Probezeit in der Ausbildung: Wie lange dauert sie?
Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit. Diese ist laut § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) gesetzlich vorgeschrieben und dauert zwischen 1 und 4 Monaten. Die häufigste Variante ist die Höchstdauer von 4 Monaten. Die genaue Dauer steht im Ausbildungsvertrag.
Die Probezeit ist dazu gedacht, dass sich beide Seiten – Auszubildende und Ausbildungsbetrieb – besser kennenlernen und prüfen, ob Beruf und Azubi zueinander passen. Innerhalb der Ausbildung Probezeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Frist kündigen.
Probezeit im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst weicht die Probezeit in der Ausbildung ab. Hier richtet sie sich nicht nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Der legt laut § 3 die Probezeitdauer auf 3 Monate fest.
Ist eine Verkürzung der Probezeit erlaubt?
Wer schon vor dem Ausbildungsbeginn einige Zeit im Unternehmen gearbeitet hast, zum Beispiel als Praktikantin oder Praktikant, kann die Probezeit oft verkürzen. Dies gilt aber nur, wenn Sie im Praktikum vergleichbare Tätigkeiten wie in der Ausbildung ausgeübt haben.
Zur Probezeitverkürzung gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung – sie bleibt Verhandlungssache. Wenn Sie eine kürzere Probezeit in der Ausbildung anstreben, sollten Sie das noch vor der Unterschrift im Ausbildungsvertrag mit Ihrem Ausbilder und Chef besprechen.
Kann man die Probezeit in der Ausbildung verlängern?
Eine Probezeitverlängerung über das gesetzliche Maximum von 4 Monaten ist unzulässig und verboten. Wurde jedoch zuvor eine kürzere Probezeit – etwa von 2 Monaten – vereinbart, kann diese verlängert werden. Aber eben immer nur auf insgesamt maximal 4 Monate!
Zudem erfordert eine Verlängerung der Probezeit in der Ausbildung immer die Zustimmung von Azubi und Ausbildungsbetrieb. Denkbar ist das beispielsweise, wenn Auszubildende sich bei der Berufswahl noch nicht ganz sicher sind und deshalb noch mehr Bedenkzeit brauchen.
Sonderfall: Krank in der Probezeit
Keine Regel ohne Ausnahme: Die Probezeit in der Ausbildung kann sich verlängern, wenn der Auszubildende aufgrund einer schweren Erkrankung längere Zeit ausfällt. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten von mindestens einem Drittel der Probezeit darf nach vorheriger Vereinbarung der Zeitraum von 4 Monaten überschritten werden – jedoch nur um die Fehlzeit!
Beispiel: Die Ausbildung Probezeit beträgt einen Monat. Sie waren davon aber 2 Wochen krankgeschrieben. In dem Fall darf der Ausbildungsbetrieb die Probezeit um exakt diese 2 Wochen verlängern – sofern Sie zustimmen.
Probezeit Ausbildung: Was bei der Kündigung beachten?
Während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die Kündigung in der Probezeit ist nicht an eine Kündigungsfrist oder Kündigungsschutz gebunden. Azubi und Ausbildungsbetrieb dürfen fristlos kündigen.
Einzige Voraussetzung ist: Die Kündigung muss unbedingt schriftlich erfolgen und noch vor Ablauf der Probezeit zugestellt werden. Danach muss der Ausbildungsbetrieb die zuständige Kammer per Kopie über die Kündigung informieren.
Tipps für das Kündigungsschreiben
Wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen und kündigen wollen, sollten Sie darüber zuerst mit dem Ausbilder oder einer Lehrkraft an der Berufsschule sprechen. Oft finden sich noch andere Lösungen.
Sind Sie grundsätzlich unglücklich mit der Ausbildung, bleibt nur die Eigenkündigung. Im besten Fall haben Sie zu diesem Zeitpunkt schon eine Ausbildungs Alternative. Ansonsten setzen Sie bitte ein Kündigungsschreiben auf – und beachten diese Punkte:
- Das Kündigungsschreiben muss schriftlich eingereicht werden – per Brief. Eine E-Mail ist nicht wirksam.
- Die Kündigung muss dem Ausbildungsbetrieb noch innerhalb der Probezeit zugehen. Idealerweise geben Sie diese rechtzeitig in der Personalabteilung ab und lassen sich den Erhalt bestätigen.
- Bei noch minderjährigen Azubis müssen der oder die Sorgeberechtigten die Kündigung unterschreiben.
Ausnahmen: Hier gilt Kündigungsschutz während der Probezeit!
Obwohl in der Probezeit der Ausbildung kein Kündigungsschutz besteht, können bestimmte Personengruppen trotzdem nicht oder nur schwierig gekündigt werden. Dazu gehören diese Sonderfälle:
-
Schwangerschaft
Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind schwangere Mitarbeiterinnen vor einer Kündigung geschützt. Jedoch muss der Arbeitgeber dazu von der Schwangerschaft wissen. Deshalb müssen schwangere Auszubildende spätestens 2 Wochen nach Zugang der Kündigung ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren und der Kündigung formal und schriftlich widersprechen.
-
Behinderung
Azubis mit einer Schwerbehinderung profitieren ebenfalls von vom Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss zuvor das zuständige Integrationsamt informieren, dass er dem Azubi kündigen will. Das Amt prüft dann, ob es geeignete Maßnahmen für eine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb gibt. Erst mit Zustimmung des Amtes ist die Kündigung erlaubt.
-
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist der Betriebsrat für Auszubildende unter 25 Jahren. Wer während der Probezeit in die Vertretung gewählt wird, genießt ebenfalls besonderen Kündigungsschutz während der Amtszeit von bis zu 2 Jahren. Nur mit Zustimmung des Betriebsrates und des zuständigen Arbeitsgerichts ist eine Kündigung der JAV-Mitglieder möglich – und nur dann, wenn es einen triftigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gibt.
Kann ich in der Ausbildung Probezeit Urlaub nehmen?
In der Probezeit einer Ausbildung kann Urlaub genommen werden, jedoch besteht der gesetzliche Urlaubsanspruch formal erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Das Berufsbildungsgesetz regelt dazu keine Ausnahmen, daher gilt das allgemeine Urlaubsrecht für Arbeitnehmer und Auszubildende.
Bedeutet konkret: Azubis können während der Probezeit meist nur anteilig Urlaub nehmen – laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) für jeden Monat ein Zwölftel des Jahresanspruchs.
Beispiel: Bei einem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr erwerben Sie alle 4 Wochen Anspruch auf 1,67 Tage (20 Tage im Jahr geteilt durch 12 Monate). Nach 3 Monaten Probezeit besteht demnach Anspruch auf 5 Urlaubstage. Einige Chefs zeigen sich kulant und gewähren auch längeren Urlaub.
Probezeit in der Ausbildung richtig nutzen – Tipps
In der Probezeit stehen Sie und Ihre Berufswahl auf dem Prüfstand. Die ersten Monate im Beruf sind deshalb eine besondere Herausforderung. Diese folgenden Tipps helfen Ihnen, die Ausbildung Probezeit erfolgreich zu überstehen:
-
Nutzen Sie die Probezeit
Nutzen Sie die Probezeit selbst als Phase zur Orientierung! Lernen Sie Aufgaben, Unternehmen und Team genau kennen. Hinterfragen Sie dabei ehrlich, ob alles Ihren Erwartungen entspricht. Passt etwas nicht, sollten Sie das jetzt feststellen – und evtl. Konsequenzen daraus ziehen.
-
Beachten Sie die Grundlagen
Vorgesetzte schauen in der Probezeit genau hin, wie Sie sich verhalten und ob Sie gut ins Team passen. Besonders wichtig sind dabei die Grundlagen: Kommen Sie pünktlich? Tragen Sie den richtigen Dresscode? Bleiben Sie zuverlässig – auch unter Druck? Achten Sie darauf, dass Verhalten und Leistungen stimmen.
-
Zeigen Sie Zugehörigkeit
Finden Sie möglichst schnell Anschluss und integrieren Sie sich ins Team ein. Das gelingt am besten, indem Sie gezielt Kontakt suchen – zum Beispiel in der Mittagspause: Die anderen gehen etwas essen? Gesellen Sie sich dazu! Alle machen Pause? Machen Sie mit!
-
Glänzen Sie durch Sorgfalt und Engagement
In der Ausbildung Probezeit müssen Sie noch nicht alles perfekt können. Wichtiger ist, dass Sie jede Aufgabe ernst nehmen und gewissenhaft arbeiten. Durch Sorgfalt und großes Engagement zeigen Sie, dass Sie der oder die Richtige für den Beruf sind.
-
Gestehen Sie Fehler ein
Fehler gehören zur Probezeit dazu. Sie lernen Aufgaben und Prozesse ja erst kennen. Leugnen und vertuschen Sie diese nicht, sondern stehen Sie dazu! Mehr noch: Sprechen Sie einen Fehler offen an und übernehmen Sie die Verantwortung dafür. Das ist professionell und Sie lernen daraus.
-
Fragen Sie aktiv nach Feedback
Nicht nur den Chef! Bitten Sie in der Ausbildung Probezeit regelmäßig um Feedback von den Kollegen. Durch die Rückmeldung werden Sie besser und wissen, worauf Sie achten müssen und wie Sie ankommen. Unterschätzen Sie nie die Macht des Teams! Wenn die Sie akzeptieren und respektieren, ist das die halbe Miete!
Neuer Job? Von Anfang an alles richtig machen!
Haben Sie Ihren Traumjob gefunden? Glückwunsch – dann setzen Sie vom Start weg die richtigen Weichen und nutzen Sie unseren erprobter Bestseller-Kurs (rund 1 Stunde + Buch)! Eine strukturierte Anleitung, wie Sie sich im Job professionell aufstellen und zum unverzichtbaren Leistungsträger werden:
Kostenloser Download: Tipps zur Probezeit
Die genannten Arbeitsrecht-Regeln zur Probezeit und zum Arbeitsvertrag können Sie sich hier zusätzlich kostenlos als PDF herunterladen.
Was andere dazu gelesen haben