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Wie verbindlich ist mein Gehaltswunsch?

Bei den Angaben zum Gehaltswunsch stehen Bewerber immer vor der Herausforderung: Sich nicht unter Wert verkaufen, aber auch nicht zu hoch pokern. Wie verbindlich ist also der erste Gehaltswunsch? Diese Frage taucht auf, wenn ein Bewerber feststellt, dass er offenbar einen zu niedrigen Wert genannt hat. Was nun? Wir gehen diesen Fragen nach und erklären, worin die Brisanz dieser Situation liegt und was Sie tun können…



Wie verbindlich ist mein Gehaltswunsch?

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Gehaltsvorstellungen immer beachten

Keine Option ist, sich vor geforderten Angaben zu drücken. In Stellenanzeigen fordern Arbeitgeber die Bewerber häufiger auf, ihre Gehaltsvorstellungen zu formulieren. Angesichts der oben geschilderten Problematik drücken sich einige lieber davor. Das ist allerdings riskant.

Nicht nur, weil sie so das Hauptproblem – eine Auseinandersetzung mit der Frage – nach hinten verschieben. Ein weiteres Problem ist, dass fehlende Angaben dazu führen, dass eine Bewerbung als unvollständig gesehen wird. Zumindest, wenn solche Angaben ausdrücklich gefordert waren. Sie landet somit auf dem Stapel der Absagen. Das gleiche blüht allerdings, wenn die Gehaltsvorstellungen völlig überzogen oder dem Unternehmen zu hoch erscheinen.

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Wie verbindlich ist mein Gehaltswunsch?

Die Ausgangssituation: Sie sind der Aufforderung nachgekommen und haben in der Bewerbung einen Gehaltswunsch angegeben. Im Vorstellungsgespräch merken Sie: Die Stelle ist viel umfangreicher als gedacht, Ihre Angaben dementsprechend niedrig. Schon schießt es durch Ihren Kopf: Wie verbindlich ist mein Gehaltswunsch? Kann ich nachträglich ein höheres Gehalt fordern? Das ist aus zweierlei Gründen schwierig:

Rechtlicher Aspekt
Zwar haben Sie nur eine Vorstellung formuliert und darüber muss man sich nun handelseinig werden. Und solange Sie keinen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, lässt sich theoretisch diskutieren. Andererseits sind auch mündliche Jobzusagen bindend. Die Angaben in Ihrem Anschreiben waren der Grund dafür, dass Sie eingeladen wurden. Der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass diese Angaben stimmen. Ziehen Sie nun Ihre Angaben zurück, werden Sie wortbrüchig.

Persönlicher Aspekt
Erklärt jemand nachträglich seine Gehaltsvorstellungen als unverbindlich, wirkt er windig, unzuverlässig. Es kommt aber noch ein Punkt hinzu: Sie outen sich als jemand, der seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Statt im Vorfeld solide zu recherchieren, haben Sie eine Fantasiesumme genannt.

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Nachverhandlung unter bestimmten Bedingungen

Natürlich wollen Sie weder unzuverlässig noch schlecht vorbereitet auf einen potenziellen Arbeitgeber wirken. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Gehalt nachverhandeln. Im Prinzip gibt es nur zwei Möglichkeiten, je nachdem, was auf Ihre Situation zutrifft:

  • Szenario 1: Neue Informationen
    Ihnen liegen nun neue Informationen zu der Stelle vor, die im Jobinterview nicht zur Sprache kamen: Das Stellenprofil und die Aufgaben sind deutlich umfangreicher. Womöglich sollen Sie stärkere Verantwortung als besprochen übernehmen. Auch abweichende Arbeitszeiten und geänderte Rahmenbedingungen sind legitime Gründe, andere Gehaltserwartungen zu haben.
  • Szenario 2: Schlechte Vorbereitung
    Nach dem Vorstellungsgespräch fangen Sie erst an, sich schlau zu machen, welche Gehälter in dieser Branche und für diese Position üblich sind. In diesem Fall raten Experten davon ab, unmittelbar das Gehalt nachzuverhandeln. Stattdessen sollten Sie einen günstigen Zeitpunkt abwarten.

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Tipps fürs richtige Vorgehen

Wie Sie nun vorgehen, ist eine Frage des richtigen Zeitpunkts. An welchem Punkt des Bewerbungsverfahrens beziehungsweise des Arbeitsverhältnisses stehen Sie?

Der Arbeitsvertrag liegt erstmals vor

Szenario 1 trifft zu – das Unternehmen legt Ihnen einen Arbeitsvertrag vor, den Sie noch nicht unterschrieben haben. Sie sehen erstmals, welche zusätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf Sie zukommen. Im Vorstellungsgespräch klang das deutlich weniger. Mehr Arbeit, höhere Belastungen – beispielsweise durch Wechselschicht – sind gute Argumente für höhere Gehaltsforderungen. Wichtig ist hierbei, die veränderten Konditionen sachlich anzusprechen. Vermeiden Sie Vorwürfe, sondern argumentieren Sie auf professioneller Basis: Ihre vormals genannten Gehaltsvorstellungen orientierten sich an einem Stellenprofil, das – auf Basis der vorliegenden Informationen – tatsächlich geringer entlohnt wird. Die neuen Details ergeben ein neues Bild von der ausgeschriebenen Stelle, die ebenfalls angemessen entlohnt werden sollte.

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben

Ist der Arbeitsvertrag einmal unterschrieben, lässt sich so unmittelbar danach nur schwer das Gehalt neu verhandeln. Ihre Unterschrift ist bindend, denn Sie akzeptieren damit die Bedingungen. Nicht verbindlich ist Ihr Gehaltswunsch nur dann, wenn sich ähnlich wie in Szenario 1 genannt plötzlich deutlich höhere Arbeitsanforderungen ergeben. In diesem Fall haben Sie ein Zeitfenster von sechs bis acht Wochen innerhalb der Probezeit. Die dient dem gegenseitigen Kennenlernen und gibt Ihnen genügend Zeit, gute Leistungen zu erbringen.

Nach der Probezeit

Sollte Szenario 2 auf Sie zutreffen, haben Sie leider Pech gehabt: Wie angesprochen, sind mündliche Jobzusage und erst recht ein unterschriebener Arbeitsvertrag gültig. Ihr Marktwert liegt deutlich über dem, was Sie ausgehandelt haben? Dann existiert immer noch die Möglichkeit, eine Gehaltserhöhung nach der Probezeit anzusprechen. Für gewöhnlich sehen neue Mitarbeiter nun klarer, was die konkrete Gestaltung ihres Arbeitsbereichs anbelangt. Sie hatten Zeit, das Unternehmen und den Arbeitsbereich genügend kennenzulernen und sich zu bewähren. Aber auch hier ist gute Argumentation gefragt: Einfach mehr Geld zu verlangen, weil Sie die Zeit erfolgreich absolviert haben, reicht nicht. Veränderte Bedingungen oder ein messbarer Mehrwert hingegen schon.


Gehaltshöhe: Wonach richtet sich Ihr Gehalt?

Steht Ihr Entschluss, dass Sie Ihr Gehalt nachverhandeln wollen, sollten Sie sorgfältig recherchieren. Um die richtige Gehaltshöhe zu ermitteln, gilt es verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

Beispielsweise kann ein und derselbe Job im Handwerk deutlich geringer entlohnt werden als in der Metallbranche. Kleinere Unternehmen haben einen geringeren Spielraum bei Verhandlungen als Global Player. Und wenn Sie als Berufsanfänger auf dem Land unterkommen, sind Ihre Gehaltsaussichten ebenfalls geringer als wenn Sie als Führungskraft mit zehn Jahren Erfahrung in München einen Posten einnehmen. Diese fünf Faktoren sollten Sie also in jedem Fall in Ihre Überlegungen miteinbeziehen, wenn Sie eine realistische Gehaltshöhe ermitteln wollen. Dazu stehen Ihnen Hilfsmittel wie Jobbörsen mit Berufsbildern, Gehaltstabellen oder der Entgeltatlas der Bundesagentur (con.arbeitsagentur.de/prod/entgeltatlas/) zur Verfügung.

Oft ist ein Jobwechsel eine gute Gelegenheit, ein höheres Gehalt herauszuholen. Es sind bis zu zwanzig Prozent mehr drin – allerdings abhängig von Ihrer Position beziehungsweise Aufgabenbereich. Folgende Durchschnittswerte sind üblich:

  • Berufseinsteiger: plus 3 bis 5 Prozent
  • Mehr Verantwortung und Aufgaben: plus 5 bis 7 Prozent
  • Höhere (Führungs-)Position: plus 10 bis 15 Prozent

Das bedeutet auch: Wer Forderungen stellt, die stark davon abweichen, schmälert seine Erfolgsaussichten.


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