GbR gründen: Alles auf einen Blick
- Definition: Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes gegründet wird.
- Haftung: Alle Gesellschafter einer GbR haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten. Es gibt keine Haftungsbeschränkung, auch das Privatvermögen kann betroffen sein.
- Rechtsgrundlage: Das Gesetz regelt alle Rahmenbedingungen zur GbR in § 705 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
- Register: Eine GbR ist nicht grundsätzlich zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Ausnahmen bestehen, wenn die Gesellschaft z.B. eine Immobilie kaufen will. Hier spricht man von eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
- Gründung: Sie gründen eine GbR in der Regel über einen Gesellschaftsvertrag. Es ist aber auch eine formlose Gründung möglich, wenn Sie sich mit anderen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen.
- Kosten: Für eine GbR brauchen Sie kein Stammkapital und auch die Gründung ist nur mit geringen Kosten verbunden. Bei einfachen Verträgen und ohne Eintragung ins Handelsregister brauchen Sie keinen Notar.
Rund 80 % der neugegründeten Personengesellschaften in Deutschland sind eine GbR. Jedes Jahr werden etwa 50.000 Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet. Das macht knapp 10 % aller Unternehmen aus – die große Mehrheit entfällt dabei auf Einzelunternehmen (Solo-Selbstständige).
Was ist eine GbR genau?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie entsteht immer dann, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Dabei ist es völlig egal, ob dieser Zweck gewerblich, freiberuflich oder privater Natur ist. Eine GbR ist keine juristische Person (wie eine GmbH), kann aber dennoch im Rechtsverkehr unter eigenem Namen auftreten, Verträge schließen und klagen. Die Gesellschafter der GbR sind gleichzeitig auch Geschäftsführer. Anders als zum Beispiel bei einer GmbH haften die Gründer auch mit ihrem Privatvermögen.
Außengesellschaft oder Innengesellschaft
Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird zwischen zwei Arten unterschieden: Als rechtsfähige Außengesellschaft tritt eine GbR am Markt auf – etwa als Zusammenschluss von Freiberuflern, die eine Gemeinschaftspraxis oder gemeinsame Kanzlei eröffnen. Als Innengesellschaft hat die GbR keine Außenwirkung und regelt nur interne Beziehungen. Dazu zählt zum Beispiel eine Wohngemeinschaft – aber auch eine Tippgemeinschaft gilt regelmäßig als GbR, da ein Vertrag für die Gründung nicht zwingend erforderlich ist.
GbR gründen: Voraussetzungen
Die Hürden für die Gründung einer GbR sind sehr gering. Oft entstehen Gesellschaften bürgerlichen Rechts auch unabsichtlich – wie im Beispiel der Tippgemeinschaft. Die Voraussetzungen im Überblick:
- Mindestens zwei Personen
Es gibt keine Ein-Personen-GbR. Sie müssen mindestens zu zweit sein. - Gemeinsamer Zweck
Sie verfolgen einen gemeinsamen Zweck – z.B. ein Shop oder eine Praxis. - Förderpflicht
Die Gesellschafter fördern den Zweck z.B. durch Geld oder Arbeit. - Startkapital
Sie benötigen kein Stammkapital. Die Gründung ist ohne Geld möglich.
Namensgebung bei der GbR
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts trägt keinen Firmennamen im eigentlichen Sinne. Die Unternehmensbezeichnung besteht aus den Namen der Gesellschafter und dem Zusatz „GbR“. Erlaubt ist zusätzlich ein Fantasiename als Ergänzung. Beispiel: „Müller & Schmitz FutureSpace-Web GbR.“ Für eine eGbR ist die Namensgebung seit Einführung des MoPeG freier. Diese dürfen (wie eine GmbH) auch einen reinen Fantasienamen führen.
6 Schritte, wie Sie eine GbR gründen
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist in wenigen Schritten möglich. Wir zeigen als konkrete Anleitung, was Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit tun müssen:
1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Der Gesellschaftsvertrag ist nicht Pflicht, aber dringend empfohlen.
Zwar ist ein mündlicher Vertrag rechtsgültig, aber unter Profis ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht. Regeln Sie hier: Gewinn- und Verlustverteilung, Geschäftsführung, Stimmrechte und was im Falle eines Ausscheidens eines Partners passiert. Je klarer die Absprachen und Zuständigkeiten, desto weniger Konflikte gibt es später. Wird nichts anderes vereinbart, sind grundsätzlich alle Gesellschafter in allen Themen gleichberechtigt.
2. Geschäftskonto eröffnen
Trennen Sie Privates und Geschäftliches von Anfang an. Ein gemeinsames Geschäftskonto auf den Namen der GbR erleichtert die Übersicht über die Finanzen des Unternehmens. Viele Banken untersagen ohnehin die Nutzung eines privaten Kontos für geschäftliche Tätigkeiten. In diesem Fall brauchen Sie zwingend ein Geschäftskonto.
3. Anmeldung beim Gewerbeamt
Alle Gesellschafter müssen das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies ist in vielen Städten online möglich, alternativ füllen Sie ein schriftliches Formular aus. Die Bearbeitung kostet je nach Gemeinde 30 bis 60 €, im Anschluss erhalten Sie den Gewerbeschein. Ausnahme: Eine GbR von Freiberuflern muss kein Gewerbe anmelden.
4. Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt. Sie füllen im ELSTER-Portal den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Die GbR erhält daraufhin eine eigene Steuernummer (für Umsatz- und Gewerbesteuer), während die Einkünfte bei den Gesellschaftern persönlich versteuert werden.
5. Anmeldung bei IHK oder HWK
Als Gewerbetreibender müssen Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei der Handwerkskammer (HWK) anmelden. Informieren Sie sich, ob das Gewerbeamt Ihre neu gegründete Gesellschaft bereits bei der IHK meldet oder ob Sie dies selbst tun müssen. Wollen Sie über die GbR Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie sich zudem bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden und eine Betriebsnummer beantragen.
6. Eintragung ins Gesellschaftsregister (optional)
Die Eintragung der GbR ins Gesellschaftsregister ist keine allgemeine gesetzliche Pflicht – soll die GbR am Rechtsverkehr teilnehmen und bestimmte Rechte haben, kommen Sie aber nicht daran vorbei. Für Immobiliengeschäfte, Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Marken und Patente ist eine Eintragung erforderlich. Das Unternehmen führt dann den Zusatz „eGbR“.
Kann ich eine GbR online gründen?
Die Gründung einer GbR erfordert nicht zwingend einen Termin beim Notar oder eine Beglaubigung des Vertrags – es sei denn, Sie bringen Immobilien in die Gesellschaft ein. Da die Anmeldung beim Gewerbeamt und die steuerliche Erfassung beim Finanzamt (via ELSTER) in fast allen Bundesländern digital möglich sind, können Sie die GbR online von zu Hause aus gründen.
Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer GbR?
Die Gründung einer GbR ist günstig und je nach individueller Situation kaum mit Kosten verbunden. Sie können selbst kostenlos einen Gesellschaftsvertrag erstellen und anschließend nur das Gewerbe anmelden – so zahlen Sie etwa 30-60 € für den gesamten Prozess. Teurer wird es, wenn Sie den Gesellschaftsvertrag von einem Notar oder Anwalt prüfen lassen (500-1.000 €) und die GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen (200-300 € Notar- und Registergebühren).
Wie ist die Haftung in einer GbR?
In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es keine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter. Dabei gelten drei Grundsätze, die Haftung ist:
- Persönlich
Sie haften mit Ihrem gesamten Privatbesitz – Konto, Auto, Haus. - Unbeschränkt
Die Haftung ist nicht nach oben in einer Summe begrenzt. - Gesamtschuldnerisch
Ein Gläubiger kann jeden Gesellschafter auf Zahlung verklagen.
Eine GbR ist deshalb immer ein finanzielles Risiko. Macht die Firma große Schulden, müssen die Gesellschafter dafür aufkommen. Das gilt durch die Gesamtschuld auch dann, wenn ein anderer Gesellschafter den Fehler gemacht hat. Kommt ein Gläubiger auf Sie zu, sind Sie verantwortlich. Sie müssen sich das Geld dann intern von Ihrem Partner zurückholen – was schwierig ist, wenn dieser insolvent ist.
Beispiel für die Haftung einer GbR
Die „Müller & Schmidt GbR“ bestellt Ware für 50.000 €. Der Gesellschafter Müller setzt sich mit dem Firmenwagen ab. Der Lieferant kann nun von Schmidt die vollen 50.000 € aus dessen privatem Ersparten fordern. Dass Schmidt nur 50 % der Firma hält und auf dem Geschäftskonto nur 8.000 € sind, spielt keine Rolle.
Vor- und Nachteile der GbR
Vor der Entscheidung für eine Rechtsform müssen Sie die Vor- und Nachteile kennen. Wir stellen beide Seiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor:
- Einfache Gründung
- Kein Notar
- Geringe Bürokratie
- Keine Offenlegungspflicht
- Geringe Gründungskosten
- Gemeinsame Mitbestimmung
Vorteile
- Volle Haftung aller
- Einstimmigkeit bei Beschlüssen
- Hohes Konfliktrisiko
- Notarkosten bei Änderungen
- Schlechterer Ruf als GmbH
- Kein kaufmännischer Betrieb
Nachteile
Pflicht zur Umwandlung in eine OHG
Eine GbR muss ins Handelsregister eingetragen und in eine OHG (offene Handelsgesellschaft) umgewandelt werden, wenn das Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Wächst das Unternehmen und wirtschaftet erfolgreich, ist eine GbR nicht mehr möglich.
Tipps bei der GbR-Gründung
Die einfache Gründung sowie wenige Voraussetzungen sind häufige Argumente, um sich für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu entscheiden. Dennoch sollten Sie einige Dinge beachten, wenn Sie eine GbR gründen:
-
Geschäftszweck festlegen
Die Bestimmung des Geschäftszwecks dient nicht nur der Feststellung, ob eine GbR überhaupt die geeignete Form ist. Der Zweck erinnert an die gemeinsamen Ziele und Vorgaben des Unternehmens, an denen sich die Gesellschafter orientieren.
-
Geschäftsführung bestimmen
In einer GbR sind die Gesellschafter zunächst gleichberechtigt, wenn es um die Geschäftsführung geht. Trotzdem sind genauere Absprachen sinnvoll. Wer übernimmt die Geschäftsführung? Wer ist für andere Bereiche zuständig? Welche Mehrheiten sind für bestimmte Entscheidungen nötig? Bei besonders wichtigen Geschäften sollte die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich bleiben.
-
Buchführung beachten
Wie die Gründung ist auch die Buchführung einer GbR relativ einfach. Es genügt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. § 141 AO (Abgabenordnung) regelt: Erst wenn die GbR einen jährlichen Umsatz von 800.000 € oder mehr als 80.000 € Gewinn erreicht, ergibt sich eine Bilanzierungspflicht.
GbR gründen: Gewinn, Verlust und Steuer
Sie haben als Gesellschafter die Möglichkeit, frei über die Aufteilung von Gewinn und Verlust zu bestimmen. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft unterliegt nicht die GbR einer Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Stattdessen sind die Gesellschafter steuerpflichtig. Die Steuerpflicht des einzelnen Gesellschafters richtet sich bei der Einkommenssteuer daher je nach Höhe des Gewinns. Als Gesellschafter müssen Sie selbst die jeweiligen Gewinne in Ihrer Steuererklärung anführen und neben Lohnsteuer den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer entrichten. Die GbR muss aber Gewerbesteuer (außer bei Freiberuflern) und Umsatzsteuer zahlen.
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