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Ausbildungsvergütung: Das gibt’s als Azubi

Mit der Ausbildungsvergütung verdienen viele das erste eigene Geld nach der Schule. Diese steigt von Lehrjahr zu Lehrjahr. Wie hoch sie ausfällt, schwankt je nach Ausbildung und hängt von vielen Faktoren ab. Wir erklären nachfolgend, welche das sind und wie viel Geld Azubis verdienen. Außerdem zeigen wir Ihnen, in welchen Ausbildungsberufen Azubis am besten verdienen…



Ausbildungsvergütung: Das gibt's als Azubi

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Einflussfaktoren auf die Ausbildungsvergütung

Während Arbeitnehmer ein Gehalt bekommen, erhalten Auszubildende für ihre Arbeit eine Vergütung, da sie sich in einem Bildungsverhältnis befinden. Wie hoch die Ausbildungsvergütung liegt, hängt von verschiedenen Kriterien ab:

  • Branche
  • Unternehmensgröße
  • Tarifbindung
  • Beruf
  • Lehrjahr
  • Bundesland

Ungeachtet dessen steigt die Ausbildungsvergütung von Lehrjahr zu Lehrjahr. Der Auszubildende hat bereits Wissen erworben, das dem Ausbildungsbetrieb zugute kommt. Dieser investiert nicht mehr nur, sondern erhält für sein Geld nun eine Arbeitskraft.

Wer erhält eine Ausbildungsvergütung?

Ob Sie überhaupt ein Gehalt in der Ausbildung bekommen, hängt von der Ausbildungsform ab: Das wird nur bei dualen Ausbildungen vom Ausbildungsbetrieb gezahlt. Schulische Ausbildungen werden in der Regel nicht vergütet (Ausnahme: Gesundheitsberufe wie Pflegefachkraft oder Physiotherapeut, auch Erzieher, wenn sie im öffentlichen Dienst lernen.)

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Wer bestimmt die Höhe der Ausbildungsvergütung?

Der Ausbildungsvertrag, den der Ausbildungsbetrieb und der Azubi schließen, hält unter anderem die Höhe der Ausbildungsvergütung fest. Entscheidend aber auch, ob die Gewerkschaften für die Branche einen Tarifvertrag ausgehandelt haben und ob das Unternehmen die tariflichen Bestimmungen übernommen hat.

Denn meist sind die Konditionen von Tarifverträgen besser als von Arbeitsverträgen ohne tarifliche Bindung. In jedem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Das heißt, sie darf nicht weniger als 80 Prozent der tariflichen Vergütung betragen. Auch der Wohnort wirkt sich aus. Die größten Unterschiede weist das Handwerk auf. Allerdings gibt es bereits Ausbildungen, in denen kein Ost-West-Gefälle mehr bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen besteht, beispielsweise:

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Wie viel Geld bekomme ich als Azubi?

Jedes Jahr veröffentlicht das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine Liste mit der Ausbildungsvergütung in ausgewählten Berufen. Diese ermöglicht einen besseren Vergleich und Orientierung. Der Lohn bezieht sich dabei auf die gesamte Dauer der Ausbildung. Die nachfolgende Grafik zeigt die durchschnittlichen Gehälter von Lehrlingen unterschieden nach Ausbildungsbereich:

Ausbildungsverguetung Industriekaufmann Einzelhandel Tabelle

Tabelle: Ausbildungsvergütung in Industrie und Handel

Den größten Ausbildungsbereich stellen Ausbildungsberufe aus Industrie und Handel. Hier ein Überblick über die Ausbildungsvergütung:

Beruf Gehalt im Monat
Rohrleitungsbauer 1.172 €
Bankkaufmann 1.138 €
Industriemechaniker 1.092 €
Industriekaufleute 1.048 €
Fachinformatiker 1.045 €
Kaufleute Einzelhandel 1.043 €
Insgesamt 989 €
Verkäuferin 969 €
Berufskraftfahrer 927 €
Hotelfachleute 899 €
Floristen 789 €
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Was verdienen Auszubildende im Schnitt?

Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) lagen die die tariflichen Ausbildungsvergütungen im letzten Jahr bei durchschnittlich 989 Euro im Monat. Allerdings gibt es auch mit tariflichen Regelungen je nach Branche und Region erhebliche Abweichungen. Feststellen lässt sich, dass die Mehrheit der Auszubildenden Berufe mit relativ hoher Ausbildungsvergütung erlernt. Die Vergütungshöhe verteilt sich wie folgt:

  • 42 Prozent erhalten eine Ausbildungsvergütung von 1.000 Euro
  • 4 Prozent erhalten eine Ausbildungsvergütung über 1.200 Euro
  • 35 Prozent erhalten eine Ausbildungsvergütung zwischen 801 und 1.000 Euro
  • 18 Prozent erhalten eine Ausbildungsvergütung zwischen 601 und 800 Euro

Große Unterschiede lassen sich im Handwerk beobachten. Einerseits heißt es zurecht: Handwerk hat goldenen Boden. Und tatsächlich erhalten Azubis in einigen Handwerksberufen recht hohe Ausbildungsvergütungen. Beispiele dafür (im jeweils letzten Lehrjahr) sind:

  • Maurer: 1.475 Euro
  • Industriemechaniker: 1.212 Euro
  • Mechatroniker: 1.208 Euro

Allerdings gibt es auch Ausbildungsberufe im Handwerk, die weniger lukrativ sind. Zu diesen gehören folgende:

  • Florist: 851 Euro
  • Schornsteinfeger: 811 Euro
  • Friseur: 756 Euro

Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze

Mit dem Mindestlohn hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren eine Lohnuntergrenze für schlecht bezahlte Tätigkeiten eingeführt. Allerdings gilt dieser nicht für Ausbildungen. Doch auch hier sind einige Ausbildungsberufe für niedrige Ausbildungsvergütungen bekannt. Deshalb existiert seit zwei Jahren eine Mindestausbildungsvergütung.

Die nachfolgenden monatlichen Ausbildungsgehälter beziehen sich auf Ausbildungsverhältnisse, die in diesem Jahr beginnen. Demnach verdient ein Azubi mindestens:

  • 1. Lehrjahr: 585 Euro (ab nächstem Jahr: 620 Euro)
  • 2. Lehrjahr: Aufschlag von 18 Prozent
  • 3. Lehrjahr: Aufschlag von 35 Prozent
  • 4. Lehrjahr: Aufschlag von 40 Prozent

Weitere Zahlungen neben dem Gehalt

Zusätzlich kann Ihr Einkommen neben dem Azubigehalt noch durch diese Zahlungen beeinflusst werden:

  • Zuschläge
    Für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen oder in der Nacht fallen zusätzliche Zuschläge an, die das Bruttogehalt erhöhen.
  • Urlaubsgeld
    Ihnen steht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch zu, der besagt, dass Sie während Ihres Erholungsurlaubs weiterhin Ihr Azubigehalt beziehen. Einige Arbeitgeber zahlen außerdem ihren Angestellten einmal jährlich ein Urlaubsgeld.
  • Weihnachtsgeld
    Ebenfalls eine freiwillige Leistung ist das Weihnachtsgeld, das meist im Monat vor Weihnachten erfolgt.
  • Vermögenswirksame Leistungen
    Bis zu 40 Euro monatlich können Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, um damit ein Vermögen aufzubauen. Dazu wird – sofern Ihr Arbeitgeber sich an dieser Leistung beteiligt – ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen. Für die Dauer von sieben Jahren zahlt Ihr Arbeitgeber beispielsweise für einen Bausparvertrag ein.
  • Geldwerte Vorteile
    Fahrtkostenzuschüsse für den Weg zur Ausbildungsstätte, Essensgutscheine und dergleichen mehr sind als geldwerte Vorteile bekannt und bedeuten für Sie ein zusätzliches Einkommen.

Tabelle: Bestbezahlte Ausbildungsberufe

Es gibt einige Jobs, die allerdings schon während der Ausbildung deutlich höhere Ausbildungsvergütungen zahlen. Die Reihenfolge variiert je nach Quelle und Arbeitsmarktlage. Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welchen Jobs Azubis die höchsten Gehälter zu erwarten haben:

Beruf Gehalt im Monat
Fluglotse 5.000 €
Schiffsmechaniker 1.700 €
Maurer 1.400 €
Polizist 1.300 €
Mechatroniker 1.260 €
Sozialversicherungsmitarbeiter 1.250 €
Versicherungskaufmann 1.200 €
Bankkaufmann 1.150 €
Verwaltungsfachangestellter 1.100 €
Finanzwirt 1.100 €

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Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt

Wer seine erste Gehaltsabrechnung in den Händen hält, wird einen Unterschied feststellen zwischen dem, was einerseits auf dem Gehaltszettel draufsteht und andererseits tatsächlich ausgezahlt wird. Das Bruttogehalt ist der Teil der Ausbildungsvergütung, den Sie erwirtschaftet haben, ohne dass Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abgezogen worden wären.

Hingegen weist das Nettogehalt aus, was exakt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, diese direkt von Ihrem Gehalt abzuführen. Was verbirgt sich hinter diesen Abzügen?

Steuern

Jeder Bürger dieses Landes ist Steuerzahler, selbst nicht Berufstätige zahlen diverse Steuern. Sie gewährleisten einen funktionierenden Staat, mit denen die Infrastruktur, Verwaltung und Verteidigung finanziert werden. Diese Abgaben kommen allen Bürgern zugute. Von Ihrem Bruttogehalt gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab.

Sind Sie kein Mitglied in einer Kirche, entfällt der Abzug für Sie. Die Höhe der Steuersätze richtet sich nach Höhe der Ausbildungsvergütung und Ihrer Steuerklasse. Die vergleichsweise höchsten Abzüge erfolgen bei ledigen, kinderlosen Arbeitnehmern in Steuerklasse I. Die haben in der Regel geringere Belastungen als beispielsweise Arbeitnehmer mit kleinen Kindern.

Sozialversicherungsbeiträge

Zu diesen Abzügen gehören die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zu den Steuern kommen die Ausgaben aus den Sozialversicherungsbeiträgen Ihnen im Ernstfall unmittelbar zugute. Bedeutet: Wer arbeitslos, krank oder sogar pflegebedürftig wird, muss keine Angst vor unmittelbaren finanziellen Engpässen haben. Stattdessen gibt es dann Arbeitslosengeld, Entgeltfortzahlung oder Krankengeld.

Allerdings gilt hier eine sogenannte Geringverdienergrenze von 325 Euro im Monat: Wer diese Grenze nicht überschreitet, zahlt weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge. Diese muss dann komplett (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) der Ausbildungsbetrieb übernehmen.

Geringe Ausbildungsvergütung: Finanzielle Unterstützung

Wer übrigens eine schulische Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung plant oder nur eine geringe Ausbildungsvergütung erhält, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Das ist üblicherweise davon abhängig, ob Sie noch bei Ihren Eltern wohnen und wie hoch das Einkommen Ihrer Eltern ist. Folgende Optionen stehen Ihnen offen:

Bafög

Für das sogenannte Schüler-Bafög ist beispielsweise Voraussetzung, dass Sie am Ausbildungsort eine eigene Wohnung mieten und diese mindestens zwei Stunden vom Wohnort der Eltern entfernt ist. Im Gegensatz zum Bafög für Studenten müssen es Berechtigte nicht zurückzahlen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Voraussetzung für die BAB ist, dass Sie einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag vorlegen und es sich um die erste Ausbildung handelt. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, welche Ihr Einkommen und das der Eltern überprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie pauschal 325 Euro Unterhaltskosten. Außerdem können noch Zuschüsse für Fahrtkosten und Arbeitsmaterialien hinzukommen. Mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit (babrechner.arbeitsagentur.de/) können Azubis testen, ob sie berechtigt sind.

Wohngeld

Wer keine Berufsausbildungsbeihilfe bekommt, kann dennoch einen Antrag auf Wohngeld stellen. Zuständig ist die örtliche Wohngeldbehörde: Je nach Wohnort müssen Sie dafür die Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung aufsuchen. Beim Wohngeld handelt es sich wie bei der BAB um eine staatliche Leistung, die Sie nicht zurückzahlen müssen.

Kindergeld

Bis zum Ende der Erstausbildung besteht seitens der Eltern Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern. Sollte die Ausbildungsvergütung also zu gering ausfallen, müssen Ihre Eltern Sie unterstützen. Dazu zählt auch, dass sie Ihnen das Kindergeld auszahlen.

Bildungskredit

Alternativ können Sie einen Bildungskredit aufnehmen. Die staatliche KfW-Bank gewährt bis zu 7.200 Euro, auszahlbar in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro. Möglich auch, dass Sie eine Einmalzahlung von 3.600 Euro auf einmal erhalten. Auch andere Banken bieten Kredite an. Nachteil: Sie starten direkt mit Schulden ins Berufsleben. Auch müssen Sie Sicherheiten oder eine Bürgschaft vorweisen können.

Nebenjob

Sofern es Ihr Lernpensum erlaubt, können Sie bis maximal 450 Euro im Monat dazuverdienen – wenn der Chef den Nebenjob erlaubt. Wichtig ist, dass Sie die im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelte Stundenanzahl nicht überschreiten. Wer trotz Krankschreibung im Nebenjob arbeiten geht, riskiert eine Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung. Und: Sollten Sie BAB erhalten, dürfen Sie nur 400 Euro zusätzlich im Monat verdienen. Anderenfalls kürzt oder streicht man Ihnen die Leistung.


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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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