BAföG: Voraussetzungen, Höhe, Antrag, Rückzahlung

Mithilfe von BAföG bekommen Schüler, Auszubildende und Studierende finanzielle Hilfe vom Staat – vor allem dann, wenn die Eltern die erste Ausbildung nicht bezahlen können. So soll mehr Chancengleichheit ermöglicht werden. Alle Infos, wer BAföG bekommen kann sowie Tipps zu Höhe, Antrag und Rückzahlung der Ausbildungsförderung…

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Einfach erklärt: Was ist das BAföG?

Das BAföG (kurz für: Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Schüler und Studierende bei Ausbildung oder Studium finanziell unterstützt, wenn deren Eltern oder Ehepartner das nicht können. Ziel ist, den Betroffenen unabhängig von ihrer familiären oder wirtschaftlichen Situation den Zugang zu Bildung zu ermöglichen.

BAföG besteht meist aus zwei Teilen:

  1. Die eine Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss.
  2. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss des Staates und muss nicht zurückgezahlt werden.

Für Schüler ist die Studienförderung sogar oft ein vollständig geschenkter Zuschuss. Die Höhe des BAföG richtet sich jedoch nach dem persönlichen Bedarf, dem Einkommen der Eltern, der Wohnsituation und anderen individuellen Faktoren.

BAföG vs. Studienkredit – Unterschied

Der wesentliche Unterschied zwischen BAföG und einem Studienkredit ist: BAföG ist zum einen Teil geschenkt und zum anderen Teil ein zinslos Darlehen. Bei Studienkrediten handelt es sich hingegen um ein echtes Bankdarlehen, das über die gesamte Laufzeit verzinst werden müssen.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass BAföG ist an Voraussetzungen wie Eltern-Einkommen, Alter oder Studiendauer gebunden ist. Studienkredite werden dagegen nach den Bedingungen der Bank vergeben.

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Voraussetzungen: Wer bekommt BAföG?

BAföG erhalten grundsätzlich Studierende und Schüler, die eine förderungsfähige Ausbildung in Deutschland absolvieren. Die einzelnen Voraussetzungen im Überblick:

    1. Persönliche Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit

    BAföG bekommen in erster Linie deutsche Staatsangehörige (§ 8-10 BAföG). Auch EU-Bürger oder Ausländer können gefördert werden, wenn Aufenthalts- oder Integrationsvoraussetzungen erfüllt sind (z.B. Daueraufenthalt, Erwerbstätigkeit in Deutschland, Eltern mit Daueraufenthaltsrecht).

  • Alter

    Bei Beginn des Studiums müssen Sie unter 45 Jahre alt sein (§ 10 BAföG). Ausnahmen gibt es bei Kindererziehung, beim zweiten Bildungsweg oder „besonderen Gründen“.

  • 2. Schulische Voraussetzungen

  • Gefördert werden Auszubildende an Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufskollegs sowie Studierende an Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien (§ 1 BAföG).
  • Die Ausbildung muss staatlich anerkannt sein.
  • Bei Studierenden gibt es BAföG nur für das Erststudium (z.B. Bachelor, konsekutiver Master), das Zweitstudium wird nicht gefördert.
  • Azubis erhalten BAföG ebenfalls nur für die Erstausbildung.
  • 3. Finanzielle Voraussetzungen

  • Das Jahreseinkommen darf 6.672 Euro nicht übersteigen. Es gibt aber Freibeträge: Studierende bis 29 (15.000 €); ab 30 Jahren (45.000 €). Alles darüber wird angerechnet.
  • Das Einkommen der Eltern, des Ehepartners sowie vorhandenes Vermögen werden ebenfalls angerechnet.
  • 4. Weitere Bedingungen

  • Die Förderung gibt es nur für die Regelstudienzeit (plus evtl. Verlängerungen wegen Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung).
  • Studierende müssen zumeist in Vollzeit studieren, ein Teilzeitstudium ist nicht förderfähig.
  • Nach bestandener Zwischenprüfung oder 4. Fachsemester müssen Sie dem BAföG-Amt einen Leistungsnachweis vorlegen.
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BAföG Höhe: Wer bekommt wie viel?

Der Bafög-Höchstsatz liegt bei 992 Euro im Monat (Stand: 2025). Wer über die Eltern krankenversichert ist, bekommt monatlich höchstens 855 Euro.

Die BAföG Höhe ist eine pauschale Förderung. Bedeutet: Egal, wie viel Sie tatsächlich für Ihre Wohnung bezahlen – Sie erhalten nur eine Grundpauschale, die abhängig davon ist, ob Sie noch bei den Eltern wohnen oder zum Beispiel in einer eigenen Studentenbude.

Tabelle: Aktuelle BAföG-Sätze

BAföG-Höchstsätze, alle Angaben inkl. Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung, Stand: 2025

Personengruppe Bei Eltern wohnend Eigenständiger Haushalt
Studierende (bis 29 Jahre) 664 € 992 €
Schüler (je nach Schulform) 413-635 € 803-959 €

Zur Erklärung: Der Höchstsatz bei eigenem Haushalt (992 €) setzt sich zum Beispiel zusammen aus dem Grundbedarf (475 €) plus Wohnpauschale (380 €) sowie Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag (137 €).

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Wie viel dürfen die Eltern bei BAföG verdienen?

BAföG bekommen alle, die ihre Ausbildung oder das Studium nicht selber bezahlen können. Zwar sind die Eltern grundsätzlich während der ersten Ausbildung gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig – auch dann, wenn diese schon über 18 und ausgezogen sind. Aber manchmal reicht das Einkommen der Eltern eben trotzdem nicht dafür.

Deshalb müssen beim BAföG-Antrag stets alle Einkünfte ehrlich angegeben werden: eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und – falls vorhanden – das Einkommen des Ehepartners. Das machen Sie mithilfe des aktuellen Steuerbescheids.

Wie hoch darf das Einkommen der Eltern für BAföG sein?

Bei einfacher Rechnung müssen Sie ab einem Elterneinkommen von 42.500 Euro im Jahr mit Abstrichen beim BAföG rechnen. Ab einem Jahreseinkommen der Eltern über 80.000 Euro gibt es praktisch keine Chance mehr auf BAföG.

Einen genauen Online-Rechner dazu finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums BAföGdigital oder auf bafoeg-rechner.de.

Eltern-Einkommen und BAföG-Freibeträge

Das BAföG-Amt berücksichtigt bei der BAföG-Berechnung nicht das gesamte Einkommen der Eltern oder Ehepartner. Davon werden zunächst die Freibeträge abgezogen. Bei verheirateten Eltern ist das ein gemeinsamer Freibetrag, bei getrennt lebenden Elternteilen jeweils ein eigener Freibetrag. Die Freibeträge steigen zudem mit jedem unterhaltsberechtigten Kind, das in Ihrem Haushalt lebt und versorgt werden muss.

Freibeträge Übersicht

Personen Freibetrag
Verheiratete Eltern 2.540 €
Alleinstehender Elternteil 1.690 €
Ehepartner 1.690 €
Stiefelternteil 850 €
Pro Kind (unterhaltsberechtigt) 770 €


Was ist elternunabhängiges BAföG?

In Ausnahmefällen bekommen Sie BAföG, obwohl die Eltern gut genug verdienen. Das sogenannte elternunabhängige BAföG (§ 11 BAföG) bekommen Sie zum Beispiel in diesen Fällen:

  1. Die Eltern zahlen keinen Unterhalt, obwohl sie dazu verpflichtet wären.
  2. Sie machen Ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg – etwa am Abendgymnasium oder Kolleg.
  3. Sie sind älter als 29 und beginnen zum Beispiel nochmal eine Ausbildung mit 40
  4. Sie haben bereits 5 Jahre gearbeitet bzw. 6 Jahre, wenn dazu eine Ausbildung gehörte und beginnen erst jetzt ein Studium.
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Wie viel eigenes Vermögen darf ich für BAföG haben?

Eine Erbschaft oder ein gut gefülltes Bankkonto werden vom BAföG-Amt ebenfalls berücksichtigt. Auch hier gibt es Freibeträge:

  • Bis 30 Jahre: maximal 15.000 Euro
  • Über 30 Jahre: maximal 45.000 Euro

Mit einem Lebenspartner und eigenen Kindern steigen die Freibeträge ebenfalls: pro Person im Haushalt um 2.300 Euro (§ 29 BAföG).

Was ist mit dem Vermögen meines Ehepartners?

Bei verheirateten BAföG-Empfängern bleibt das Vermögen des Ehepartners unberücksichtigt. Wird daraus jedoch ein Einkommen erzielt (z.B. Renditen) rechnet das BAföG-Amt das wieder an.

Darf ich zusätzlich zum BAföG einen Nebenjob haben?

Viele Studierende gehen während des Studiums oder in den Semesterferien zusätzlich arbeiten, um die Haushaltskasse aufzubessern. Das Einkommen daraus müssen Sie ebenfalls beim BAföG-Antrag angeben!

Ein Nebenjob als Minijob (max. 556 Euro, Monat) ist unproblematisch. Das gilt für den gesamten Bewilligungszeitraum von 12 Monaten. Erst wenn Sie mit einem typischen Studentenjob im Jahr mehr als 6.672 Euro verdienen, führt dazu zu Abzügen beim BAföG.

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Antrag stellen: Wie bekomme ich BAföG?

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen BAföG-Antrag stellen. Der Aufwand und die benötigten Unterlagen sind allerdings nicht ohne! Ebenfalls sollten Sie mit 2-3 Monaten Bearbeitungsdauer rechnen. Daher empfehlen wir, den Antrag so früh wie möglich zu stellen – idealerweise noch vor Beginn der Ausbildung oder des Studiums. BAföG gibt es nicht rückwirkend!

Für die Übergangszeit können Sie zusätzlich Bürgergeld beantragen.

Wo muss ich BAföG beantragen?

BAföG beantragen Sie heute direkt digital und online. Dafür gibt es die Seite Bafög Digital. Weitere Formblätter finden Sie hier. Daneben können Sie bei den jeweiligen Studentenwerken auch noch Papierformulare ausfüllen.

Je nach Ausbildungsart sind unterschiedliche Stellen für Ihren Antrag zuständig:

  • Studierende

    Sie stellen den Antrag beim Studierendenwerk am Ort der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind.

  • Schüler

    Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien beantragen die Förderung im Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.

Für alle anderen Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Einzelfällen am Wohnort des Auszubildenden zuständig.

Checkliste: Benötigte Unterlagen und Nachweise

Für den Antrag müssen Sie einige Dokumente einreichen. Haken Sie gleich hier online im Browser die Unterlagen und Nachweise ab, die Sie schon haben:

  • Ausweisdokument
    Gegebenenfalls Asylbescheinigung
  • Immatrikulationsbescheinigung
    Das Exemplar, bei dem „Bescheinigung nach § 9 BAföG“ vermerkt ist.
  • Krankenversicherungsnachweis
    Sofern Sie nicht gesetzlich familienversichert sind.
  • Nachweis vom Vermieter
    Mietvertrag mit Angaben zu Vermieter, Mieter, Mietobjekt, Miethöhe, Unterschriften – sofern Sie nicht mehr zuhause wohnen.
  • Arbeitsvertrag
    Oder letzte Gehaltsabrechnung sofern Sie einen Nebenjob haben.
  • Aktuelle Kontoauszüge
    Von sämtlichen Bankkonten, Sparbüchern, Bausparverträgen, Lebensversicherungen (nur Kopien!).
  • Steuerbescheid der Eltern
    Es reicht der vom vorletzten Kalenderjahr.
  • Ausbildungsbescheinigung der Geschwister
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Wie oft muss ich BAföG beantragen?

Sie bekommen BAföG nicht für die gesamte Studiendauer. Sie muss regelmäßig neu beantragt werden. So bewilligt das BAföG-Amt die Förderung immer nur für maximal 12 Monate (= Bewilligungszeitraum). Für das nächste Jahr und die Folgesemester müssen Sie die Unterlagen daher erneut einreichen.

Das wiederholt sich, bis die sog. Förderungshöchstdauer erreicht ist. Diese entspricht der Regelstudienzeit laut Prüfungsordnung für Ihren Studiengang. Für einen Bachelor sind das meist sechs Semester, für den Master 2-12 Semester.

Die wichtigsten Regeln für Folgeanträge

  • Leistungsnachweis

    Ab dem 5. Semester müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Studium ernsthaft betreiben – z.B. durch bestandene Zwischenprüfungen oder eine bestimmte Zahl an Leistungspunkten.

  • Fachwechsel

    Ab dem 5. Semester dürfen Sie inzwischen auch das Studienfach wechseln. Dadurch beginnt die Regelstudienzeit und die BAföG-Förderung von vorne.

  • Flexibles Semester

    Seit der BAföG-Reform haben Studierende einmalig die Möglichkeit, ein zusätzliches Semester Förderung zu erhalten – über die offizielle Höchstdauer hinaus.

  • Hilfe beim Studienabschluss

    Schaffen das Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit, können Sie ein günstiges Bildungskredit-Darlehen beantragen. Dieses läuft über die staatliche Förderbank KfW und wird beim Bundesverwaltungsamt beantragt.

Kann ich die Förderdauer verlängern?

Laut Statistischem Bundesamt schaffen nur rund 30 Prozent der Studierenden ihr Studium in der Regelstudienzeit. Deshalb erkennt das BAföG-Amt mehrere Gründe an, mit der Sie die Förderdauer verlängern können (§ 15 Abs. 3 BAföG):

  • Auslandssemester
    Das Auslandssemester zählt nicht zur Regelstudienzeit. Dafür können Sie sich im Ausland zusätzlich mit dem Erasmus-Programm finanziell unterstützen lassen.
  • Krankheit
    Eine schwere oder langwierige Erkrankung kann ebenfalls ein berechtigter Grund für die Verlängerung der Studiendauer sein.
  • Hochschul-Engagement
    Wer mindestens ein Semester aktiv im AStA, Fachschaftsrat oder Studienparlament mitarbeitet, kann ebenfalls länger BAföG erhalten.
  • Nicht bestandene Prüfungen
    Ein Fehlversuch kann ein zusätzliches halbes Jahr Förderung bringen – unabhängig davon, ob er im Abschlusszeugnis auftaucht.
  • Schwangerschaft, Kindererziehung
    Wer ein Kind bekommt oder betreut, kann verständlicherweise nicht im gewohnten Tempo studieren – auch hierfür wird die Förderung verlängert.

Auch wenn es nachweislich Probleme an der Hochschule gibt – etwa organisatorische Fehler, die einen rechtzeitigen Abschluss verhindern, wird das BAföG verlängert.

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BAföG Rückzahlung: Wie viel?

Von dem erhaltenen BAföG müssen Studierende grundsätzlich nur die Hälfte zurückzahlen – jedoch nie mehr als maximal 10.010 Euro. Der Rest ist ein Geschenk des Staates. Für Schüler während der Schulzeit und Azubis ist die staatliche Förderung sogar zu 100 Prozent geschenkt.

Überdies muss die BAföG Rückzahlung erst 5 Jahre nach Ende des Förderzeitraums beginnen. Also auch nicht gleich beim Berufseinstieg. Die Rückzahlungsraten werden pro Quartal (alle 3 Monate) gezahlt – also viermal im Jahr je 390 Euro, das entspricht 130 Euro im Monat (siehe: § 18 Abs. 13 BAföG).

Nach 77 gezahlten Raten oder 20 Jahren können Sie zudem mit einem Schuldenerlass rechnen.

Vergünstigungen bei Einmalrückzahlung!

Das Bundesverwaltungsamt belohnt, wenn Sie Ihre BAföG-Schulden vorzeitig begleichen! Mit einer einmaligen Rückzahlung auf einen Schlag sparen Sie sich je nach Darlehens-Höhe 10 bis maximal 50 Prozent.

Negativer BAföG-Bescheid: Was nun?

Falls Ihr BAföG-Antrag abgelehnt wird, bleiben Ihnen noch ein paar Alternativen zur Studienfinanzierung. Neben klassischen Jobs als studentische Hilfskraft oder Werkstudent können Sie sich zusätzlich für ein Stipendium bewerben. Solche Stipendien werden von verschiedenen Stiftungen angeboten.

Als letzte Alternative bleibt immer noch der Studienkredit bei der Bank. Die Zinssätze hierfür sind bei der Bank meist etwas günstiger, weil die Institute damit junge Kunden gewinnen wollen. Ein Vergleich lohnt sich aber in jedem Fall!


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