Woraus besteht ein Auswahlverfahren?
Ein Auswahlverfahren an der Uni besteht häufig aus mehreren Bestandteilen – mit dem Ziel, die besten Bewerberinnen und Bewerber für einen Studienplatz zu finden und zuzulassen.
Auswahlverfahren gibt es vor allem bei „zulassungsbeschränkten Studiengängen“ – also wenn Bewerber als Studienplätze vorhanden sind. Bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung können Sie sich meist direkt an der Uni einschreiben.
Typische Bestandteile der Auswahlverfahren
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Abitur, Noten
Die Abitur-Abschlussnote sowie spezifische Noten in relevanten Fächern dienen vielen Hochschulen als zentrale Voraussetzung.
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Wartesemester
Ein Teil der Plätze wird nach der Anzahl der sogenannten Wartesemester vergeben, also Halbjahre nach dem Abi. Berücksichtigt werden Praktika oder ein FSJ.
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Berufsausbildung
Auch eine vorherige Ausbildung, die zum Studienfach passt, kann die Chancen auf den Studienplatz verbessern.
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Motivationsschreiben
Bewerber müssen für Ihre Studium-Bewerbung oft ein Motivationsschreiben verfassen, in dem sie ihre Gründe für den Studiengang und diese spezielle Hochschule begründen.
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Eignungsprüfungen
Insbesondere bei künstlerischen, sportlichen oder sprachbetonten Studiengängen sind praktische oder schriftliche Eignungstests üblich.
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Kenntnis-Tests
Einige Universitäten führen überdies schriftliche Tests durch, die Allgemeinwissen oder fachspezifische Kenntnisse abfragen (z.B. Medizinertest).
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Auswahlgespräch
Oft endet das Auswahlverfahren mit einem persönlichen Gespräch mit einer Auswahlkommission, um abschließend die Motivation, soziale Kompetenzen und die persönliche Eignung zu beurteilen.
Wer diesen Prozess über- und besteht, bekommt schließlich die Zulassungsbescheinigung, mit der sich die angehenden Studierenden an der Uni einschreiben (= Immatrikulation) können.
Wie funktioniert das Auswahlverfahren für einen Studienplatz?
Das Auswahlverfahren für einen Studienplatz unterscheidet sich in Deutschland nach der Art des Studiengangs. Unterschieden werden hierbei zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge sowie Studienfächer mit Numerus Clausus (NC). Im Detail…
1. Zulassungsfreie Studiengänge
Für zulassungsfreie Studiengänge gibt es keine oder kaum Beschränkungen bei der Anzahl der Studienplätze, sodass ein Auswahlverfahren in der Regel entfällt. Die Hochschulen nehmen praktisch alle Bewerber mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) auf.
Zulassungsfreie Studiengänge sind zum Beispiel: Agrar- und Forstwissenschaft, Literatur- und Kulturwissenschaft, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften, an einigen Unis auch Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften.
2. Zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ohne NC gibt es an der Uni eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen. Die Vergabe erfolgt deshalb nach vordefinierten Kriterien, die nicht zwingend von den Noten abhängen. So werden manche Plätze an Bewerber mit besonders starken beruflichen Qualifikationen oder vielen Wartesemestern vergeben.
Beispiele für zulassungsbeschränkte Studiengänge sind: Ingenieurwesen (Maschinenbau, Elektrotechnik), Informatik, Philosophie, Kunst, Musik, Design und Architektur sowie medizinische Alternativen (z.B. Medizininformatik, Medizintechnik).
3. Zulassungsbeschränkte Studiengänge mit NC
Für sogenannte NC-Studiengänge (z.B. Medizin, Jura, Pharmazie) ist die Anzahl der Studienplätze bundesweit limitiert. Deshalb gibt es ein stark reglementiertes zentrales Auswahlverfahren, das drei Quoten umfasst:
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Abiturbestenquote (Bedeutung: 30%)
Rund 30 Prozent der Plätze werden an die besten Abiturienten vergeben. Die Platzvergabe erfolgt nach der Abinote, wobei Landesquoten gebildet werden, die dann bundesweit zusammengeführt werden. Bei Punktergleichheit entscheidet oft das Los.
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Auswahlverfahren der Hochschulen (Bedeutung: 60%)
Die Hochschulen wählen wiederum 60 Prozent der Studienplätze nach eigenen Kriterien aus. Hier zählen neben der Abiturnote auch Testergebnisse (z.B. TMS bei Medizin), Motivationsschreiben, Praktika, Berufsausbildung und Auswahlgespräche.
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Wartesemester (Bedeutung: 10-20%)
Der letzte Anteil der Plätze wird nach der Anzahl der Wartesemester vergeben, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Hier zählt nur die Wartezeit, die sich für viele Bewerber erhöhen kann, wenn sie keinen Platz direkt bekommen haben.
Ablauf des NC-Verfahrens
Zunächst müssen Sie sich bei der zentralen Vergabestelle, dem Hochschulstart-Portal, registrieren. Dann geben Sie bis zu 12 Studienwünsche an, die Sie priorisieren müssen und laden noch erforderliche Dokumente hoch. Danach werden Ranglisten gebildet und die Studienplätze vergeben.
Wer nicht sofort zum Zuge gekommen ist, hat noch Chancen über das Nachrückverfahren. Dabei werden Restplätze vergeben – auch an Bewerberinnen und Bewerber, die erst spät beworben haben. Nach der Studienplatzzusage und dem Erhalt des Zulassungsbescheids können sie sich schließlich an ihrer Uni immatrikulieren.
Wie kann ich das Uni-Auswahlverfahren bestehen?
Um sich den Wunschstudienplatz zu sichern, müssen Sie natürlich das jeweilige Auswahlverfahren bestehen. Das kann von Hochschule zu Hochschule variieren. Folgenden Tipps und Strategien haben sich jedoch dabei schon oft bewährt:
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Bewerbung schreiben
Schreiben Sie zunächst eine professionelle und überzeugende Bewerbung für ein Studium und beachten Sie hierbei die Bewerbungsfristen: Für das Wintersemester meist der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar. Für die Bewerbung benötigen Sie neben dem Motivationsschreiben noch einen Lebenslauf sowie Abiturzeugnis und Nachweise für Praktika, FSJ oder Ausbildung.
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Testfragen trainieren
Je nach Studiengang sollten Sie relevante Eignungstests bzw. Fragen üben. Dazu gehören praktisch immer Fragen zur Allgemeinbildung, spezifischer: Brainteaser oder Tests zum Mathe- oder Sprachverständnis. Auch die körperliche Fitness für ein Sportstudium sollten Sie vorab trainieren. Viele Hochschulen bieten auf Ihren Webseiten Beispieltests (sog. Self Assessments) an. Üben Sie diese unter simulierten Testbedingungen!
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Klarheit gewinnen
Praktisch immer werden Sie im Auswahlgespräch danach gefragt, warum Sie sich für diesen Studiengang bzw. diese Uni entschieden haben. Überlegen Sie sich deshalb unbedingt eine gute und nachvollziehbare Begründung für Ihre Motivation und Uniwahl. Das kann der Beruf der Eltern sein oder ein Zusammenhang zu Ihren Leistungskursen in der Schule oder zu Ihren Hobbys. Erwähnen Sie dabei auch Ihren angestrebten Beruf und was Sie an diesem so begeistert!
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Selbstbewusstsein ausstrahlen
Was die Auswahlkommission immer überzeugt, sind Kandidaten, die genau wissen, was sie studieren wollen und warum. Das senkt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie später Ihr Studium abbrechen oder das Studienfach wechseln – und das will die Hochschule natürlich vermeiden. Überzeugen Sie daher mit einem selbstbewussten Auftreten und einer gefestigten Persönlichkeit.
Was tun, wenn ich das Auswahlverfahren nicht bestanden habe?
Trotz all der Mühen erhalten Sie eine Studienplatzabsage? Das ist ärgerlich, aber noch ist der Wunschstudienplatz nicht verloren! Ihnen bleiben noch einige Alternativen:
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Andere Hochschule
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen klappt es vielleicht nicht an der Wunschuni. Sie können sich aber immer noch in anderen Städten und bei anderen Unis im selben Studienfach bewerben. Eine solche Parallelbewerbung an mehreren Hochschulen empfehlen wir sowieso, weil das Zeit spart. Schlimmstenfalls verlieren Sie ein Semester und gehen in der Zeit jobben.
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Studienplatzklage
Unter Umständen führt auch eine Studienplatzklage zum Ziel. Dazu müssen Sie zunächst fristgerecht Widerspruch bei der Hochschule einlegen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Gute Chancen bestehen, wenn es eine falsche Kapazitätsberechnung gab. Die Rechnung ist komplex und fehleranfällig.
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach einem passenden Studienplatz und der Bewerbung dafür!
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