Bewerbungskosten Erstattung: Gibt es Geld zurück?
Eine Bewerbungsphase kostet nicht nur Nerven, sondern bares Geld. Werden viele Bewerbungen geschrieben, bis es letztlich mit dem neuen Job klappt, kommen so zum Teil große Kosten auf Jobsuchende zu. Gerade in dieser Zeit ist die finanzielle Situation nicht immer rosig, da stellen sich viele die Frage: Ist eine Bewerbungskosten Erstattung möglich? Mehrere Hundert Euro sind keine Kleinigkeit und eine Bewerbung soll nicht daran scheitern, dass die Bewerbungskosten nicht gezahlt werden können. Die schlechte Nachricht vorneweg: Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Erstattung der Bewerbungskosten gibt es nicht. Unter Umständen können Sie Ihr Geld jedoch trotzdem zurückerhalten…

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Wann gibt es eine Chance auf Bewerbungskosten Erstattung?
Ob Ihre Bewerbungskosten erstattet werden können, hängt zunächst von Ihrer persönlichen beruflichen Situation ab. Geregelt wird eine mögliche Erstattung in § 45 des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) – doch trotz dieser rechtlichen Grundlage gibt es keinen generellen Anspruch, dass Sie bei Ihren Ausgaben unterstützt werden. Vielmehr heißt es im Gesetzestext:
Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden […]
Darin enthalten sind gleich zwei wichtige Aussagen. Zum einen wird klar geregelt, wer als Empfänger für eine mögliche Bewerbungskosten Erstattung in Betracht kommt. Nicht eingeschlossen sind Arbeitnehmer, die sich noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden. Diese sind weder direkt von Arbeitslosigkeit bedroht noch bereits arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet. Wenn Sie sich in einem festen Arbeitsvertrag befinden, müssen Sie somit Ihre Bewerbungskosten selbst zahlen.
Sollten Sie zu einer der genannten Gruppen gehören und beim Arbeitsamt entweder arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet, gilt weiterhin zu beachten, dass eine Erstattung der Bewerbungskosten erfolgen kann – nicht muss. Am Ende liegt die Entscheidung beim Mitarbeiter des jeweiligen Jobcenters, die zu großen Teilen auf Ihrer finanziellen Situation und damit Ihrer sogenannten Eigenleistungsfähigkeit, beruht.
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Bewerbungskosten Erstattung: Welche Ausgaben können anfallen?
Wie teuer eine Bewerbungsphase tatsächlich ist, wird im Vorfeld oft unterschätzt. Ein paar Unterlagen ausdrucken und zur Post bringen, wie viel kann das schon kosten? In der Praxis belaufen sich die Ausgaben bei einer längeren Bewerbungsphase dann aber plötzlich auf mehrere Hundert Euro. Die Kostenpunkte sind nämlich viel umfangreicher, als gedacht:
- Bewerbungsmappen
- Klarsichthüllen
- Briefpapier
- Druckerpatronen
- Kopien
- Klebestift (für das Bewerbungsfoto)
- Stifte, Füller (für Unterschrift)
- Briefumschläge
- Briefmarken
- Bewerbungsfotos
- Lebenslaufdesign
- Bewerbungsunterlagen/Bewerbungsdesigns
- Stelleninserate
- Bewerbungsvideo
- Bewerbungswebsite
- Eintritt zu Jobmessen und Events
- Zugang für Jobportale und Karriereseiten
- Online-Anzeigen für eigene Seiten
- Telefonkosten (anteilig)
- Internetzugang (anteilig)
- Bücher
- Zeitschriften
- Magazine
- Bewerbungsratgeber
- Vorbereitende Kurse/Seminare
- Bewerbungsschreiber
- Eventuelle Übersetzungskosten
- Zeugnis Beglaubigungen
- Fahrt zum Vorstellungsgespräch (Auto, Bahn, Taxi)
- Stadtpläne
- Parkgebühren
- Übernachtung
- Verpflegung
Bewerbungsmaterialien
Ausgaben für…
Eigenmarketing
Ausgaben für…
Recherchen & Dienstleistungen
Ausgaben für…
Reisekosten
Ausgaben für…
Schlecht, wenn Sie sich vorher noch keine Gedanken darum gemacht haben, ob Sie diese möglicherweise erstattet bekommen.
Bewerbungskosten Erstattung: So können Sie Geld zurückbekommen
Um Ihre Bewerbungskosten erstattet zu bekommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wichtig ist dabei zunächst, dass Sie sich bereits vor Ihren Bewerbungen um den Antrag für eine Erstattung kümmern. Sie können sich also nicht munter bewerben, eine Menge Geld ausgeben und irgendwann mit den Worten Ich habe da ein paar offene Rechnungen… zum Arbeitsamt gehen. Alle Leistungen, die Sie erstattet bekommen wollen, müssen Sie vorab beantragen und gestattet bekommen.
Für die konkrete Erstattung gibt es zwei Möglichkeiten:
-
Bewerbungskosten Erstattung über eine Pauschale
Bei einer pauschalen Erstattung wird nicht der konkrete Betrag, sondern eine vorher festgelegte Summe erstattet – oft handelt es sich dabei um fünf Euro pro Bewerbung. Der Höchstbetrag für eine solch pauschale Erstattung der Bewerbungskosten liegt bei 260 Euro im Jahr.
-
Bewerbungskosten Erstattung über die Belege
Statt einer Pauschale können Sie auch alle Quittungen und Belege, die Sie für die Ausgaben zu Ihren Bewerbungskosten erhalten haben, festhalten und beim Arbeitsamt einreichen.
Wichtig ist außerdem, dass Sie einen Nachweis über Ihre Bewerbungen beifügen. Das kann beispielsweise die Rückantwort des Unternehmens – Zu- oder Absage – oder auch Ihr Anschreiben sein, dass Sie an einen Arbeitgeber geschickt haben.
Erstattung der Bewerbungskosten auf anderen Wegen
Nicht nur über das Arbeitsamt können Sie einen Teil Ihrer Bewerbungskosten erstattet bekommen. Die Ausgaben, die Sie selbst geleistet haben, können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben und somit absetzen. Hier spielt es auch keine Rolle, ob Sie noch in einem festen Arbeitsverhältnis sind, bereits gekündigt haben (oder gekündigt wurden) oder arbeitslos beziehungsweise arbeitssuchend gemeldet sind.
Häufig bekommen Sie die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch vom Unternehmen selbst erstattet. Dazu ist dieses nämlich grundsätzlich erst einmal verpflichtet, wenn Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Es ist aber für Arbeitgeber möglich, bereits mit der Einladung eine Übernahme der Kosten auszuschließen – und in diesem Fall müssen Sie selbst für Ihre Anfahrt aufkommen oder mit Ihrem zuständigen Berater im Arbeitsamt sprechen.
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Nils Warkentin studierte Business Administration an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Auf der Karrierebibel widmet er sich Themen rund um Studium, Berufseinstieg und Büroalltag.

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