19 von Jochen Mai am 6. Mai 2009 → Fundsachen in Reputation

Wenn das der Chef wüsste… – Twitter als Karrierekiller

twitter-tEs gibt zahlreiche Arten, wie man seinen Job verlieren kann. Eine davon ist zu twittern. Nicht im Allgemeinen. Kommunikation ist ja zunächst eine gute Sache. Dennoch erstaunt es mich immer wieder, was manche Menschen so alles dem Internet anvertrauen.

Sie erinnern sich vielleicht noch an den Beinahe-Cisco-Mitarbeiter, der sich um Kopf und Kragen zwitscherte, als er nach seinem Bewerbungsgespräch verlautbarte, noch nicht zu wissen, ob er den Job annehmen soll, der zwar gut bezahlt sei, aber den er sicherlich hassen würde. Jetzt gab es einen neuen Fall einer tollkühnen Vertriebsmitarbeiterin von Careerbuilder, die sich womöglich um ihren Job getwittert hat. Sie teilte der Welt unter anderem mit, von vier bezahlten Stunden nur zwei zu arbeiten.

Gewiss, das alles sind Fälle aus den USA. Das heißt aber nicht, dass es derlei Leichtsinn nicht auch bei uns gäbe. Man kann es nicht oft genug betonen: Twitter ist keine Privatsphäre, sondern öffentlicher Raum! Und der ist dank diverser Tools auch noch nach Wochen durchforschbar. Die folgenden zehn Tweets sind leider echt, sollten aber als abschreckende Beispiele dienen. Stellen Sie sich einfach vor, Sie wären der Chef – und lesen live mit…


twitrisk01

twitrisk02

twitrisk03

twitrisk04

twitrisk05

twitrisk06

twitrisk07

twitrisk08

twitrisk09

twitrisk10

Mehr davon (allerdings auf Englisch) finden Sie in diesem Beitrag.
Tags

Ähnliche Artikel
1. Kommentar

Pluripotent
06.05.09 um 08:21 Uhr

Beobachte dieses Phänomen auch seit Monaten mit zunehmender Fassungslosigkeit. Mindestens so viele Tweets wie über Arbeit und Chefs, gibt es aber über Kunden, die so unmögliche Extras fordern wie Produktqualität oder gar Service.

2. Kommentar

K.H.
06.05.09 um 09:58 Uhr

George Orwell hat in 1984 die Dummheit der Menschen nicht mit in Betracht gezogen. So viel steht fest.

3. Kommentar

Thomas
06.05.09 um 10:29 Uhr

Wie wahr, wie wahr. Es wurde aber auch leider von Bloggern unterstützt, es gab einen ganz bekannten Deutschen Blogger, der das Twitter ( ich seh aus wie Excel Tool ) propagierte! Trotzdem ist jeder selbst schuld, wenn er so dumme Sachen reinschreibt.

4. Kommentar

ThomasSchmidtMuc
06.05.09 um 15:58 Uhr

Ja, ist wirklich saublöd. Aber noch blöder als der Twitterer ist der Chef, der wegen so was einem guten Mitarbeiter gleich kündigt. Ein augenzwinkernder Hinweis “habe mit Interesse Ihren Tweet gelesen” sollte seine WIrkung nicht verfehlen.

5. Kommentar

Edo Z.
07.05.09 um 10:26 Uhr

Da sowas ja nicht “einfach so” da steht, könnte man als “der Chef” ein wenig Selbstreflektion über das eigene Handeln in Betracht ziehen. Ich weiß, das ist eine absurde Vorstellung. ;o)

Als Selbstständiger bin ich jedenfalls froh, nicht mehr auf inkompetente Psychopathen in ihrer Rolle als “der Chef” Rücksicht nehmen zu müssen.

Das Twittern solcher Dinge halte ich für legitim (man gibt nicht sein Recht auf Meinung ab mit dem Anstellungsvertrag), man muss halt unbedingt vermeiden, die Twitter-Identität mit der Angestellten-Identität in Verbindung zu bringen.

6. Kommentar

Jochen Mai
07.05.09 um 10:43 Uhr

@Edo Z.: Einspruch!

Erstens: Nicht jeder, der sich solche öffentlichen Beleidigungen verbietet, ist ein Psychopath.

Zweitens: Das Recht auf Meinungsfreiheit kennt durchaus Grenzen. Etwa die der unwahren Tatsachenbehauptung, der Verleumdung und üblen Nachrede, der Rufschädigung. Man kann also nicht alles, was einer gerne öffentlich zu Protokoll geben möchte mit dem Recht auf Meinungsäußerung entschuldigen. Davon abgesehen, dass manches einfach auch nur schlechter Stil ist.

Drittens: Um miteinander zu arbeiten braucht jede Chef-Mitarbeiter-Beziehung ein Vertrauensverhältnis. Ist das nicht mehr gegeben (oder schwer beschädigt), kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Auch das ist übrigens Deutsches Recht. Spesenbetrug, öffentliche Beleidigung des Vorgesetzten, Untreue – all das sind Fälle, die einen schweren Vertrauensbruch implizieren. Dabei kennen auch Arbeitsrichter wenig Pardon. Auch das hat deshalb wenig mit einem Psychopathen zu tun.

Viertens: Wer erwachsene Menschen einstellt, darf davon ausgehen, dass sie sich auch so verhalten. Ich weiß wohl, dass das nicht immer zutrifft. Aber im Internet sollte man schon wissen, was man schreibt – und ob man das auch den Leuten ins Gesicht sagen könnte.

Im Kern bin ich ja bei Ihnen: Wegen eine einmaligen Entgleisung muss man den Mitarbeiter nicht gleich hinrichten. Umgekehrt sollte man atmosphärische Störungen im Job aber auch nicht provozieren – es sei denn, das genau ist der Plan. Das ist dann aber eine andere Geschichte…

7. Kommentar

Edo Z.
07.05.09 um 11:40 Uhr

Dass manch ein Arbeitsrichter die Abschaffung der Leibeigenschaft im 19. Jh. zutiefst bedauert, ist ja bekannt. ;o) Darum gilt ja aufgrund der von Ihnen skizzierten Gesetzeslage der Grundsatz, salopp formuliert. “Halte gefälligst Dein Maul, wenn Dir Dein Job lieb ist.”

Aber mein Punkt war ein ganz anderer: Ein zufriedener Mitarbeiter twittert so etwas nicht, also wäre das Auftauchen solcher Äußerungen in Twitter eigentlich ein Anlass für den Vorgesetzten, mal darüber nachzudenken, was alles im Argen liegt, statt juristisch dagegen vorzugehen.

Allerdings ist Selbstreflektion nicht sehr verbreitet, meine eigene Erfahrung sagt, dass mindestens 50%, insbesondere der mittleren und unteren Chargen, die charakterliche Eignung für eine Position mit Personalverantwortung fehlt.

8. Kommentar

Jochen Mai
07.05.09 um 11:51 Uhr

@Edo Z. Erneuter Einspruch.

Sie scheinen mir bei Ihren Schlussfolgerungen ein wenig vereilig und polemisch. Zuerst einmal wenden Richter geltendes Recht an. Der Vergleich mit der Leibeigenschaft ist schlicht Unfug. Erstens mal gibt es auch ein Kündigungsschutzgesetz, zweitens geht es nicht darum, “sein Maul zu halten”, sondern um die Art und Weise wo und wie man etwas sagt. Wer unzufrieden mit dem Chef ist, kann das auch anders äußern.

Zu Ihrem eigentlichen Punkt: Sie haben völlig Recht, dass solche Äußerungen stets auch eine Subbotschaft enthalten und dass man sich fragen kann, wo der Fehler im Management liegt. Sie argumentieren dabei aber sehr eindimensional: Nur weil einer Frust äußert, ist daran nicht automatisch der Chef schuld. Womöglich handelt es sich auch um einen Mitarbeiter, der wenig bis gar nicht selbstreflektiert – und deshalb nicht bereit ist, den Fehler auch bei sich zu suchen. Es kommt schlicht beides vor.

Damit bewegen wir uns aber auf einem Feld, das mit dem obigen Beitrag und dessen Intention kaum noch etwas gemein hat. Hier ging es darum, vor leichtisinnigen Äußerungen zu warnen, die arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können. Frust hin oder her – egal, wer daran Schuld hat.

9. Kommentar

nicole@younic
12.05.09 um 19:45 Uhr

..wenn das der chef wüsste, der hat’s nicht besesr verdient.

Trackbacks
Sagen Sie ihre Meinung!

Folgendes HTML ist in den Kommentaren verwendbar: <a> <em> <strong>

karrierebibel.de © 2006 - 2010 Jochen Mai

Design von kunstreich & partner