Studienplatzklage: Dank Anwalt den ersehnten Studienplatz?

Zulassungsbeschränkte Fächer sind heiß begehrt. Umso größer die Enttäuschung bei einer Studienplatzabsage. Eine Studienplatzklage ist manchmal der letzte Ausweg: Mittels rechtlicher Schritte könnte sich das Blatt noch wenden. Was Sie zum Thema Studienplatzklage und Ablauf wissen sollten, welche Erfolgsaussichten Sie haben und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen…

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Was heißt Studienplatz einklagen?

Den Studienplatz einzuklagen heißt, ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten. Das kann nötig sein, wenn Ihre Bewerbung für ein Studium zu einer Studienplatzabsage geführt hat. Grund dafür sind häufig Zulassungsbeschränkungen bei einigen besonders gefragten Fächern.

Die Hochschulen versuchen den Andrang zu regulieren, indem sie diese Fächer mit dem Numerus clausus (NC) belegen. Hierbei handelt es sich um die durchschnittliche Mindestnote, die Bewerber als Voraussetzung vorweisen müssen.

In einigen Fällen gelten die Zulassungsbeschränkungen bundesweit. So etwa bei Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Wer sich für solche Studiengänge einschreiben will, braucht Bestnoten im Abitur. Ohne einen Notendurchschnitt von 1,0 besteht kaum eine Chance – außer mittels Studienplatzklage. In dem Fall beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt, der die Hochschule verklagt.

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Voraussetzungen: Wie kann man einen Studienplatz einklagen?

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 12 jedem Bürger freie Berufswahl. In einem Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht: Der NC kann das Grundrecht nach Artikel 12 verletzen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die vorhandenen Ausbildungskapazitäten einer Universität nicht vollständig ausgenutzt werden. Diese errechnen die Hochschulen für jedes Studienjahr neu und individuell.

Durch ein gerichtliches Verfahren mittels Studienplatzklage lässt sich feststellen, ob die von der Universität erstellte und ausgegebene Ausbildungskapazität wirklich den Tatsachen entspricht. Erst wenn eine Fachhochschule oder Universität alle zur Verfügung stehenden freien Studienplätze restlos vergeben hat, darf sie einen Bewerber ablehnen. Ist dies nicht der Fall, haben Studienplatzklagen Aussicht auf Erfolg. In diesem Fall spielt der NC keine Rolle mehr. Bedeutet für angehende Studenten: Grundsätzlich können Sie sich in jeden zulassungsbeschränkten Studiengang einklagen – ganz gleich ob Staatsexamen, Bachelorstudium oder Master.

Die wichtigsten und bekanntesten Anwälte

Aufgrund erhöhter Nachfrage spezialisieren sich immer mehr Anwälte und Kanzleien gezielt auf Studienplatzklagen. Potenzielle Mandanten haben meist die Gelegenheit, bereits online oder telefonisch den ersten Kontakt herzustellen. Hier können Sie sich beraten lassen und herausfinden, ob eine Klage grundsätzlich möglich wäre und Aussicht auf Erfolg hätte. Wir haben für Sie die wichtigsten und bekanntesten Anwälte für Studienplatzklagen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet:

  • Korte Rechtsanwälte
  • Rechtsanwaltskanzlei Naumann zu Grünberg
  • Rechtsanwälte Pichon & Pichon
  • Spezialkanzlei Dr. Selbmann, Bergert & Hägele


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Unterschiedliche Zulassungsverfahren an den Hochschulen

Bereits seit einigen Jahren existiert ein liberalisiertes Zulassungsverfahren an den deutschen Hochschulen. Auf diese Weise wollen die Universitäten selbst mehr Mitsprache bei der Auswahl des eigenen wissenschaftlichen Nachwuchses erhalten. So gibt es zwei unterschiedliche Wege, mit denen Sie sich für Ihren Wunschstudienplatz bewerben können:

  1. Hochschulstart.de
    Sie reichen Ihren Antrag über die zentrale Vergabestelle ein, die Ihnen im besten Fall einen Platz an der erwünschten Universität zuteilt.
  2. Wunsch-Uni
    Sie bewerben sich direkt bei der Hochschule. Häufig geht das auf der Homepage über entsprechende Formulare für einen Studienplatz.

Auswahlverfahren an Hochschulen

In der Vergangenheit konnten Studierende über Wartesemester (in medizinischen Fächern teils jahrelange Wartezeit) ins ersehnte Studium gelangen. Mittlerweile haben viele Universitäten ein eigenes Auswahlverfahren eingerichtet. Ob Sie an einer bestimmten Universität eine Zulassung erhalten, hängt also davon ab, auf welche spezifischen Kriterien die Hochschule Wert legt. Auswahlkriterien können sein:

Für bundesweit beschränkte Studiengänge gelten an den Hochschulen bestimmte Quoten. Das heißt, sie vergeben die freien Plätze nach einem bestimmten Verfahren:

  • 30 Prozent der Plätze gehen an Bewerber mit dem besten Abiturzeugnis (Abiturbestquote).
  • 10 Prozent an jene mit den meisten Wartesemestern (Zusätzliche Eignungsquote, ZEQ).
  • 60 Prozent wählt die Hochschule nach eigenen Kriterien (Auswahlverfahren der Hochschulen, AdH).

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Aber das Verfahren kann je nach Uni abweichen, vor allem bei lokal beschränkten Fächern. Unterschiedlich sind auch die Bewerbungsfristen. Ein Großteil der Universitäten hat mit den bundesweiten Fristen der zentralen Vergabestelle gleichgezogen. Heißt: Bewerbungsfristen für das Sommersemester gelten bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli.

Trotzdem gibt es immer wieder Ausnahmen, weshalb Sie sich unbedingt genau informieren sollten. Aber: Gegen diese örtlichen Zulassungsbeschränkungen haben Sie kaum eine Möglichkeit, auch nicht mit einer Studienplatzklage. Gleiches gilt für die Vergabe im Anschluss an einen Auswahltests oder entsprechende Auswahlgespräche.

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Wann ist eine Studienplatzklage aussichtslos?

Nicht jeder, der unglücklich mit dem Verlauf einer Studienplatzvergabe ist, kann dagegen klagen. Keine Aussicht auf Erfolg haben Sie in diesen Fällen:

  • Ohne nachgewiesene Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise die Hochschulreife)
  • Formfehler beim Antrag (beispielsweise Bewerbungsfrist nicht beachtet)
  • Bei über Hochschulstart erteilten Absagen
  • Bei Zuweisung eines unerwünschten Hochschulortes

Allgemein gilt: Sollten Sie sich direkt bei einer Hochschule beworben und von dort die Studienplatzabsage erhalten haben, kann eine Überprüfung sinnvoll sein. Anders, wenn Ihnen Hochschulstart den „falschen“ Studienort zugewiesen hat. Die Studienplatzvergabe bei bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern läuft über Hochschulstart und führt nicht immer zum gewünschten Ort. In solchen Fällen ist eine Studienplatzklage meist aussichtslos. Der andere Ort schränkt Ihr Recht auf freie Berufswahl nicht grundsätzlich ein. Eine Möglichkeit, doch noch an den ersehnten Ort zu kommen, könnte allerdings ein Studienplatztausch sein.

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Wie kann man einen Studienplatz einklagen?

Eine Studienplatzklage läuft in etwa so ab:

  1. Sie handeln schnell

    Wer bereits ahnt, dass er oder sie den NC aufgrund der Abiturnote nicht erreichen kann, sollte schnell handeln. Warten Sie nicht erst die Studienplatzabsage ab, sondern suchen Sie direkt einen Fachanwalt auf. Je früher Sie aktiv werden, desto besser: In manchen Bundesländern müssen Sie bestimmte die Fristen beachten, wenn sie eine Studienplatzklage einleiten wollen. Im besten Fall sollten Sie für ein Sommersemester bereits vor dem 15. Januar und für ein Wintersemester vor dem 15. Juni mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben.

  2. Sie klären die Kosten

    Gemeinsam mit dem Experten können Sie bei einer Zusammenarbeit die möglichen Kosten und finanziellen Auswirkungen einer Studienplatzklage besprechen (mehr zu den Kosten weiter unten). Denn Sie als Antragssteller haben die Kosten zu tragen, wenn das Gericht feststellt, dass keine weiteren Studienplätze vorhanden sind und die Universität die Kapazitäten tatsächlich komplett ausgeschöpft hat.

  3. Ihr Anwalt schreitet ein

    Ist die Finanzierung geklärt, leitet der Anwalt die gerichtlichen Verfahren mit den jeweiligen Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei den zuständigen Verwaltungsgerichten ein. Klingt kompliziert, doch darum brauchen Mandanten sich nicht kümmern.

  4. Die Uni erteilt Auskunft

    Im nächsten Schritt erhält der Anwalt die Kapazitätsberechnungsunterlagen der jeweiligen Universität. Er kann somit analysieren und überprüfen, ob in diesen möglicherweise ein Berechnungsfehler gemacht wurde und klärt gleichzeitig etwaige Ansprüche im Verfahren. Als Mandant und Antragssteller haben Sie damit nicht direkt zu tun und müssen in der Regel nicht einmal vor Gericht erscheinen.

  5. Das Gericht entscheidet

    Sollten hierbei freie Kapazitäten zur Ausbildung von Studenten zutage treten, wird die Hochschule dazu verpflichtet, diese zu verteilen. Oftmals kommt ein Losverfahren zum Einsatz. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit einer Entscheidung nach diversen Leistungskriterien.

    Einige Verwaltungsgerichte streben einen Vergleich zwischen Universität und Kläger an. Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie einen Studienplatz erhalten und bei nächster Gelegenheit Ihr Wunschstudium antreten können. Wie lange es genau dauert, bis Sie wirklich wissen, ob Ihre Klage erfolgreich war, lässt sich allerdings nicht verallgemeinert sagen. Im günstigsten Fall können Sie noch im aktuellen Semester einsteigen und loslegen – es kann allerdings auch ein ganzes Jahr dauern.

Checkliste für den Ablauf einer Studienplatzklage

  • Gespräch mit einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin
  • Erläuterungen zu den Auswirkungen einer Rechtsschutzversicherung
  • Klärung der Finanzierung
  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
  • Überprüfung der Kapazitätsberechnungsunterlagen
  • Verpflichtung der Universität, etwaige freie Studienplätze zu verteilen
  • Losverfahren oder Vergleich
  • Falls nötig weitere Klagen gegen andere Hochschulen

Nachfolgend stellen wir Ihnen als kostenlosen Download unsere fünf Tipps zur Verfügung, welche Sie bei Ihrer Studienplatzklage beachten sollten.

5 Tipps für die erfolgreiche Studienplatzklage (PDF)


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Wie viel kostet eine Studienplatzklage?

Wenn Sie sich mit einer Studienplatzklage in einen Bachelor-Studiengang einklagen wollen, sollten Sie dabei mit Kosten zwischen zwischen 1.000 und 1.500 Euro zu rechnen. Noch teurer wird es, wenn Sie sich in einen Masterplatz einklagen wollen. Dies liegt vor allem daran, dass es hierbei in der Regel nötig ist, mehr als nur ein Verfahren einzuleiten – und das schlägt sich natürlich in den Kosten nieder. Insgesamt sollten Sie bei einem Masterplatzverfahren mit ungefähr 1.700 Euro rechnen. Deutlich teurer wird eine Studienplatzklage bei einem Medizinstudium, da hier meist mehrere Hochschulen verklagt werden. Die Kosten können sich so auf mehrere tausend Euro belaufen.

Bevor Sie diesen Schritt unternehmen, sollten Sie unbedingt die Finanzierung klären. Das Wichtigste: Sprechen Sie mit einem Berater Ihrer Rechtsschutzversicherung und lassen Sie sich darüber informieren, ob die Versicherung die Kosten für ein Verfahren übernimmt. Sollten Sie bei der Finanzierung der Studienplatzklage Schwierigkeiten haben, können Sie prüfen, ob Sie Prozesskostenhilfe beantragen können.

Erfahrungen: Erfolg mit der Studienplatzklage

Ob ein Bewerber Aussicht auf Erfolg hat, hängt von vielen Faktoren ab: Anzahl der Bewerber, Kapazitäten der Hochschule, Studiengang, finanzielle Mittel des Klägers. Bei den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ist die Zahl der Bewerber so hoch, dass die Erfolgschancen für Erstsemester bei unter 10 Prozent liegen. Besser sieht es aus, wenn Sie in ein höheres Fachsemester einsteigen möchten (etwa nach einem zwischenzeitlichen Auslandssemester). Auch bei lokalen NC haben Kläger bei Bachelor- und Masterstudiengängen deutlich bessere Aussichten.

Übrigens erreichte uns von Simon K. ein Leserbrief zum Thema Studienplatzklage. Er berichtet darin von seiner Erfahrung:

Ich hatte mich schon auf einige Wartesemester gefasst gemacht und mich damit abgefunden, bis meine Freundin mich auf Ihren Artikel und eine Kanzlei aufmerksam gemacht hat. Das hat mir 18 Monate Wartezeit gespart. Deshalb ist Aufklärung auf diesem Gebiet sehr wichtig.


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Gibt es Alternativen bei Studienplatzabsagen?

Nicht nur die Wahl des Studienorts spielt eine Rolle. Vor allem in den beliebten Studiengängen wie Lehramt, Psychologie, Soziale Arbeit, Jura oder Wirtschaftswissenschaften müssen Bewerber mit einer Studienplatzabsage rechnen, wenn sie den NC nicht erreichen. Das Einklagen eines Studienplatzes kann dann eine legitime Chance fürs Traumstudium sein.

Besonders bei medizinischen Fächern gibt es mehr Kläger als sich verschollen geglaubte Plätze auftun. Sollte Ihre Bewerbung um ein Medizinstudium am Auswahlverfahren der Uni scheitern und somit eine Studienplatzklage sinnlos sein, gibt es noch einen Plan B. Ihre Alternativen:

  • Auslandsstudium
    Ein in der Europäischen Union (oder der Schweiz) absolviertes Medizinstudium wird üblicherweise auch in Deutschland anerkannt. Beliebt hier: Österreich oder Holland.
  • Private Hochschule
    Möglich ist so ein Medizinstudium beispielsweise an der Universität Witten/Herdecke oder an der Medizinischen Hochschule Brandenburg. Allerdings müssen Sie hier mit entsprechenden Studiengebühren rechnen.
  • Bundeswehrstudium
    Sie studieren bei der Bundeswehr. Die kostengünstigste Variante, die allerdings ein Auswahlverfahren im bundeswehreigenem Assessment Center und eine Verpflichtung auf 17 Jahre beinhaltet.

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