Definition: Was bedeutet Vorruhestand?
Vorruhestand bezeichnet das vorzeitige Ende der Erwerbstätigkeit bis zum Beginn des regulären Renteneintritts, bei dem Arbeitnehmer gesetzlich aus dem Berufsleben ausscheiden.
Basis hierfür ist meist eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – die sogenannte Vorruhestandsregelung. Dabei wird das Arbeitsverhältnis beendet, und der Arbeitgeber zahlt bis zum Beginn der gesetzlichen Rente ein Vorruhestandsgeld, dessen Höhe individuell vereinbart oder durch Tarifverträge bzw. Sozialpläne geregelt ist.
Wichtige Merkmale des Vorruhestands
- Auf den Vorruhestand besteht kein gesetzlicher Anspruch. Er beruht auf freiwilligen Vereinbarungen oder tariflichen Regelungen.
- Der Vorruhestand betrifft meist Arbeitnehmer zwischen 58 und 60 Jahren, kann aber je nach Vereinbarung variieren.
- Während des Vorruhestands erhalten Arbeitnehmer weniger Geld und die gesetzliche Rente fällt durch Abschläge niedriger aus.
- Vorruhestandregelungen dienen oft dem Personalabbau, um Kosten zu sparen und ältere Mitarbeiter sozial verträglich aus dem Unternehmen zu leiten.
Statistiken zeigen: Rund zwei Drittel der Erwerbstätigen in Deutschland 63%) würden am liebsten früher in Rente gehen. Besonders ausgeprägt ist der Wunsch nach einem vorzeitigen Ruhestand bei den 40- bis 49-jährigen (70%).
Vorruhestand vs. Altersteilzeit – Unterschied
Zwar werden Vorruhestand und Altersteilzeit oft synonym verwendet, es gibt jedoch einen Unterschied: Bei der Altersteilzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, beim Vorruhestand endet es vollständig. Das Vorruhestandsgeld wird wiederum steuerlich wie eine Abfindung behandelt, weil es im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses steht.
Wann darf ich in Vorruhestand gehen?
Für den Vorruhestand oder die Frührente gibt es keine gesetzliche Regelungen, daher auch keine festen Altersgrenzen. Die meisten Arbeitnehmer planen jedoch einen Vorruhestand mit 58 oder Vorruhestand mit 60.
Das reguläre Renteneintrittsalter (= Regelaltersrente) wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für alle ab 1964 Geborenen gilt 67 Jahre als Regelaltersgrenze für den offiziellen Ruhestand.
- Wer mindestens 45 Jahre rentenversichert war („besonders langjährig Versicherte“), kann bereits 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für ab 1964 Geborene ist das ab 65 Jahren möglich.
- Wer mindestens 35 Jahre versichert war („langjährig Versicherte“), kann schon ab 63 Jahren in Rente gehen, muss aber dauerhaft Abschläge auf die Rente hinnehmen (0,3 Prozent pro Monat).
Übersicht: Wann ist Vorruhestand möglich?
Jahrgang |
Abschlagsfreie Rente |
Bis 1952 | ab 63 Jahren |
1953–1963 | gestaffelt, z.B. 1960: ab 64 Jahren + 4 Monate |
Ab 1964 | ab 65 Jahren |
Für die meisten Arbeitnehmer ist die Rente mit 63 jedoch mit Abschlägen möglich. Zudem ist für die meisten Vorruhestandsmodelle ist ein Mindestalter von 55 Jahren erforderlich.
Für einige Berufsgruppen (z.B. Piloten, Bergbau) oder bei Schwerbehinderung gelten Sonderregelungen. Arbeitslose können ab dem 63. Lebensjahr in den Vorruhestand, sofern sie vor 1952 geboren sind.
Wie viel Geld bekommt man im Vorruhestand?
Im Vorruhestand erhalten Sie in der Regel 65–80 Prozent des letzten Bruttogehalts als monatliches Vorruhestandsgeld. Die genaue Höhe richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und tariflichen Vorgaben. Variable Gehaltsbestandteile (Boni, Zuschläge) werden dabei anteilig berücksichtigt, sofern sie in den letzten Monaten regelmäßig gezahlt wurden.
Nach dem Vorruhestandsgesetz beträgt das Vorruhestandsgeld häufig 65 Prozent des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts der letzten 6 Monate vor Beginn des Vorruhestands. In einigen Fällen kann das Vorruhestandsgeld auch 70 Prozent oder mehr betragen – je nach Vereinbarung und Betriebszugehörigkeit.
Muss ich Steuern zahlen?
Ja, das Vorruhestandsgeld ist lohnsteuerpflichtig und unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Zusätzlich müssen Sie beachten, dass bei einem vorzeitigen Renteneintritt Abschläge auf die spätere gesetzliche Rente anfallen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, den Sie früher in Rente gehen!
Wie kann ich die 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?
Um die 3 Jahre bis zur gesetzlichen Rente zu überbrücken, gibt es verschiedene Optionen, die je nach persönlicher Situation und Angeboten des Arbeitgebers genutzt werden können:
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Altersteilzeit
Sie können mit dem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren. Dabei gibt es das „Blockmodell“ (zunächst voll arbeiten, dann Freistellungsphase) oder das „Gleichverteilungsmodell“ (reduzierte Stundenzahl über die gesamte Zeit). Während der gesamten Altersteilzeit bleiben Sie sozialversichert und zahlen weiter in die Rentenkasse ein.
-
Lebensarbeitszeitkonto
Überstunden, Boni oder nicht genommene Urlaubstage können auf ein Zeitwertkonto eingezahlt werden. Dieses Guthaben wird verzinst und kann später genutzt werden, um früher in Rente zu gehen, während das Arbeitsverhältnis und die Sozialversicherungspflicht bestehen bleiben. Das Flexirentengesetz ermöglicht zudem flexiblere Arbeitszeiten und schafft so die Grundlage für eine bezahlte Freistellung und den Vorruhestand. In der Auszahlungsphase fallen allerdings Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, die Arbeitnehmer während der Ansparphase nicht gezahlt haben!
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Transfergesellschaft und Brückenmodell
Bei betriebsbedingten Kündigungen nutzen manche Unternehmen eine sog. Transfergesellschaft. Dabei erhalten Arbeitnehmer zunächst Kurzarbeitergeld (mindestens 60 Prozent des Nettoeinkommens, oft aufgestockt durch den Arbeitgeber), anschließend Arbeitslosengeld I für bis zu 2 Jahre. Eine mögliche Abfindung kann die Zeit bis zur Rente zusätzlich finanziell absichern.
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Teilzeit oder Minijob
Wer nicht komplett aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, kann auch in Teilzeit weiterarbeiten oder einen Minijob annehmen und so die Zeit bis zur Rente überbrücken. Sie dürfen bis zu 6.300 Euro pro Jahr zum Vorruhestandsgeld hinzuverdienen, ohne dass dies angerechnet wird!
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Private Rücklagen und Abfindungen
Wer über eigene Rücklagen und Erspartes oder eine Abfindung vom Arbeitgeber verfügt, kann natürlich auch davon leben und so die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken bzw. die Einkommenslücke bis zum Rentenbeginn schließen.
Arbeiten im Vorruhestand?
Auch im Vorruhestand und als Rentner können Senioren noch Geld dazu hinzuverdienen. Seit dem 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze auch für vorgezogene Altersrenten (Frührenten) abgeschafft. In jeder Form der Altersrente können Sie also unbegrenzt und ohne Rentenkürzungen hinzuverdienen.
Weitere Tipps dazu finden Sie in unseren ausführlichen Ratgebern:
- Arbeiten im Alter – Jobs & Tipps
- Jobs für Rentner – Gut bezahlt & von zuhause
- Rente und arbeiten – Steuern & Tipps
Vorruhestand Nachteile – Übersicht
Der Vorruhestand ist für viele attraktiv: Er bietet mehr Freizeit, weniger Stress und Sie haben noch einige Jahre vor sich, die Sie privat – mit Reisen oder Hobbys – nutzen können.
Allerdings ist der Vorruhestand ebenso mit zahlreichen Nachteilen und oft deutlichen finanziellen Einbußen verbunden. Eine sorgfältige Planung und Beratung sind daher unerlässlich, um spätere Engpässe zu vermeiden. Die Nachteile des Vorruhestands in der Übersicht:
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Geringere Rente
Durch den vorzeitigen Renteneintritt entstehen Abschläge auf die gesetzliche Rente und es werden weniger Rentenbeiträge eingezahlt, was die spätere Rentenzahlung erheblich mindert.
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Weniger Einkommen
Das Vorruhestandsgeld liegt in der Regel niedriger als das bisherige Gehalt und nicht alle Arbeitgeber bieten ein Vorruhestandsgeld an. Das macht sich bei laufenden Fixkosten (Versicherungen, Kredite) bemerkbar.
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Niedrigere Betriebsrente
Da die betriebliche Altersvorsorge auf dem letzten Gehalt basiert, kann ein geringeres Vorruhestandsgeld auch die Höhe der späteren Betriebsrente negativ beeinflussen.
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Unsicherheit bei Insolvenz
Im Blockmodell der Altersteilzeit besteht das Risiko, dass bei Insolvenz des Arbeitgebers während der Freistellungsphase kein Geld mehr gezahlt wird.
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Höhere Sozialversicherungsbeiträge
Geringere Beiträge in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung können wiederum zu einer höheren Eigenbeteiligung im Rentenalter führen.
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Steuerliche Belastung
Das Vorruhestandsgeld ist steuerpflichtig, und es kann zu steuerlichen Überraschungen kommen, insbesondere wenn später Rente und weitere Einkünfte zusammenfallen.
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Risiko von Altersarmut
Wer vorher nicht alles sorgfältig durchrechnet und sich nicht privat absichert oder keine ausreichenden Rücklagen hat, riskiert, im Alter auf finanzielle Unterstützung oder die Tafeln angewiesen zu sein.
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Psychosoziale Risiken
Ohne klare Planung und neue Lebensziele besteht die Gefahr von Langeweile, Unzufriedenheit oder gesundheitlichen Problemen nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben (siehe: Empty-Desk-Syndrom).
Wie kann ich meine Rentenhöhe berechnen?
Rentenabschläge sind beim Vorruhestand unvermeidlich. Wollen Sie Ihre genaue Rentenhöhe bzw. die Höhe der Abschläge ermitteln, wenden Sie sich an die Beratungsstellen der Rentenversicherung. Auch kostenlose Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung können helfen. Die Ergebnisse sind jedoch nicht zu 100 Prozent genau.
Tipps: Wie kann ich meinen Vorruhestand gestalten?
Bei der Entscheidung für oder gegen den Vorruhestand geht es meist vorrangig finanzielle Aspekte. Die sind wichtig, keine Frage – aber nicht der einzige Faktor! Studien zeigen, dass Vorruheständler teilweise unglücklicher sind als Arbeitnehmer. Auch die Krankheitsraten steigen bei vielen direkt nach dem Übergang in den Ruhestand.
Der Grund hierfür liegt oft in Planlosigkeit und fehlenden Zielen. Der willkommene Müßiggang ist anfangs noch genussvoll, weicht aber später der Langeweile und Sinnlosigkeit.
Um das zu vermeiden, sollten Sie Ihren Vorruhestand unbedingt aktiv gestalten. Wir empfehlen schon seit Jahren hierfür folgende Tipps und Schritte:
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Kosten optimieren
Sortieren Sie zunächst Ihre Finanzen und Kosten – und achten Sie vor allem auf unnötige Ausgaben oder Abonnements (kündigen!).
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Hobby pflegen
Suchen Sie sich ein spannendes neues Hobby, das Sie erfüllt. Überlegen Sie sich rechtzeitig, was Ihnen Spaß macht und was Sie schon immer ausprobieren wollten.
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Sozial engagieren
Pflegen Sie Ihren Freundeskreis und engagieren Sie sich weiterhin sozial – im Verein, im Ehrenamt, in der Kirchengemeinde oder politisch. Studien belegen: Soziale Kontakte verlängern das Leben!
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Partner einbinden
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer festen Lebensgemeinschaft leben, sollten Sie mit Ihrem Partner über die gemeinsamen Ziele für den Vorruhestand sprechen. Was wollen Sie – was will Ihr Partner? Schmieden Sie gemeinsame Pläne oder entwickeln Sie Träume, die Sie zusammen verwirklichen können.
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Fitness verbessern
Arbeiten Sie mit steigendem Alter aktiv an Ihrer geistigen und körperlichen Fitness – mithilfe einer gesunden und ausgewogenen Ernährung sowie mit Sport und Bewegung sowie kognitiven Übungen wie Gehirnjogging oder Gedächtnistraining. Experten empfehlen Senioren wöchentlich mindestens 150 Minuten aktive Bewegung.
Nutzen Sie zur Vorbereitung auf Ihren Vorruhestand gerne auch unsere kostenlose Checkliste, die sie sich hier als PDF herunterladen können:
Vorruhestand als Gründungschance?
So mancher Vorruheständler nutzt die gewonnene Zeit, um einen langgehegten Traum zu verwirklichen und gründet ein eigenes Unternehmen. Gute Idee! Auch hierzu gibt es Studien, die zeigen, dass ältere Gründer häufig erfolgreicher sind. Bevor Sie diese Schritt wagen, prüfen Sie aber nochmal die den Rückhalt in der Familie, die potenzielle Belastung und die eigene Grenzen. Sie wollen den Vorruhestand schließlich auch genießen!
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