Bedeutung: Was macht Hochschulstart.de?
Das Bewerbungsportal Hochschulstart.de ist eine Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung, SfH (früher: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, ZVS) und koordiniert die Vergabe von bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätzen in Deutschland.
Auch für einige örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge können Sie sich im Portal bewerben. Eine Besonderheit der SfH ist, dass Sie sich für bis zu zwölf Studiengänge gleichzeitig bewerben können. Auch können Sie alle Hochschulen, die diesen Studiengang anbieten, als Liste angeben. Die Liste wird dann als ein einziger Studienwunsch gewertet!
Studienplatzvergabe über Hochschulstart – Studienfächer:
- Medizin
- Tiermedizin
- Zahnmedizin
- Pharmazie
Wer diese Fächer an einer Uni studieren will, muss sich zwingend bei Hochschulstart für einen Studienplatz bewerben. Das betrifft teils auch örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze mit einem Numerus Clausus (NC) – zum Beispiel Psychologie, Informatik oder BWL.
In allen anderen Fällen und bei zulassungsfreien Studiengängen läuft die Studium Bewerbung und Einschreibung direkt über die jeweilige Uni.
ZV oder DoSV-Verfahren – Unterschied?
Auf Hochschulstart gibt es – je nach Studienfach – zwei unterschiedliche Bewerbungsverfahren: das Zentralverfahren (ZV) und das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Je nach Studienfach oder Hoschschule werden Sie automatisch dorthin weitergeleitet. Trotzdem einfach erklärt die Unterschiede:
Verfahren | Bedeutung | Studiengänge |
ZV (mit AntOn) | Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge | Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie |
DoSV | Für Studiengänge mit örtlichem NC | Psychologie, BWL, Soziale Arbeit, Informatik |
Wie bewerbe ich mich bei Hochschulstart?
Um sich für einen Studienplatz bei Hochschulstart zu bewerben, müssen Sie sich dort zunächst online registrieren. Das funktioniert so:
- Nutzernamen und Passwort wählen.
- Aktivierungslink per E-Mail anklicken.
- Wichtig: Der Link ist nur 72 Stunden gültig!
Im Anschluss erhalten Sie Ihre persönliche Identifizierungsnummer bzw. Bewerber-ID (BID) und Authentizifierungsnummer (BAN). Mit den beiden Nummern bewerben Sie sich im Bewerbungsportal für Ihren Wunschstudienplatz per ZV- oder DoSV-Verfahren.
Mit den beiden Nummern BID und BAN können Sie im Bewerbungsportal ebenso Ihre Bewerbungen online verwalten, eine Studienplatzzusage verbindlich annehmen oder ablehnen. Wichtig: Achten Sie dabei unbedingt auf mögliche Fristen!
Welche Unterlagen brauche ich zur Bewerbung?
Für die Hochschulstart-Bewerbung benötigen Sie stets folgende Unterlagen:
- Gültigen Personalausweis
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur-, Fachabitur-Zeugnis)
Auch wenn alles online beginnt: Den Zulassungsantrag müssen Sie trotzdem noch ausdrucken und per Hand unterschreiben. Auch die Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopie dem Zulassungsantrag beilegen. Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden (Ausnahme: Englisch, Französisch). Für Dokumente in anderen Sprachen brauchen Sie eine amtliche Übersetzung.
Die Bewerbungsunterlagen schicken Sie an folgende Adresse:
Hochschulstart
44128 Dortmund
Akzeptiert werden nur vollständige Unterlagen, die rechtzeitig per Post eingehen! Falls Sie etwas vergessen haben und nachreichen müssen (z.B. Sprachtests), müssen Sie das Formular erneut ausdrucken, unterschreiben und mit den geforderten Dokumenten an Hochschulstart schicken.
Wo kann ich Unterlagen beglaubigen lassen?
Amtlich beglaubigen können Behörden, Notare sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchen). Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern oder Übersetzern. Eine amtliche Beglaubigung muss enthalten:
- Beglaubigungsvermerk
- Unterschrift
- Stempel bzw. Dienstsiegel
Termine und Fristen bei Hochschulstart
Je nachdem, wann Sie Ihr Studium aufnehmen wollen, müssen Sie bestimmte Termine und Bewerbungsfristen beachten. Bei manchen Studiengängen können Sie sich zum Beispiel nur zum Sommer- oder Wintersemester einschreiben. Hier eine Übersicht der wichtigsten Termine:
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Wintersemester
Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben, ist der Bewerbungsschluss der 31. Mai, 24 Uhr. Wer seine Hochschulreife zwischen 16. Januar und 15. Juli erwirbt, muss sich bis zum 15. Juli des laufenden Jahres, 24 Uhr, bewerben.
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Sommersemester
Wenn Sie sich für das Sommersemester bewerben, ist der Bewerbungsschluss für alle Bewerber der 15. Januar, 24 Uhr.
Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge kann es abweichende Termine geben, weil hier die Hochschulen selbst über das Auswahlverfahren entscheiden. Beachten Sie: Wer sich mit Studienplatzzusage nicht rechtzeitig in seiner Hochschule einschreibt, verliert den Studienplatz wieder! Wenn Sie den Platz dagegen nicht (mehr) haben wollen, tun Sie genau das: nichts.
Was passiert nach der Bewerbung?
Nach Ende der Bewerbungsfristen beginnt bei Hochschulstart die sogenannte Koordinierungsphase. In dieser Zeit werden alle Bewerbungen nach Prioritäten sortiert und die Studienplätze vergeben. Bei typischen NC-Fächern erfolgt die Studienplatzvergabe nach drei Kriterien:
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Abiturbestenquote
Die ersten 30 Prozent der freien Plätze werden auf Basis von Noten (Leistungsquote) vergeben.
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Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Weitere 60 Prozent vergeben die Hochschulen selbständig mittels Auswahlverfahren. Diese bestehen oft aus Tests zum Allgemeinwissen sowie Auswahlgesprächen. Die Abi-Note hat auch hierbei noch eine Bedeutung.
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Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
Die letzten 10 Prozent der Studienplätze werden nach fachspezifischen Eignungstests (z.B. Hamburger Naturwissenschaftstest, Medizinertest) oder mündlichen Verfahren vergeben. Berücksichtigt werden dabei auch abgeschlossene Ausbildungen und Wartesemester.
Weil nicht alle Studienbewerberinnen und Bewerber den Studienplatz annehmen (z.B. durch Mehrfachbewerbung oder geänderte Pläne), gibt es noch das Nachrückverfahren, sodass Sie auf diesem Weg eine zweite Chance auf den Platz bekommen.
Studienplatzzusage – und jetzt?
Sobald Sie Ihre Studienplatzzusage erhalten (im Bewerbungsportal checken!), müssen Sie sich fristgerecht an der jeweiligen Hochschule einschreiben (= „immatrikulieren“). Die Fristen und Termine hierfür stehen im Zulassungsbescheid. Den Zulassungsbescheid finden Sie im DoSV-Bewerbungsportal.
Auch hier gilt: Jede Hochschule hat nochmal eigene Anforderungen, welche Dokumente Sie für die Immatrikulation einreichen müssen. Im Zweifel fragen Sie unbedingt im Studierendensekretariat Ihrer Hochschule nach! Erst mit der fristgerechten Einschreibung wird aus der Zusage und Zulassung auch ein Studienplatz und Studium an Ihrer Wunschuni…
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