Rechnung schreiben: Pflichtangaben für den Inhalt
Wenn Sie eine Rechnung schreiben, müssen Sie einige gesetzliche Vorgaben beachten. Es reicht nicht aus, einfach den Preis für eine Leistung aufzuschreiben und an den Kunden zu schicken. Die Pflichtangaben für eine Rechnung regelt § 14 des Umsatzsteuergesetz (UStG):
- Vollständiger Firmenname und Anschrift des Unternehmens
- Vollständiger (Firmen-)Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
- Steuernummer und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Rechnungsnummer
- Datum der Erstellung
- Leistungsdatum
- Rechnungspositionen (Menge und Art der Waren oder Dienstleistungen)
- Rechnungsbetrag (brutto + netto, mit Höhe und Satz der Umsatzsteuer)
- Zahlungsfrist
Weitere Angaben auf der Rechnung
Neben den Pflichtangaben sollte Ihre Rechnung weitere Punkte enthalten. Wichtig sind:
- Kontoverbindung
Vollständige Angabe der Kontoverbindung für die Zahlung (Kontoinhaber, Kontonummer, IBAN, BIC und Kreditinstitut) - Kontaktinformationen
Telefonnummer, E-Mail oder andere Kontaktmöglichkeiten für den Kunden - Zusätzliche Angaben zum Unternehmen
Name des Geschäftsführers, Eintrag im Handelsregister und zuständiges Amtsgericht
Aufbewahrungspflicht für Rechnungen
Sie haben eine Rechnung gestellt, der Kunde hat gezahlt – also löschen Sie das Dokument? Falsch! Das Gesetz schreibt eine Aufbewahrungsfrist für Rechnungen von 10 Jahren vor. Für diese Dauer müssen Sie Rechnungen aufbewahren und bei einer Betriebsprüfung vorlegen.
Rechnung: Vorlage in Word
Wie genau sieht eine Rechnung in der Praxis aus? Unsere kostenlose Vorlage zeigt, wie Sie die Pflichtangaben in das Dokument einbauen. Die Vorlage können Sie auch als Word-Datei herunterladen.
Volker Vorlage
Hauptstraße 5
98765 Neustadt
Kunde GmbH
Frau Bea Beispiel
Musterstr. 99
12345 Musterstadt
Rechnungsnummer: 123/4567
Leistungsdatum: TT.MM.JJJJ
Ansprechpartner: Max Meier
Rechnung
Sehr geehrte Frau Beispiel,
vielen Dank, dass Sie sich für unsere Produkte und Dienstleistungen entschieden haben. Für unsere Leistungen stellen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung:
Nettobetrag: 989,90 EUR
USt. 188,08 EUR
Bitte überweisen Sie den vollständigen Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf das unten genannte Konto. Bei Fragen erreichen Sie uns von montags bis freitags unter 01234 56789 oder per Mail an vorlage@beispiel.de
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster
Rechnung schreiben: Vorlage (Word)
Rechnung schreiben als Kleinunternehmer
Nutzen Sie als Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Freiberufler die Kleinunternehmerregelung, müssen Sie zunächst mit denselben Pflichtangaben Rechnungen schreiben. Es gibt jedoch eine Besonderheit: Als Kleinunternehmer führen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Auf Ihren Rechnungen müssen Sie entsprechend keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen sind Sie verpflichtet, in der Rechnung auf die fehlende Umsatzsteuer und Nutzung der Kleinunternehmerregelung hinzuweisen. Mögliche Formulierungen sind:
- „Gemäß § 19 Absatz 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.“
- „Die Rechnung enthält aufgrund von § 19 Absatz 1 UStG keine Umsatzsteuer.“
- „Es greift die Kleinunternehmerregelung, somit entfällt nach § 19 Absatz 1 UStG die Umsatzsteuer.“
Design: Wie sollte eine Rechnung aussehen?
Beim Design Ihrer Rechnung sind Sie grundsätzlich frei und entscheiden selbst über die Gestaltung. Aber: Übertreiben Sie es nicht. Die Rechnung sollte vor allem professionell und übersichtlich sein. Kunden wollen auf einen Blick erkennen, welche Leistungen in Rechnung gestellt werden, wie teuer es ist und wie sie den Betrag begleichen.
Wichtiges Element ist das Firmenlogo mit Namen im Design. Das zeigt nicht nur, wer die Rechnung erstellt hat, sondern stärkt Ihr Markenimage. Weitere grafische Elemente und Farben im Corporate Design sind möglich, sollten aber zurückhaltend genutzt werden.
Kann ich eine Rechnung korrigieren?
Sie haben auf der Rechnung einen Fehler gemacht (falsche Leistung, falscher Preis) oder Daten des Kunden sind nicht mehr aktuell – dürfen Sie die Rechnung einfach korrigieren und neu verschicken? Grundsätzlich ja, doch müssen Sie die vorherige (falsche) Rechnung stornieren und aufbewahren.
Hier haben Rechnungsprogramme einen klaren Vorteil. Die Softwares beinhalten meist Funktionen, um eine Rechnung einfach und rechtssicher zu stornieren.
So bekommen Sie das Geld nach einer Rechnung
Ein Problem für Selbstständige und Unternehmen: Sie schreiben eine Rechnung und warten lange auf das Geld. Natürlich können Sie eine Mahnung schreiben, doch brauchen Sie die Bezahlung auch, um eigene Kosten zu decken. Wir zeigen 4 Tipps, damit Rechnungen schneller bezahlt werden:
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Fassen Sie immer wieder nach
Lassen Sie sich nicht abwimmeln, sondern bleiben Sie hartnäckig. Das Geld steht Ihnen zu, also fassen Sie nach und erinnern Sie an die Zahlung. Das kommt bei Kunden nicht immer gut an, es ist aber oft besser, als ewig auf eine Zahlung zu warten.
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Bieten Sie Anreize für pünktliche Zahlungen
Anreize und Rabatte bei rechtzeitigem Zahlungseingang sind eine bewährte Methode, um die Zahlungsmoral von Kunden zu steigern. Ein Beispiel ist das sogenannte Skonto: Zahlt der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist, gibt es einen Preisnachlass von 2 oder 3 Prozent. Kunden zahlen früher, um die Vergünstigungen zu nutzen.
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Machen Sie die Folgen von verspäteten Zahlungen deutlich
Auch das Gegenteil funktioniert: Machen Sie deutlich, dass verspätete Zahlungen zu Mahngebühren und Verzugszinsen führen. Sie sollten nicht offen damit drohen, aber die Möglichkeit ansprechen. Hier achten Kunden umso stärker darauf, eine Rechnung in der gegebenen Frist zu begleichen.
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Betreiben Sie nachhaltiges Kundenmanagement
Bei wiederkehrenden Kunden profitieren Sie von einem guten Verhältnis zum Rechnungsempfänger. Ist die Zusammenarbeit stets gut und zur beidseitigen Zufriedenheit, steigt die Zahlungsmoral. Das gilt vom ersten Kontakt und dem Angebot über die Dienstleistung oder Lieferung bis zum letztlichen Abschluss durch die Rechnungsstellung. Glückliche Kunden zahlen pünktlich – und Sie bauen einen verlässlichen Kundenstamm auf.
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