Rechtschreibung: desweiteren oder des Weiteren?
Wird des Weiteren groß oder klein geschrieben? Viele sind unsicher, wie „des Weiteren“ richtig geschrieben wird: getrennt und groß oder zusammen als „desweiteren“?! Dabei ist es laut Duden und aktueller Rechtschreibung ganz einfach:
- Korrekte Schreibweisen:
Im Satz: des Weiteren; am Satzanfang: Des Weiteren
- Immer falsch:
desweiteren (kein und zusammen)
Der Grund für die Großschreibung ist die Substantivierung: Das Adjektiv „weiter“ wird durch die Vorsilbe „des“ zu einem Nomen („Weiteren“) – und die werden immer groß geschrieben.
Die Groß- und Kleinschreibung von „des“ hängt davon ab, ob die Formulierung am Satzanfang (groß) oder im Text (klein) verwendet wird.
Ausnahme von der Regel
Wird „weiter“ beziehungsweise „Weiteren“ nicht als Adverb verwendet und bezieht sich der Ausdruck auf ein Vorgehen, ist nur die getrennte Kleinschreibung richtig. Beispiel: „Bezüglich des weiteren Vorgehens bin ich enttäuscht.“
Bedeutung von des Weiteren
Die Redewendung „des Weiteren“ bedeutet so viel wie „hinzu kommt“ oder „weiterhin“. Die Formulierung führt einen Gedanken weiter aus und stellt eine Verbindung zwischen zwei Sätzen her.
Der Ausdruck „des Weiteren“ wird fast ausschließlich im Schriftverkehr genutzt, in der gesprochenen Sprache kommt er kaum vor.
Des Weiteren Beispiele und Verwendung
- „Des Weiteren möchte ich Sie bitten…“
- „Sie arbeitet seit 5 Jahren hier. Des Weiteren übernimmt sie die Einarbeitung neuer Kollegen.“
- Sie benötigen hierfür einen Rucksack; des Weiteren eine Taschenlampe.
Eine Abkürzung für den Ausdruck gibt es zwar nicht. Sie können aber das Kürzel usw. (= und so weiter) verwenden, um zusätzliche Ausführungen abzukürzen.
Des Weiteren Synonyme
Zur Formulierung des Weiteren gibt es zahlreiche Synonyme – je nach Verwendungszweck und Einsatzbereich:
Informelle Synonyme
Informelle Synonyme eignen in der Alltagssprache oder in E-Mails. Dazu zählen:
- außerdem
- daneben
- danach
- hinterher
- künftig
- weiterhin
- zusätzlich
Formelle Synonyme
Formelle Synonyme eignen für den Schriftverkehr mit Behörden, Kunden, Auftraggebern. Dazu gehören:
- ferner
- überdies
- nebenbei
- weiterführend
- im Weiteren
- im Anschluss daran
- im Übrigen
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