Bedeutung: Ist Hochschulreife das gleiche wie Abitur?
Hochschulreife bezeichnet in Deutschland die grundsätzliche Fähigkeit, ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen, das kann eine Fachhochschule oder Universität sein. Sie erwerben die Hochschulreife durch einen Abschluss und ein entsprechendes Zeugnis an einer Schule. Die Hochschulreife lässt sich auch als Studierfähigkeit bezeichnen und besagt, dass jemand die schulische Ausbildung mit der Eignung zur Aufnahme eines Studiums abgeschlossen hat.
Bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung gibt es jedoch einige Unterschiede. Daher kann man nicht einfach alles über einen Kamm scheren. Nicht ganz korrekt ist beispielsweise, Hochschulreife synonym mit Abitur zu sehen und zu verwenden. Das Abitur als höchster Schulabschluss ist nur eine Form der Hochschulreife, die einige Vorteile gegenüber den anderen Varianten der Hochschulzugangsberechtigung hat.
Die drei Arten der Hochschulreife
Spricht man von Hochschulreife, ist dies zunächst ein Oberbegriff, der die gesamte Studierfähigkeit zusammenfasst. Um welche Art der Hochschulreife es sich dabei handelt, lässt sich daraus noch nicht erkennen. Diese Unterscheidung ist jedoch wichtig, da die verschiedenen Hochschulreifen jeweils für unterschiedliche Hochschulzulassungsberechtigungen mit individuellen Bestimmungen stehen.
Im deutschen Schulsystem gibt es insgesamt drei Varianten der Hochschulreife, mit denen Sie eine Hochschulzulassungsberechtigung erwerben können. Die Begriffe sind dabei teils ähnlich, daher die Verwechslungsgefahr:
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Allgemeine Hochschulreife
Hinter der allgemeinen Hochschulreife steckt das (Voll-)Abitur. Klassischerweise können Sie es auf einem Gymnasium, aber auch an Gesamtschulen oder an Berufskollegs, die über eine gymnasiale Oberstufe verfügen, erwerben. Mit der allgemeinen Hochschulreife in der Tasche können Sie sich an allen deutschen Universitäten, Fachhochschulen und staatlich anerkannten Hochschulen einschreiben.
Grundsätzlich können Sie jeden Studiengang beginnen – natürlich solange Sie mögliche weitere Anforderungen erfüllen, die für einige Studiengänge möglicherweise noch zusätzlich zur Hochschulzulassungsberechtigung benötigt werden. Das kann beispielsweise für ein Medizinstudium der Numerus clausus sein.
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Fachgebundene Hochschulreife
Auch mit einer fachgebundenen Hochschulreife haben Sie einen Abschluss, der Sie dazu berechtigt, bestimmte Studiengänge aufzunehmen. Anders als bei der allgemeinen Hochschulreife, können Sie hier jedoch nur solche Studiengänge beginnen, die aus dem Fachbereich stammen, in dem Sie Ihre fachgebundene Hochschulreife erworben haben.
Die fachgebundene Hochschulreife lässt sich an einer gymnasialen Oberstufe erwerben. Ebenso können Sie an einem Berufskolleg oder einer (Berufs-)Oberschule einen passenden Abschluss machen. Hier lässt sich zusätzlich zwischen einem fachgebundenen Abitur unterscheiden, mit dem Sie an Universitäten und Fachhochschulen studieren können, und der fachgebundenen Fachhochschulreife, mit der Sie ausschließlich passende Studiengänge an Fachhochschulen beginnen können.
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Fachhochschulreife
Mit der Fachhochschulreife erwerben Sie grundsätzlich die Hochschulzulassungsberechtigung für alle Fachhochschulen, nicht aber für Universitäten. Eine Beschränkung der Studiengänge auf ein bestimmtes Fachgebiet gibt es hingegen nicht. Mittlerweile gibt es auch einige Ausnahmen, in denen Sie mit der Fachhochschulreife einen Bachelor-Studiengang an Universitäten beginnen können.
Da die einzelnen Länder Bildungsangelegenheiten regeln, unterscheidet sich dies von Bundesland zu Bundesland. Informieren Sie sich deshalb im Vorfeld bei Universitäten, ob Ihre Hochschulreife Sie wirklich für ein Universitätsstudium qualifiziert.
Hochschulreife gleich Fachabitur?
Sollten Sie den Begriff „Fachabitur“ vermissen, liegt dies daran, dass es offiziell keinen solchen Abschluss in Deutschland gibt. Das Fachabitur ist ein umgangssprachlicher Begriff, der keine eindeutige Zuordnung hat. Einige Leute verwenden ihn sowohl für die Fachhochschulreife als auch für die fachgebundene Hochschulreife.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie deshalb immer den genauen Abschluss nennen. Nur so lässt sich eindeutig klären, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und an welche Vorgaben Sie sich halten müssen.
Hochschulreife nachholen: Wie bekomme ich die Hochschulreife?
Auch wenn das deutsche Bildungssystem im Laufe der letzten Jahre durchlässiger geworden ist: Wer als Schüler zunächst eine Haupt- oder Realschule besucht, steckt erfahrungsgemäß für einige Zeit in diesem Schultypus drin. Höchstens durch überdurchschnittliche Leistungen fällt dann auf, dass ein Schüler mehr Potenzial hat. Als Schulabgänger bleibt Ihnen dann noch die Chance, auf dem sogenannten zweiten Bildungsweg eine Hochschulreife zu erwerben.
Dieser Weg bietet sich vor allem dann an, wenn Sie noch frisch von der Schule sind und keine Ausbildung begonnen haben. Mit dem Besuch eines Weiterbildungskollegs, eine Volkshochschule oder eines Abendgymnasiums können Sie dann Ihr Fachabitur nachholen (beziehungsweise die Fachhochschulreife/fachgebundene Hochschulreife) oder Ihr Abitur nachholen. Anderenfalls gibt es noch alternative Wege:
Abschluss außerhalb der schulischen Ausbildung erlangen
Inzwischen können Sie nicht nur durch Ihren Schulabschluss eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Wollen Sie studieren, haben aber nicht durch den schulischen Abschluss die Hochschulreife erworben und wollen diese auch nicht auf dem zweiten Bildungsweg nachholen, gibt es weitere Möglichkeiten, um die Studierfähigkeit zu erhalten:
- Berufsausbildung
Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung gemacht, verfügen über mindestens drei Jahre Berufserfahrung und streben ein fachlich verwandtes Studium an: Damit gelten Sie als beruflich Qualifizierter. Darauf kann eine Hochschulzugangsberechtigung entstehen, die mit der fachgebundenen Hochschulreife vergleichbar ist. Nach einem Qualifikations- und Eignungstest können Sie die Zulassung für Studiengänge aus Ihrem Fachgebiet erhalten. - Aufstiegsfortbildung
Sie haben erfolgreich eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolviert – beispielsweise zum Fachwirt, Techniker oder Handwerksmeister: Damit erwerben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung, die der allgemeinen Hochschulreife entspricht. - Qualifikation
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch beruflich Qualifizierte studieren, die weder über eine Aufstiegsfortbildung verfügen, noch ein fachlich verwandtes Studium anstreben. In diesem Fall müssen Sie nicht nur entsprechende Nachweise über Ihre bisherigen Abschlüsse und Berufserfahrung vorweisen. Hochschulen, die diese Qualifikationen anerkennen, ermöglichen einen Hochschulzugang über bestimmte Eignungsprüfungen.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Wer seinen Schulabschluss im Ausland erworben hat, kann ihn in Deutschland anerkennen lassen. Dafür gibt es in dem jeweiligen Bundesland eine sogenannte Zeugnisanerkennungsstelle, bei der Sie einen Antrag stellen. Hier prüft man, ob der jeweilige Schulabschluss mit einem deutschen Schulabschluss gleichwertig ist. Ist das der Fall, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung.
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