlos aus triftigen Gründen möglich.
Ist eine Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit möglich?
Die Kündigung in der Probezeit ist auch wegen einer Krankheit möglich. Voraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung ist eine „negative Gesundheitsprognose“. Bedeutet: Zum Zeitpunkt der Kündigung ist nicht damit zu rechnen, dass der Mitarbeiter in naher Zukunft seine Arbeit wieder aufnehmen kann. Zum Beispiel wegen eines schweren Unfalls. Weil aber während der Probezeit der Kündigungsschutz entfällt, müssen Arbeitgeber die Kündigung gar nicht erst mit einer Krankheit begründen. Sie ist vielleicht nur der Anlass.
Muss der Betriebsrat vorher angehört werden?
Auch bei einer Kündigung in der Probezeit muss laut § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) der Betriebsrat angehört werden. Insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen und einer Sozialauswahl trifft es die Mitarbeiter in der Probezeit oft zuerst. Ausnahme: Schwangere. Sie genießen selbst in der Probezeit nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besonderen Kündigungsschutz.
Was passiert mit dem Resturlaub nach der Kündigung?
In der Probezeit erwerben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und beträgt im Jahr mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Wie viel Resturlaub Ihnen zusteht, ist abhängig vom Kündigungszeitpunkt: Kündigen Sie vor dem 30. Juni haben Sie Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat Betriebszugehörigkeit. Erst ab 1. Juli haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Der Arbeitgeber muss Sie übrigens von sich aus auf den Resturlaub hinweisen. Er verfällt nie automatisch!
Allerdings kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag für die letzten Tage aus betrieblichen Gründen ablehnen. Etwa weil schon viele andere Kollegen Urlaub haben. In dem Fall haben Sie Anspruch auf eine sogenannte Urlaubsabgeltung – Sie bekommen den Resturlaub also ausgezahlt.
Gibt es Arbeitslosengeld nach der Kündigung?
Um nach einer Kündigung in der Probezeit Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen bei der Arbeitsagentur „arbeitslos“ gemeldet sein.
- In den vergangenen 2 Jahren waren Sie wenigstens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
- Sie haben den Arbeitsvertrag nicht selbst gekündigt.
- Ihnen wurde nicht fristlos gekündigt.
Wer selber in der Probezeit kündigt, hat formal seine Arbeitslosigkeit selbst verursacht. Die Folge ist eine bis zu 3-monatige (12 Monate) Sperre beim Arbeitslosengeld. Die Sperrfrist kann jedoch entfallen, wenn es schwerwiegende Gründe für die Eigenkündigung gab – z.B. Mobbing oder sexuelle Belästigung.
Kündigung in der Probezeit: Vorlagen & Muster
Falls Sie Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden wollen, können Sie zur Kündigung die folgenden Kündigungsschreiben Muster nutzen. Achten Sie nur bitte darauf, die für Sie zutreffenden Fristen anzupassen:
Vorlage: Probezeitkündigung durch Arbeitnehmer
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt
Beispiel GmbH
Personalabteilung z.H. Peter Personaler
Hauptstraße 2
45678 Musterhausen
Kündigung meines Arbeitsvertrages
Sehr geehrter Herr Personaler,
hiermit kündige ich Ihnen meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht innerhalb der Probezeit und mit einer Frist von zwei Wochen zum TT.MM.JJJJ. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt der Kündigung sowie das Beendigungsdatum.
Ich bitte um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Für die bisherige Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Vorlage: Probezeitkündigung durch Arbeitgeber
Hauptstraße 20
12345 Musterstadt
Volker Vorlage
Seeweg 50
12345 Musterstadt
Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses bei Unternehmer GmbH
Sehr geehrter Herr Vorlage,
hiermit kündigen wir das am TT.MM.JJJJ geschlossene Arbeitsverhältnis. Da Sie sich noch in der Probezeit befinden, erfolgt die Kündigung fristgerecht zum TT.MM.JJJJ und somit innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in Ihrem eigenen Interesse umgehend arbeitssuchend melden, um nicht etwaige Ansprüche zu verlieren. Des Weiteren sind Sie zur aktiven Suche nach einer Beschäftigung verpflichtet.
Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Kostenloser Download in Word
Beide Kündigungsschreiben können Sie sich hier zusätzlich und kostenlos als Vorlage in Word herunterladen:
| Kündigungsschreiben Muster | Vorlage | Muster |
| Probezeitkündigung Arbeitnehmer | Word | |
| Probezeitkündigung Arbeitgeber | Word |
Tipp: Immer gleichzeitig um ein Arbeitszeugnis bitten! Sobald das Arbeitsverhältnis endet, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Bitten Sie daher mit der Kündigung immer um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, falls Sie länger beschäftigt waren oder ein einfaches Arbeitszeugnis bei nur 4 Wochen Beschäftigung. Das Zeugnis brauchen Sie für künftige Bewerbungen…
Reaktion: Was tun bei vorzeitiger Kündigung?
Falls Sie von einer Kündigung in der Probezeit überrascht werden, sollten Sie richtig und professionell reagieren. Unsere Empfehlungen:
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Kündigung prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob die Kündigung formal korrekt und damit wirksam ist. Eventuell muss erst eine Abmahnung erfolgen. Falls Sie Fehler entdecken, können Sie der Kündigung binnen 3 Wochen widersprechen. Das wird das Beschäftigungsverhältnis zwar nur etwas verlängern. Ein paar Tage mehr Gehalt können aber manchmal nützlich sein.
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Souverän bleiben
Auch wenn Sie wütend oder traurig sind: Bleiben Sie Profi! Lästern Sie nicht. Machen Sie nicht blau, sondern erledigen Sie Ihren Job regulär noch 2 Wochen lang. Ab jetzt arbeiten Sie für Ihren guten Ruf und einen tadellosen Lebenslauf.
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Gespräch suchen
Auch wenn es offiziell keine Begründung gibt: Suchen Sie das 4-Augen-Gespräch mit dem Chef und bitten Sie ihn um Feedback. Falls der sich darauf einlässt, können Sie daraus nur lernen.
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Gründe analysieren
Gehen Sie die Probezeit Schritt für Schritt durch, selbst wenn es unbequem wird: Haben Sie Fehler gemacht? Welche? Was können Sie künftig besser machen? Umso besser gelingt der nächste Jobwechsel.
Bewerbung nach Kündigung: Muster für ein Anschreiben
Eine Kündigung in der Bewährungszeit muss – je nach Dauer – im Bewerbungsschreiben nicht genannt werden. Wichtiger bei der Bewerbung danach ist die sogenannte Hin-zu-Motivation. Also der Grund, warum diese Stelle und diese Unternehmen?
Um Ihnen eine Bewerbung nach Kündigung zu erleichtern, haben wir ein Muster-Anschreiben vorbereitet, dass Sie privat nutzen und direkt online im Browser umschreiben können. Zum Editieren der Vorlage einfach auf den Kasten klicken.
Beispielstraße 1
12345 Musterhausen
Mobil: 0170 12345678
Mail: mm@mustermann.de
Arbeitgeber GmbH
z.Hd. Peter Personaler
Gewerbestraße 5
12345 Musterhausen
Bewerbung auf Ihre Stelle als Mechatroniker
Sehr geehrter Herr Personaler,
ich habe mich sehr gefreut, als ich Ihre Stellenanzeige auf Karrierebibel.de las: Ihre Beschreibung eines erfahrenen Mitarbeiters im Bereich Entwicklung in der Automobil-Branche passt hervorragend zu meinem Profil. In den vergangenen Jahren habe ich bei zwei renommierten Automobil-Zulieferern nicht nur Steuermodule entwickelt und entworfen, sondern auch Teams und Projekte erfolgreich geleitet.
Ein Auszug meiner wichtigsten Projekte:
- Entwicklung einer neuen Steuereinheit vom Prototypen-Stadium bis zur Serienreife.
- Optimierung bestehender Steuerungseinheiten und Steigerung der Effizienz des Produktionsprozesses.
- Maßgebliche Mitwirkung bei Entwurf und Konzept innovativer Steuerungsmodelle für die nächste Automobil-Generation.
Ihr Unternehmen, meine Chance
Diese Berufserfahrungen sowie mein umfassendes Know-how möchte ich nun gewinnbringend in Ihrem Unternehmen einsetzen. Vor allem die enorme Bandbreite Ihrer Abteilungen und Arbeitsfelder reizen mich sehr: Ich bin davon überzeugt, nicht nur mich und meine Talente hier weiterentwickeln zu können, sondern so auch in den kommenden Jahren einen großen Mehrwert zu schaffen.
Mit mir erhalten Sie einen Mitarbeiter, der nicht nur hoch motiviert, selbstständig und kreativ nach neuen Lösungen sucht, sondern auch Probleme schnell identifiziert und teamorientiert angeht. Gerne beantworte ich Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch und freue mich auf die Einladung.
Da mein Arbeitsverhältnis zum TT.MM.JJJJ endet, stehe ich ab dem TT.MM.JJJJ zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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Wie kann ich die Kündigung im Vorstellungsgespräch erklären?
Manchmal passt es einfach nicht. Das wissen auch Personaler. Umso entscheidender ist die richtige innere Haltung bei der Bewerbung danach. Wir empfehlen, dass Sie im Bewerbungsgespräch die Karten offen auf den Tisch legen. Werden Sie nach den Kündigungsgründen gefragt, gehen Sie konstruktiv damit um – ohne sich zu rechtfertigen. Schuldzuweisungen oder schlecht über bisherige Arbeitgeber reden, ist tabu! Räumen Sie eigene Fehler ein und sagen Sie lieber, was Sie daraus gelernt haben. Anschließend richten Sie den Blick wieder auf die neue Stelle, Ihre Qualifikationen und Motivation.
Gute Begründungen können auch sein
Lernwille und konstruktive Reflexionsfähigkeit sind wesentliche Soft Skills und gefragte Eigenschaften bei der Bewerbung. Wer diese beweist, wird eher eingestellt, als jemand, der vorgibt fehlerlos zu sein.
- Die Aufgaben haben sich in der Probezeit – entgegen Ihrer Erwartung – stark verändert.
- Die Unternehmenskultur und die Werte des Unternehmens haben nicht gepasst.
- Ihre Vorstellung und die Stellenbeschreibung entsprachen nicht der Realität.
- Es gab Veränderungen im Unternehmen, die die Arbeit nachhaltig beeinflusst haben.
- Berufliche Perspektiven haben sich als unattraktiv herausgestellt.
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