Definition: Was ist der Semesterbeitrag?
Der Semesterbeitrag ist eine pauschale Pflichtabgabe, die Studierende vor jedem Semester an ihrer Hochschule zahlen müssen. Das Geld wird hauptsächlich zur Finanzierung von Serviceeinrichtungen wie Studierendenwerk, Studierendenvertretung (AStA), oft auch für das Semesterticket für den ÖPNV genutzt.
Der Semesterbetrag muss jedes Semester vor Beginn des Semesters fristgerecht gezahlt werden und dient gleichzeitig als Rückmeldung zum Studium. Bei Nichtzahlung drohen Mahngebühren oder sogar Exmatrikulation.
Wie hoch ist der Semesterbeitrag in Deutschland?
Die genaue Höhe des Semesterbeitrags variiert je nach Hochschule und Standort und liegt aktuell meist zwischen 120 Euro und 430 Euro pro Semester. Die genaue Höhe für Ihre Hochschule finden Sie auf der Webseite der Uni oder im Studierendensekretariat.
Ein „Studienbeitrag“ hingegen, wird für bestimmte Studiengänge erhoben und soll dazu beitragen, die Kosten für ein Studium in Deutschland zu reduzieren. In Härtefällen oder bei einem Urlaubssemester kann man sich teilweise vom Semesterbeitrag befreien lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Studiengebühren und Semesterbeitrag?
Der Semesterbeitrag ist Pflicht für alle Studierenden an staatlichen Hochschulen, die dafür nur noch selten Studiengebühren verlangen (Ausnahmen: Zweitstudium, Langzeitstudierende, Studierende aus Nicht-EU-Ländern). Im Gegensatz zu privaten Hochschulen: Privatunis verlangen zur Finanzierung oft satte Gebühren, die 500 und 5.000 Euro pro Semester betragen können.
Wie setzt sich der Semesterbeitrag zusammen?
Der Semesterbeitrag ermöglicht es, die Studienkosten in Deutschland insgesamt zu reduzieren. Die Zusammensetzen nach Prozenten kann von Hochschule zu Hochschule variieren. Mit dem Beitrag finanziert werden aber meist:
- Semesterticket
Der größte Anteil geht an den öffentlichen Nahverkehr, der die Fahrtkosten in Stadt und Region abdeckt. - Kulturangebote
Viele Studierende erhalten Studentenrabatte in Museen oder Theater. Auch das wird damit finanziert. - Studierendenwerk
Dieser Anteil (auch: „Sozialbeitrag“) finanziert die soziale Infrastruktur der Hochschule, wie Mensen, Wohnheime und Beratung. - Studierendenschaft (AStA)
Dieser Teil wird von der verfassten Studierendenschaft zur Organisation und Vertretung genutzt. - Verwaltungskosten
Ein Teil der Gebühr ist für die Verwaltung und Organisation des Studienbetriebs. - Hocschulangebote
Häufig werden mit dem Semesterbeitrag noch Kosten für Hochschulsport, Hochschulradio oder Zusatzversicherung für Studierende gedeckt.
Wann muss ich den Semesterbeitrag zahlen?
Der Semesterbeitrag muss innerhalb der von der jeweiligen Hochschule festgelegten Rückmeldefrist zum jeweiligen Semester gezahlt werden. Die Fristen liegen für das Sommersemester oft zwischen Mitte Januar und Ende Februar; für das Wintersemester zwischen Anfang Juni und Ende Juli.
Achtung: Es gilt immer das Datum des Zahlungseingangs auf dem Hochschulkonto – nicht das Datum der Überweisung! Wir empfehlen den Semesterbeitrag schon einige Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist zu überweisen, damit der Zahlungseingang rechtzeitig verbucht wird.
Was passiert bei verspäteter Zahlung?
Viele Hochschulen senden vor Fristende eine Erinnerungsmail an Studierende. Bei verspäteter Zahlung fällt in der Regel eine Mahn- oder Säumnisgebühr an. Diese beträgt typischerweise 10-30 Euro. Wer innerhalb einer letzten Nachfrist immer noch nicht bezahlt, dem droht die Exmatrikulation. Schon belegte Kurse und Seminarplätze dadurch sofort verloren.
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