Urlaubssemester beantragen: Gründe, Dauer & Folgen

Mit einem Urlaubssemester unterbrechen Sie Ihr Studium aus wichtigem Grund und nehmen es im Anschluss wieder auf. Wir erklären, wie die Pause vom Studium funktioniert – mit anerkannten Gründen, Auswirkungen auf Kindergeld oder Bafög und wie Sie ein Urlaubssemester beantragen…

Urlaubssemester Studium Wann Tipps

Was ist ein Urlaubssemester?

Ein Urlaubssemester ist ein offizielle und von der Universität genehmigte Unterbrechung vom Studium. Sie sind für den Zeitraum von den Pflichten Ihres Studiums freigestellt – eine Exmatrikulation ist nicht notwendig.

Im Urlaubssemester nehmen Sie nicht an Veranstaltungen teil und schreiben auch keine Klausuren. Ihr Studienplatz und Ihr Status als Studierender bleiben aber erhalten.

Anzeige

Gründe für ein Urlaubssemester

Trotz der Bezeichnung gilt: Ein Urlaubssemester dient nicht als Erholungsurlaub und ist auch keine Auszeit zum Reisen oder Nichtstun.

Sie brauchen einen triftigen Grund, wenn Sie ein Urlaubssemester beantragen wollen. Was genau akzeptiert wird, entscheidet die Hochschule. Mögliche Gründe sind:

Anzeige

Dauer: Wie lang ist das Urlaubssemester?

Ein Urlaubssemester dauert zunächst 6 Monate, also genau ein Semester an der Universität. Besteht der Grund für die Auszeit weiterhin, können Sie auch ein weiteres Urlaubssemester beantragen.

Die genauen Rahmenbedingungen gibt die Hochschule vor. Oft gibt es Vorgaben, wie viele Urlaubssemester Sie höchstens in Folge nehmen dürfen. Ebenso gibt es Beschränkungen zur maximalen Anzahl. Beispiel: Im Bachelorstudium dürfen Studierende höchstens die Hälfte der Regelstudienzeit als Urlaubssemester nehmen – bis zu 3 freie Semester (1,5 Jahre) dürfen Sie dann beantragen.

Ist das Urlaubssemester ein Fachsemester?

Nein, ein Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester angerechnet. Es hat somit auch keine Auswirkungen auf Ihre Regelstudienzeit – auch mit Pause im Studium können Sie dieses innerhalb der vorgegebenen Zeit abschließen.

Weil Ihr Studienplatz und der Studierendenstatus erhalten bleiben, gilt die Zeit aber als Hochschulsemester.

Kann ich im Urlaubssemester Prüfungen ablegen?

Studierende sind im Urlaubssemester offiziell vom Studium beurlaubt und dürfen weder an Lehrveranstaltungen teilnehmen noch Prüfungen ablegen. Sie können sich also nicht freistellen lassen und gleichzeitig Ihr Studium weiterführen.

Es gibt jedoch je nach Universität Ausnahmen und Sonderfallregelungen. So kann es möglich sein, dass Sie im Urlaubssemester Prüfungen wiederholen dürfen, die Sie in einem vorherigen Semester nicht bestanden haben. Die genauen Bedingungen regelt die jeweilige Prüfungsordnung – mit Absprache und auf Antrag beim Prüfungsamt sind individuelle Regelungen möglich.

Anzeige

Urlaubssemester beantragen

Wollen Sie ein Semester an der Universität aussetzen, müssen Sie das Urlaubssemester beantragen. Wir zeigen die notwendigen Schritte:

  1. Antrag ausfüllen
    Das Formular bekommen Sie online oder im Studierendensekretariat.
  2. Gründe nachweisen
    Je nach Grund brauchen Sie Nachweise (ärztliches Attest, Praktikumsvertrag…)
  3. Fristen einhalten
    Beantragen Sie das Urlaubssemester frühzeitig vor der Rückmeldung.
  4. Genehmigung abwarten
    Erst mit offizieller Genehmigung ist es ein Urlaubssemester.

Fristen für den Antrag eines Urlaubssemesters

Die genauen Fristen für den Antrag legt Ihre Universität fest. Als erste Orientierung können Sie sich an diese Daten halten:

  • Für das Wintersemester: bis 15. September
  • Für das Sommersemester: bis 15. März

In Ausnahmefällen und bei unerwarteten Ereignissen (plötzliche Krankheit) sind spätere Anträge möglich. Wenden Sie sich dafür unverzüglich an das Studierendensekretariat. Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.

Anzeige
Kb Newsletter Anmeldung

Bekomme ich im Urlaubssemester Bafög?

Nein, in einem Urlaubssemester bekommen Sie in der Regel kein Bafög. Sie müssen das Bafög-Amt deshalb umgehend informieren – sonst werden geleistete Zahlungen zurückgefordert. Schon mit dem Antrag auf die Beurlaubung müssen Sie sich deshalb Gedanken zu den finanziellen Auswirkungen machen.

Allerdings gibt es mögliche Ausnahmen: Machen Sie ein Auslandssemester mit Bezug zu Ihrem Studium, können Sie Auslandsbafög beantragen. Bei einer krankheitsbedingten Unterbrechung des Studiums zahlt das Amt für bis zu 3 Monate weiter. Setzen Sie sich auf jeden Fall mit dem Bafög-Amt in Verbindung und klären Sie Ihre individuelle Situation.

Anzeige
Kb Newsletter Anmeldung

Bekomme ich im Urlaubssemester Kindergeld?

Wenn Sie keine Studienleistungen erbringen, haben Sie zunächst keinen Anspruch auf Kindergeld. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen: Machen Sie das Urlaubssemester aus gesundheitlichen Gründen, nutzen Sie die Zeit für ein Praktikum, machen Sie eine Sprachreise oder befinden sich im Mutterschutz, wird die Leistung weiterhin gezahlt.

Voraussetzung dafür: Sie haben das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und wollen das Studium im Anschluss wieder aufnehmen und abschließen. Die Familienkasse prüft hier individuell und legt fest, ob weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht.

Anzeige

Vor- und Nachteile beim Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester kann eine sinnvolle und notwendige Auszeit sein. Unsere Übersicht zeigt die Vor-, aber auch Nachteile einer Unterbrechung im Studium:

Vorteile

  • Auszeit

    Sie haben keinen Stress mit dem Studium und können sich ganz um den Grund für Ihre Auszeit kümmern.

  • Semesterbeitrag

    Sie sparen den Semesterbeitrag oder müssen nur Anteile davon zahlen.

  • Status

    Sie behalten Ihren Studierendenstatus. Die Hochschule sichert Ihren Studienplatz und Sie müssen sich nicht exmatrikulieren.

  • Regelstudienzeit

    Das Urlaubssemester beeinflusst nicht die Zahl der Fachsemester, sondern zählt lediglich als Hochschulsemester. Sie studieren weiterhin in Regelstudienzeit.

  • Krankenversicherung

    Sie können bei der Krankenversicherung im günstigen Tarif für Studierende oder über Ihre Eltern versichert bleiben. Sind Sie selbst versichert, dürfen Sie höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Nachteile

  • Semesterticket

    Im reduzierten Semesterbeitrag ist das Semesterticket in der Regel nicht enthalten. Sie können den Öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr über das Ticket nutzen.

  • Bafög

    Sie bekommen kein Bafög, wenn das Studium für ein Semester ruht und Sie keine Leistungen erbringen. Mögliche Ausnahme ist das Auslandsbafög.

  • Verzögerung

    Die Regelstudienzeit ist nicht betroffen, trotzdem verzögern sich Ihr Studienabschluss und damit auch Ihr Jobeinstieg. Sie starten erst später ins Berufsleben.

  • Struktur

    Sie müssen sich nach der Rückkehr neu in die Studienorganisation und Routinen einarbeiten. Auch die Wiederaufnahme von Lerninhalten kann nach einer Auszeit schwierig sein.

  • Werkstudent

    Wenn Sie ein Urlaubssemester beantragen, dürfen Sie keine Tätigkeit als Werkstudent ausüben. Eine mögliche Stelle müssen Sie für diese Zeit deshalb aufgeben.

Anzeige

Gibt es Alternativen zum Urlaubssemester?

Ein Urlaubssemester ist nicht immer möglich – zum Beispiel, wenn Sie bereits Auszeiten vom Studium genommen haben oder kein von der Universität akzeptierter Grund vorliegt. Dann stellt sich die Frage: Gibt es eine Alternative?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Sie abwägen können:

  • Teilzeitstudium

    Beliebte Alternative ist ein Teilzeitstudium. Sie reduzieren den wöchentlichen Zeitaufwand für Ihr Studium um 50 Prozent – die frei gewordene Zeit können Sie für Studentenjobs, familiäre Verpflichtungen oder andere Dinge nutzen.

  • Überschreitung der Regelstudienzeit

    Eine unbürokratische Alternative: Sie belegen im Semester weniger Veranstaltungen und schieben Prüfungen nach hinten. Das verlängert Ihre Regelstudienzeit, bringt Ihnen aber weniger Druck im Studium und mehr Zeit. Beachten Sie aber mögliche Auswirkungen auf Ihr Bafög, wenn Sie die Regelstudienzeit überschreiten.

  • Exmatrikulation

    Mit einer Exmatrikulation melden Sie sich offiziell von der Universität ab und beenden Ihren Studiengang. Sie können diesen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen und bereits erbrachte Leistungen werden angerechnet. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (siehe: Numerus clausus) müssen Sie sich aber erneut bewerben und einen Platz bekommen.

Sie sollten genau abwägen, welche Option zu Ihrer Situation passt und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Achten Sie darauf, dass Sie das Studium problemlos wieder aufnehmen können, um Ihren Hochschulabschluss zu machen.


Was andere dazu gelesen haben