Definition: Was ist die Ausbildungsvergütung?
Die Ausbildungsvergütung ist das Ausbildung Gehalt, das Auszubildende während ihrer Berufsausbildung vom Ausbildungsbetrieb erhalten. Die Vergütung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Höhe hängt vom Ausbildungsjahr, der Branche, dem Betrieb und dem jeweiligen Tarifvertrag ab.
Durchschnittliche Ausbildungsvergütung
Das durchschnittliche Azubi-Gehalt liegt in Deutschland bei 1.067 Euro brutto im Monat über alle Ausbildungsjahre hinweg. Die Gehaltsspanne reicht von rund 825 Euro bis zu 1.250 Euro im Monat – brutto.
Besonders gut verdienen Auszubildende im öffentlichen Dienst, in der Industrie oder bei großen Unternehmen. Geringere Vergütungen gibt es im Handwerk oder kreativen Berufen wie Grafikdesign.
Was ist die gesetzliche Mindestvergütung?
In Deutschland gilt für die Ausbildung eine gesetzliche Mindestvergütung. Die Mindestausbildungsvergütung (MAV) ist im § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und wurde zuletzt im Januar 2025 angehoben.
Die MAV beträgt für Auszubildende und eine duale Ausbildung mindestens 682 Euro im ersten Jahr. Die Ausbildungsvergütung steigt zudem mit jedem Ausbildungsjahr (siehe Tabelle, Angaben pro Monat):
Ausbildung |
Mindestlohn |
| 1. Ausbildungsjahr | 682 Euro brutto |
| 2. Ausbildungsjahr | 805 Euro brutto |
| 3. Ausbildungsjahr | 921 Euro brutto |
| 4. Ausbildungsjahr | 955 Euro brutto |
Die genannten Beträge sind Mindestwerte, die jeder Azubi mindestens erhalten muss. Die Ausbildungsvergütung muss zudem jährlich ansteigen, ist aber in der Regel höher als diese Mindestwerte.
Was ist der Unterschied zwischen brutto und netto?
Das Bruttogehalt ist das Gehalt VOR Abzug von Sozialabgaben und Steuern – das Nettogehalt NACH den Abzügen. Das Bruttogehalt steht genau im Ausbildungsvertrag. Das Nettogehalt ist der Betrag, der tatsächlich auf der Gehaltsabrechnung steht und dem Konto landet.
Die meisten Auszubildenden bleiben mit ihrem Bruttogehalt unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr (Stand: 2025) und zahlen deshalb keine Lohnsteuer. Es werden aber Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen! Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Sozialabgaben direkt vom monatlichen Brutto abzuführen. Zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören:
- Krankenversicherung (Beitragssatz: 7,3%)
- Pflegeversicherung (Beitragssatz: 1,8%)
- Rentenversicherung (Beitragssatz: 9,3%)
- Arbeitslosenversicherung (Beitragssatz: 1,3%)
Die Beitragssätze werden jährlich angepasst und sind in den jeweiligen Gesetzen (z.B. SGB III für die Arbeitslosenversicherung) festgelegt. Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitragssatz der eigenen Krankenkasse.
Als Faustformel können Sie sich merken: Das Netto-Azubi-Gehalt liegt meist bei 75-80 Prozent des Bruttogehalts.
Brutto-Netto-Rechner
Wenn Sie es in Ihrem Fall ganz genau wissen wollen, können Sie einen der vielen kostenlosen „Brutto-Netto-Rechner“ im Internet nutzen. Dort geben Sie Ihr Bruttogehalt, Steuerklasse und andere Daten zur Berechnung ein – und lassen sich das Netto-Gehalt ganz einfach berechnen.
Was beeinflusst die Höhe der Ausbildungsvergütung?
Wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab:
- Ausbildungsberuf
- Lehrjahr
- Branche
- Unternehmensgröße
- Tarifbindung
- Bundesland (Ost – West)
Grundsätzlich gilt aber für alle Azubis in einer dualen Ausbildung: Die Ausbildungsvergütung muss mit jedem Lehrjahr steigen. Grund: Als Azubi erwerben Sie mit jedem Lehrjahr mehr Fertigkeiten und Know-how, das dem Ausbildungsbetrieb zugute kommt. Dieser investiert nicht mehr nur, sondern erhält für sein Geld eine immer bessere Arbeitskraft.
Wann wird mein Gehalt ausgezahlt?
Die Ausbildungsvergütung wird vom Arbeitgeber monatlich ausgezahlt – entweder vor Ablauf des aktuellen Monats oder am Monatsende. Laut § 18 Abs. 2 BBiG muss sie spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auf dem Konto der Auszubildenden sein.
Sollte der Betrag einmal ausbleiben, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrem Ausbildungsbetrieb und reichen schriftlich eine Geltendmachung (= Forderung der Vergütung für geleistete Arbeit) ein. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausbildungsvergütung!
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Lesen Sie hierzu auch unseren ausführlichen Ratgeber über Ihre Rechte und Pflichten als Azubi:
Ausbildungsvergütung in den Top 15 der beliebtesten Ausbildungsberufe
Die folgenden Werte für das Azubi-Gehalt sind Brutto-Durchschnittswerte, diese können je nach Bundesland oder Betriebsgröße variieren.
1. Kaufmann/frau für Büromanagement
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 1.100 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.200 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.300 Euro |
2. Fachinformatiker/in
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 980 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.090 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.250 Euro |
3. Medizinische/r Fachangestellte/r
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 900 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 965 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.035 Euro |
4. Kaufmann/frau im Einzelhandel
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 890 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 920 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.010 Euro |
5. Industriekaufmann/frau
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 1.010 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.070 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.150 Euro |
6. Verwaltungsfachangestellte(r)
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 1.220 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.270 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.320 Euro |
7. Kfz-Mechatroniker/in
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 970 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.020 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.140 Euro |
| 4. Ausbildungsjahr | 1.340 Euro |
8. Verkäufer/in
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 890 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 970 Euro |
9. Elektroniker/in
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 880 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 960 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1100 Euro |
10. Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 950 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.060 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.150 Euro |
11. Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandel
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 980 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.080 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.240 Euro |
12. Industriemechaniker/in
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 870 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 950 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.000 Euro |
| 4. Ausbildungsjahr | 1.090 Euro |
13. Bankkaufmann/frau
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 1.110 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.160 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.220 Euro |
14. Fachkraft für Lagerlogistik
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 870 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1000 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.090 Euro |
15. Koch/Köchin
➠ Zum ausführlichen Berufsbild + Gehalt
Ausbildung |
Vergütung |
| 1. Ausbildungsjahr | 770 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 860 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 970 Euro |
Was sind besonders gut bezahlte Ausbildungsberufe?
Wer gleich zu Beginn der Ausbildung ein hohes Gehalt verdienen will, sollte sich folgende Berufe anschauen.
Die rechte Spalte zeigt das durchschnittliche Monatsgehalt im letzten Ausbildungsjahr:
Beruf |
Gehalt |
| Fluglotse/in | 5.000 € |
| Schiffsmechaniker/in | 2.000 € |
| Polizist/in | 1.560 € |
| Bankkaufmann/-frau | 1.450 € |
| Bürokaufmann/-frau | 1.440€ |
| Verwaltungsfachangestellte(r) | 1.380 € |
| Versicherungskaufmann/-frau | 1.370 € |
| Binnenschiffer/in | 1.350 € |
| Industriekaufmann/-frau | 1.330 € |
| Mechatroniker/in | 1.320 € |
Bitte beachten Sie, dass es sich auch hierbei um Durchschnittsgehälter handelt. Diese können wieder von Bundesland zu Bundesland variieren.
Gleich hier weiterlesen: Die bestbezahlten Berufe in Deutschland
Weitere Zahlungen zur Ausbildungsvergütung
Zusätzlich zu Ihrer Ausbildungsvergütung kann es noch weitere Zahlungen und Zuschläge geben, die das Azubi-Gehalt erhöhen:
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Zuschläge
Für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen oder in der Nacht fallen Zuschläge an, die das Bruttogehalt erhöhen.
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Urlaubsgeld
Einige Arbeitgeber zahlen Ihren Angestellten zusätzlich Urlaubsgeld. Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dürfen Azubis hierbei nicht benachteiligt werden.
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Weihnachtsgeld
Eine ebenfalls freiwillige Leistung des Ausbildungsbetriebs ist das Weihnachtsgeld, das es meist im November oder Anfang Dezember gibt.
-
Vermögenswirksame Leistungen
Bis zu 40 Euro im Monat kann Ihnen der Ausbildungsbetrieb als sog. vermögenswirksame Leistungen zusätzlich und steuerfrei zahlen, um damit ein kleines Vermögen aufzubauen. Unbedingt danach fragen!
-
Geldwerte Vorteile
Fahrtkostenzuschüsse (Jobticket) für den Weg zur Ausbildungsstätte, Essensgutscheine und dergleichen mehr sind geldwerte Vorteile und lassen sich ebenfalls aushandeln.
Was kann ich tun, wenn die Ausbildungsvergütung nicht reicht?
Azubis, die mit der Ausbildungsvergütung nicht über die Runden kommen, können die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Diese Beihilfe wird für anerkannte Lehrberufe gezahlt, wenn Lehrlinge von ihrer Ausbildungsvergütung die Kosten für Lebensunterhalt, Fahrtkosten oder Nahrungsmittel nicht bezahlen können.
Die BAB ist vergleichbar mit Bafög. Ob die Berufsausbildungsbeihilfe bewilligt wird, hängt aber von folgenden Faktoren ab:
- Gehalt in der Ausbildung
- Verdienst der Eltern
- Einkommen des Lebenspartners (sofern verheiratet)
Für einen Antrag benötigen Sie:
- Vorlage eines gültigen Ausbildungsvertrags
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Es muss sich um die erste Ausbildung handeln
- Sie müssen in einer eigenen Wohnung (nicht bei den Eltern) wohnen
Der Antrag muss anschließend bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Jobcenter gestellt werden. Ob Sie dazu berechtigt sind, können Sie überdies mit dem BAB-Rechner online testen.
Weitere Zuschüsse
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Wohngeld
Wenn Sie kein BAB bekommen, könnte Ihnen Wohngeld zustehen. Diese beiden staatlichen Leistungen können aber nicht gemeinsam bezogen werden. Wenn Ihr BAB-Antrag abgelehnt wurde, sollten Sie es nochmal mit Wohngeld versuchen.
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Kindergeld
Wenn Sie kein BAB bekommen, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist, müssen diese Sie bis zum 25. Lebensjahr unterstützen. Solange Sie sich in einer Ausbildung befinden, steht Ihnen außerdem das Kindergeld zu.
-
Bildungskredit
Eine weitere Alternative kann ein Bildungskredit sein. Den können Sie beispielsweise bei der staatlichen KfW-Bank beantragen zu meist günstigen Konditionen. Jedoch müssen Sie dazu Sicherheiten oder eine Bürgschaft vorweisen.
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