Mit der Bewerbung ist es wie mit der Medizin: Die Dosis macht das Gift. Wer es mit den dargestellten Kompetenzen, den eingereichten Unterlagen oder der Gestaltung seiner Bewerbungsmappe übertreibt, erreicht bestenfalls Stirnrunzeln beim Personaler. Solche Bewerbungsunterlagen wirken nur noch aufdringlich bis unseriös.
Personaler haben nun mal wenig Zeit. Gerade in der momentanen Wirtschaftskrise bekommen sie mehr Bewerbungen als Stellen verfügbar sind. Wenn sie überhaupt jemanden einstellen, dann Kandidaten, die in der Lage sind, aussagekräftige Bewerbungen zu formulieren, die schnell auf den Punkt kommen. Ebenso wenig schätzen sie Massensendungen aus dem Baukastensystem. Wer am Tag mehrere Bewerbungen liest, merkt schnell, welche davon individuell formuliert wurde und welche aus der Stanzmaschine stammt. Noch schlimmer ist nur noch, sich vorher nicht ausreichend über das Zielunternehmen informiert zu haben und deshalb weder auf die angegebenen Anforderungen einzugehen, noch den Adressaten der Bewerbung anzusprechen. Darüber hinaus gilt es weitere (leider immer noch vorkommende) Bewerbungssünden zu vermeiden. Prüfen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen also kritisch, ob nicht doch einer der hier genannten 60 Fehler enthalten ist. Im Zweifel kann das darüber entscheiden, ob Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden – oder nicht:
- Falsche Form. Gemeint ist hier online oder postalisch. Manche Unternehmen wollen ausdrücklich nur noch eine Online-Bewerbung. Das zu ignorieren, deutet auf Renitenz und ist schlicht eine Frechheit.
- Die Bewerbung wurde nicht ausreichend frankiert. Manche Firmen nehmen solche Unterlagen erst gar nicht an: return to sender.
- Die Bewerbung wurde nicht in eine Mappe geheftet, sondern die Seiten zusammengeheftet, gefaltet und so verschickt. Falsch! Einzig richtig ist eine Din-A4-Mappe, die in einen mit Karton verstärkten Umschlag gesteckt wird. Falten ist absolut tabu!
- Die Bewerbungsmappe sieht benutzt aus. Kein Personaler mag das Gefühl zweite oder gar fünfte Wahl zu sein. Versenden Sie Unterlagen deshalb nur einmal.
- An der Bewerbungsmappe klebt noch ein Preisschild. Tödlich! Der Verdacht: Wer schon bei der Eigenwerbung nicht sorgfältig und akkurat ist, ist es vermutlich auch nicht im Job.
- Die Dokumente sind minderwertig kopiert (schwarze Ränder, Kopierecken) oder schmutzig (Eselsohren, Fettflecken). Siehe oben.
- Die einzelnen Seiten wurden in Klarsichtfolien geheftet. Nette Idee, um die Mappe aufzuwerten. Tatsächlich aber kommt beim Personaler an: Die Mappe schmuddelt so schnell nicht ein, die kann ich auch ein zweites Mal verwenden.
- Das Schriftbild ist uneinheitlich. Verwenden Sie nur eine Schrifttype (wenn möglich vielleicht nicht unbedingt die 0815-Typen Arial oder Times) sowie einheitliche Einzüge, Linien und Abstände (eineinhalbzeilig hat sich bewährt). Die Bewerbung bekommt sonst einen Patchwork-Charakter.
- Die Bewerbung ist nicht klar strukturiert. Die richtige Reihenfolge der Unterlagen ist immer: Anschreiben, Lebenslauf (mit Bewerbungsfoto), Zeugnisse/Zertifikate/Praktikumsbescheinigungen.
- Die Bewerbungsunterlagen wurden doppelseitig kopiert. Das wirkt nicht nur kleingeistig – sondern schlicht auch weniger opulent.
- Die Unterlagen enthalten Tippfehler, Kommafehler, Grammatikfehler. Ein schwerer Fauxpas, der Zweifel an der Bildung, Ernsthaftigkeit und Sorgfalt nährt.
- Die Firmenadresse ist falsch oder unvollständig geschrieben. Der Bewerber beweist: Ich will zwar einen Job, kenne aber nicht mal den genauen Unternehmenssitz.
- Der Name des Adressaten ist falsch geschrieben. Das nehmen Personaler immer persönlich. Namen sind heilig!
- Die persönliche Ansprache fehlt. Wer seine Bewerbung mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ beginnt, zeigt, dass er vorher nicht ausreichend recherchiert hat und die Bewerbung höchstwahrscheinlich eine von 50 ist.
- Das Datum fehlt. Auch das ein mögliches Indiz für eine Massenbewerbung.
- Die Anrede ist unpassend bis salopp: „Hallo Herr Müller“ statt „Sehr geehrter Herr Müller“.
- Es wurden keine Absätze gemacht. Das Ergebnis ist ein unübersichtlicher, abschreckender Textblock. Idealerweise sollte ein Absatz aber nicht länger als acht bis zehn Zeilen sein.
- Das Anschreiben enthält die typischen Floskeln aus Bewerbungsratgebern. Fantasielos! Solche Ratgeber lesen Personaler auch. Also selber kreativ (um)formulieren! Absolut tabu ist der Einstieg: „Hiermit bewerbe ich mich auf…“
- Zur Selbstwerbung werden nur Klischee-Adjektive benutzt: „Ich bin kreativ, kommunikativ, innovativ, dynamisch, teamorientiert, kritikfähig, organisiert, blablabla.“ Das kann jeder behaupten – glaubt aber keiner. Besser: Beschreiben Sie diese Fähigkeiten anhand konkreter Leistungen oder Situationen. Das wirkt viel überzeugender.
- Keine Motivation. Bei aller Selbst-PR bleibt das Motiv für die Bewerbung, beziehungsweise genau für dieses Unternehmen arbeiten zu wollen völlig unklar.
- Zu viel Eigenlob. Nichts stößt mehr ab als ein eitler Selbstdarsteller. Auch wer später im Vorstellungsgespräch zu lange redet, kassiert Minuspunkte. Das kam bei einer Studie der Personalberatung Korn/Ferry International unter 212 Personalberatern heraus. Luftpumpen, die sich als Gottes Gabe an die Wirtschaft verkaufen, fallen mehrheitlich durch.
- Zu viele Sätze, die mit Ich beginnen. Sprachliche Varianz bereitet nicht nur mehr Lesevergnügen, sondern wirkt auch weniger egozentrisch.
- Die Bewerbung wurde mit der Hand geschrieben. Auch wenn manche Unternehmen auf Graphologie schwören. Reichen Sie Bewerbungsunterlagen nur in gedruckter Form ein – es sei denn, es wird ausdrücklich eine Schriftprobe verlangt.
- Der Kandidat passt nicht. Das Bewerbungsschreiben geht nicht auf die in der Stellenanzeige ausgewiesenen Anforderungen ein. Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten gilt: Eine Chance haben nur 99- bis 100-Prozent-Kandidaten. Wer die genannten Pflichtkompetenzen nicht mitbringt, braucht sich nicht zu bewerben.
- Der Bewerber stellt selbst Forderungen, Motto: Was ich mir von dem Job erwarte. Solche Aussagen gehören in das Vorstellungsgespräch. Im Anschreiben geht es darum, ein flammendes Plädoyer für sich und seinen Nutzen für das Unternehmen zu formulieren. Sie bewerben sich – nicht das Unternehmen bei Ihnen!
- Die genannten Daten (etwa zur Dauer des letzten Jobs) widersprechen sich. Entweder der Bewerber leidet an Spontan-Alzheimer oder er ist schludrig. Beides ein K.O.-Kriterium.
- Superlative, Anbiederei und Schleimereien verbieten sich kategorisch. Dass Sie den Job wollten, weil der CEO so „wahnsinnig visionär“ ist, glaubt Ihnen sowieso keiner. Und um den Job zu betteln degradiert Sie zum Mickerling und Bittsteller.
- Wiederholungen. Das Anschreiben ist – wie oben schon erwähnt – vor allem ein Motivationsschreiben und keine Wiederholung der wesentlichen Stationen aus dem Lebenslauf. Das ist redundant und nötigt dem Personaler doppelte Lesungen auf.
- Romane. Länger als eine Seite sollte ein pointiertes Anschreiben nicht sein. Maximal eine halbe zweite Seite ist gerade noch tolerierbar.
- Die Unterschrift fehlt.
- Ganzkörperaufnahmen. Wenn Sie sich nicht gerade als Model oder Stewardess bewerben, gehört sich ein Porträtfoto, das Sie im Dreiviertelprofil zeigt.
- Das Foto ist unscharf, körnig oder (falls digital eingebaut) pixelig.
- Das Bewerbungsfoto ist zu klein oder zu groß. Die Standard-Formate sind 4×6 oder 6×9 Zentimeter.
- Das Bild wurde offenbar in der Freizeit geschossen (am Strand, auf dem Sportplatz, zwischen Tür und Angel). Selbst bei Porträts lässt sich das zuweilen am Hintergrund erkennen. Der aber sollte stets neutral sein.
- Unpassende Kleidung. Ihr Outfit – wie das gesamte Lichtbild – sollte zum angestrebten Job passen: Wenn Sie Banker werden wollen – sehen Sie aus wie ein Banker! Wollen Sie in einer hippen Werbeagentur anheuern – sehen Sie bloß nicht aus wie ein Banker! Sondern wie ein Werber. Das ist aber schon fast die Ausnahme. Ein Minimum an Seriosität schadet nie.
- Falsche Position. Die Abzüge gehören auf das erste Blatt des Lebenslaufs – und zwar oberhalb der ersten Zeile. Ob rechts oder links, hängt davon ab, in welche Richtung die Nase zeigt. Die Faustregel: immer in die Seite hineinschauen! Standard ist allerdings die rechte Position.
- Falsch befestigt. Das Bewerbungsfoto wird immer mit einem Klebestift eingefügt, nicht mit einer Büroklammer. Das sieht hässlich aus und wirkt als wollten Sie das Lichtbild später noch mal verwenden. Wer das Foto digital in den Lebenslauf integriert, sollte indes auf zwei Dinge achten: a) eine möglichst hohe Auflösung damit der Druck besser wird und b) möglichst fototaugliches hochwertiges Papier verwenden. Sonst können Sie genauso gut eine Fotokopie einschicken.
- Das Bewerbungsfoto ist abgenutzt, verknickt, vergilbt. Wie bei allen Bewerbungsunterlagen gilt auch für das Foto: möglichst nur einmal verwenden!
- Das Bewerbungsfoto ist alt. Sprich: Sie sind inzwischen schon einige Jahre älter und sehen auch anders aus. Spätestens beim Jobinterview führt das zu Irritationen und sät das ungute Gefühl, auch andere Angaben in Ihrer Bewerbung könnten nicht ganz aktuell und wahrheitsgetreu sein.
- Sie lächeln nicht. Lächeln ist Pflicht, denn das macht sofort sympathisch. Einen Muffelkopp dagegen mag kaum einer einstellen.
- Wichtige Angaben zur Person fehlen: Name, Geburtstag, Geburtsort, aktuelle Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, eventuell auch eine eigene Webseite.
- Die E-Mail-Adresse ist infantil bis unseriös. Absolut verboten sind Adressen wie Lilalaunebaer@email.de oder Sexymaus666@email.de. Neutral ist immer besser: Vorname.Nachname@Serviceprovider.de.
- Prosa. Der Lebenslauf ist eine reine Faktensammlung: kurz, knapp, knackig. Stichworte reichen, Kommentare sind tabu.
- Der Lebenslauf ist lückenhaft. Ein Klassiker. Soll hier eine Arbeitslosigkeit, eine Phase der Orientierungslosigkeit oder gar ein Gefängnisaufenthalt verschleiert werden?
- Es fehlen Angaben. Wichtig sind Schulbildung, Ausbildung, Berufserfahrungen und exakte Beschreibung der vergangenen Tätigkeiten inklusive der genauen Zeiträume.
- Angaben zum Beruf der Eltern. Das ist antiquiert und stammt noch aus einer Zeit, in der die soziale Herkunft eine größere Rolle gespielt hat. Wer solche Angaben noch macht, outet sich als Ewiggestriger.
- Unwahre Angaben. Denken Sie immer daran: Sie dürfen im Lebenslauf nie (!) lügen. Wer dabei inhaltlich schummelt und auffliegt, kann auch Jahre später noch deshalb fristlos gekündigt werden.
- Hobbys. Dafür interessiert sich heute kaum noch ein Personaler. Eher geht es um Engagements, die Ihr Kompetenzportfolio abrunden oder wichtige Persönlichkeitsmerkmale subtil unterstreichen, etwa: Leistungssport = ehrgeizig, zielstrebig.
- Unterschrift und Datum fehlen. Sie gehören aber unter jeden Lebenslauf, denn damit wird er zur Urkunde. Obacht: Wenn Sie dabei auch noch gefälschte (Abschluss-)Zeugnisse beifügen, begehen Sie auch noch Urkundenfälschung und Betrug. Beides kann eine Kündigung zur Folge haben, eventuell auch noch eine Zivilklage. Siehe auch „Unwahre Angaben“.
- Originale verschicken. Riesenfehler! Erstens: Gehen die Unterlagen auf dem Postweg verloren, sind auch Ihre Zeugnisse futsch. Zweitens: Sie beweisen, dass Sie keine Ahnung von einer Bewerbung haben. Die Originale werden allenfalls zum Jobinterview mitgebracht oder bei der Einstellung nachgereicht. Schließlich darf man davon ausgehen, dass die Kopien keine Fälschung sind.
- Die Unterlagen sind unvollständig, es fehlen Seiten. Achtung: Hier drängt sich der Eindruck auf, es soll etwas verschleiert werden!
- Gefälschte Zeugnisse. Achtung: Das ist Urkundenfälschung und ein strafbarer Akt. Sie verlieren dadurch womöglich nicht nur Ihren Job. Auch die Universität, deren Zeugnis Sie vielleicht zu Ihren Gunsten manipuliert haben, kann Sie verklagen. Paragraph 267 des Strafgesetzbuches sagt: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
- Auf den Zeugnissen fehlt die Unterschrift des Ausstellers. Auch hier drängt sich der Verdacht einer Fälschung auf.
- Zu viele Zeugnisse. Kein Personaler hat Lust, sich durch zehn Zeugnisse zu schmökern. Die wichtigsten sind diejenigen der letzten beiden Jobs und das Ausbildungs- oder Studienzeugnis.
- Lockerer Jargon. Auch wenn es sich vielleicht um eine E-Mail oder ein Online-Formular handelt: Die formalen Anforderungen muss auch eine Internet-Bewerbung erfüllen. Am Besten: vorschreiben. Spontan schleichen sich Fehler ein.
- Die Betreffzeile ist nicht aussagekräftig. Schlagwörter erhöhen die Chance, geklickt zu werden. Also nicht “Bewerbung für einen Job”, sondern konkret: “Bewerbung als Vertriebsleiter / Ihre Anzeige”.
- Freifelder werden nicht genutzt. Gerade in Online-Formularen sollten Sie sich darin ins rechte Licht rücken. Merke: Immer alle Felder ausfüllen!
- Achtung bei Sonderzeichen! Das Euro-Symbol kann etwa bei Gehaltsvorstellungen zu unfreiwilliger Verwirrung führen, wenn die Programmversion des Empfängers ein anderes Zeichen daraus macht. Besser gleich EUR schreiben.
- Die angefügten Unterlagen sind zu groß. Die ganze Bewerbung könnte deshalb im Spam-Ordner landen. Anhänge sollten sowieso am besten im PDF-Format gespeichert sein, sonst können Formatierungen verloren gehen.
- Anhänge vergessen. Wenn Sie schon angefügte Unterlagen erwähnen, stellen Sie sicher, dass diese auch wirklich vom E-Mail-Programm hochgeladen wurden.
Allgemeine Fehler in den Bewerbungsunterlagen
Fehler beim Anschreiben
Fehler beim Bewerbungsfoto
Fehler beim Lebenslauf
Fehler bei den Zeugnissen
Fehler bei der Online-Bewerbung
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Bewerbungstipps: Die perfekte Bewerbung
Bewerbungsvorlagen: 16 kostenlose Muster zum Download
Denksport: 50 Brainteaser für Jobinterviews
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Die besten Tipps und Dossiers für das Vorstellungsgespräch: So überzeugen Sie jeden Personaler.

Jeanne St.
Herzlichen Dank für die ausgeführten, klaren und konkreten Punkte, wie man eben eine Bewerbung nicht darstellen sollte. :o) Hilft mir echt.
Sonnige Grüsse von Jeanne und alles Gute in den Herausforderungen des Lebens
PS: Auf zu neuen Ufern, der Frühling ist im Anmarsch!
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nanokultur
Wundervoll. Wobei 80% der bewerber 59/60 dieser Fehler machen….
Wäre noch schön, du hättest nen punkt übernommen, dass man tunlichst:
20 MB grosse bewerbungen per mail
und 50 anhänge einzeln mitschickt.
dazu natürlich noch in wks-format, was erst eine konvertierung in doc/pdf benötigt..
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Peter Müller
Die 60 Todsünden bei der Bewerbung sind ganz einfach zu vermeiden: Keine Bewerbungen schreiben! Arbeitgeber besetzen die attraktivsten und die meisten Stellen nicht über Bewerbungsverfahren – viel zu unsicher, unpräzise, aufwendig.
Inside Bewerbungsservice
Leider sind diese Fehler immer wieder zu finden. Kaum ein Bewerber nimmt die Sache “Bewerbung” wirklich so ernst, wie er sie nehmen sollte. Schließlich entscheiden die Sätze dieses Dokumentes über ganze Existenzen. Im Zeitalter von Privatinsolvenz und 1 € Job, sollte doch auch die Agentur für Arbeit einen Schritt in die richtige Richtung gehen und die Dienstleistung “Bewerbungsservice” in Ihren Förder-Katalog aufnehmen. Schließlich gibt es dafür Fördergelder. Leider werden immer noch nur die eigenen Bewerbungsunterlagen der Arbeitsuchenden gefördert. 5€ für eine zum Scheitern verurteilte Bewerbungsmappe. Das Geld kann auch gleich verbrannt oder in die Rettung von Automobilkonzernen gepresst werden. Man kann nur hoffen. Beste Grüße, Hendrik Groth (Inside Bewerbungsservice)
Jochen Mai
@Inside (Hendrik): In der Tat! Das halte ich für einen sehr guten Vorschlag, Bewerbungsunterlagen/-mappen insb. die von (Langzeit)Arbeitssuchen gezielt zu fördern – und zwar auch inhaltlich und sprachlich. Die ganze Vermittlung ist doch für die Katz, wenn der erste Eindruck schon verhunzt ist.
Olaf
Fond ich sehr gut so eine “Negaivliste” dessen was nicht passieren soll. Vor allem in der schönen strukturierten Aufzählung kann man seine eigenen Schriftstücke schön kontrollieren und diese Fehler ausbessern.
Und gerade simple Fehler übersieht man sonst gerne – ich hab schon mehrfach durch die Herumkopiererei in Bewerbungen mal ein Datum übersehen und so was macht sich sicher nicht gut.
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ANalphaBET
Die Tipps sind recht brauchbar, aber Musteranschreiben und Lebenslauf (für Uniabsolventen) würde ich nicht als Vorlage benutzen. Der CV ist in seinem Format unübersichtlich und der Konjunktiv im letzten Satz des Anschreibens (“Gerne würde ich…”) ist ebenfalls nicht empfehlenswert. Welcher Personaler lädt schon eine solch zurückhaltende Person zum Vorstellungsgespräch ein!?
Carys
Wunderbare Sammlung, hat mir sehr geholfen. Gerade beim Einfügen des Bewerbungsfotos hatte ich meine Schwierigkeiten, doch die Sammlung hat mir quasi “den Weg gezeigt”. Die Liste ist perfekt durchstrukturiert, geradezu zum Abhaken geeignet, oder eher wegstreichen. Ich danke vielmals dafür!
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Der Grieche
Bei manchen Fehlern muss man ja echt schmunzeln. Das dumme ist aber, das ich die meisten Fehler echt schon einmal erlebt habe!
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Johannes
Hallo Herr Mai,
eine sehr gelungene Zusammenstellung, viele der Punkte dürfen getrost als Klassiker bezeichnet werden. Bezüglich 24.) sollte man anmerken, dass viele Bewerber sich selbst ihrer Chance berauben und in der Stellenanzeige geforderte Angaben unbeantwortet lassen. Insbesondere bei der Gehaltsvorstellung führt dies häufig zur Absage.
Viele Grüße aus Köln
Johannes Lomnitz
Enno E.
Sehr geehrter Herr Mai,
unter Pkt. 49 schreiben Sie, “[b]ewusst falsche Angaben (seien) dann Urkundenfälschung”. Dies ist unzutreffend. § 267 StGB stellt nicht die schriftliche Lüge unter Strafe, sondern schützt die geistige Urheberschaft. Entscheidend ist allein, ob die Urkunde, als deren Urheber ich erscheine, auch tatsächlich von mir stammt. Inhaltlich falsche oder fehlende Angaben stellen deshalb keine Urkundenfälschung dar.
Jochen Mai
Sind Sie Anwalt und sich da ganz sicher? Natürlich können Sie in der Bewerbung lügen und die (anderslautenden) Zeugnisse unterschlagen. Das ist dann keine Urkundenfälschung, zugegeben. In der Regel aber müssen Sie die geforderten Abschlüsse und Zeugnisse spätestens bei der Einstellung im Original bei der Personalabteilung nachreichen – und entweder der Bluff fällt dann auf (und Sie sind den Job und Ihre Reputation los) oder Sie reichen gefälschte Urkunden ein. Also den Uniabschluss mit entsprechend gefälschten Noten etwa. Und das ist dann nach meinen bescheidenen Rechtskenntnissen sehr wohl eine Urkundenfälschung – und strafbar.
Enno E.
Sehr geehrter Herr Mai,
nun, ich bin kein Rechtsanwalt, aber Jurist. Und über das, was ich geschrieben habe, bin ich mir ganz sicher.
Ich habe ja nicht ausgeschlossen, dass man Zeugnisse fälschen und diese bei einem Arbeitgeber einreichen kann.
Nur bezieht sich der Begriff des Herstellens einer unechten Urkunde auf eine Identitätstäuschung über die Person des wirklichen Ausstellers. Es geht nur um die Frage der Urheberschaft, nicht der Wahrheit der inhaltlichen Erklärung. Echt ist die Urkunde dann, wenn sie von demjenigen stammt, der sich aus ihr als Urheber der verkörperten Gedankenerklärung ergibt (Wessels/Hettinger, Strafrecht Besonderer Teil/1, 25. Aufl., Heidelberg 2001, Rdnrn. 821-823). Echte Urkunden können Unwahres bezeugen, inhaltliche wahre Urkunden können unecht sein. Wenn ich also selber ein Zeugnis herstelle, das angeblich von einer Universität herrührt, habe ich eine unechte Urkunde hergestellt.
Eine echte Urkunde wird verfälscht, wenn nachträglich unbefugt Beweisrichtung und gedanklicher Inhalt einer echten Urkunde verändert werden (Wessels/Hettinger, a. a. O., Rdnr. 842). Dazu zählt, wenn ich ein echtes Zeugnis einer Universität verändere, um die Note zu “verbessern”.
Gebraucht wird eine unechte oder verfälschte Urkunde, wenn sie dem zu Täuschenden derart zugänglich gemacht wird, dass er die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat (Wessels/Hettinger, a. a. O., Rdnr. 851).
Zur Täuschung im Rechtsverkehr handelt man, wenn man einen anderen über Unechtheit bzw. Verfälschtheit täuschen und dadurch zu einem rechtserheblichen Verhalten veranlassen will (Wessels/Hettinger, a. a. O., Rdnr. 836). Dazu zählt sicherlich, einen potentiellen Arbeitgeber zum Abschluss eines Arbeitsverhältnisses veranlassen zu wollen.
Ich hoffe, dass nun klarer geworden ist, worum es bei dem Straftatbestand der Urkundenfälschung geht.
Jochen Mai
Ich muss leider gestehen, dass es nicht klarer geworden ist. Wenn also jemand ein Diplom einer Uni abgibt, die er gar nicht besucht hat, ist das Urkundenfälschung? Und ist es das auch, wenn die Noten eines Abschlusszeugnisses einer Uni, die tatsächlich besucht wurde, nachträglich “optimiert” werden?
Enno E.
Zu den beiden Fragen:
1. “Wenn also jemand ein Diplom einer Uni abgibt, die er gar nicht besucht hat, ist das Urkundenfälschung?”
Wenn jemand die Uni nicht besucht hat, kann ja keine (Diplom)urkunde vorliegen. Wenn dann eine solche künstlich hergestellt wird, um den Anschein zu erwecken, sie sei von der Uni ausgestellt worden, liegt Urkundenfälschung vor (Herstellen einer unechten Urkunde).
Die unwahre Behauptung im eigenen Lebenslauf, eine Uni besucht zu haben, obwohl man dies nicht tat, ist eine schriftliche Lüge. Dies ist keine Urkundenfälschung, kann aber u. U. ein (versuchter) Betrug sein.
2. “Und ist es das auch, wenn die Noten eines Abschlusszeugnisses einer Uni, die tatsächlich besucht wurde, nachträglich “optimiert” werden?”
Was ist hier mit “optimiert” gemeint? Auf dem von der Uni ausgestellten Originalzeugnis die Note wegzuradieren und durch eine andere (bessere) zu ersetzen, ist Urkundenfälschung (Verfälschen einer echten Urkunde). Im Lebenslauf eine bessere Note als tatsächlich erzielt anzugeben, ist hingegen wieder eine schriftliche Lüge (s. o.).
Jochen Mai
Ah, sehr gut. Das meinte ich eigentlich. Dann habe ich mich unklar ausgedrückt und dies nun korrigiert. Danke, dass Sie zur Präzisierung beigetragen haben.
Uwe Leopold
Betrifft die Aussage bezüglich strafbarer Handlung bei Urkundenfälschung.Das BGH hat festgestellt das im Computer manipulierte Zeugnisse, Verträge, usw. keine Fälschungen nach § 267 StgB mehr sind.Siehe BGH 271 ID 5 StR 488/ 09. MfG U.L
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G1115
Hallo Herr Mai,
bin auf der Suche nach den Musterlebensläufen, die zu diesem Artikel gehören, liegen Ihnen diese noch vor?
Danke für den lesenswerten Blog, weiter so!
Beste Grüße
Jochen Mai
Nein, leider nicht mehr. Nach dem Relaunch der Seite sind die verlinkten Muster vom Netz genommen worden. Ich plane aber selber welche in der nächsten Zeit in unserer Jobbörse vorzulegen: http://karrierebibel.de/stellenanzeigen-und-jobangebote/
Peter L.
Mir ist bei meiner Bewerbung leider ein kleiner Fehler unterlaufen. Anstatt “01/2005 bis 01/2010″ habe ich 01/2005 – 01/2001″ angegeben. Wie würden Sie bei einem solchen Fehler handeln? Einen formlosen Hinweis per E-Mail senden, einen neuen Lebenslauf senden oder abwarten und ggf. im Vorstellungsgespräch klären?
Viele Grüße
Peter L.
G1115
Danke für die Antwort – gutes Gelingen weiterhin!
Pingback: Die besten Tipps für gute Motivationsschreiben
Andi
Zu Punkt 26: Die genannten Daten (etwa zur Dauer des letzten Jobs) widersprechen sich. Entweder der Bewerber leidet an Spontan-Alzheimer oder er ist schludrig. Beides ein K.O.-Kriterium.
wenn man nervös ist und dem Gegenüber sagt das man nervös ist weil einem der Job wichtig ist ist das nicht umbedingt ein Minuspunkt es könnte einem auch positiv angerechnet werden …