Scheinstudium: Ist das illegal? Was beachten?

An der Universität einschreiben, ohne Vorlesungen zu besuchen? Das Scheinstudium ist verbreitet – und hat sogar einige Vorteile. Auf der anderen Seite bleibt die Frage, ob das Scheinstudium überhaupt legal ist und welche Strafen drohen, wenn das auffliegt? Alles, was Sie über das Fake-Studium wissen müssen…

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Definition: Wie funktioniert ein Scheinstudium?

Ein Scheinstudium ist die Einschreibung an einer Hochschule oder Universität ohne die ernsthafte Absicht, ein Studium erfolgreich abzuschließen. Einziges Ziel ist der offizielle Studierenden-Status und die damit verbundene Studentenvorteile, bei Steuer, Semesterticket oder Krankenversicherung.

Wesentliche Merkmale eines Scheinstudiums: Scheinstudierende erbringen keine Studienleistungen, besuchen keine Vorlesungen, nehmen nicht an Seminaren, Tutorien oder Übungen teil und absolvieren auch keinerlei Prüfungen.

Welches Fach eignet sich für ein Scheinstudium?

Die Fachrichtung und die konkreten Inhalte spielen bei der Wahl eines Scheinstudiums keine Rolle. Das einzige Kriterium ist die fehlende Zulassungsbeschränkung.

Wer zum Schein studieren will, sucht sich in der Regel einen „zulassungsfreien Studiengang“ und schreibt sich direkt an der Uni ein. Weil es hierbei keinerlei Auswahlverfahren, begrenzte Studienplätze oder einen Numerus Clausus gibt, ist die Hochschulreife (Abitur, Fachabi) die einzige notwendige Voraussetzung.

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Scheinstudium Gründe: Was sind die Vorteile?

Warum schreibt man sich an der Universität ein, wenn man gar nicht studieren will? Was auf den ersten Blick abwegig erscheint, hat in der Praxis zahlreiche Gründe und Vorteile:

  • Semesterticket

    Ein beliebter Vorteil im Scheinstudium ist das Semesterticket. Mit dem Semesterbeitrag bekommen Studierende ein unbegrenztes Ticket für den Nahverkehr – je nach Uni für das regionale Verkehrsnetz, das Bundesland oder sogar in ganz Deutschland.

  • Rabatte

    In vielen Bereichen gibt es günstige Konditionen und Eintrittspreise für Studierende – etwa im Theater, in Museen oder bei Kauf von Computer und Smartphone. Um die Studentenrabatte zu nutzen, reicht oft allein der Studierendenausweis.

  • Kindergeld

    Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum Alter von 25 Jahren, wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden oder studieren. Ansonsten erlischt der Anspruch nach dem 18. Geburtstag. Mit einem Scheinstudium gibt es die Zahlungen also länger.

  • Krankenversicherung

    Mit dem offiziellen Studierendenstatus gibt es bei den meisten Krankenkassen deutlich günstigere Tarife und Beiträge. Aber nur wenige Krankenversicherungen kontrollieren, ob Sie wirklich oder nur zum Schein studieren!

  • BAföG

    Wer sich für ein Studium einschreibt und die Voraussetzungen erfüllt, kann BAfög beantragen. Der Vorteil: Die Studienförderung muss nur zur Hälfte zurückgezahlt werden, der Rest ist vom Staat geschenkt. Allerdings verlangt das BAföG-Amt spätestens nach 4 Semestern Leistungsnachweise.

  • Wohnraum

    In den großen Studentenstädten – Berlin, Hamburg, München, Köln, Münster – ist Wohnraum nicht nur knapp, sondern auch kaum zu bezahlen. Durch ein Scheinstudium kommen Betroffene oft leichter eine Studentenbude im Studentenwohnheim oder eine Sozialwohnung. Die Preise liegen hier deutlich unter dem örtlichen Mietspiegel.

  • Orientierung

    Wissen Sie noch nicht genau, was Sie studieren wollen, kann das Scheinstudium als Orientierungsphase bei der Berufswahl oder Studienwahl genutzt werden. Der Vorteil hierbei: Es gibt dadurch keine Lücken im Lebenslauf, selbst wenn Sie danach etwas ganz anderes machen.

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Welche Nachteile hat das Scheinstudium?

Studierende zahlen jedes Semester den sogenannten Semesterbeitrag, also zweimal im Jahr 100-400 Euro an staatlichen Hochschulen. Ganz gratis ist das Fake-Studium also nicht und den Vorteilen und Einsparungen stehen durchaus Kosten gegenüber.

Der zweite Nachteil ist: Studierende dürfen nur maximmal 20 Stunden in der Woche nebenbei arbeiten, sonst erlischt das Studierendenprivileg. Wer mehr arbeitet und mehr als die Freibetragsgrenze verdient, muss womöglich Sozialabgaben und höhere Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.

Nachteile für Universitäten?

Scheinstudierende können für Hochschulen und Universitäten durchaus vorteilhaft sein: Je mehr Studierende an der Hochschule eingeschrieben sind, desto höher sind die finanziellen Mittel und Förderungen, die vom Land bereitgestellt werden. Dabei geht es zunächst um die reine Anzahl. Es wird nicht hinterfragt, ob es sich um ein Scheinstudium handelt oder tatsächliche Leistungen erbracht werden.

Der größere Nachteil aber ist, dass Phantomstudenten anderen, wirklich Interessierten den Studienplatz wegschnappen und blockieren. Hinzu kommen organisatorische Probleme, wenn zu große Hörsäle gebucht werden, obwohl nur ein kleiner Teil der Studierenden an den Veranstaltungen teilnimmt.

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Ist ein Scheinstudium legal? Was beachten?

Ein Scheinstudium ist zunächst völlig legal. Wer die Voraussetzungen für ein zulassungsfreies Studium erfüllt, darf sich für den Studiengang einschreiben. Ob die Personen an den Vorlesungen und Seminaren teilnehmen oder tatsächlich die Absicht haben, das Studium abzuschließen, spielt hierbei keine Rolle.

Illegal ist hingegen das Erschleichen von finanziellen Leistungen. Beziehen Sie durch ein vorgetäuschtes Studium weiterhin Kindergeld, sparen Geld bei der Krankenversicherung oder bekommen BAföG, obwohl es Ihnen rechtlich nicht zustehen würde, handelt es sich um eine Form des Betrugs und ist strafbar!

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Welche Strafen drohen für ein Scheinstudium?

Nicht wenige nehmen das Scheinstudium auf die leichte Schulter, Motto: „Ist doch nur ein Kavaliersdelikt!“ Doch das ist ein Irrtum. Neben moralischen Gründe, die dagegen sprechen, drohen teils auch empfindliche Strafen, wenn das Scheinstudium auffliegt. Abhängig vom individuellen Fall und dem Ausmaß des Missbrauchs drohen folgende Konsequenzen:

  • Exmatrikulation

    Von der Universität können Sie eine Zwangsexmatrikulation erhalten, wenn klar ist, dass Sie nur zum Schein studieren. Damit verlieren Sie sofort den Studierendenstatus.

  • Prüfungsanspruch

    Teilweise verlieren Scheinstudenten auch noch den sogenannten Prüfungsanspruch. Bedeutet: Sie dürfen dieses Fach auch in Zukunft nicht mehr studieren! Meinen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt ernst, ist dieser Berufsweg versperrt, und sie ein anderes Fach wählen.

  • Rückzahlungspflicht

    Wer unrechtmäßige Studienförderungen bezogen hat, muss diese oft vollständig zurückzahlen. So kann allein das BAföG-Amt alle Zahlungen einfordern oder Sie müssen Wohngeld erstatten.

  • Strafrechtliche Konsequenzen

    Wird das Scheinstudium und das damit verbundene Erschleichen von Leistungen als Betrug gewertet, drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafe. In der Praxis kommt das jedoch nur selten vor, weil der Nachweis schwer ist.

Wird ein Scheinstudium wirklich bestraft?

Dass ein Scheinstudium auffliegt, ist die Ausnahme. Mehrheitlich bleibt es unbemerkt. Universitäten prüfen nicht die Anwesenheit oder Leistungen aller Studierenden. Das vorgetäuschte Studium fällt daher meist erst auf, wenn bis zu einem festgeschrieben Zeitpunkt (z.B. Ende des 3. Semesters) noch keine Credit Points erworben wurden. Oft folgt dann die Exmatrikulation. Die strafrechtliche Verfolgung ist äußerst selten, schließlich können auch legale Umstände dazu führen, dass – zumindest vorübergehend – ein Phantomstudium aufgenommen wird.


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