Bis auf Weiteres – Bedeutung
Der Ausdruck „bis auf Weiteres“ beschreibt einen noch unbestimmten Zeitraum in der Zukunft. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es noch keine definitive Aussage oder Entscheidung dazu. Auch die Länge des Zeitraums ist noch nicht festgelegt oder definiert.
Beispiele
Die Redewendung ist fester Bestandteil in vielen Formulierungen im Alltag – zum Beispiel:
- „Ich bin bis auf Weiteres krankgeschrieben.“
- „Das Geschäft ist bis auf Weiteres geschlossen.“
- „Wir sind bis auf Weiteres nicht erreichbar.“
- „Das Konzert bleibt bis auf Weiteres abgesagt.“
Faustregel: Der Ausdruck eignet sich immer dann, wenn sich ein exakter Zeitraum (noch) nicht bestimmen lässt – bis zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Umstände ändern.
Bis auf Weiteres – Synonym
Häufige Synonyme und ähnliche Begriffe für „bis auf Weiteres“ (Englisch: until further notice) sind:
- bis auf Widerruf
- erstmal
- erst einmal
- vorerst
- vorläufig
- zunächst
Die Redewendung lässt sich abkürzen: Die allgemeine Abkürzung lautet „b.a.W.“ – aber nicht mit „BAW“ verwechseln! Das Kürzel steht für „Bundesanstalt für Wasserbau“.
Bis auf Weiteres Schreibweise: groß oder klein?
Laut Duden und neuer deutscher Rechtschreibung sind heute beide Schreibweisen richtig: „bis auf Weiteres“ und „bis auf weiteres“. Der Duden empfiehlt allerdings die Variante, bei der Sie „bis auf Weiteres“ groß schreiben.
Wichtig ist jedoch die Getrenntschreibung! Alle drei Worte dürfen nie zusammengeschrieben werden: „bis aufweiteres“ ist immer falsch.
Rechtschreibung Hintergrund
Der Grund, warum bei „bis auf Weiteres“ zwei Schreibweisen möglich sind, liegt im Wort „weiteres“. Einmal handelt es sich bei „weiter“ bzw. „weiteres“ um ein Adjektiv – und die werden immer kleingeschrieben (Beispiel: „Unser weiteres Vorgehen ist unklar.“).
Gleichzeitig ist „Weiteres“ eine sogenannte Substantivierung ohne Artikel. Aus dem Adjektiv wird ein Nomen – und die werden stets großgeschrieben (Beispiel: „Weiteres erfährst du später.“).
Weil nicht eindeutig klar ist, welche Wortform vorliegt, wurde entschieden, dass beide Schreibweisen korrekt sind. Das gilt auch für vergleichbare Formulierungen – Beispiele:
- „seit Kurzem“
- „seit Längerem“
- „von Neuem“
- „ohne Weiteres“
- „Des Öfteren“
Auch hier bleibt die Groß- oder Kleinschreibung Ihnen überlassen: Sie können die Ausdrücke wahlweise groß oder klein schreiben – alles richtig.
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