Definition: Was ist eine GbR?
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Personengesellschaft, die beim Zusammenschluss von mindestens zwei Personen entsteht. Sie ist eine bei Gründern beliebte Rechtsform für Unternehmen. Die Gesellschafter der GbR sind gleichzeitig auch Geschäftsführer – damit ist die sie einfachste Form einer Personengesellschaft im Vergleich zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG).
Im Gegensatz zur GmbH haften die Gründer mit ihrem eigenen Vermögen. Die Regelungen zur GbR stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Synonym wird deshalb von BGB-Gesellschaft gesprochen.
Beispiele für eine GbR
Schließen sich Freelancer zusammen, handelt es sich meist um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ein Beispiel sind auch Freiberufler, die eine Gemeinschaftspraxis oder gemeinsame Kanzlei eröffnen.
Sogar Wohngemeinschaften sind letztlich eine GbR, da diese nicht zwingend einen Vertrag voraussetzt.
GbR gründen: Voraussetzungen
Sie haben sich entschieden und wollen eine GbR gründen? Dann müssen einige Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt sein:
- Anzahl der Gründer
Alleine ist eine Gründung nicht möglich. Es sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig, um eine GbR zu gründen. - Startkapital
Gute Nachricht: Sie brauchen kein Vermögen oder großes Startkapital. Ein Geschäftskonto ist aber ratsam oder sogar Pflicht, um privaten und geschäftlichen Zahlungsverkehr zu trennen. - Namensgebung
Die GbR trägt keinen Firmennamen im eigentlichen Sinne. Die Unternehmensbezeichnung besteht aus den Namen der Gesellschafter und dem Zusatz „GbR“. Erlaubt ist zusätzlich ein Fantasiename als Ergänzung. Beispiel: Müller & Schmitz FutureSpace-Web GbR. - Anmeldung
Die gewerbliche GbR muss beim Gewerbeamt und anderen offiziellen Stellen angemeldet werden. Mehr dazu im nächsten Abschnitt des Artikels. Erst nach den Anmeldungen beginnt die Geschäftstätigkeit.
GbR gründen: Kosten für Gründer
Bei der Gründung einer GbR fallen nur geringe Kosten an. Die Anmeldung eines Gewerbes kostet je nach Region zwischen 20 und 60 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Notar. Je nach konkreten Leistungen sollten Sie mit 200 bis 350 Euro rechnen.
6 Schritte, wie Sie eine GbR gründen
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist in wenigen Schritten möglich. Wir zeigen, was Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit tun müssen:
1. Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist keine Pflicht, sollte aber unbedingt aufgesetzt werden. Ein mündlicher Vertrag ist grundsätzlich wirksam, lässt sich bei möglichen Streitigkeiten aber nicht nachweisen. Der Vertrag regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und auch Zuständigkeiten in der Gesellschaft. Wird nichts anderes vereinbart, sind grundsätzlich alle Gesellschafter in allen Themen gleichberechtigt.
Das hat Vorteile, erschwert aber auch Entscheidungen oder Vertragsabschlüsse mit Lieferanten und Geschäftspartnern. Zahlreiche Vorlagen und Muster zu einfachen Gesellschaftsverträgen finden Sie im Internet. Zusätzlich ist eine Beratung von einem Fachanwalt oder beim Notar sinnvoll – das unterzeichnete Dokument muss ohnehin beglaubigt werden.
2. Geschäftskonto
Eröffnen Sie frühzeitig ein Geschäftskonto, das ausschließlich für die Zahlungsströme des Unternehmens eingerichtet wird. Das erleichtert die Übersicht und trennt die Finanzen. Ohnehin ist es bei zahlreichen Banken untersagt, private Konto für geschäftliche Tätigkeiten zu nutzen.
3. Anmeldung beim Gewerbeamt
Die Anmeldung einer gewerblichen GbR erfolgt über das zuständige Gewerbeamt. Dabei werden alle Gesellschafter, die an der Gründung beteiligt sind, eingetragen. Ausnahme ist eine GbR von Freiberuflern. Hier ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.
4. Anmeldung beim Finanzamt
Zur Anmeldung beim Finanzamt reicht der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Steuernummer, die Sie für Rechnungen benötigen. Teilweise übernimmt das Gewerbeamt bereits die Übermittlung aller wichtiger Daten – manchmal müssen Sie die Informationen selbst weitergeben.
5. Anmeldung bei IHK oder HWK
Als Gewerbetreibender müssen Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei der Handwerkskammer (HWK) anmelden. Informieren Sie sich, ob das Gewerbeamt Ihre neu gegründete Gesellschaft bereits bei der IHK meldet oder ob Sie dies selbst tun müssen.
6. Weitere Anmeldungen
Wollen Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie sich zudem bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden und eine Betriebsnummer beantragen. Erst mit dieser dürfen Sie Personal beschäftigen und können die Angestellten offiziell anmelden.
Vor- und Nachteile der GbR
Grundsätzlich gilt: Jede Unternehmensform hat verschiedene Vor- und Nachteile. So lässt sich nicht allgemein sagen, dass eine besser oder schlechter als eine andere ist. Die Entscheidung kann nur durch Abwägung der Vor- und Nachteile in der individuellen Situation getroffen werden.
Hier sind die wichtigsten Vor- und Nachteile der Gesellschaftsform im Überblick:
Vorteile
- Die GbR lässt sich ebenso einfach gründen wie auflösen.
- Es ist keine notarielle Beurkundung notwendig.
- Der bürokratische Aufwand ist gering.
- Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften besteht keine Offenlegungspflicht.
- Es ist kein Mindestkapital notwendig.
- Die Gründungskosten sind niedrig, es gibt kaum laufende Kosten.
- Die GbR hat steuerliche Vorteile.
- Jeder einzelne Gesellschafter kann mitbestimmen.
- Wird bei Banken gern gesehen aufgrund der unbeschränkten Haftung.
- Sie eignet sich für den Einstieg, da das Risiko und die Arbeit gemeinsam geschultert wird.
Nachteile
- Jeder trägt das volle Risiko.
- Jeder übernimmt die volle Haftung, insbesondere gesamtschuldnerisch.
- Es kann zu Konflikten mit Partnern kommen.
- Bei kaufmännischen Tätigkeiten ist die GbR nicht möglich.
- Das Ansehen einer GbR ist nicht so hoch wie das einer GmbH.
Tipps bei der GbR-Gründung
Die einfache Gründung sowie wenige Voraussetzungen sind häufige Argumente, um sich für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu entscheiden. Dennoch sollten Sie einige Dinge beachten, wenn Sie eine GbR gründen:
-
Geschäftszweck festlegen
Die Bestimmung des Geschäftszweck dient nicht nur der Feststellung, ob eine GbR überhaupt die geeignete Form ist. Der Zweck erinnert an die gemeinsamen Ziele und Vorgaben des Unternehmens, an dem die Gesellschafter sich orientieren.
-
Geschäftsführung bestimmen
In einer GbR sind die Gesellschafter zunächst gleichberechtigt, wenn es um die Geschäftsführung geht. Meist ist es sinnvoll, genauere Absprachen zu treffen. Wer übernimmt die Geschäftsführung? Wer ist für andere Bereiche zuständig? Welche Mehrheiten sind für bestimmte Entscheidungen nötig? Bei besonders wichtigen Geschäften sollte die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich bleiben.
-
Buchführung beachten
Wie auch die Gründung ist auch die Buchführung einer GbR relativ einfach. Es genügt, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen. Paragraph 141 der Abgabenordnung (AO) regelt: Erst wenn die GbR einen jährlichen Umsatz von 800.000 Euro oder mehr als 80.000 Euro Gewinn erreicht, ergibt sich eine Bilanzierungspflicht.
Wer haftet in einer GbR?
Bei Schulden oder wirtschaftlichen Problemen haften die Gesellschafter einer GbR auch mit ihrem Privatvermögen. Heißt: Für die Verbindlichkeiten der GbR zahlen Sie möglicherweise selbst mit Ihrem privaten Geld. Regelt der Gesellschaftsvertrag nichts anderen, haften alle zu gleichen Teilen. Diese gesamtschuldnerische Haftung (auch solidarische Haftung) kann problematisch sein, wenn ein Gläubiger seine gesamte Forderung an einen einzelnen Gesellschafter richtet.
Dieser muss das Geld von den anderen erhalten oder zurückfordern. Überlegen Sie sich deshalb gut, mit wem Sie eine GbR gründen – gerade im Hinblick auf mögliche Haftungsstreitigkeiten.
GbR gründen: Gewinn, Verlust und Steuer
Alle Gesellschafter haften zwar gleichermaßen im Schadenfalle. Sie haben als Gesellschafter jedoch die Möglichkeit, völlig frei über die Aufteilung von Gewinn und Verlust zu bestimmen. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft unterliegt nicht die GbR einer Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Stattdessen sind die Gesellschafter steuerpflichtig. Die Steuerpflicht des einzelnen Gesellschafters richtet sich bei der Einkommenssteuer daher je nach Höhe des Gewinns.
Als Gesellschafter müssen Sie selbst die jeweiligen Gewinne in Ihrer Steuererklärung anführen und neben Lohnsteuer den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer entrichten. Bei der Gewerbe- und Umsatzsteuer hingegen ist die GbR im Fokus.
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