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Hausgewerbetreibende: Bedeutung, Steuern & Tipps

Von zu Hause arbeiten und dabei selbstständig sein? Hausgewerbetreibende machen genau das und genießen einige Vorteile. Keine Pendelei, eigenständige Auswahl von Auftraggebern und keine Kosten für Büroräume. Doch als Hausgewerbetreibender müssen Sie auch einige Regeln und Besonderheiten beachten. Wir erklären, was Sie wissen müssen…



Hausgewerbetreibende: Bedeutung, Steuern & Tipps

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Bedeutung: Was sind Hausgewerbetreibende?

Hausgewerbetreibende sind eine Kategorie zwischen Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden, die auf eigene Rechnung arbeiten. Sie sind selbstständig tätig, arbeiten von zu Hause und werden dabei von Auftraggebern für ihre Leistungen bezahlt. In einem Hausgewerbe werden maximal zwei Mitarbeiter beschäftigt, es hat einen geringen Kapitalbedarf und klassischerweise geringe Löhne.

Die gesetzliche Definition findet sich in § 12 des SGB IV:

Hausgewerbetreibende sind selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig sind.

Kriterien für Hausgewerbetreibende

Ob ein Hausgewerbe vorliegt, hängt von mehreren Kriterien ab, die auch in der Definition enthalten sind. Diese Faktoren entscheiden:

  • Eigene Arbeitsstätte
    Sie arbeiten innerhalb Ihres Wohnbereichs oder an einer anderen eigenen Arbeitsstätte. Ihrer Tätigkeit gehen Sie also nicht an einem Arbeitsplatz nach, der beispielsweise vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.
  • Auftraggeber
    Als Hausgewerbetreibender sind Sie für einen oder mehrere Auftraggeber tätig. An diese sind Sie wirtschaftlich gebunden, weshalb die Selbstständigkeit nur bedingt zutrifft.
  • Mitarbeiteranzahl
    Gemäß Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen Sie als Hausgewerbetreibender maximal zwei fremde Hilfskräfte, die Sie bei der Erledigung von Aufträgen und Arbeiten unterstützen.
  • Wirtschaftliche Tätigkeit
    Ihre Tätigkeit ist als Gewerbe ausgelegt und weist die notwendigen Merkmale auf. Sie arbeiten mit Absicht auf Gewinnerzielung auf eigene Rechnung, die Tätigkeit ist auf Dauer ausgerichtet und Sie sind selbstständig, aber nicht freiberuflich.
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Tätigkeiten für Hausgewerbetreibende

Als Hausgewerbetreibender können Sie verschiedene Aufgaben und Arbeiten anbieten. Typische Branchen sind die Holzwarenindustrie und das Textilgewerbe. Hausgewerbetreibende fertigen beispielsweise folgende Produkte an:

  • Musikinstrumente
  • Puppen
  • Spielwaren
  • Schnitzereien
  • Bekleidung
  • Handyhüllen
  • Freundschaftsarmbänder
  • Bastelschmuck
  • Teppichknüpfereien

Die Arbeit Hausgewerbetreibender ermöglicht es Unternehmen, arbeitsintensive Produktionsschritte auszulagern, da die benötigten Materialien leicht zu transportieren sind. Interessant ist diese Arbeit vor allem in Gebieten, die abseits liegen und bei denen die Arbeitswege zur Produktionsstätte unrentabel wären.

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Hausgewerbetreibende: Steuern und Abgaben

Hausgewerbetreibende betreiben – wie der Begriff bereits enthält – ein Gewerbe. Entsprechend müssen Sie Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer bezahlen. Durch die Kleinunternehmerregelung können Sie sich aber in den meisten Fällen von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Besonderheiten gibt es bei den Sozialversicherungen. Hausgewerbetreibende sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. In Kranken- und Pflegeversicherung besteht hingegen keine Versicherungspflicht. Auch für die Arbeitslosenversicherung gibt es keine Beitragspflicht.

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Wer sind gleichgestellte Personen?

Die Formulierung „Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitsgesetz“ zielt auf steuerliche Vergünstigungen ab. Für diesen Personenkreis gilt gemäß § 11 Absatz 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) die auf 56 Prozent ermäßigte Steuermesszahl, sofern die Einkünfte im Erhebungszeitraum 25.000 Euro nicht übersteigen.

Gleichgestellt mit den Hausgewerbetreibenden der obigen Definition sind ebenfalls:

  • Hausgewerbetreibende mit mehr als zwei fremden Hilfskräften.
  • Gewerbetreibende, die ebenfalls in wirtschaftlicher Abhängigkeit arbeiten und in einer vergleichbaren Situation wie Hausgewerbetreibende sind.
  • Zwischenmeister, welche vom Gewerbetreibenden Arbeit für den Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibenden annimmt und an diesen weitergibt.

Daneben gibt es Personen, die aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit den Hausgewerbetreibenden gleichgestellt sind. Ihnen werden dieselben gewerbesteuerrechtlichen Vergünstigungen wie Hausgewerbetreibenden ohne weitere Prüfung gewährt.

Hausgewerbe gründen: 4 einfache Schritte

Gemäß § 1 der Gewerbeordnung kann zunächst jeder ein Gewerbe gründen und betreiben, sofern keine Beschränkungen oder Ausnahmen von gesetzlicher Seite bestehen. Wenn Sie nicht gegen Gesetze verstoßen oder sittenwidrig handeln, steht dem Weg zum Hausgewerbetreibenden grundsätzlich nichts im Weg. Haben Sie den Entschluss gefasst, stehen folgende Schritte an:

  1. Gewerbe anmelden
    Informieren Sie sich zunächst beim Gewerbeamt, welche Unterlagen Sie benötigen. Auf jeden Fall benötigen Sie Ihren Personalausweis, doch auch andere Dokumente oder Nachweise können notwendig sein. Mit einem Termin vor Ort oder online erhalten Sie ein Formular zur Gewerbeanmeldung. Diese müssen Sie vollständig ausfüllen und mit den angeforderten Unterlagen einreichen.
  2. Finanzamt informieren
    Vom Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Über das Portal „ESTER“ füllen Sie diesen aus. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Steuernummer. Diese müssen Sie auf Rechnungen angeben, die Sie als Hausgewerbetreibender erstellen.
  3. Arbeitsagentur informieren
    Wollen Sie als Hausgewerbetreibender Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie die Bundesagentur für Arbeit informieren. Dort erhalten Sie eine Betriebsnummer, die Sie für Sozialversicherung und Krankenversicherung Ihrer Mitarbeiter benötigen.
  4. Auftraggeber suchen
    Sind die bisherigen Schritte abgeschlossen, erhalten Sie die notwendigen Bestätigungen und Dokumente der Ämter. Im nächsten Schritt müssen Sie passende Auftraggeber finden. Dies können Sie durch direkten Kontakt zu Gewerbetreibenden tun. Oder Sie schauen im Internet nach Plattformen, die Aufträge ausschreiben und vermitteln – zum Beispiel Etsy oder Ebay Kleinanzeigen.

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