dieb“Gierige Banker klagen Millionen-Prämie ein – Kennen die denn keinen Anstand?”, fragt die BILD-Zeitung heute groß auf Seite 1. Übrigens völlig zurecht. Ein solcher Akt, noch dazu in diesen Zeiten, offenbart die Gier und Gewissenlosigkeit auf den Chefetagen. Doch auch in den Fluren darunter sieht es nicht besser aus. So offenbart eine aktuelle Studien, dass die Diebstähle durch Mitarbeiter in den Unternemen deutlich zugenommen haben, wie das Wall Street Journal berichtet.

About 20% of employers polled last month said workplace theft has become a moderate to very big problem recently, according to a survey from the Institute for Corporate Productivity Inc., in conjunction with HR.com.

24 Prozent der Befragten registrierten einen Anstieg beim Klau von Büro-Utensilien oder Waren, 18 Prozent monieren, dass ihre Mitarbeiter zunehmend in die Kasse greifen. Aber auch untereinander machen die Kollegen vermehrt lange Finger und greifen schon mal heimlich in die Geldbörse des Büronachbarn. Die Täter sind übrigens keinesfalls gering Qualifizierte oder Geringverdiener. Eine Pricewaterhouse-Studie aus dem Jahr 2007 kommt zu dem Ergebnis, dass in 85 Prozent der Fälle die Diebe männlich sind, 44 Prozent sind zwischen 31 und 40 Jahre alt und 38 Prozent haben mindestens einen Bachelor, 12 Prozent sogar einen postgraduierten Abschluss.


Der Grund dafür ist oft recht simpel: Die Betreffenden fühlen sich vom Unternehmen ausgenutzt und unfair behandelt – und sorgen per Selbstjustiz für Ausgleich, Motto: “Das hab ich mir verdient!” Andere nehmen sich an der eingangs schon erwähnten Schamlosigkeit der Manager ein Vorbild. Der Fisch stinkt nun mal vom Kopf.

Trotzdem: Im Büro zu stehlen, ist kein Kavaliersdelikt. Es ist mindestens Leichtsinn, eher aber schlicht Wahnsinn. Wer dabei erwischt wird, riskiert im günstigsten Fall eine saftige Abmahnung. In diesen Zeiten ist jedoch die fristlose Kündigung wahrscheinlicher. Und auch Arbeitsrichter kennen dabei keinen Pardon. Obendrein ist damit die Reputation nachhaltig beschädigt. Wer einmal als Büro-Langfinger aufgefallen ist, wird sich mit einer Bewerbung schwer tun – erst recht, wenn der neue Arbeitgeber beim alten nachfragt. Zwar schreibt die Gewerbeordnung vor, dass ein Arbeitszeugnis oder eine mündliche Referenz stets „wahr und gleichzeitig wohlwollend“ sein muss. Das gilt aber nicht für justiziables Fehlverhalten, wie Untreue oder Diebstahl. Das darf erwähnt werden. Der Chef kann dafür sogar harte Formulierungen verwenden. Denn falls der nächste Arbeitgeber so getäuscht wird, einen Betrüger einstellt und Schaden erleidet, kann er auf Schadenersatz klagen. Unternehmen, die schwerwiegende Leistungsmängel eines Ex-Arbeitnehmers verschweigen, machen sich also regresspflichtig.