Wie verbindlich ist mein Gehaltswunsch?

Bei den Angaben zum Gehaltswunsch stehen Bewerber vor der Herausforderung, sich nicht unter Wert zu verkaufen, aber auch nicht zu hoch pokern. Aber wie verbindlich ist dieser Gehaltswunsch überhaupt? Erst recht, wenn Sie offenbar doch einen zu niedrigen Wert genannt haben? Tipps, was Sie tun können und beachten müssen…

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Gehaltsvorstellungen in der Bewerbung: Immer beachten!

Es kommt heute durchaus vor, dass Unternehmen und Arbeitgeber in der Stellenanzeige verlangen, die eigenen Gehaltsvorstellungen zu nennen. Einen solch expliziten Wunsch dürfen Sie in der Bewerbung niemals ignorieren! Das wirkt so, als hätten Sie die Stellenanzeige überhaupt nicht richtig gelesen. Und unvollständige Angaben kosten immer Bewerbungschancen!

Gehaltswunsch angeben – 7 Grundregeln

Sollen Sie im Bewerbungsschreiben einen Gehaltswunsch angeben, beachten Sie stets diese sieben Grundregeln:

  1. Nennen Sie immer ein Brutto-Jahresgehalt, nicht monatlich.
  2. Gehaltsvorstellung immer ohne 13. Gehalt.
  3. Formulieren Sie eine konkrete Zahl oder Gehaltsspanne.
  4. Orientieren Sie sich an Ihrem aktuellen Gehalt.
  5. Beim externen Jobwechsel können Sie 10-20 Prozent aufschlagen.
  6. Die Gehaltsangabe enthält keine Zusatzleistungen.
  7. Die Gehaltsvorstellungen stehen im Anschreiben Schlusssatz.

Das Hauptproblem solcher Gehaltsangaben ist jedoch: Viele Bewerberinnen und Bewerber sind unsicher, was Sie verlangen können oder wie hoch ihr aktueller Marktwert ist. Wer dabei überzieht, ist womöglich gleich raus; wer zu niedrig ansetzt, ist später im Job frustriert. Deshalb fragen sich viele…

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Wie verbindlich ist mein Gehaltswunsch?

Erst einmal Entwarnung: Die Gehaltsangaben in der Bewerbung noch kein unterschriebener Arbeitsvertrag. Sie formulieren „Vorstellungen“ bzw. einen „Wunsch“ – der ist zunächst unverbindlich und noch völlig frei verhandelbar. Schließlich haben auch Arbeitgeber Vorstellungen davon, welches Gehalt Mitarbeiter in der Position verdienen können.

Allerdings spielen hierbei noch zwei Faktoren mit hinein:

  • Verlässlichkeit

    Wenn Arbeitgeber nach dem Gehaltswunsch fragen, wollen Sie zweierlei wissen: Erstens, ob Ihre Vorstellungen realistisch sind; und zweitens, ob sie diese überhaupt erfüllen können. Andernfalls könnte es sein, dass Sie schon in der Probezeit wieder kündigen. Passt Ihr Gehaltswunsch grundsätzlich, werden Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Unternehmen muss also davon ausgehen, dass Sie nicht plötzlich neue Forderungen stellen. Das würde sowohl Ihre Glaubwürdigkeit als auch Ihre Professionalität infrage stellen.

  • Unkenntnis

    Trotz guter Vorbereitung und intensiver Beschäftigung mit der Stelle, kann es passieren, dass der Job doch umfangreicher ist als angenommen. Sie erfahren im Bewerbungsgespräch von neuen Aufgaben oder deutliche mehr Verantwortung. In dem Fall sind Ihre Gehaltsvorstellungen natürlich nichtig und Sie haben gute Gründe, das Gehalt neu zu verhandeln bzw. höher anzusetzen.

Entscheidend ist also, aus welchen Gründen der bisherige Gehaltswunsch nicht mehr gilt. Sie selbst sollten dabei nie wortbrüchig werden oder den Eindruck erwecken, Ihre Hausaufgaben nicht gemacht zu haben.

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Nachverhandlung erlaubt – unter bestimmten Bedingungen

Natürlich wollen Sie weder unzuverlässig noch schlecht vorbereitet auf einen potenziellen Arbeitgeber wirken. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie deshalb im Bewerbungsprozess Ihr Gehalt nachverhandeln. Dafür kommt jedoch nur ein Szenario infrage:

Ihnen liegen inzwischen neue Informationen zur Stelle vor, die im Jobinterview zur Sprache kamen: Das Stellenprofil ist deutlich umfangreicher. Auch abweichende Arbeitszeiten oder geänderte Rahmenbedingungen sind legitime Gründe, andere Gehaltserwartungen zu haben.

Eine schlechte Vorbereitung ist dagegen kein guter Grund. Wenn Sie erst nach dem Vorstellungsgespräch anfangen, sich über die üblichen Branchengehälter schlau zu machen, ist das ein Fehler und Versäumnis Ihrerseits. In diesem Fall raten wir und andere Experten davon ab, unmittelbar das Gehalt neu zu verhandeln. Stattdessen sollten Sie einen günstigen Zeitpunkt abwarten – zum Beispiel das Ende der Probezeit.

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Neuer Gehaltswunsch: Tipps für das richtige Vorgehen

Hat sich Ihr Gehaltswunsch geändert, ist das weitere Vorgehen vor allem eine Frage des richtigen Zeitpunkts. An welchem Punkt im Bewerbungsverfahren stehen Sie gerade? Das sind Ihre Möglichkeiten:

Szenario 1: Der Arbeitsvertrag liegt erstmals vor

Das Gehalt wurde im Vorstellungsgespräch noch nicht abschließend und verbindlich verhandelt. Trotzdem legt Ihnen der Arbeitgeber schon mal den ersten Arbeitsvertag-Entwurf mit Ihrem künftigen Gehalt vor. Darin stehen jetzt aber mehr Arbeit und Aufgaben oder unbezahlte Überstunden. All das sind gute Argumente für höhere Gehaltsforderungen.

Wichtig ist jedoch, dass Sie die veränderten Konditionen sachlich ansprechen. Vermeiden Sie unbedingt Vorwürfe oder einen beleidigten Unterton, sondern argumentieren Sie auf professioneller Basis: Ihre vormals genannten Gehaltsvorstellungen orientierten sich an einem Stellenprofil, das sich – auf Basis der vorliegenden Informationen – verändert hat. Die neuen Details rechtfertigen ein neues, angemessenes Gehalt über das Sie bitte nochmal sprechen müssen…

Szenario 2: Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben

Ist der Arbeitsvertrag unterschrieben, lässt sich unmittelbar danach nur schwer das Gehalt neu verhandeln. Ihre Unterschrift ist daher rechtlich bindend. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie innerhalb von 6-8 Wochen deutlich mehr Arbeit und Verantwortung zugewiesen bekommen. Dann sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Chef suchen und fragen, warum sich die Position so gravierend verändert hat, was dann natürlich wieder eine Gehaltsanpassung rechtfertigt.

Szenario 3. Nachverhandeln nach der Probezeit

Die Probezeit dient beiden Seiten dazu, sich besser kennenzulernen und die Zusammenarbeit auf eine solide Basis zu stellen. Sollten Sie feststellen, dass Sie sich zuvor unter Wert verkauft haben, ist das der beste Zeitpunkt, eine Gehaltserhöhung nach der Probezeit anzusprechen: Die Probephase ist erfolgreich überstanden, bei wollen die Zusammenarbeit fortsetzen. Gleichzeitig haben Sie handfeste Leistungen und womöglich auch schon erste Erfolge vorzuweisen. Auch in diesem Fall sind oft 5-10 Prozent mehr drin.

Unsere Empfehlung: Legen Sie von Anfang an eine sogenannte Leistungsmappe an und dokumentieren Sie darin Ihren Arbeitsumfang, Arbeitszeiten und messbare Leistungen. Schwarz auf Weiß haben Sie deutlich stärkere Argumente in der Gehaltsverhandlung.

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Gehaltshöhe: Wonach richtet sich mein Gehalt?

Ihr Marktwert und eine realistische Gehaltshöhe ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Diese sollten Sie stets im Vorfeld recherchieren, berechnen und berücksichtigen. Dazu gehören zum Beispiel:

Branche

Trotz gleichem Jobtitel und vergleichbarer Tätigkeit werden in der Pharmabranche, in der chemischen Industrie und im Automobilsektor meist mehr bezahlt als in der Dienstleistungsbranche oder in sozialen Berufen. Das liegt teils schon an den Tarifverträgen. Zu den bestbezahlenden Branchen gehören seit Jahren Pharma, Chemie, Maschinenbau, Finanzen, Energie und IT. Abgehängt sind Berufe im Handel (speziell Einzelhandel), Sozialbereich, in der Bildung, Tourismus und Gastronomie.

Qualifikation

Je besser ausgebildet und spezialisiert Sie sind, desto mehr verdienen Sie (siehe Bildungsrendite). Studierte erhalten im Schnitt 20.000 Euro p.a. mehr als Angestellte mit „nur“ einer Ausbildung. Und mit einem Masterabschluss verdienen Sie im Schnitt zehn Prozent mehr als ein Bachelorabsolvent. Hinzu kommen Zusatzqualifikationen und Fortbildungen. Nicht nur in tarifgebundenen Unternehmen kommen Sie damit in eine höhere Gehaltsgruppe.

Position

Berufseinsteiger verdienen weniger als erfahrende Fach- oder Führungskräfte. Mit 52 Jahren erreichen die meisten ihr Maximalgehalt – durchschnittlich 58.539 Euro. Danach sinkt das Gehalt, weil die Betroffenen beruflich kürzer treten (siehe: Downshifting). Die größten Gehaltssprünge machen Arbeitnehmer zwischen 30 und 40 Jahren.

Einstufung und Rahmenbedingungen

Natürlich spielt es eine Rolle, ob Sie eine Teilzeitstelle anstreben oder in Vollzeit arbeiten. Ebenso kann es Gehaltsunterschiede bei einer 35-Stunden- und 40-Stunden-Woche geben. Auch Nebenleistungen wie mehr Urlaub, Jobticket, Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie betriebliche Altersversorgung können das monatliche Fixum senken, weil sie ein Äquivalent darstellen. Schließlich ist auch die Einstufung der Stelle entscheidend: Oft werden zum Beispiel Sozialpädagogen als Erzieher eingestellt – bekommen dann aber auch nur ein Erziehergehalt.

Berufserfahrung

Klar, Erfahrung und Expertise werden bezahlt. Natürlich nur, wenn die Berufserfahrungen für den Job relevant sind. Einschlägige Praktika zählen zwar auch zur Berufserfahrung – werden aber kaum honoriert.

Defizite

Je weniger Sie dem Anforderungsprofil im Stellenangebot entsprechen, desto schwieriger wird die Gehaltsverhandlung. Quereinsteiger und Bewerber mit Defiziten (lange Arbeitslosigkeit, Brüche im Lebenslauf, kaum Fortbildungen oder berufliche Erfolge, etc.) müssen mit einem Abschlag kalkulieren. Hier hilft meist nur gezielte Weiterbildung, um mehr Zugeständnisse herauszuhandeln.

Unternehmensgröße

In internationalen Konzernen liegen die Gehälter meist höher als in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Statistisch zahlen Großunternehmen höhere Gehälter als Klein- und mittelständische Betriebe. Als Orientierung: Ab 500 Mitarbeitern ist gegenüber dem Branchendurchschnitt ein Mehrgehalt von bis zu 50 Prozent erzielbar.

Wirtschaftslage

Wachstum, Auftragslage und wirtschaftliche Zahlen beeinflussen die Bezahlung. Geht es dem Unternehmen besonders gut, haben Sie in der Gehaltsverhandlung bessere Karten. Bei schwacher Konjunktur berufen sich Vorgesetzte gerne auf die Killerphrase „Momentan können wir einfach nicht mehr zahlen.“

Markt

Angebot und Nachfrage bestimmen auch das Gehalt. Gibt es mehr Bewerber als freie Stellen, sinken die Gehälter und die Unternehmen können wählerisch sein sowie hart verhandeln. Zählen Sie hingegen zu den raren und gesuchten Fachkräften mit hoher Spezialisierung, können Sie Ihr Wunschgehalt einfordern – und bekommen es meist auch. Wie etwa aktuell sämtliche Programmierer und Informatiker.

Bundesland

In Deutschland herrscht ein Süd-Nord-Gefälle: In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen werden die höchsten Gehälter gezahlt. In Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern die niedrigsten.

Region

In der Stadt und anderen Ballungsgebieten wird mehr bezahlt als auf dem Land oder in strukturschwachen Regionen und in der Provinz. Großstädte wie München, Frankfurt oder Stuttgart punkten in der Regel mit einem hohen Gehaltsniveau, gleichzeitig sind hier die Lebenshaltungskosten aber höher als beispielsweise in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern.

Mobilität

Wer nur innerhalb eines kleinen Radius einen neuen Job sucht, hat in der Regel wenig Auswahl – das drückt das Gehalt und mögliche Ansprüche. Wer dagegen mobil ist und bundesweit oder gar europaweit sucht, findet deutlich besser bezahlte Jobs – trotz gleicher Anforderungen.

Kontakte

Beziehungen schaden nur dem, der keine hat. Das gilt auch beim Gehalt. Wer es per Empfehlung in die Endauswahl geschafft hat oder sogar abgeworben wurde, kann seinen Marktwert deutlich steigern. Das gilt übrigens grundsätzlich, wenn Sie genau wissen, was Sie wert sind. Nützliche Hinweise hierfür geben unsere kostenlosen Gehaltstabellen (auch TVöD) und Gehaltsvergleiche.

Denken Sie auch an Zusatzleistungen!

Nicht immer muss es beim neuen Gehaltswunsch um mehr Geld gehen. Denken Sie hierbei auch an mögliche Zusatzleistungen (z.B. Diensthandy, Deutschlandticket) oder Corporate Benefits, die sich ebenfalls verhandeln lassen.

Falls mehr Gehalt gerade nicht drin ist, können Sie ebenfalls folgende Punkte verhandeln:

  • Mehr Urlaubstage
  • Mehr Homeoffice-Tage
  • Flexiblere Arbeitszeiten

Diese machen sich zwar nicht unmittelbar im Portemonnaie bemerkbar, erhöhen aber den Freizeitwert und verbessern die Work-Life-Balance.

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Gehaltsvorstellung sind Basis für Verhandlungen

Machen Sie sich also keine Sorgen, wenn Sie einen Gehaltswunsch in der Bewerbung angeben sollen. Dieser dient lediglich als Basis für eine spätere Verhandlung im Vorstellungsgespräch. Das letzte Wort ist damit also noch nicht gesprochen. Zumal oft erst im Interview noch Benefits wie Provisionen oder Firmenwagen auf den Tisch kommen.

Wichtig ist allein, dass Sie im Vorfeld Ihre Hausaufgaben machen und genaue Gehaltsvorstellungen für sich haben, mit denen Sie auch glücklich werden. Nutzen Sie hierfür gerne auch unsere Gehaltstabellen und Tipps für ein angemessenes Jobwechsel Gehalt.


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