Eltern im Lebenslauf: Erwähnen oder weglassen?

Eltern im Lebenslauf werden heute nicht mehr angegeben oder erwähnt. Ebensowenig der Beruf der Eltern oder die Namen der Geschwister. All diese Angaben im Lebenslauf sind völlig veraltet und potenziell illegal, weil sie zu einer Benachteiligung von Bewerbern führen könnten. Wir erklären in diesem Artikel, welche Angaben im Lebenslauf heute noch zeitgemäß sind…

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Warum keine Eltern im Lebenslauf erwähnen?

Die Angabe der Eltern im Lebenslauf oder deren Beruf stammt aus einer Zeit, in der die persönliche Herkunft und der soziale Stand eine hohe Bedeutung in der Bewerbung hatten. Vor allem bei Berufsanfängern. Nach heutigen Regeln und laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) könnte das eine Diskriminierung begünstigen und ist damit illegal.

Der zweite Grund: Sie selbst bewerben sich für eine offene Stelle – nicht Ihre Eltern! Welchen Beruf die Eltern haben, interessiert Personaler nicht und ist zudem für Ihre Eignung für den Job komplett irrelevant.

Eltern und Geschwister im Lebenslauf erwähnen?

Im Lebenslauf werden heute keine Eltern und auch keine Geschwister mehr erwähnt – weder die Namen, noch deren Beruf. Die Begründung ist bei beiden gleich: Nicht die Geschwister oder Eltern bewerben sich für den Job, sondern allein der oder die Bewerberin. Nur deren Werdegang, Qualifikationen und Kenntnisse interessieren Personaler.

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Welche Angaben statt den Eltern im Lebenslauf?

Müssen Eltern im Lebenslauf erwähnt werden? Nein. Aber angegeben wurden sie früher im tabellarischen Lebenslauf ganz oben, in den sogenannten persönlichen Daten beziehungsweise Kontaktdaten. Beispiel:

Eltern
Mutter: Maria, Hausfrau
Vater: Klaus, Polizist

Das ist inzwischen überholt. Stattdessen werden heute in einem professionellen und modernen Lebenslauf die persönlichen Daten in zwei Bereiche unterschieden: Pflichtangaben und freiwillige Angaben.

Pflichtangaben im Lebenslauf

Freiwillige Angaben im Lebenslauf

Lebenslauf vollständige persönliche Daten – Beispiel


Name: Max Muster
Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ
Geburtsort: Köln
Adresse: Beispielweg 1, 12345 Musterstadt
Telefon: 01234 567890
Mobil: 0987 6543210
E-Mail: max@muster.de
Staatsangehörigkeit: deutsch
Familienstand: ledig
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Ausnahmen: Wann Eltern im Lebenslauf nennen?

Der Beruf der Eltern kann in der Bewerbung relevant sein, wenn diese im selben Beruf (z.B. Arzt) tätig sind oder die Bewerber bereits erste Berufserfahrungen im elterliche Familienbetrieb gesammelt haben und die Namen der Eltern deshalb zum Beispiel im Arbeitszeugnis auftauchen. Die Nennung der Eltern kann dann eine Berufswahl begründen.

Erwähnt werden die Eltern in dem Fall aber nicht im Lebenslauf, sondern im Bewerbungsschreiben. Dort können Sie in 1-2 Sätzen erklären, welche relevanten Erfahrungen Sie von klein auf im Familienunternehmen sammeln konnten oder welche Interessen und Neigungen sie bereits in der Kindheit durch das Vorbild der Eltern entwickelt haben bzw. welcher beruflichen Familientradition Sie folgen.

Pflege der Eltern im Lebenslauf erwähnen?

Ein weiterer Ausnahmefall ist, wenn Sie seit einiger Zeit ein Familienmitglied pflegen und deshalb zum Beispiel eine längere berufliche Auszeit oder sogenannte Lücke im Lebenslauf haben. In dem Fall schreiben Sie im Lebenslauf:

02/2025 – 12/2026:
Berufliche Auszeit, Pflege des schwerkranken Vaters

Ansonsten aber sollten Sie die Eltern im Lebenslauf nicht erwähnen. Die Angabe verstößt mehrheitlich gegen die Regeln des AGG, weil Bewerberinnen und Bewerber durch mögliche Vorurteile benachteiligt werden könnten.

Vergleichbares gilt übrigens für das Bewerbungsfoto, das heute ebenfalls nur noch freiwillig in den Lebenslauf integriert wird.


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