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Bewerbungskosten absetzen: Pauschalen, Nachweis, Tipps

Bewerbungsfoto, Ratgeber, Bewerbungsmappen, Fahrtkosten – alle Ausgaben für die Jobsuche können Sie als Bewerbungskosten absetzen und bei der Steuererklärung angeben. Als Pauschale lassen sich so vom Finanzamt pro Jahr bis zu 1000 Euro zurückholen. Ohne Nachweis – als sogenannte Werbungskosten in Anlage N. Wir zeigen, welche Bewerbungskosten Sie bei der Steuererklärung geltend machen können und geben Tipps, wie Sie diese von der Steuer absetzen…



Bewerbungskosten absetzen: Pauschalen, Nachweis, Tipps

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Was sind Bewerbungskosten?

Ausgaben für die Jobsuche sind Werbungskosten (§9 des EStG). Unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war und Sie den Job bekommen oder nicht. Sammeln Sie daher unbedingt alle Quittungen und Belege für Ihre Ausgaben. Bei der nächsten Steuererklärung können Sie angefallene Kosten angeben beziehungsweise als Bewerbungskosten absetzen.

Stichtag beim Finanzamt ist für Arbeitnehmer der 31. Juli. Wer seine Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins macht, kann diese auch erst Ende Februar des übernächsten Jahres einreichen.

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Was kann ich als Bewerbungskosten absetzen?

Zu den Bewerbungskosten zählen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Jobsuche und Bewerbung stehen. Eine vollständige Übersicht der absetzbaren Bewerbungskosten können Sie sich HIER kostenlos als PDF herunterladen.

Diese Bewerbungskosten können Sie von der Steuer absetzen:

Bewerbungsmaterialien

  • Bewerbungsmappen
  • Klarsichthüllen
  • Briefpapier
  • Briefumschläge
  • Briefmarken
  • Druckerpatronen
  • Kopien
  • Schreib- und Klebestifte

Tipp: Drucker, Scanner und Monitor gelten als Peripheriegeräte und werden mit den Anschaffungskosten für Laptop oder Computer zusammengerechnet. Da sie auch privat genutzt werden, erlaubt das Finanzamt nur einen beruflichen Anteil von 50 Prozent. Wer mehr absetzen will, muss nachweisen, wie viele Stunden die Geräte am Tag beruflich genutzt werden. Bei teuren Geräten lohnt sich eine „Absetzung für Abnutzung“ (AfA). Bedeutet: Das Gerät wird über mehrere Jahre abgeschrieben.

Eigenmarketing

Tipp: Die anteilige Erstattung der Kosten für Internetzugang und Handyverträge wurde in den vergangenen Jahren häufig abgelehnt. Der Versuch schadet aber nicht. Bestimmte Berufsgruppen haben teils gute Chancen: Lehrer, Angestellte im Homeoffice sowie Vertriebsmitarbeiter im Außendienst.

Recherchen & Dienstleistungen

Tipp: Zu den absetzbaren Bewerbungskosten zählen auch Wochenendausgaben überregionaler Tageszeitungen wie „Süddeutsche Zeitung“ oder „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, weil diese einen Stellenmarkt haben.

Fahrtkosten

  • Hin- und Rückfahrt zum Vorstellungsgespräch (Auto, Bahn, Taxi)
  • Stadtpläne
  • Parkgebühren
  • Übernachtung
  • Verpflegung

Tipp: Für Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch wird seit 2022 eine Fahrtkostenpauschale von 38 Cent pro gefahrenem Kilometer angesetzt. Profis lassen Sie sich die Kilometerzahl vom Unternehmen schriftlich bestätigen. Das gilt als Nachweis. Wer für die Bewerbung zwischen 8 und 24 Stunden von zu Hause fort ist, kann zusätzlich eine Verpflegungspauschale in Höhe von 14 Euro absetzen. Für An- und Abreisetag. Über 24 Stunden sind es schon 28 Euro. Übernachtungen können Sie mit 20 Euro absetzen.

Online-Bewerbungen ebenfalls absetzbar

Bei der digitalen Bewerbung beziehungsweise Online-Bewerbung fallen zwar keine Druck- oder Portokosten an. Trotzdem können Sie hierfür Bewerbungskosten absetzen. Zum Beispiel, weil Sie zur Vorbereitung ein Bewerbungsseminar besuchen oder sich mit einem Bewerbungscoaching fit machen. Solange die Ausgaben der Arbeitssuche dienen, werden sie angerechnet.

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Kann ich Bewerbungskosten pauschal absetzen?

Bewerber haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Bewerbungskosten absetzen können:

  1. Pauschal
    Bei der Pauschalversteuerung machen Arbeitnehmer beim Finanzamt eine maximale Pauschale von 1000 Euro pro Jahr geltend. Es lassen sich auch Pauschalen für einzelne Bewerbungen absetzen (siehe unten). Sinnvoll ist das erst, wenn die tatsächlichen Kosten die Pauschale von 1000 Euro im Jahr übersteigen.
  2. Einzeln
    Hierbei sammeln Arbeitnehmer für alle Bewerbungsausgaben Quittungen und Belege. Addieren Sie die Kosten am Ende zusammen: Liegen die Bewerbungskosten über 1000 Euro lohnt sich das Absetzen per Einzelnachweis, andernfalls machen Sie besser die Pauschale geltend.

Achtung: Auch wenn Ihre Kosten unter 1000 Euro liegen, besteht eine generelle Nachweispflicht. Daher: Immer alle Belege aufbewahren!

Bewerbungskosten absetzen – ohne Nachweis?

Manche Finanzämter erlauben pauschal 10 bis 15 Euro pro Bewerbung abzusetzen. Voraussetzung dafür ist ein Nachweis der tatsächlichen Bewerbungen. Zum Beispiel die schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch, eine Bewerbungsabsage oder die Stellenanzeigen + Anschreiben oder Lebenslauf.

Häufiger orientieren sich die Finanzämter an einem Urteil des Finanzgerichts Köln (AZ 7 K 932/03). Danach können Jobsuchende folgende Einzelausgaben pauschal absetzen:

Einen Anspruch auf diese Pauschalen gibt es aber nicht. Es liegt im Ermessen des Finanzbeamten, in welcher Höhe er die Bewerbungskosten in der Steuererklärung anerkennt.

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Wer erstattet Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

Lädt ein Arbeitgeber Bewerber zum Vorstellungsgespräch ein, muss er die anfallenden Fahrtkosten übernehmen. Dies ist in § 670 BGB gesetzlich geregelt. Für die Erstattung der Bewerbungskosten unerheblich ist, ob Sie den Job bekommen oder nicht: Der gesetzliche Anspruch besteht aufgrund der Einladung zum Vorstellungsgespräch – unabhängig von dessen Ergebnis. Aus Gründen der Beweislast, sollten Sie die Einladung zum persönlichen Gespräch vor Ort aber schriftlich vorliegen haben.

Arbeitgeber dürfen die Übernahme der Fahrtkosten aber im Vorfeld ausschließen. Zulässig ist auch eine Kostenbegrenzung. Zum Beispiel nur für die Hinfahrt. Die Rückfahrt muss dann der Bewerber zahlen. Rechtsgültig ist dies allerdings nur, wenn der Arbeitgeber darauf im Vorfeld und zusammen mit der schriftlichen Einladung „ausdrücklich“ und „eindeutig“ hinweist. Ist der Bewerber schon vor Ort, und der Personaler sagt ihm oder ihr erst dann, dass sie die Kosten der Anreise selber zu tragen haben, ist das rechtlich unwirksam und anfechtbar.

Bewerbungskosten Steuererklärung: Wo eintragen?

Wer seine Bewerbungkosten absetzen will, braucht dafür die „Anlage N“ bei der Steuererklärung. Sie besteht aus drei Seiten. Auf der ersten Seite werden Ihre Einkünfte, auf der zweiten Seite die Bewerbungs- beziehungsweise Werbungskosten eingetragen. Die letzte Seite ist für Mehraufwendungen, falls Sie für zwei Haushalte aufkommen müssen. Wer mit dem Platz für die Bewerbungskosten nicht auskommt, kann unter „Weitere Werbungskosten“ einen Vermerk mit „Siehe Anlage“ machen.

Anlage N herunterladen (PDF)

Welche Bewerbungskosten erstattet das Arbeitsamt?

Bewerbungskosten können Sie nicht nur von der Steuer absetzen. Wer bei der Bundesagentur für Arbeit offiziell „arbeitslos“ gemeldet ist, kann dort eine Bewerbungskosten Erstattung beantragen.

Die Agentur für Arbeit (Jobcenter) übernimmt bis zu 260 Euro pro Jahr für anfallende Bewerbungskosten. Das bezieht sich vor allem auf die schriftlichen Bewerbungsunterlagen. Nach § 3 UBV-AnO werden pauschal 5 Euro pro Bewerbung erstattet oder aber die Bewerber weisen die tatsächlichen Kosten durch Belege und Quittungen nach.

Mitunter übernimmt die Arbeitsagentur auch Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder Ausgaben für angemessene Kleidung im Vorstellungsgespräch. Diese müssen Sie aber unbedingt VOR dem Interview beantragen und mit dem Jobcenter-Sachbearbeiter aushandeln. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Weitere Infos zu absetzbaren Ausgaben

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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