Freiberufler anmelden: Welche Berufe? Steuern + Vorteile

Sie müssen sich als Freiberufler anmelden, haben besondere Regelungen für die Steuern und einige Vorteile. Aber was genau ist ein Freiberufler und welche Berufe gehören dazu? Wir zeigen eine Liste mit Tätigkeiten freier Berufe und erklären, wie die Anmeldung abläuft…

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Definition: Was ist ein Freiberufler?

Freiberufler sind Selbständige in einem wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Beruf. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen.

Wenn Sie freiberuflich arbeiten, üben Sie selbstständig einen Katalogberuf (§ 18 Einkommensteuergesetzes) aus. Freie Berufe benötigen oft einen akademischen Abschluss oder besondere Qualifikationen.

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Freiberufler Liste: Welche Berufe?

Freiberufler werden durch ihre Tätigkeit bestimmt. Welche Berufe dazu zählen, schreibt das Einkommensteuergesetz durch die Katalogberufe vor. Hier eine Liste der freien Berufe in der Übersicht:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Vereidigte Buchprüfer
  • Steuerbevollmächtigte
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Krankengymnasten
  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Dolmetscher
  • Übersetzer
  • Lotsen
  • Ähnliche Berufe

Ähnliche Berufe sind beispielsweise Tätigkeiten als Dozent, Erzieher, Hebamme, Lehrer (beispielsweise Musik- oder Tanzlehrer), Logopäde, Tagesmutter und Sozialpädagoge.

Unterschied zwischen Freiberufler, Freelancer und Gewerbetreibender

Nicht jede Selbstständigkeit ist gleich. Freiberufler, Freelancer und Gewerbetreibende müssen unterschieden werden. Freiberufler arbeiten selbstständig in einem Katalogberuf der Liste.

Freelancer sind selbstständige freie Mitarbeiter, die über Honorarverträge für verschiedene Auftraggeber arbeiten. Sie sind nicht fest angestellt und können freiberuflich oder gewerblich arbeiten. Gewerbetreibende sind ausdrücklich keine Freiberufler unter unterliegen der Gewerbeordnung. Sie müssen ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer zahlen und sich bei der IHK oder HWK anmelden.

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Freiberufler anmelden: Das müssen Sie tun

Sie müssen sich als Freiberufler anmelden, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen. Kümmern Sie sich mindestens vier Wochen vorher um die notwendige Anmeldung. Wollen Sie sich als Freiberufler anmelden, sind zwei Schritte entscheidend:

  1. Anmeldung beim Finanzamt

    Die erste Anmeldung erfolgt beim Finanzamt. Sie müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und an das Finanzamt schicken – online oder postalisch. Nach Prüfung und Bearbeitung erhalten Sie Ihre Steuernummer, die Sie für die freiberufliche Tätigkeit benötigen.

  2. Anmeldung bei einer Kammer

    Viele freie Berufe sind kammerpflichtig, Sie müssen sich also in der zuständigen Standeskammer anmelden. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Apotheker. Eine Anmeldung bei der IHK oder HWK ist nicht erforderlich.

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Freiberufler: Steuern und Versicherungen

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit und entsprechender Anmeldung beim Finanzamt gelten besondere Regelungen zu Steuern und Versicherungen. Hier gibt es einige Unterschiede zu Gewerbetreibenden:

  • Gewerbesteuer

    Als freiberuflich Tätiger unterliegen Sie nicht der Gewerbeordnung und müssen keine Gewerbesteuer entrichten.

  • Einkommensteuer

    Sie müssen auf Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit Einkommensteuer zahlen. Überschreiten Sie den Freibetrag von 11.604 Euro (Stand: 2024), fällt die Steuer an. Dabei zahlen Sie jedes Quartal Vorauszahlungen.

  • Umsatzsteuer

    Grundsätzlich müssen Sie Umsatzsteuer zahlen. 19 Prozent (ermäßigt 7 Prozent) auf den Rechnungsbetrag fallen an. Dazu schicken Sie Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt. Ausnahmen gibt es bei medizinischen Leistungen, die umsatzsteuerfrei sind (gilt nicht für kosmetische Operationen).

Keine Umsatzsteuer bei Kleinunternehmerregelung

Liegt Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr unter 50.000 Euro und blieb im letzten Jahr unter 22.500 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Diese befreit Sie von der Umsatzsteuerpflicht – Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen oder Voranmeldungen durchführen.

Auf Ihren Rechnungen muss ein Hinweis zur Kleinunternehmerregelung enthalten sein. Zudem verlieren Sie die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Versicherungen für Freiberufler

Besondere Regelungen gelten für freiberuflich Tätige auch bei Versicherungen. Da sie selbständig tätig sind, müssen sie sich um bestimmte Versicherungen selbst kümmern. Sie werden nicht wie bei einer Festanstellung über die Sozialversicherungen vom Gehalt abgezogen:

  • Krankenversicherung

    Die Kosten für Ihre Krankenversicherung übernehmen Sie vollständig selbst. Sie können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Künstlerische und publizistische Berufe versichern sich über die Künstlersozialkasse.

  • Pflegeversicherung

    Die Pflegeversicherung ist Pflicht. Oft können Sie diese in Kombination mit einer Krankenversicherung erhalten. Als Privatversicherter müssen Sie sich zusätzlich darum kümmern.

  • Rentenversicherung

    In einigen freien Berufen besteht Rentenversicherungspflicht. Das sind zum Beispiel Hebammen, Erzieher, Handwerker oder Künstler. Kammerberufe zahlen den Rentenversicherungsbeitrag meist über das berufsständische Versorgungswerk. Besteht keine Pflicht, können Sie freiwillig zahlen und sich für das Alter absichern.

  • Arbeitslosenversicherung

    Sie können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung anmelden. Voraussetzungen: Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche freiberuflich und waren in den letzten 30 Monaten vor Beginn der Tätigkeit für 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder hatten Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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Vor- und Nachteile als Freiberufler

Freiberufler zu sein hat einige Vorteile. Auf der anderen Seite gibt es ebenso negative Aspekte, die zu beachten sind. Wir haben eine Übersicht über die Vor- und Nachteile als Freiberufler erstellt:

Vorteile

  • Freiheit

    Als Freiberufler sind Sie nicht bei einem Unternehmen angestellt, selbst wenn Sie für ein Unternehmen eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Sie genießen größere Freiheiten als bei einer Festanstellung. Zudem können Sie sich Ihre Auftraggeber Kunden und Kooperationspartner im Prinzip frei aussuchen.

  • Anmeldung

    Als Freiberufler müssen Sie sich zwar beim Finanzamt melden, doch ansonsten benötigen Sie keine weitere Anmeldung etwa beim Gewerbeamt. Der Start in eine freiberufliche Tätigkeit ist schnell, einfach und vergleichsweise unbürokratisch.

  • Buchhaltung

    Ein weiterer Vorteil für Freiberufler: Sie müssen keine doppelte Buchführung betreiben und auch keine Bilanzen erstellen. Es reicht, wenn Sie eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anfertigen.

Nachteile

  • Risiko

    Sie tragen ein höheres Risiko als Arbeitnehmer. Bricht ein wichtiger Auftraggeber weg, kann dies existenzbedrohend sein. Ratsam ist, das Risiko zu streuen. Auch haften Sie als Freiberufler zunächst einmal mit Ihrem Privatvermögen, was ein großes finanzielles Risiko bedeuten kann.

  • Work-Life-Balance

    Freiberufler arbeiten oft länger als Angestellte, haben keinen festen Feierabend und stehen ständig unter Strom. Die größeren Freiheiten erfordern auch mehr Disziplin und klare Strukturen.

  • Altersvorsorge

    Freiberufler sind für ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich – es sei denn, sie sind über Berufskammern abgesichert. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert oder genug für die eigene Altersvorsorge tut, kommt später möglicherweise in Schwierigkeiten. Ohne die nötige Vorsorge droht Altersarmut.


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