Definition: Was sind Betriebsgeheimnisse?
Betriebsgeheimnisse (synonym: Geschäftsgeheimnisse) sind alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Dazu gehören zum Beispiel:
- Unternehmensstrategien
- Umsatzzahlen
- Kundenlisten
- Rezepturen und Formeln
- Skizzen und Modelle
- Herstellungsverfahren
- Forschungsergebnisse
- Preislisten und Verträge
- Absprachen mit Lieferanten
- Wirtschaftslage des Unternehmens
Solche Betriebsinterna dürfen auch nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht weitergegeben werden. Ex-Arbeitnehmer unterliegen hierbei weiterhin einer Verschwiegenheitspflicht. Selbst wenn dies im Arbeitsvertrag nicht explizit geregelt ist, ergibt sich eine sogenannte Nebenpflicht aus dem „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ und den Treuepflichten eines Mitarbeiters.
Wie lange gilt die Verschwiegenheitspflicht?
Die Dauer der Verschwiegenheitspflicht hängt davon ab, in welchem Kontext sie besteht. Grundsätzlich gilt:
-
Berufsgeheimnisträger
Für Ärzte, Anwälte oder Psychotherapeuten gilt die Verschwiegenheitspflicht lebenslang. Sie endet auch nicht, wenn die Person verstorben ist. Für eine wirksame Entbindung von der Schweigepflicht brauchen Sie einen Gerichtsbeschluss.
-
Arbeitnehmer
In Arbeitsverträgen gilt die Verschwiegenheitspflicht immer während des Arbeitsverhältnisses und unbefristet nach dem Ausscheiden, solange das Unternehmen ein berechtigtes Interesse am Schutz der Geschäftsgeheimnisse hat.
-
Amtsträger
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen einer generellen Verschwiegenheitspflicht, die auch nach dem Dienstende fortbesteht, bis die Behörde sie ausdrücklich aufhebt.
-
Vertragliche Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
Bei einer vertraglich vereinbarten Verschwiegenheitserklärung (Nondisclosure Agreement, NDA) gilt die angegebene Dauer im Vertrag, meist sind das 2-5 Jahre. Es gibt aber auch unbefristete Klauseln.
Warum sind Betriebsgeheimnisse im Lebenslauf ein Problem?
Um sich von anderen Bewerbern zu differenzieren, ist es wichtig, in der Bewerbung nicht nur den bisherigen Jobtitel und Positionen zu nennen, sondern auch ein paar Details zu den spezifischen Tätigkeiten, gemeisterten Aufgaben und erzielten Erfolge. Personaler wollen im Lebenslauf nicht nur sehen, was ein Bewerber gemacht hat, sondern was seine Arbeit bewirkt hat.
Je größer die Berufserfahrung, desto wichtiger wird eine Art Leistungsbilanz in Zahlen. Dazu gehören üblicherweise:
- Umsätze
- Gewinne
- Investitionen
- Kosteneinsparungen
- Marktanteile
- Budgets
- Mitarbeiterzahl
Sie ahnen es längst: Nicht alle diese Kennzahlen und Daten gehören nach außen. Auch nicht im Zuge einer Bewerbung. Es handelt sich dabei ganz klar um ein Betriebsgeheimnis. Siehe auch: Lebenslauf-Fehler.
Betriebsgeheimnisse in der Bewerbung: Was tun?
Eine Option, die Falltür der Betriebsgeheimnisse zu umgehen, ist diese Daten zu relativieren. Bedeutet: Nennen Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen keine konkreten Zahlen, wie „Einsparungen von 2 Millionen“, sondern schreiben Sie, dass Sie die Kosten „um 25 Prozent“ senken konnten. Kosteneinsparungen von einem Viertel sind immer noch ein bemerkenswerter Erfolg, der für Sie spricht. Und solange der absolute Bezug dazu fehlt, plaudern Sie keine Betriebsgeheimnisse aus.
Die Alternative ist, gänzlich auf Zahlen zu verzichten und die jeweiligen Erfolge und Details stichwortartig zu beschreiben. Beispiel:
- „Durch Umstellung der Prozesse wurden Ablaufgeschwindigkeiten nahezu verdoppelt.“
Diese vage Umschreibung einer Zahl („nahezu verdoppelt“) ist zwar alles andere als genau, vermittelt dem Personaler aber zumindest einen groben Eindruck davon, was ein Bewerber geleistet hat, ohne gleich Betriebsgeheimnisse zu verraten.
100 kostenlose Bewerbungsvorlagen in Word
Profitieren Sie von unseren modernen Bewerbungsdesigns und kostenlosen Bewerbungsmustern in Word. Mehr als 100 komplette Muster im Set, inklusive Anschreiben, Deckblatt und Lebenslauf. Hier gratis herunterladen:
Darf ich im Bewerbungsgespräch über Betriebsgeheimnisse reden?
Kurz gesagt: Nein – auf keinen Fall! Was für Lebenslauf und Bewerbungsschreiben gilt, hat auch im persönlichen Gespräch Bestand. Betriebsgeheimnisse sind vertraulich – und das bleiben sie auch im Vorstellungsgespräch. Juristisch spielt es keine Rolle, wie sensible Informationen nach außen gelangen. Ob im Lebenslauf, zwischen Tür und Angel oder im Bewerbungsgespräch: Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht bleibt ein Verstoß.
Selbst wenn es nicht zu einer rechtlichen Konsequenz kommt: Wer Geheimnisse einfach unbedarft ausplaudert, hinterlässt keinen guten Eindruck. Interna preiszugeben, signalisiert vor allem eines: mangelnde Diskretion. Für potenzielle Arbeitgeber ist das ein Warnsignal. Schließlich könnte es ihrer eigenen Firma später ganz genauso ergehen.
Verrat von Geschäftsgeheimnissen: Was droht?
Was tun, falls es doch passiert? Wer Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verrät, dem drohen teils empfindliche Strafen. Wie empfindlich – das hängt vom Ausmaß und der Schwere des Geheimnisverrats ab. Das genaue Strafmaß legt meist ein Gericht fest, weil der Geschädigte zuvor auf Schadenersatz klagen muss. Möglich sind folgende Strafen:
-
Abmahnung
Die betrifft vor allem Mitarbeiter in ungekündigter Stellung. Sie werden per Abmahnung auf einen Pflichtverstoß hingewiesen. Bei erneuter Zuwiderhandlung droht die fristlose Kündigung.
-
Kündigung
Je nach Schwere des Geheimnisverrats, der bis hin zur Industriespionage reichen kann, sind die betroffenen Arbeitnehmer unmittelbar ihren Job los – auch ohne vorherige Abmahnung.
-
Geldstrafe
Unabhängig vom bestehenden Arbeitsverhältnis können die geschädigten Unternehmen einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber einen finanziellen Schaden nachweisen kann. Dann aber kann es sehr teuer werden und in die Millionen gehen.
-
Haftstrafe
Im Extremfall drohen ehemaligen Mitarbeitern, die Betriebsgeheimnisse verraten haben, sogar Gefängnisstrafen. Für einen schweren Geheimnisverrat drohen bis zu 3 Jahre Haft.
Gibt es Ausnahmen für Whistleblowing?
Zwar existiert eine EU-Richtlinie, die Hinweisgeber – sogenannte Whistleblower – schützen soll. Ein Freibrief für den Verrat von Betriebsgeheimnissen ist das aber nicht. Schon gar nicht gegenüber anderen Arbeitgebern.
Solche Interna und Informationen dürfen Beschäftigte allenfalls aus ethischen oder moralischen Gründen nach außen geben, z.B. um Rechtsverstöße oder gravierende Fehlentwicklungen zu melden. Dazu gehören etwa Steuerhinterziehung, Bestechung, nicht korrekt abgeführte Sozialversicherungsbeiträge oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Oft werden dann Medien darüber anonym informiert.
Whistleblower gehen dabei dennoch ein hohes Risiko ein. Werden sie enttarnt, drohen dennoch oben genannte Strafen, weil der Whistleblower-Schutz – trotz vieler politischer Diskussionen – in Deutschland bislang noch immer schwach ausgeprägt ist.
Was andere dazu gelesen haben