Bedeutung: Was ist der NC?
„NC“ steht für „Numerus Clausus“ und bedeutet, dass es für einen bestimmten Studiengang nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen gibt, sodass nicht jeder Bewerber angenommen werden kann.
Begriff und Bedeutung
- Der Begriff Numerus Clausus kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt „geschlossene Anzahl“ oder „begrenzte Zahl“.
- Der NC wird genutzt, wenn sich mehr Menschen für einen Studiengang bewerben als Plätze vorhanden sind.
- Hochschulen vergeben die freien Studienplätze mittels NC nach bestimmten Kriterien – meist nach dem Notendurchschnitt im Abitur.
Oft wird der NC nur auf die Abiturnote bezogen. Das ist aber falsch! Tatsächlich gibt es verschiedene Verfahrenswege zur Studienplatzvergabe. Hierbei spielen auch Wartesemester, vorhandene Berufserfahrungen und das Auswahlverfahren der Hochschule eine Rolle.
Beispiele für NC-Studiengänge
- Medizin
Fast alle Universitäten verlangen für das Medizinstudium einen NC zwischen 1,0 und 1,3. - Psychologie
Die NC-Werte liegen oft zwischen 1,0 und 1,6, abhängig von Hochschule und Studienrichtung. - Rechtswissenschaften (Jura)
Viele Universitäten setzen einen NC zwischen 1,7 und 3,7, je nach Standort. - Architektur
Der Studiengang ist häufig NC-pflichtig – Werte liegen bei 2,0 bis 2,6. - Betriebswirtschaftslehre (BWL)
Teils mit Zulassungsbeschränkungen und NC-Werten zwischen 2,3 und 2,7. - Sozialarbeit, Sozialpädagogik
Oft mit moderatem Numerus Clausus zwischen 2,3 und 2,8.
Die genauen NC-Werte werden jedoch jedes Jahr neu festgelegt und können sich von Uni zu Uni unterscheiden. Manche Hochschulen bieten diese Studienfächer auch ohne NC an – oft an weniger stark nachgefragten Standorten. Eine Bewerbung hier kann sich lohnen, wenn der Platz woanders nicht zu bekommen ist.
Wie funktioniert der Numerus Clausus?
Der Numerus Clausus ist keine festgelegte Note, sondern vielmehr eine Grenze, die jedes Jahr neu entsteht und davon abhängt, wie viele Bewerbungen es für einen Studiengang gibt und wie gut die Noten der Bewerber insgesamt sind. Deshalb sind viele beliebte Studienfächer oft „zulassungsbeschränkt“.
Beispiel: Wenn ein Studiengang 50 Plätze hat und sich 200 Bewerber melden, bekommt nur der oder die mit den besten Noten einen Platz – die Abiturnote des letzten Zugelassenen bildet dann den NC des Jahres. Der kann wiederum für unterschiedliche Universitäten und Fächer verschieden hoch sein.
Studienplatzvergabe nach 3 NC-Verfahren
In den NC-Fächern werden freie Studienplätze jedes Semester nach drei Verfahren vergeben. Für Ihre Bewerbung auf einen Studienplatz ändert das nichts, wohl aber für Ihre Erfolgschancen:
-
Abiturbestenquote
Die ersten 30 Prozent der freien Plätze werden auf Basis von Noten (Leistungsquote) vergeben.
-
Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Weitere 60 Prozent vergeben die Hochschulen selbständig mittels Auswahlverfahren. Diese bestehen oft aus Tests zum Allgemeinwissen sowie Auswahlgesprächen. Die Abi-Note hat auch hierbei noch eine Bedeutung.
-
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
Die letzten 10 Prozent der Studienplätze werden nach fachspezifischen Eignungstests (z.B. Hamburger Naturwissenschaftstest, Medizinertest) oder mündlichen Verfahren vergeben. Berücksichtigt werden dabei auch abgeschlossene Ausbildungen und Wartesemester.
Weil nicht alle Studienbewerberinnen und Bewerber den Studienplatz annehmen (z.B. durch Mehrfachbewerbung oder geänderte Pläne), gibt es noch das Nachrückverfahren, sodass Sie auf diesem Weg eine zweite Chance auf den Platz bekommen.
Was zählt als Wartesemester?
Als Wartesemester (auch: Wartezeit) zählt jedes Halbjahr nach dem Abitur, in dem noch keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule erfolgt ist. Die Wartezeit beginnt erst nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, wobei das Halbjahr des Abschlusses nicht mitgezählt wird. Pro Kalenderjahr können also maximal zwei Wartesemester (Sommer- und Wintersemester) gesammelt werden.
Wichtig: Wartesemester werden nicht auf den NC angerechnet! Vielmehr wird eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen nach Wartesemestern vergeben. Je länger Sie bereits warten, desto weiter oben stehen Sie auf dieser Warteliste.
NC-Quote nach Bundesländern
In Deutschland liegt der Anteil zulassungsbeschränkter Studiengänge bei 35,2 Prozent. Rund zwei Drittel aller Studienfächer haben somit KEINE Zulassungsbeschränkung über einen Numerus Clausus. Allerdings gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede bei der NC-Quote.
Unsere Tabelle zeigt den Anteil zulassungsbeschränkter Studiengänge mit NC in dem jeweiligen Bundesland. Die Stadtstaaten Hamburg und Berlin führen das Ranking seit Jahren an:
Bundesland |
NC-Quote |
Hamburg | 62,4 % |
Berlin | 55,3 % |
Baden-Württemberg | 54,2 % |
Saarland | 48,2 % |
Bremen | 47,8 % |
Niedersachsen | 40,6 % |
Sachsen | 36,5 % |
Bayern | 32,1 % |
Nordrhein-Westfalen | 27,9 % |
Sachsen-Anhalt | 23,6 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 23,1 % |
Schleswig-Holstein | 22,4 % |
Hessen | 21,4 % |
Brandenburg | 20,3 % |
Rheinland-Pfalz | 19,8 % |
Thüringen | 19,2 % |
Beliebte NC-Studiengänge
Beliebte Studiengänge mit geringer Anzahl an Studienplätzen haben oft einen knallharten Numerus Clausus. Um das Fach studieren zu können, müssen Sie ein hervorragendes Abitur machen und die Abiturbestenquoten Ihres Jahrgangs anführen. Hier der aktuelle NC für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie in den einzelnen Bundesländern…
Numerus Clausus für Medizin (nach Bundesland)
Bundesland |
NC |
Baden-Württemberg | 1,0 |
Bayern | 1,0 |
Berlin | 1,0 |
Brandenburg | 1,0 |
Bremen | 1,0 |
Hamburg | 1,0 |
Hessen | 1,0 |
Mecklenburg-Vorpommern | 1,0 |
Niedersachsen | 1,2 |
Nordrhein-Westfalen | 1,0 |
Rheinland-Pfalz | 1,0 |
Saarland | 1,0 |
Sachsen | 1,0 |
Sachsen-Anhalt | 1,0 |
Schleswig-Holstein | 1,1 |
Thüringen | 1,0 |
Numerus Clausus für Zahnmedizin
Bundesland |
NC |
Baden-Württemberg | 1,2 |
Bayern | 1,2 |
Berlin | 1,5 |
Brandenburg | 1,2 |
Bremen | 1,2 |
Hamburg | 1,6 |
Hessen | 1,3 |
Mecklenburg-Vorpommern | 1,3 |
Niedersachsen | 1,6 |
Nordrhein-Westfalen | 1,3 |
Rheinland-Pfalz | 1,1 |
Saarland | 1,6 |
Sachsen | 1,5 |
Sachsen-Anhalt | 1,5 |
Schleswig-Holstein | 1,5 |
Thüringen | 1,4 |
Numerus clausus für Tiermedizin
Bundesland |
NC |
Baden-Württemberg | 1,2 |
Bayern | 1,2 |
Berlin | 1,4 |
Brandenburg | 1,2 |
Bremen | 1,6 |
Hamburg | 1,3 |
Hessen | 1,3 |
Mecklenburg-Vorpommern | 1,4 |
Niedersachsen | 1,4 |
Nordrhein-Westfalen | 1,3 |
Rheinland-Pfalz | 1,3 |
Saarland | 1,3 |
Sachsen | 1,1 |
Sachsen-Anhalt | 1,2 |
Schleswig-Holstein | 1,4 |
Thüringen | 1,0 |
Numerus clausus für Pharmazie
Bundesland |
NC |
Baden-Württemberg | 1,7 |
Bayern | 1,7 |
Berlin | 1,3 |
Brandenburg | 1,6 |
Bremen | 1,5 |
Hamburg | 1,6 |
Hessen | 1,5 |
Mecklenburg-Vorpommern | 1,6 |
Niedersachsen | 1,7 |
Nordrhein-Westfalen | 1,6 |
Rheinland-Pfalz | 1,7 |
Saarland | 1,8 |
Sachsen | 1,8 |
Sachsen-Anhalt | 1,8 |
Schleswig-Holstein | 1,6 |
Thüringen | 1,3 |
NC nicht erreicht: Was tun?
Nicht jede(r) schafft ein Einser-Abitur. Wenn Sie den NC für den Studiengang an Ihrer Wunschuniversität nicht erreichen, gibt es aber noch ein paar Optionen und Tipps, was Sie tun können:
-
Bewerben Sie sich an einer anderen Uni
Der Numerus Clausus ist nicht überall identisch. Passt es an einer Universität nicht, haben Sie an einer anderen Hochschule vielleicht bessere Chancen. Insbesondere kleinere Hochschulen sind oft nicht so überlaufen, wie die Hochburgen Berlin, Hamburg, Köln, Münster, München oder Heidelberg.
-
Sehen Sie sich nach anderen Studienfächern um
Teilweise sind Studiengänge ähnlich und haben vergleichbare Inhalte. Schauen Sie sich nach Alternativen um: Möglicherweise können Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch das Studienfach wechseln und bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen!
-
Weichen Sie auf private Hochschulen aus
Zwar sind private Hochschulen durch hohe Studiengebühren deutlich teurer, doch erhalten Sie hier auch mit schlechteren Abiturnoten einen Studienplatz. Jedoch muss dann die Studienfinanzierung geklärt sein.
-
Sammeln Sie Wartesemester
Machen Sie noch ein Praktikum oder ein Auslandspraktikum! Auch Sprachkurse, fachliche Weiterbildungen oder ehrenamtliche und Freiwilligendienst sind Optionen, um nicht untätig zu warten.
-
Versuchen Sie es mit einem Fernstudium
Klappt es nicht vor Ort an der Wunschuniversität, können Sie es noch mit einem Fernstudium versuchen. Sie machen Ihr Studium ortsunabhängig über Online-Inhalte und -Unterlagen.
Den Numerus Clausus gibt es in Deutschland seit mehr als 50 Jahren. Genauso lange wird er als „nicht gerecht“ kritisiert. Nicht zuletzt, weil ein gutes Abitur noch lange kein Garant ist für einen Studienerfolg in einem der vielen NC-Studiengänge. Viele fordern deshalb ein Umdenken und Erarbeiten neuer, hochschulübergreifender Auswahlkriterien.
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