Bewerbung trotz Arbeitsverhältnis: Gründe für den Jobwechsel
Trotz ungekündigter Stellung kann es zahlreiche gute Gründe für einen Jobwechsel geben. Zu den häufigsten Auslösern für eine Bewerbung aus der Festanstellung gehören:
- unfaires Gehalt
- mieser Chef
- schlechtes Arbeitsklima
- fehlende Entwicklungsperspektiven
- Unter- oder Überforderung
- gesundheitliche Gründe
Grundsätzlich gilt: Egal, wie unzufrieden Sie gerade sind – überstürzen Sie nichts. Woanders muss das Gras nicht automatisch grüner sein! Im Idealfall suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Chef, verhandeln eine Gehaltserhöhung oder neue Aufgaben.
Bewerbung aus der Festanstellung: Vorteile & Risiken
Wer einen sogenannten „fliegenden Jobwechsel“ bzw. eine heimliche Bewerbung plant, hat zahlreiche Vorteile, sollte aber genauso die Risiken im Auge behalten, die damit verbunden sind:
Bewerbung aus ungekündigter Stellung – Vorteile
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Mehr Sicherheit
Noch haben Sie einen Job und damit ein festes Einkommen. Die Jobsuche ist dadurch entspannter, Sie haben mehr Zeit, den neuen Arbeitgeber gründlich auszuwählen.
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Bessere Konditionen
Bei einer Bewerbung trotz Arbeitsverhältnis handeln Sie aus einer Position der Stärke. Dadurch können viele bei der Gehaltsverhandlung mehr herausholen – teils bis zu 30 Prozent.
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Keine Sperrzeit
Würden Sie den Job zuerst kündigen, droht eine 12-wöchige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. So aber schaffen Sie einen fließenden Übergang zum neuen Job, ohne nennenswerte Einkommensausfälle.
Bewerbung aus ungekündigter Stellung – Risiken
Gleichzeitig bestehen bei einer Bewerbung aus ungekündigter Stellung immer auch Risiken, die Sie beachten sollten:
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Karriereende
Eine Bewerbung aus der Festanstellung ist zwar kein zulässiger Kündigungsgrund. Laut § 12 Grundgesetz besteht die Freiheit der Berufswahl. Dennoch werten viele Chefs die Bewerbung als illoyalen Vertrauensbruch. Die Karriere in dem Unternehmen liegt damit erstmal auf Eis.
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Kündigungsgrund
Sich aus ungekündigter Stellung woanders zu bewerben, ist zwar nicht verboten. Sie dürfen das aber nicht während der Arbeitszeit tun! Wer dabei auch noch den Firmenrechner oder das Firmenhandy nutzt, riskiert mindestens eine Abmahnung. Krankschreiben lassen, um zum Vorstellungsgespräch zu gehen, wäre sogar ein Kündigungsgrund.
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Mobbing
Nicht nur der Chef, auch die Kollegen können die Bewerbung trotz Beschäftigungsverhältnis als illoyal empfinden – und darauf mit Mobbing bzw. Bossing reagieren. Brauchen Sie nicht!
Schon aus purem Selbstschutz sollten Sie bei einer Bewerbung aus der Festanstellung unbedingt diskret vorgehen und derartige Pläne für sich behalten. Selbst wenn Sie mit dem Chef verhandeln: Drohen Sie niemals mit Kündigung! Erpressung geht immer nach hinten los…
Bewerbung aus der Festanstellung – Muster & Vorlagen
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Diskretion bewahren: Wie gehe ich vor?
Eine diskrete Bewerbung bzw. einen Jobwechsel kündigen Sie natürlich nie vorher an. Auch nicht gegenüber befreundeten Kollegen! Überdies sollten Sie Jobsuche und Arbeit strikt trennen. So gehen Sie dabei idealerweise vor:
- Suchen Sie einen neuen Job grundsätzlich nur in der Freizeit.
- Führen Sie Bewerbungsgespräche nie während der Arbeitszeit.
- Nutzen Sie für Jobsuche oder Bewerbung keine Dienstgeräte oder -rechner.
- Auf keinen Fall versenden Sie Bewerbungen über die berufliche E-Mail-Adresse.
- Melden Sie sich nicht krank, um zum Interview zu gehen – immer Urlaub nehmen!
- Gehen Sie in der Pause zum Vorstellungsgespräch, ziehen Sie heimlich um.
- Wechseln Sie auf Linkedin oder Xing nicht auffällig das Foto.
- Auch Status-Wechsel und neue Infos zu Kompetenzen machen verdächtig.
- Nutzen Sie Social Media zur passiven Bewerbung, stellen Sie sicher, dass Sie nicht mit Kollegen oder Chef vernetzt sind.
Haben Sie bitte im Hinterkopf, dass auch Ihr aktueller Arbeitgeber im Internet auf Talentsuche sein kann (siehe: Active Sourcing). Recruitern könnte dann Ihr Online-Profil auffallen und der Arbeitgeber so von der Jobsuche erfahren. Die öffentliche Suche auf Linkedin & Co. bleibt daher riskant und ist weniger empfehlenswert.
Bewerbungsschreiben aus ungekündigter Stellung – Formulierung
Eine Bewerbung aus der Festanstellung besteht in der Regel aus folgenden Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben (max. 1 Seite)
- Deckblatt (optional)
- Lebenslauf (1-3 Seiten)
- Anlagen (Zeugnisse, Zertifikate)
- Arbeitsproben (falls verlangt)
Sperrvermerk im Anschreiben
Wer dann sichergehen möchte, dass seine Bewerbung beim neuen Arbeitgeber vertraulich behandelt wird, nutzt hierfür einen sogenannten Sperrvermerk. Damit bitten Sie Personaler des neuen Arbeitgebers um Diskretion.
Für den Sperrvermerk gibt es im Anschreiben und in der Bewerbung aus der Festanstellung drei richtige Stellen und Optionen:
1. Betreffzeile im Anschreiben
Bitten Sie gleich oben in der Betreffzeile des Anschreibens um Vertraulichkeit. Beispiel und Formulierungen sind:
- „Bitte vertraulich behandeln: Bewerbung als Controllerin“
- „Mit der Bitte um Vertraulichkeit: Meine Initiativbewerbung als Koch“
- „Vertraulich: Meine Bewerbung als Autofachverkäufer“
- „Meine vertrauliche Bewerbung für Ihre Stelle als Community Managerin“
- „Bitte vertraulich behandeln: Meine Bewerbung als Callcenter-Agent“
2. Schlusssatz im Anschreiben
Alternativ (niemals doppelt!) platzieren Sie den Sperrvermerk im Schlusssatz des Bewerbungsschreibens. Den Satz können Sie zusätzlich in Fettschrift schreiben, damit es mehr auffällt. Beispiele und Formulierungen:
- „Ich bitte darum, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln, da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde.“
- „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber noch nicht über meine Bewerbung informieren möchte. Daher bitte ich um Vertraulichkeit.“
- „Ich bitte ausdrücklich um den vertraulichen Umgang mit meinen Unterlagen, da meine aktuelle Stelle ungekündigt ist.“
- „Trotz Zufriedenheit mit meiner ungekündigten Tätigkeit, möchte ich mich zukünftig beruflich weiterentwickeln. Dazu bitte ich, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.“
- „Da ich mich zurzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, die Bewerbung vertraulich zu behandeln. Bitte rufen Sie mich erst abends ab 18 Uhr unter der angegebenen Nummer zurück.“
3. Betreffzeile in der E-Mail
Standard in Deutschland ist heute die E-Mail-Bewerbung bzw. Online-Bewerbung. Mehr als jede zweite Stelle wird auf diesem Weg besetzt. Dabei fassen Sie alle Bewerbungsunterlagen in einem PDF zusammen und hängen es einem kurzen E-Mail-Anschreiben an. Auch dessen Betreffzeile eignet sich für den Sperrvermerk.
Bei der Formulierung können Sie dieselben Beispiele wie bei der Betreffzeile des Anschreibens nutzen, müssen aber auf die Länge achten: Mehr als 40-60 Buchstaben (6-8 Worte) sollte eine Betreffzeile nicht haben. Beispiele:
- „Vertraulich: Bewerbung als Verkäuferin“
- „Bitte vertraulich behandeln: Bewerbung als Bankkaufmann“
- „Vertrauliche Bewerbung als Automobilingenieur“
Bitte um Kontakt nach Feierabend
Wer auf Nummer sicher gehen will, während der Arbeitszeit nicht von einem Recruiter oder Headhunter kontaktiert zu werden, kann zusätzlich zum Sperrvermerk noch ein PS in der Bewerbung formulieren und ans Ende des Anschreibens setzen:
- „PS: Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne ab 18 Uhr zur Verfügung.“
- „PS: Bitte kontaktieren Sie mich erst abends ab 18 Uhr unter der angegebenen Nummer.“
- „PS: Wegen des bestehenden Arbeitsverhältnis bin ich erst ab 18 Uhr erreichbar.“
Bewerbung aus der Festanstellung: Aktuellen Arbeitgeber nennen?
Ein häufiges Problem bei einer Bewerbung aus der Festanstellung innerhalb der eigenen Branche ist, dass Mitarbeiter untereinander gut vernetzt und teilweise geschwätzig sind. Wenn Sie also befürchten, dass Sie die Bewerbung trotz Sperrvermerk herumspricht, können Sie zusätzlich im tabellarischen Lebenslauf den aktuellen Arbeitgeber verschleiern bzw. nicht nennen.
Umschreiben Sie den aktuellen Arbeitgeber im Lebenslauf z.B. so:
- „Aktueller Arbeitgeber: mittelständisches IT-Unternehmen in der Region.“
- „Derzeit bin ich in einem Unternehmen der IT-Branche beschäftigt.“
- „Aktuell arbeite ich in einem inhabergeführten Unternehmen im Medizinbereich.“
- „Zu meinen Aufgaben in einem internationalen Pharmakonzern gehören…“
Die Taktik funktioniert natürlich nur, wenn Sie den aktuellen Arbeitgeber auch online in Ihren Social- Media-Profilen verheimlichen. Sobald die Daten öffentlich sind, sollten Sie besser den aktuellen Arbeitgeber nennen und nutzen, um von dessen Renommee in der Branche zu profitieren.
Wie die Bewerbung aus ungekündigter Stellung begründen?
Egal, wie gut oder überzeugend Ihre Bewerbung ist: Personaler werden sich bei einer Bewerbung aus der Festanstellung immer fragen: „Warum wechseln Sie den Job überhaupt?“ Hierbei sollten Sie möglichst wenig Spekulationsfläche bieten. Schreiben Sie deshalb eine kurze Begründung ins Anschreiben.
Eine überzeugende Begründung sollte möglichst kurz und prägnant sein sowie zeigen, dass…
- der Jobwechsel geplant und bewusst gewählt ist.
- Sie genaue Vorstellungen von der künftigen Stelle haben.
- Sie eine Hin-zu-Motivation und keine Weg-von-Motivation haben.
- Sie nicht aus der Not handeln, sondern einen Karriereschritt planen.
Grundsätzlich gilt: Sprechen Sie negativ über den jetzigen Arbeitgeber oder Job – weder in der Bewerbung noch später im Vorstellungsgespräch!
Beispielformulierungen zur Begründung
- „Mein aktueller Arbeitgeber ist zwar Marktführer, aber in einem kleinen Segment. Die Aufstiegschancen sind strukturell begrenzt. Ich möchte mich künftig mehr auf den Bereich __ spezialisieren. Ihre Stelle bietet hierbei deutlich bessere Perspektiven.“
- „Ich arbeite seit 5 Jahren im Bereich Account-Management. In dieser Zeit konnte ich zahlreiche Erfahrungen sammeln und meine Kenntnisse auf den nationalen Märkten vertiefen. Ein paar Auslandserfahrungen haben meinen Wunsch bestärkt, meine Tätigkeit in Zukunft internationaler auszurichten. Das gelingt auf dieser Position bei Ihnen besonders gut.“
- „Nach jahrelanger Tätigkeit im Bereich XY konnte ich in meiner Branche schon einige Erfolge erzielen. Dieses Wissen würde ich nun gerne in einer ganz neuen Branche anwenden und meinen beruflichen Schwerpunkt hierher verlagern. Ich glaube, dass darin großes Potenzial und Mehrwert für Sie steckt, weil…“
- „Aufgrund einer Veränderung im familiären Umfeld möchte ich mich beruflich und räumlich verändern. Eine Anstellung in Teilzeit wäre dazu ideal.“
Eine ausführliche Anleitung mit Formulierungen dazu finden Sie in unserem Fachartikel zum Thema: Jobwechsel begründen.
Soll ich den frühestmöglichen Eintrittstermin nennen?
Bei einer Bewerbung aus der Festanstellung müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber beachten. Diese steht immer im Arbeitsvertrag und beträgt oft nur 4 Wochen zum nächsten 1. eines Monats, kann aber genauso an die Dauer der Beschäftigung gekoppelt sein.
Es ist deshalb sinnvoll, im Anschreiben und am Ende noch den frühestmöglichen Eintrittstermin zu nennen. Hierfür haben Sie folgende Formulierungen zur Auswahl:
- „Ein frühestmöglicher Eintrittstermin ist der TT.MM.JJJJ.“
- „Zum TT.MM.JJJJ nehme ich gerne eine Beschäftigung bei Ihnen auf.“
- „Ich stehe Ihnen aufgrund meiner Kündigungsfrist gerne ab dem TT.MM.JJJJ zur Verfügung.“
Bewerbung aus ungekündigter Stellung ohne Zeugnis?
Zu einer „vollständigen“ bzw. aussagekräftigen Bewerbung gehören in der Regel immer auch Zeugnisse und Zertifikate (Ausnahme: Kurzbewerbung, teils Initiativbewerbung).
Weil das Arbeitsverhältnis aber noch besteht, haben Sie (noch) keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Auch ein Zwischenzeugnis anzufordern, ist gefährlich. Die meisten Arbeitgeber ahnen sofort, dass Sie sich damit woanders bewerben wollen. Was also tun?
Arbeitszeugnis Alternativen für die Bewerbung
Nutzen Sie für Ihre Bewerbung aus einer Festanstellung besser die gängigen und akzeptierten Arbeitszeugnis Alternativen, etwa:
Sie können dem neuen Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch dann immer noch anbieten das Arbeitszeugnis nachzureichen, wenn der Jobwechsel vollzogen ist.
Bewerbung aus der Festanstellung: Wann kündigen?
Die Bewerbung aus ungekündigter Stellung war erfolgreich, auch das Vorstellungsgespräch lief gut? Kündigen sollten Sie trotzdem erst, wenn Ihnen ein konkretes Jobangebot vorliegt und der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist! Erst so gehen die beiden Arbeitsverhältnisse nahtlos ineinander über – und sich können sichergehen, dass Sie den neuen Job haben.
Zwar sind auch mündliche Jobzusagen rechtlich bindend. Das Problem: Die Beweislast liegt bei Ihnen. Und im Zweifel steht Aussage gegen Aussage. Deshalb: Erst nach dem unterschriebenen Vertrag kündigen!
Kündigungsschreiben Muster
Das Kündigungsschreiben wiederum erfordert zwingend die Schriftform, mit Datum und Unterschrift. Der Text darin kann dafür kurz ausfallen. Dieser sollte stets folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift beider Vertragspartner
- Eindeutige Kündigungsaussage
- Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
- Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Eigenhändige Unterschrift
Den Kündigungsgrund müssen Sie bei der Eigenkündigung hingegen nicht nennen. Hier ein kurzes Kündigungsschreiben Beispiel:
Absender
Empfänger
DatumKündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt der Kündigung. Ich bitte Sie außerdem, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Was tun, wenn die Bewerbung aus der Festanstellung auffliegt?
Sollte Ihre Bewerbung aus der Festanstellung trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auffliegen, bleiben Sie unbedingt cool und selbstbewusst. Sie wollen lediglich Ihren Marktwert und Ihr Gehalt testen – das ist legitim! Leistungsträger machen das regelmäßig. Aber wo das Thema schon aufkommt: „Wann hätten Sie Zeit für ein Mitarbeitergespräch?“
Sollte der Chef die Beruhigungspille nicht schlucken, signalisieren Sie dem Vorgesetzten Ihre wahren Gründe. Verdeutlichen Sie, dass Ihre Bewerbung keine Entscheidung gegen die Firma, sondern für eine neue Herausforderung ist und wohin Sie sich weiterentwickeln möchten. Auch wegen familiärer Gründe oder einem kürzeren Arbeitsweg kann niemand böse sein. Unter Umständen können sich dadurch beim aktuellen Arbeitgeber Türen öffnen.
Hauptsache, Sie hinterlassen bei Ihrer Demission keine verbrannte Erde. Das schadet nur der eigenen Reputation. Scheiden Sie bitte immer im Guten und zeigen Sie bis zum letzten Tag vollen Einsatz. Ab jetzt arbeiten Sie nicht mehr für Ihren Arbeitgeber, sondern für Ihren guten Ruf!
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