Der Großteil aller auf Facebook vertretenen Unternehmen führt früher oder später ein Gewinnspiel für seine Fans auf der Facbook-Seite durch. Gutscheine, Eintrittskarten, Geld, Elektronik – die Preise können sich sehen lassen. Doch je wertvoller die Preise desto attraktiver werden die Gewinnspiele auch für Betrüger und Gewinnspiel-Nomaden. Sie ziehen von Wettbewerb zu Wettbewerb, werden nur für die Aktion Fan einer Seite und organisieren sich in regelrechten Netzwerken. Hier werden dann Likes getauscht, frei nach dem Motto “Klickst du für mich, klick ich für dich”. Für die betroffenen Unternehmen ist das ein zusätzliches Ärgernis zu den ohnehin hohen Hürden, die Facebook durch seine eigenen Regeln für Gewinnspiele festlegt. Doch wie können sich Unternehmen vor Betrügern schützen? Und was kann ein Unternehmen tun, wenn es Betrug bei einem Gewinnspiel feststellt? Diese Fragen hat uns der auf Internet- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke beantwortet.
Christian Solmecke ist Teilhaber der Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke in Köln. Auf dem Youtube-Kanal der Kanzlei beantworte Christian Solmecke regelmäßig Fragen zu rechtlichen Themen rund um das Internet. Außerdem hat er zahlreiche Artikel und Publikationen zu diesen Themen veröffentlicht, war in verschiedenen Fernsehsendungen zu Gast und hält regelmäßig Vorträge und Workshops.
Bei Gewinnspielen auf Facebook wird immer wieder vor rechtlichen Problemen und Grauzonen im Hinblick auf die AGBs der Plattform gewarnt. Welche Teile der Facebook-AGBs sind für Firmen, die Gewinnspiele ausrichten, konkret problematisch?
Wer auf Facebook ein Gewinnspiel veranstalten möchte, muss sich zunächst durch eine ganze Reihe von Richtlinien und Nutzungsbedingungen kämpfen. Am wichtigsten ist in diesem Zusammenhang die „Richtlinie für Promotions“, die genau regelt unter welchen Voraussetzungen ein Gewinnspiel auf Facebook durchgeführt werden darf. Was vielen Unternehmen scheinbar nicht bewusst ist: Gewinnspiele dürfen nicht direkt auf Facebook veranstaltet, sondern müssen über eine Anwendung organisiert werden. Dabei dürfen keine Standardfunktionen von Facebook – wie zum Beispiel der Like-Button – verwendet werden. Aktionen wie „Wir verlosen unter allen Fans einen Flat-TV“ sind demnach unzulässig. Wichtig ist außerdem, dass der Gewinner nicht über Facebook benachrichtigt werden darf, weder per Nachricht, noch per Pinnwand-Posting.
Viele Gewinnspiele auf Facebook beruhen auf dem Prinzip, dass Teilnehmer mit der Anzahl der Likes auch ihre Gewinnchancen steigern. Vor allem bei solchen Wettbewerben tritt verstärkt das Problem von Gewinnspiel-Nomaden auf, die von Wettbewerb zu Wettbewerb ziehen und nur auf die Preise aus sind. Diese Nutzer arbeiten oft mit Fake-Accounts oder aktivieren Dritt-Communities – wie beispielsweise Forenmitglieder – um ihre Chancen zu steigern. Ist ein solches Verhalten nach den Richtlinien von Facebook überhaupt zulässig?
Nein, die Nutzungsbedingungen von Facebook verbieten es, mehr als ein persönliches Profil pro Person zu erstellen. Dennoch gehen Schätzungen davon aus, dass ungefähr fünf bis sechs Prozent aller Facebook-Accounts Fake sind. Das wären in Deutschland über eine Million Fake-Accounts. Wenn Facebook ein solcher Account gemeldet wird, kann dieser gesperrt oder gelöscht werden. In diesem Fall darf laut Nutzungsbedingungen auch kein neuer Account mehr erstellt werden. Wie Facebook die Einhaltung dieser Bestimmungen allerdings kontrollieren will, bleibt offen. Da eine manuelle Überprüfung sehr aufwändig wäre, ist Facebook wohl auf die Mitwirkung von anderen Nutzern angewiesen, die ein Profil bei Missbrauchsverdacht melden können.
Wie können sich Firmen bei ihren Wettbewerben gegen solche Praktiken schützen? Gibt es beispielsweise konkrete Formulierungen in den Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs, die hier vorbeugen können?
Ja, in den Teilnahmebedingungen können und müssen die Rahmenbedingungen des Gewinnspiels klar und eindeutig angegeben werden. Hierbei liegt der Kreis der Teilnahmeberechtigten grundsätzlich im Belieben des Veranstalters. Möchte er also bestimmte Personen ausschließen, so kann er dies in den Teilnahmebedingungen festlegen. Eine Klausel, die das Vorgehen der Gewinnspiel-Nomaden unterbindet, könnte etwa lauten: „Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die ein Facebook-Konto mit ihrem bürgerlichen Namen führen. Eine Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder solchen von dritten Personen ist nicht erlaubt.“
Eine zusätzliche Möglichkeit ist das Einbauen eines „fraud detection“-Systems bei der Programmierung der Gewinnspiel-Anwendung. So können Teilnehmer herausgefiltert werden, die beispielsweise die gleiche IP-Adresse haben. Ein solches System kann es also erleichtern, Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen zu entdecken.
Um das Mobilisieren von Stimmen in so genannten „Like-Exchange-Gruppen“ zu verhindern, kann man unterschiedliche Wege wählen. Eine Lösung ist, generell auf Aktionen wie „das Foto mit den meisten Likes gewinnt“ zu verzichten, da diese nach den Facebook-Richtlinien ohnehin unzulässig wären. Die Alternative ist der Stimmenausschluss der Mitglieder solcher Gruppen, was allerdings sehr aufwändig und praktisch kaum nachvollziehbar ist, da die Gruppenmitgliedschaften nicht bei allen Profilen offen einsehbar sind.
Wie kann ein Unternehmen rechtlich gegen Betrüger und Fake-Accounts vorgehen, wenn diese bei einem Wettbewerb auffliegen?
Auch hierfür sollten die Teilnahmebedingungen eine Regelung treffen. Wer gegen die Teilnahmeregeln verstößt, kann von dem Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Fliegt der Betrüger erst nach Auszahlung des Gewinns auf, kann er dazu verpflichtet werden, den Gewinn zurückzuzahlen. Eine solche Klausel könnte lauten: „Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte Gewinne zurückgefordert werden.“
Werden Verstöße entdeckt, ist die konsequente Durchsetzung der Teilnahmebedingungen sehr wichtig – nur so können Betrüger abgeschreckt und ein fairer Ablauf gewährleistet werden.
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Christian Czech
Absolut richtig.
Thomas Hutter hatte vor Kurzem in seinem Blog den Personenkreis mit der Bezeichnung “Hausfrauengewinnspielmafia” noch etwas deutlicher eingegrenzt.
Thomas Hutter
Liebes Karrierebibel-Team – wenn ihr Artikel fast 1:1 übernimmt, gebt doch bitte einen Querverweis an – ist doch nur fair unter Bloggern.
Christian Mueller
Hallo Herr Hutter,
ich habe Ihren Artikel oben zwar verlinkt, weil er gut ist. Die Unterstellung einer 1:1 Kopie möchten wir jedoch ausdrücklich zurückweisen. Wir haben ein Thema aufgegriffen, über das Sie – und andere – auch berichtet haben, es jedoch in einer völlig anderen Form, nämlich durch ein Interview mit spezialisierten Anwalt, bearbeitet. Wenn sich die Artikel inhaltlich ähneln spricht das für die Qualität beider Artikel. Hier jedoch von einer Übernahme oder gar Kopie zu sprechen, ist ein Vorwurf, den ich absolut unangemessen finde.
Gruß,
Christian Müller
Jochen Mai
Lieber Thomas Hutter,
ich kann nicht wirklich erkennen, wo wir was übernommen haben sollten. Wir haben mit Christian Solmecke ein Interview geführt. Und mit dem hatte ich schon am 17. März bei einem persönlichen Treffen in Köln über das Thema gesprochen und das Interview avisiert. In meinem Job sind mir solche Fälle nämlich durchaus geläufig. Ich würde daher bitten, zwischen Eitelkeiten und Unterstellungen zu unterscheiden. Das ist nämlich auch fair unter Bloggern.
Pingback: Facebook-Gewinnspiele – So wehren Sie sich gegen die Preisjäger-Mafia « Editor-page
Felix
Ich habe eine Weile gerne an Gewinnspielen teilgenommen. Inzwischen sind die meisten Gewinnspiele aber nur noch Schrott. Den Betreibern geht es nur noch darum, Adressen abzugreifen, mit Werbung zubomben oder die Adressen weiterzuverkaufen. Oder man muss mit Fakepreisen bzw. Nötigung rechnen – Reisen stellen sich als Kaffeefahrt mit einer an Nötigung grenzenden Verkaufsveranstaltung heraus.
Oder es wird eine Reise als Gewinnspiel ausgeschrieben und der Organisator geht davon aus, dass man einen zweiten Platz für einen vermuteten Lebenspartner für teures Geld dazubucht. Dementsprechend macht er Zicken, wenn man als Single die gewonnene Reise alleine antreten will.
Oder Gewinnspiele stellen sich gar als Betrug heraus. Für die Aushändigung des Preises wird plötzlich Geld verlangt oder der Kauf anderer Artikel. Oder es werden raffiniert aufgemachte “Anforderungsformulare” geschickt, mit denen man sich für ein Abo verpflichtet, wenn man beim Ausfüllen nicht wie ein Lux aufpasst. Mitunter ist das entscheidende Kreuzchen bereits gesetzt.
Nach dem letzten Gewinnspiel mußte ich meine Telefonnummer ändern lassen, weil ich mich vor Umfragen und anderen penetranten Anrufen nicht mehr retten konnte.
Jeder, der an einem Gewinnspiel teilnimmt wird doch als Freiwild für Adressen- Datenjäger und Callcenter betrachtet. Da ist es kein Wunder, wenn man Wegwerfemailadressen und falsche Telefonnummern angibt oder Fakeaccounts anlegt.
Wer ein Gewinnspiel ausschreibt muss damit rechnen, dass Leute des Gewinnspiels wegen kommen. Wer einen anderen Hintergedanken hat, der soll eindeutige Verkaufsangebote und keine Gewinnspiele präsentieren!
Und wer Fans auf seiner Facebookseite haben will, der soll entweder eine Facebookseite machen, die so interessant ist und aktuell gehalten wird, dass man sie abonniert. Wer versucht, Fans mit Gewinnspielen “zu kaufen” wird eines Besseren belehrt. Die digitale Generation lässt sich nicht mehr mit Gewinnspielen, Kaffeefahrten und billigen Tand kaufen !
Christian Mueller
Hallo Felix,
deine Einschätzung ist mir zu pessimistisch. Natürlich gibt es die von dir beschriebenen schwarzen Schafe und manches Gewinnspiel dient sicher nur dazu, Adressen zu sammeln. Doch Gewinnspiele können auch als eine Art der Belohnung für treue Fans gedacht sein. Den Unterschied können die Nutzer – da gebe ich dir Recht – nicht unbedingt erkennen.
Nicht alle Gewinnspiele sind als Adress-Sammel-Aktion gedacht und bei einem Unternehmen, dem ich als Fan aus Überzeugung folge und das mir sympathisch ist, würde ich das von vorne herein unterstellen.
Gruß,
Christian
dolmium
Mich wundert eigentlich, dass das Brillen-Gutschein-Gewinnspiel noch nicht längst geflutet wurde.
Jochen Mai
Ist doch gut – steigen die Chancen…