Was fällt Ihnen spontan ein, wenn Sie an Unternehmen und Social Media denken? Für viele Menschen dürfte die Antwort lauten: Facebook-Seiten. Das ist Angesichts der stetig wachsenden Zahl an Fanpages auch keine echte Überraschung. Einen Vorteil hat die weite Verbreitung der Facebook-Fanpages: Die grundlegenden Kriterien und Regeln für die Gestaltung einer Seite dürften klar sein. Denkste! Bereits nach wenigen Recherche-Minuten wird deutlich: Es gibt nach wie vor viel zu viele Fanpages, die selbst grundlegende Regeln missachten und gravierende Fehler aufweisen. Ganz weit vorne auf der Fehler-Liste: Impressum und Titelbild.
Beim Titelbild bringe ich ja gerade noch Verständnis auf, schließlich hat Facebook erst vor kurzem begonnen, seine eigenen Richtlinien auch wirklich durchzusetzen und unpassende Bilder zu entfernen. Doch die Notwendigkeit eines Impressums sollte wirklich jedem Seitenbetreiber klar sein. Die Realität sieht jedoch anders aus: Viele Seiten haben schlicht gar kein Impressum, andere verfügen über ein völlig unzureichendes. Die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung ist dann sehr real.
Das Impressum
Dabei ist ein korrektes Impressum auf einer Facebook-Seite gar nicht so schwer zu realisieren. Grundsätzlich gilt hier die Zwei-Klick-Regel: Fans und Besucher der Seite müssen mit zwei Klicks zum Impressum des Anbieters gelangen. Dezidierte Impressum-Tabs finden sich daher auf einigen Seiten. Diese sind eine gute Idee, reichen für sich genommen jedoch nicht aus. Erstens müssen sie direkt beim Besuch der Facebook-Seite sichtbar sein und dürfen sich nicht in den ausklappbaren Tabs verstecken. Zweitens muss das darin enthaltene Impressum dann auch rechtlich einwandfrei formuliert sein.
Das größte Problem ist jedoch: Diese Impressum-Tabs sind auf mobilen Geräten und in der mobilen Ansicht von Facebook nicht sichtbar und daher unzureichend. Die Alternative: Verlinken Sie direkt im Info-Bereich auf das Impressum Ihrer Homepage, denn dieser Link ist auch mobil sichtbar. Doch Vorsicht: Der im Impressum genannte Betreiber muss mit dem Betreiber der Facebook-Seite exakt übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, muss das Impressum den Vermerk beinhalten, dass es auch für die Facebook-Seite – und mögliche andere, einzeln zu nennende – Social Media Profile gültig ist. Wer auf Nummer sich gehen will, verwendet beide Methoden und setzt sowohl einen Link im Info-Bereich als auch einen dezidierten Impressum-Tab ein.
Das Titelbild – keine Werbefläche
Mit dem Start des neuen Timeline-Designs hat Facebook auch klar festgelegt, welche Informationen auf dem Titelbild einer Seite stehen dürfen und welche nicht.
Das geht
- Logo des Unternehmens
- Mitarbeiter des Unternehmens mit Bild und Name
- Bilder, die das Unternehmen repräsentieren
- Informationen zum Unternehmen
Das geht nicht
- Preise oder Kaufinformationen
- Kontaktinformationen, beispielsweise Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Hinweise auf den “Gefällt mir”-Button und andere Facebook-Funktionen
- Handlungsaufrufe zum Teilen der Seite oder zur Teilnahem an Gewinnspielen
Neu sind diese Erkenntnisse nicht, schließlich stehen die unzulässigen Inhalte in den Facebook-Richtlinien. Oder um es mit Annette Schwindt von schwindt-pr zu sagen:

Diese Hoffnung dürfte vor kurzem endgültig zerstört worden sein, als Facebook damit begonnen hat, Titelbilder zu löschen, die nicht den Richtlinien entsprechen. Völlige Klarheit herrscht im Hinblick auf das Titelbild dennoch nicht, denn die Formulierung der Richtlinie lässt Interpretationsspielraum:
Kontaktinformationen wie Internetadresse, E-Mail, Postadresse oder andere Informationen für den Info-Bereich deiner Seite.
Ob beispielsweise Öffnungs- und Geschäftszeiten zu diesen “Informationen für den Info-Bereich deiner Seite” zählen, kann aktuell niemand mit Sicherheit sagen. Hier werden es Seitenbetreiber nach wie vor darauf ankommen lassen müssen. Wer diese Grauzone meidet und unsere Tipps beherzigt, ist jedoch auf der sicheren Seite. Zumindest bis zur nächsten Änderung der Richtlinien, über die wir Sie dann natürlich auch informieren werden.
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Saskia
Ich habe noch eine Frage zu dem Artikel. Wir sind gerade dabei für unsere Webseite eine Fanpage zu erstellen. Was das Impressum angeht, wollen wir die Tab-Variante nehmen, da wir den Platz im Info-Kasten schon mit anderen Sachen gefüllt haben. In der iPhone-App sind die ersten beiden Tabs auch sichtbar. Kann man da nicht einfach das Impressum in dem zweiten Tab positionieren? Oder geht das aus irgendwelchen Gründen nicht bzw. sind die Tabs bei anderen mobilen Geräten evtl. nicht sichtbar?
Christian Mueller
Hallo Saskia,
ein Impressum-Tab ist grundsätzlich eine Anwendung, auch wenn er genau so aussieht wie einer der vordefinierten Tabs. Diese Anwendungen tauchen in den Applikationen und auf der mobilen Seite nicht auf. Um einen Link im Info-Bereich werdet ihr nicht herum kommen, sorry.
Gruß,
Christian
Saskia
Vielen Dank für die Auskunft! Dann ist das doch nicht so einfach, wie ich dachte und wir nehmen lieber die sichere Variante.
Kaykay
Betreffen diese Regelungen auch österreichische FB-Fanpages oder beschränken sich diese Anforderungen nur auf in Deutschland ansässige Unternehmen und ihre FB-Pages?
Christian Mueller
Hallo,
die Impressumspflicht wurde EU weit eingeführt und sollte daher auch in Österreich gelten. Da jedes Land die Regelung jedoch individuell umsetzt, kann ich Ihnen diese Frage nicht abschließend beantworten. Sicherheitshalb würde ich davon ausgehen, dass die Richtlinie auch in Österreich gilt.
Ein weiterführendes Interview zum Thema Impressumspflicht und Österreich finden Sie hier:
http://blog.viermalvier.at/oesterreich-impressumspflicht-fuer-facebook-seiten-interview-mit-rechtsanwalt-harlander/
Gruß,
Christian Müller
Kaykay
Vielen Dank für die Information und den Link!
Ein schönes Wochenende wünscht Kaykay
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Roxana Islas
jetzt bin ich mir gar nicht mehr sicher was man darf und was nicht. ich stelle ab und zu Angebote von der TUI oder sonstigen Veranstaltern rein. mit den dazugehörigen Bildern natürlich. So wie ich es verstehe, verstoße ich grade gegen die Regeln? Stimmt das?
Christian Mueller
Hallo,
stellst du die Angebote auf das Titelbild deiner Seite? Oder verwendest du ein Profil?
Gruß,
Christian
Roxana Islas
Nein nicht als Titelbild. Ich verwende mein Profil dafür. Also ich teile diese Angebote bei uns auf der Seite. Ist das in Ordnung?
Christian Mueller
Hallo,
Ich hab mir Eure Seite gerade mal angeschaut: Das Teilen wir ihr es handhabt ist völlig in Ordnung. Die Richtlinien, die ich im Artikel anspreche, beziehen sich ja ausschließlich auf das Titelbild. nicht auf die Timeline.
Gefährlich ist jedoch, das ihr kein Impressum auf der Seite habt. Das sollte ihr schnellstmöglich ändern.
Gruß,
Christian
Texter Mario Burgard
Ich muss wirklich zugeben, immer öfter Facebook als ein Kuriosum zu empfinden.
Das Impressum ist natürlich Pflicht hier in Deutschland. Und das im Titelbild kein Call to Action zu finden sein darf… naja, wie immer Deutschland = Umsatzverhinderer.
Ich sage ja nicht, dass wir so ungehindert und frei Geschäfte machen sollen, wie in den USA. Es birgt vielleicht zu oft die Gefahr, dass da falsche Sachen ablaufen… aber gerade eine so tolle Möglichkeit für den Aufbau einer Fanpage wegzunehmen, nervt mich etwas.
Und Facebook ändert im Stillen Hintergrund immer wieder die Bedingungen… Kurios das Ganze.
Die Welt und die Art der Kommunikation hat sich längst seit dem Internet verschoben. Es sieht so aus, als seien die neuen Herren, die Global Player. Und ob das besser ist als andere Institutionen wird sich noch zeigen.
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