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Freiberufler: Definition, Steuern, Versicherungen

Freiberufler werden immer wieder mit Gewerbetreibenden oder Freelancern gleichgesetzt oder verwechselt. Solche Missverständnisse sind den Ähnlichkeiten zwischen den Begriffen und Bedeutungen geschuldet. Aber eine klare Trennung und Definition ist wichtig und sinnvoll. Das Gesetz regelt eindeutig, wer wirklich Freiberufler ist. Oft sind damit ein akademischer Abschluss oder entsprechende Zusatzausbildungen verbunden. Sollte der Status des Freiberuflers auf Sie zutreffen, bringt dies einige Besonderheiten und Vorteile mit. Wir informieren, was Sie zum Thema freie Berufe wissen müssen, was das Gesetz dazu sagt und welche Unterschiede zu beachten sind…



Freiberufler: Definition, Steuern, Versicherungen

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Definition: Wer zählt zu den Freiberuflern?

Freiberufler sind selbständig. Das heißt aber noch lange nicht, dass jeder Selbständige ein Freiberufler ist. Gemeinsam ist beiden, dass sie sich in keinem Angestelltenverhältnis befinden. Wer per Definition ein Freiberufler ist, ist in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt. Entscheidendes Kriterium ist demnach, dass ein Freiberufler selbständig eine Tätigkeit ausübt, die wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Art ist.

Was ist der Unterschied zwischen selbständig und freiberuflich?

Etwa 1,45 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland als selbständige Freiberufler. Selbständig tätig zu sein kann dasselbe bedeuten wie freiberuflich zu arbeiten. Beispielsweise können Sie als Dozent sowohl in einer Bildungseinrichtung angestellt sein oder freiberuflich auf selbständiger Basis arbeiten, da der Dozent als freier Beruf gilt. Anders beispielsweise, wenn Sie sich mit einem Blumengeschäft selbständig gemacht haben: Als Florist üben Sie keinen freien Beruf aus. Die Bezeichnung Freiberufler gilt nur für die im nächsten Punkt genannten Jobs.

Deren Merkmal ist üblicherweise ein akademischer Abschluss oder besondere Qualifikationen, die für die Stelle relevant sind. Auch sind einige freie Berufe kammerpflichtig, das heißt, Ärzte, Architekten, Anwälte, Notare, Steuerberater und beratende Ingenieure müssen sich bei einer berufsständigen Kammer registrieren lassen.


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Freiberufler Liste: Welche sind freie Berufe?

Im Folgenden finden Sie freie Berufe aufgelistet. Die Liste basiert auf den Angaben in § 18 EStG. Zu den freien Berufen zählen vor allem die sogenannten Katalogberufe:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
  • Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
  • Journalisten, Bildberichterstatter
  • Dolmetscher, Übersetzer
  • Lotsen

Das Gesetz formuliert recht offen „und ähnliche Berufe“. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Dozenten, Erzieher, Hebammen, Lehrer (beispielsweise Musik- oder Tanzlehrer), Logopäden, Tagesmütter und Sozialpädagogen Freiberufler sein. Sie gehen einer der genannten selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten nach beziehungsweise üben einen Beruf aus, der der Linderung oder Heilung von Menschen dient.

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Freiberufler, Freelancer oder Gewerbetreibender?

Manche verwenden die Begriffe Freiberufler, Freelancer oder Gewerbetreibender synonym. In allen Fällen ist die jeweilige Person selbständig. Die Grenzen zwischen den Begriffen sind nicht immer leicht zu erkennen. Im Zweifelsfall entscheidet deshalb das Finanzamt, ob ein Selbständiger letztlich als Freiberufler, Freelancer oder Gewerbetreibender eingestuft wird. Hier die Unterschiede:

Freelancer

Freelancer ist die englische Bezeichnung für freier Mitarbeiter. Besonders häufig kommen solche Freelancer in der IT-Branche zum Einsatz, auch in der Medienbranche und der Werbung sind sie anzutreffen. Freelancer sind selbständige Dienstleister, die ihre Fähigkeiten jedem Unternehmen, Interessenten oder Auftraggeber anbieten können. Dabei sind sie nicht in das Unternehmen eingegliedert und nicht weisungsgebunden. Über Arbeitszeit und -ort entscheiden sie in der Regel selbst. Für ihre Arbeit werden sie stundenweise oder über eine Pauschale vergütet, sie arbeiten somit auf Honorarbasis. Freelancer müssen Einkommens- und Umsatzsteuer zahlen und sich eigenständig um Krankenversicherung und Altersvorsorge kümmern.

Freie Mitarbeiter werden so in Abgrenzung zu Arbeitnehmern in Festanstellung bezeichnet. Das allein sagt allerdings noch nichts darüber aus, ob sie einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Anders ausgedrückt: Freelancer können freiberuflich tätig sein, wenn sie in den oben aufgeführten Katalogberufen arbeiten, doch nicht jeder Freelancer ist automatisch ein Freiberufler.

Gewerbetreibende

Gewerbetreibende sind Selbständige, die keinen freien oder einen ähnlichen Beruf ausüben. Sie sind somit ausdrücklich keine Freiberufler. Vielmehr müssen sie ein Gewerbe anmelden und sind in diesem gewerblich selbständig. Wenn Sie beispielsweise vorhaben, selbst Produkte herzustellen und diese in einem Online-Shop zu verkaufen, müssen Sie dafür ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer entrichten. Außerdem ist ein Gewerbetreibender im Gegensatz zu einem Arzt oder Dozenten verpflichtet, sich bei der Handels- oder Handwerkskammer anzumelden.

Mischformen

In einigen Fällen kommt es zu Überschneidungen zwischen Freiberuflern, Freelancern und Gewerbetreibenden. Hat ein Arzt beispielsweise neben seiner Praxis noch einen Kosmetiksalon, in dem er Vitaminpräparate und Pflegeprodukte verkauft, übt er eine freiberufliche und eine gewerbliche Tätigkeit aus. In solchen Fällen empfiehlt sich eine strikte Trennung, bei der die Einkünfte durch separate Buchführung und verschiedene Konten erfasst werden.

In einigen Fällen ist eine strikte Trennung nicht möglich, da die freiberufliche Tätigkeit untrennbar mit der gewerblichen verknüpft ist. Das gilt beispielsweise für einen freiberuflichen Physiotherapeuten, der nebenbei noch Proteinshakes verkauft. Er bringt somit seine medizinischen und ernährungsphysiologischen Kenntnisse mit ein. In solchen Fällen werden die gesamten Einkünfte als gewerbliche Einkünfte eingestuft.

Checkliste: Freiberufler werden

Ob Sie sich für eine freiberufliche Tätigkeit eignen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen benötigen Sie die entsprechende Qualifikation – eine eigene Praxis als Arzt geht nur mit Medizinstudium. Zum anderen ist es eine Persönlichkeitsfrage. Einige Menschen bevorzugen ein Angestelltenverhältnis, da sie die Sicherheit schätzen. Wer das für sich geklärt hat, muss folgende Schritte abarbeiten:

Klärung des Status
Vor allem bei freiberuflichen Jobs wie Programmierer ist eine eindeutige Zuordnung nicht immer ganz einfach. Das sollte unbedingt vorab mit Finanzamt und Steuerberater geklärt werden. Wer die Kriterien zur Freiberuflichkeit nicht erfüllt, weil etwa gewerbliche Anteile überwiegen, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Sollte im Nachhinein ein Gewerbe angemeldet werden müssen, können hohe Steuerzahlungen sowie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung auf Sie zukommen.

Geschäftsidee und Businessplan
Setzen Sie sich mit Ihrer Geschäftsidee und der Selbständigkeit gut auseinander: Welche Nachfragen wollen Sie bedienen? Worin liegt Ihr Leistungsversprechen? Was fehlt noch am Markt oder was können Sie besser? Teil Ihrer Ausarbeitung ist eine sorgfältige Marktanalyse, ein realistischer Überblick über die Finanzen und eine Marketingstrategie, mit der Sie potenzielle Kunden anziehen.

Anmeldung der Freiberuflichkeit
Klären Sie, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Erfüllen Sie die Kriterien eines freien Berufs, müssen Sie Ihre Freiberuflichkeit anmelden. Dafür füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und senden ihn dem Finanzamt.

Abschluss von Versicherungen
Die wichtigsten Versicherungen haben wir unten im Artikel aufgeführt. Zusätzlich kann je nach Branche eine Berufshaftpflicht für Sie vorteilhaft sein, damit Sie im Falle von Schäden nicht mit eigenem Vermögen haften müssen. Gleiches gilt für eine Rechtsschutzversicherung.


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Was müssen Sie bei Steuern beachten?

Wie wichtig die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden ist, zeigt sich spätestens beim Blick auf die steuerlichen Auswirkungen.

Gewerbesteuer

Wer einen freien Beruf ausübt, muss kein Gewerbe anmelden, sondern die Tätigkeit lediglich beim Finanzamt anmelden. Dort erhalten Sie eine Steuernummer, die Sie für Ihre Rechnungen nutzen können. Das bedeutet auch: Als freiberuflich Tätiger unterliegen Sie nicht der Gewerbeordnung und müssen deshalb keine Gewerbesteuer entrichten. Für Freiberufler fallen lediglich die üblichen Einkommens- und Umsatzsteuern an. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Umsatzsteuerfreiheit

Medizinische Leistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Gar keine Umsatzsteuer zahlen daher Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Krankengymnasten oder Heilpraktiker. Aber Achtung: Kosmetische Operationen wiederum sind voll umsatzsteuerpflichtig. In diese Kategorie fallen etwa Eingriffe, bei denen Fett abgesaugt, Botox gespritzt oder eine Tätowierung entfernt wird. Immer häufiger bieten Ärzte sogenannte Igel-Leistungen an. Die Abkürzung steht für „individuelle Gesundheitsleistung“, auf die unter Umständen ebenfalls Umsatzsteuer fällig wird.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent des in Rechnung gestellten Betrages. Die ermäßigte Umsatzsteuer von sieben Prozent können einige Freiberufler anwenden, vor allem Schriftsteller, Journalisten oder auch Illustratoren. Denn Bücher, Zeitungen, Broschüren, auch Mal- und Bilderbücher unterliegen dem ermäßigten Satz.

Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerpflichtige Freiberufler, deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreitet und im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro betrug, können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dann fallen sie unter die Kleinunternehmerregelung. Sie müssen dann weder eine Umsatzsteuervoranmeldung noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt abgeben. Wichtig: Auf Rechnungen muss der Hinweis erscheinen, dass Sie von der Umsatzsteuer befreit sind. Allerdings entfällt im Gegenzug auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Und: Die Entscheidung bindet einen Freiberufler fünf Jahre, sollte also vorab gut abgewägt werden.

Versicherungen für Freiberufler

Besondere Regelungen gelten für freiberuflich Tätige, wenn es um Versicherungen geht. Da sie selbständig tätig sind, müssen sie sich um bestimmte Versicherungen selbst kümmern. Bei Angestellten hingegen werden die Abgaben der Sozialversicherungen direkt vom Gehalt abgezogen. Die wichtigsten Versicherungen, um die Freiberufler sich kümmern müssen, sind:

Krankenversicherung

Freiberufler übernehmen die Kosten für ihre Krankenversicherung – im Gegensatz zu Angestellten – vollständig selbst. Sie können dabei zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse wählen. Hier ist ein sorgfältiger Vergleich von Kosten und Leistungen angebracht, bevor Sie sich entscheiden. Freie aus künstlerischen Berufen versichern sich über die Künstlersozialkasse und erhalten so staatliche Zuschüsse.

Pflegeversicherung

Oft in Kombination mit der Krankenversicherung können Sie gleichzeitig die Pflegeversicherung erhalten. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung, nicht nur für Angestellte, sondern auch für Freiberufler.

Rentenversicherung

Selbständige und Freiberufler unterliegen grundsätzlich nicht der Rentenversicherungspflicht. Aber es gibt Ausnahmen: So sind Freiberufler aus „sozial schutzbedürftigen Berufen“ sehr wohl rentenversicherungspflichtig, zum Beispiel Erzieher und Hebammen. Freiberufler aus Kammerberufen (wie Ärzte, Architekten und Anwälte) zahlen in der Regel ihren Rentenversicherungsbeitrag über das jeweilige berufsständische Versorgungswerk. Sie können sich aber auf Antrag befreien lassen. Die Künstlersozialkasse wiederum bezuschusst die gesetzliche Rentenversicherung ihrer Mitglieder.

Arbeitslosenversicherung

Freiberufler können sich arbeitslos melden, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt. Dann haben sie den gleichen Anspruch auf Arbeitslosengeld wie Angestellte – sofern sie zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Vor- und Nachteile als Freiberufler

Freiberufler zu sein hat einige Vorteile. Auf der anderen Seite gibt es ebenso negative Aspekte, die zu beachten sind. Wir haben nachfolgend eine kleine Übersicht über die Vor- und Nachteile als Freiberufler erstellt:

Vorteile für Freiberufler

Freiheit
Als Freiberufler sind Sie nicht bei einem Unternehmen angestellt, selbst wenn sie für ein Unternehmen eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Sie genießen deshalb größere Freiheiten als bei einer Festanstellung. Zudem können Sie sich Ihre Auftraggeber Kunden und Kooperationspartner im Prinzip frei aussuchen.

Anmeldung
Als Freiberufler müssen Sie sich zwar beim Finanzamt melden, doch ansonsten benötigen Sie keine weitere Anmeldung etwa beim Gewerbeamt. Der Start in eine freiberufliche Tätigkeit ist somit schnell, einfach und vergleichsweise unbürokratisch.

Buchhaltung
Ein weiterer Vorteil für Freiberufler: Sie müssen keine doppelte Buchführung betreiben und auch keine Bilanzen erstellen. Es reicht, wenn Sie eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anfertigen.

Nachteile für Freiberufler

Risiko
Sie tragen zweifelsfrei ein höheres Risiko als ein Arbeitnehmer. Bricht ein wichtiger Auftraggeber weg, kann dies sofort existenzbedrohend sein. Ratsam ist daher, das Risiko zu streuen. Auch haften Freiberufler zunächst einmal mit ihrem Privatvermögen, was ein großes finanzielles Risiko bedeuten kann.

Work-Life-Balance
Freiberufler arbeiten oft länger als Angestellte, haben keinen festen Feierabend und stehen ständig unter Strom. Die größeren Freiheiten erfordern auch mehr Disziplin und klare Strukturen.

Altersvorsorge
Freiberufler sind für ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich – es sei denn, sie sind über Berufskammern abgesichert. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert oder genug für die eigene Altersvorsorge tut, kommt später möglicherweise in Schwierigkeiten. Ohne die nötige Vorsorge droht Altersarmut.

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[Bildnachweis: Iconic Bestiary by Shutterstock.com]

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