Studienplatzklage: Kosten, Ablauf – Erfolgschancen?

Eine Studienplatzklage ist eine Möglichkeit, doch noch den gewünschten Studienplatz mithilfe eines Anwalts zu erstreiten. Dabei sind aber Fristen sowie rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Alle Tipps und Infos zu Ablauf, Erfolgsaussichten und Kosten einer Studienplatzklage…

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Definition: Was ist eine Studienplatzklage?

Die Studienplatzklage ist ein rechtliches Verfahren, mit dem abgelehnte Bewerber versuchen können, doch noch ihren Wunsch-Studienplatz an einer Hochschule zu erhalten, obwohl sie im regulären Auswahlverfahren – z.B. wegen Numerus Clausus (NC) – eine Studienplatzabsage erhalten haben.

Ziel der Studienplatzklage ist stets, bisher nicht offiziell ausgewiesene Studienplätze aufzudecken und so einen Anspruch auf Zulassung zum Studiengang gerichtlich durchzusetzen. Die Klage gründet meist auf der Annahme, dass die Hochschule bei der Berechnung ihrer Kapazitäten Fehler gemacht hat.

Rechtliche Grundlage

Die Studienplatzklage basiert auf dem im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Berufswahl (Art.12 Abs.1 GG Berufsfreiheit). Hochschulen müssen im Rahmen des sogenannten „Kapazitätsprozesses“ nachweisen, dass sie sämtliche Kapazitätsgrenzen ausschöpfen.

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Ablauf: Wie funktioniert eine Studienplatzklage?

Der typische Ablauf einer Studienplatzklage sieht so aus:

  1. Bewerbung abschicken

    Zunächst schreiben Sie ganz normal Ihre Studium Bewerbung – entweder direkt an die Hochschule oder bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studienhängen (etwa Medizin, Pharmazie, teils Psychologie) an das Portal Hochschulstart.

  2. Fristen beachten

    In der Regel gelten folgende Fristen: für das Sommersemester bis zum 15. Januar, Wintersemester bis zum 15. Juli.

  3. Anwalt einschalten

    Sobald Sie eine Studienplatzabsage erhalten, sollten Sie einen auf Studienplatzklagen spezialisierten Anwalt einschalten. Der prüft Ihren Fall und achtet auf wichtige Fristen, die je nach Bundesland und Semester variieren können.

  4. Klage einreichen

    Der Anwalt stellt nun einen Antrag auf „außerkapazitäre Zulassung“ oft in Verbindung mit einem gerichtlichen Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht.

  5. Gericht entscheidet

    Das Gericht prüft anschließend die Kapazitätsberechnung der Hochschule, die diese offenlegen muss. Wenn es noch freie Plätze gibt, können diese an die Kläger vergeben werden.

  6. Losverfahren möglich

    Gibt es mehr Kläger als freie Plätze vorhanden sind, entscheidet oft ein Losverfahren über die endgültige Vergabe der freien Studienplätze.

Manche Verwaltungsgerichte streben auch einen Vergleich an. Bedeutet: Sie bekommen den Studienplatz bei nächster Gelegenheit. Wie lange das dauert, bleibt hierbei jedoch oft unklar. IM günstigsten Fall können Sie sich noch im aktuellen Semester einschreiben. Es kann aber auch ein ganzes Jahr dauern.

Checkliste für den Ablauf einer Studienplatzklage

  • Gespräch mit dem Rechtsanwalt
  • Einschätzung der Chancen und Risiken
  • Kosten klären oder Übernahme durch Rechtsschutzversicherung
  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
  • Überprüfung der Kapazitätsberechnung
  • Gerichtsurteil: Uni muss freie Studienplätze vergeben
  • Losverfahren oder Vergleich

Auch wenn bei der Studienplatzklage kein Anwaltszwang besteht, ist eine Unterstützung durch einen Fachanwalt empfehlenswert, weil der sich in der Regel besser mit dem Hochschulrecht, den Gerichtsverfahren und Besonderheiten an Hochschulen auskennt.

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Was kostet eine Studienplatzklage?

Die Kosten einer Studienplatzklage in Deutschland variieren stark und hängen von Faktoren wie Studiengang, Umfang des Verfahrens und Anwaltshonorar ab. Rechnen sollten Sie mit folgenden Kosten:

  • Einfache Klage ohne Anwalt: 50-250 Euro
  • Vorgerichtliche Beratung: 300-500 Euro
  • Einfache Klage mit Anwalt: 1.200-2.200 Euro
  • Klage für Medizinstudium: 3.000-6.000 Euro
  • Kostenbestandteile

  • Gerichtskosten
  • Anwaltshonorar
  • (Anwaltskosten der Gegenseite)

Kläger zahlen bei Misserfolg alle Kosten. Im Erfolgsfall aber auch: dann meist Teile wie Verwaltungsgebühren, mehr bei einem Vergleich. Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten in der Regel nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen und nach längerer Wartezeit.

Renommierte und spezialisierte Anwälte für eine Studienplatzklage

Sollten Sie Ihren Studienplatz einklagen wollen, empfehlen wir, dafür unbedingt spezialisierte Anwälte zu nehmen. Diese bringen einschlägige Erfahrungen mit und wissen, welche Argumente Richter überzeugen. Zu den bekanntesten Anwälten für Studienplatzklagen gehören (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Heinze & Partner
  • Korte Rechtsanwälte
  • Rechtsanwaltskanzlei Naumann zu Grünberg
  • Rechtsanwälte Pichon & Pichon
  • Spezialkanzlei Dr. Selbmann, Bergert & Hägele
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Voraussetzungen: Wann ist eine Studienplatzklage sinnvoll?

Eine Studienplatzklage ist sinnvoll und möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:

  • Sie besitzen eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabi).
  • Sie erfüllen alle Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang (z.B. NC, Sprachtest).
  • Meist ist eine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit notwendig.
  • Sie haben Ihre Studium-Bewerbung frist- und formgerechte eingereicht.
  • Es liegt ein offizieller Ablehnungsbescheid der Hochschule vor.

Die Klage selbst richtet sich grundsätzlich gegen die Hochschule, nie gegen die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart.de)! Sie lohnt sich besonders bei begehrten und zulassungsbeschränkten Studiengängen oder wenn nachweislich formale Kapazitätsfehler vorliegen.

Wann ist eine Studienplatzklage aussichtslos?

Nicht alle, die im Verlauf einer Studienplatzvergabe erfolglos waren, können dagegen klagen. Keine Aussicht auf Erfolg haben Sie in diesen Fällen:

  • Keine nachgewiesene Hochschulzugangsberechtigung
  • Formfehler bei Antrag und Bewerbung (z.B. versäumte Fristen)
  • Bei Zuweisung eines unerwünschten Hochschulortes

Bekommen Sie über Hochschulstart einen Studienplatz in einer ungeliebten Stadt, ist die Studienplatzklage meist aussichtslos. Der Studienort schränkt Ihr Recht auf freie Berufswahl schließlich nicht ein. Eine Möglichkeit, dann doch noch an den ersehnten Ort zu kommen, kann ein Studienplatztausch sein.

Erfahrungen mit einer Studienplatzklage

Die meisten Studienplatzklagen gibt es im Fach Medizin und Zahnmedizin – und die sind gar nicht so unerfolgreich. Die Erfolgschancen bei Erstsemestern liegen jedoch unter 10 Prozent, besser sieht es aus, wenn Sie in ein höheres Fachsemester (etwa nach Auslandssemester) einsteigen. Der Leser Simon K. schrieb uns: „Ich hatte mich schon auf einige Wartesemester eingestellt. Meine Freundin hat mich dann auf euren Artikel aufmerksam gemacht. Das hat mir 18 Monate Wartezeit gespart! Danke für die tollen Tipps!“

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Was sind die Alternativen zur Studienplatzklage?

Sollten Ihnen die Kosten für eine Studienplatzklage zu hoch und die Erfolgsaussichten gering sein, haben Sie immer noch ein paar Alternativen, um an einen Wunsch-Studienplatz zu kommen:

  • Auslandsstudium
    Ein in der EU oder Schweiz absolviertes Medizinstudium wird üblicherweise auch in Deutschland anerkannt. Beliebte Länder hierfür sind überdies Österreich oder Holland.
  • Private Hochschule
    Möglich ist ein Medizinstudium oder anderes Studienfach auch an Privatunis wie der Universität Witten/Herdecke oder an der Medizinischen Hochschule Brandenburg. Allerdings müssen Sie hier mit hohen Studiengebühren rechnen.
  • Bundeswehrstudium
    Auch ein Studium bei der Bundeswehr ist möchlich und besonders kostengünstigst, weil Sie dabei sogar Sold bekommen. Dafür müssen Sie jedoch das Auswahlverfahren im bundeswehreigenem Assessment Center bestehen und sich für 17 Jahre als Soldat bzw. Offizier verpflichten.

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