Was ist ein Dienstwagen?
Ein Dienstwagen wird von Unternehmen gekauft und zugelassen, für die Nutzung aber einem Mitarbeiter (oder mehreren) zur Verfügung gestellt. Oft ist auch eine Privatnutzung des Fahrzeugs erlaubt.
Soll es sich wirklich um einen Dienstwagen handeln, muss das Auto zum Betriebsvermögen des Arbeitgebers gehören und zu mindestens 10 Prozent aus betrieblichen Zwecken genutzt werden.
Private Nutzung nur mit Erlaubnis
Stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen, dürfen Sie diesen zunächst nur für Fahrten nutzen, die betrieblich veranlasst sind. Ein privater Ausflug oder eine Fahrt zum Supermarkt sind verboten. Erst mit einer schriftlichen Erlaubnis zur Privatnutzung dürfen Sie einen Dienstwagen für private Zwecke nutzen.
Dienstwagen: 2 Optionen zur Versteuerung
Dürfen Sie einen Dienstwagen privat nutzen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil – auf diesen müssen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der ermittelte Betrag wird zu Ihrem Bruttogehalt addiert und so versteuert.
Für die Versteuerung Ihres Dienstwagens haben Sie grundsätzlich zwei Optionen:
1-Prozent-Regelung
Bei der 1-Prozent-Regelung setzen Sie monatlich 1 Prozent des Listenpreises des Fahrzeuges als geldwerten Vorteil an. Das gilt unabhängig vom tatsächlichen Anschaffungswert auch bei Gebrauchtfahrzeugen.
Beispiel zur Versteuerung: Ihr Dienstwagen hat einen Listenpreis von 30.000 Euro – 1 Prozent davon sind 300 Euro. Jeden Monat müssen Sie entsprechend 300 Euro mehr versteuern, auf das ganze Jahr gerechnet erhöht sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um 3.600 Euro.
Zusätzlich müssen Sie Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Bei 30.000 Euro entspricht das 9 Euro. Bei einem täglichen Fahrtweg von 15 Kilometern zum Job müssen Sie weitere 135 Euro im Monat versteuern.
Versteuerung: Elektro ist günstiger
Einen finanziellen Vorteil bei der Versteuerung bringen Elektroautos. Statt 1 Prozent werden diese monatlich mit nur 0,25 Prozent des Listenpreises versteuert. Bei Hybridfahrzeugen gilt ein Wert von 0,5 Prozent.
Fahrtenbuch
In einem Fahrtenbuch notieren Sie genau die Nutzung des Dienstwagens. Statt einer Pauschale werden so genauere Kosten ermittelt. Sie müssen das Fahrtenbuch gründlich und detailliert führen – das Finanzamt prüft sorgfältig. Falsch geführte Bücher und fehlende Angaben werden abgelehnt. Notwendige Angaben zu jeder Fahrt sind:
- Datum der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt
- Reiseziel
- Route
- Zweck der Fahrt
- Aufgesuchter Geschäftspartner
Die Versteuerung berechnet sich über den Anteil der Privatnutzung an den monatlich anfallenden Kosten des Wagens. Dazu zählen etwa Abschreibungen, Versicherungen oder Wartung.
Beispiel zur Versteuerung: Ein Dienstwagen verursacht monatliche Kosten von 500 Euro. Das Fahrtenbuch zeigt eine Privatnutzung von 30 Prozent. Somit haben Sie einen geldwerten Vorteil von 150 Euro im Monat, den Sie zusätzlich versteuern müssen.
Elektronische Fahrtenbücher
Ein elektronisches Fahrtenbuch nimmt Ihnen Arbeit ab. Informationen zu einzelnen Fahrten werden automatisch erfasst und abgespeichert. Die Geräte sind jedoch teuer in der Anschaffung und oft mit einer monatlichen (oder jährlichen) Gebühr verbunden.
Wichtig: Prüfen Sie vorher, ob Ihr elektronisches Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird.
Dienstwagen Rechner
Sie wollen genau wissen, wie teuer ein Dienstwagen für Sie ist? Dann nutzen Sie den kostenlosen Dienstwagen Rechner. Machen Sie alle Angaben zu Gehalt und Art der Versteuerung – das Ergebnis zeigt Ihnen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen:
Dienstwagen und Gehalt
Bei einem Firmenwagen zeigt sich immer wieder: Es gibt einen deutlichen Zusammenhang zwischen Dienstwagen und Gehalt. Die Faustregel: Je mehr Sie verdienen, desto teurer ist der Wagen. Ein Grund ist der Status und die Außenwirkung auf Kunden oder Geschäftspartner.
Wie teuer der Dienstwagen bei einem bestimmten Gehalt ist, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Bei einem Jahresgehalt von circa 50.000 Euro liegt der Listenpreis meist zwischen 30.000 und 40.000 Euro. Verdienen Sie hingegen mehr als 100.000 Euro im Jahr, steigt auch der Preis des Autos auf rund 55.000 bis 65.000 Euro.
Unfall mit Dienstwagen: Wer zahlt?
Auch mit einem Dienstwagen passieren Unfälle. Wird das eigene Auto oder auch ein fremdes Fahrzeug beschädigt, stellt sich die Frage: Wer zahlt die Kosten? Für den Schaden an einem anderen Wagen zahlt die Haftpflichtversicherung, die der Arbeitgeber abgeschlossen hat. Bei einer Vollkaskoversicherung sind auch die Schäden am Firmenwagen abgedeckt. Oftmals gibt es aber eine Selbstbeteiligung.
Ob Sie diese zahlen müssen oder ob der Chef die Kosten trägt, hängt von 2 Faktoren ab:
- Waren Sie beruflich unterwegs?
Bei einem Unfall auf einer Dienstfahrt haftet in den meisten Fällen der Arbeitgeber für die Kosten. Ausnahmen sind über individuelle Vereinbarungen möglich. - Haben Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt?
Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird die Selbstbeteiligung oft geteilt, handeln Sie grob fahrlässig übernehmen Sie die Selbstbeteiligung allein. Bei Vorsatz müssen Sie für den gesamten Schaden aufkommen.
Je weniger Schuld Sie haben, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nichts oder nur einen kleinen Teil der Kosten als Selbstbeteiligung zahlen müssen.
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