Bedeutung: Was ist ein Steuerfreibetrag?
Ein Steuerfreibetrag ist ein festgelegter Betrag, bis zu dessen Höhe ein bestimmtes Einkommen steuerfrei ist. Als jährlicher Freibetrag dient er dazu, das Existenzminimum der Steuerpflichtigen vor dem Zugriff des Finanzamts zu schützen. Wichtige Merkmale eines Steuerfreibetrags sind:
- Er reduziert das zu versteuernde Einkommen.
- Wird der Freibetrag überschritten, wird nur der darüberliegende Teil versteuert.
- Verschiedene Arten (Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Sparerfreibetrag) können parallel genutzt werden.
- Die Höhe der Freibeträge wird regelmäßig angepasst.
- Einige Freibeträge erfordern einen Antrag beim Finanzamt.
Steuerfreibeträge sind wichtige Formen der Steuerentlastung und vereinfachen die Steuererklärung für Steuerzahler, insbesondere wenn keine hohen abzugsfähigen Kosten vorliegen.
Steuerfreibetrag: Unterschied zu Pauschbetrag und Freigrenze
Auch Pauschbeträge und Freigrenzen reduzieren die Steuerlast. Es gibt jedoch Unterschiede: Ein Pauschbetrag wird vom Finanzamt für bestimmte Ausgaben auch ohne Nachweise anerkannt. Liegen die Ausgaben niedriger, gilt trotzdem die Pauschale – höhere tatsächliche Kosten müssen nachgewiesen werden, um sie geltend zu machen.
Einkünfte bis zu einer Freigrenze bleiben steuerfrei. Wird dieser Betrag jedoch überschritten, muss die volle Summe versteuert werden – nicht nur der überschüssige Anteil, wie bei einem Freibetrag.
Steuerfreibetrag 2024: Die verschiedenen Arten
Es gibt eine Vielzahl von Freibeträgen und Pauschalen in Deutschland, die sich steuersenkend auswirken. Die wichtigsten sind:
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der wichtigste Steuerfreibetrag. Er hält das Existenzminimum steuerfrei. Die Höhe wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und an die Lebenshaltungskosten angepasst. Für 2024 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 11.604 Euro und für Zusammenveranlagte 23.208 Euro.
Die Bundesregierung plant im Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, den Grundfreibetrag rückwirkend nochmals um 180 Euro auf insgesamt 11.784 Euro zu erhöhen. Die Tabelle zeigt die aktuellen und geplanten Grundfreibeträge:
Grundfreibetrag | Ledige | Paare |
2023 | 10.908 Euro | 21.816 Euro |
2024 | 11.604 Euro | 23.208 Euro |
2024 (rückwirkend) | 11.784 Euro | 23.568 Euro |
2025 (geplant) | 12.084 Euro | 24.168 Euro |
2026 (geplant) | 12.336 Euro | 24.672 Euro |
Steuerfreibetrag Kinder
Der Kinderfreibetrag ist eine Steuerentlastung für Eltern. Durch die Freistellung von der Steuer soll ausreichend Einkommen für den Lebensunterhalt des Kindes gesichert werden. Der Kinderfreibetrag 2024 beträgt 6.384 Euro pro Kind. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) von 2.928 Euro. Somit ergeben sich jährlich 9.312 Euro pro Kind als Freibetrag.
Der Steuerfreibetrag für Kinder steht Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Aber: Eltern können entweder den Kinderfreibetrag nutzen oder Kindergeld erhalten. Das Finanzamt prüft (Günstigerprüfung), welche Variante für Eltern besser ist.
Entlastungsbeitrag Alleinerziehende
Sie erziehen alleine ein Kind und haben Anspruch auf Kindergeld? Dann können Sie zusätzlich einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 4.260 Euro (Stand: 2024) geltend machen. Bei Übermittlung Ihrer Lohnsteuererklärung mit entsprechenden Angaben (Anlage Kind) wird festgestellt, ob Sie Anspruch haben.
Ausbildungsfreibetrag
Für volljährige Kinder, die nicht mehr zuhause wohnen und eine Ausbildung oder Studium machen, ist ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr möglich. Voraussetzung ist, dass Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben und einkommensteuerpflichtig sind. Auch dieser Freibetrag wird in der Steuererklärung über die Anlage Kind beantragt.
Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag (auch: Sparerfreibetrag) ist eine steuerliche Freistellung für Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden. Er beträgt 1.000 Euro pro Jahr, für Zusammenveranlagte 2.000 Euro.
Damit er berücksichtigt wird, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Sonst führt die Bank 25 Prozent als Abgeltungssteuer (+ Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) auf den Kapitalertrag an das Finanzamt ab. Das gilt auch für Kapitalerträge, die den Freibetrag überschreiten.
Steuerfreibetrag Rentner
Für die Rente gibt es den sogenannten Rentenfreibetrag. Diesen Teil Ihrer jährlichen Bruttorente müssen Sie nicht versteuern. Zusätzlich wird auch nach dem Renteneintritt der Grundfreibetrag berücksichtigt.
Der aktuelle Rentenfreibetrag liegt bei 16 Prozent (Stand: 2024). Die restlichen 84 Prozent (abzüglich des Grundfreibetrags) werden versteuert. Einfaches Beispiel: Sie erhalten 20.000 Euro Rente im Jahr, davon müssen Sie 16.800 Euro (= 84 Prozent) versteuern. Abgezogen wird der Grundfreibetrag (11.604 Euro), bleiben 5.196 Euro zu versteuernde Einkünfte.
Rentenfreibetrag sinkt jedes Jahr
Der zu versteuernde Anteil Ihrer Rente nimmt in späteren Renteneintrittsjahren zu, der prozentuale Rentenfreibetrag somit ab. Ab 2040 soll die Rente voll besteuert werden. Der Rentenfreibetrag wird einmalig berechnet und gilt lebenslang. Gehen Sie vorher in Rente, bleibt Ihr Freibetrag erhalten.
Je später Sie in Rente gehen, desto geringer Ihr prozentualer Rentenfreibetrag. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung:
Steuerfreibetrag Rente: Tabelle
Rentenbeginn | Rentensteuer (%) | Rentenfreibetrag (%) |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 83 | 17 |
2024 | 84 | 16 |
2025 | 85 | 15 |
2026 | 86 | 14 |
2027 | 87 | 13 |
2028 | 88 | 12 |
Andere staatlich geförderte Altersvorsorgemodelle wie eine Betriebsrente, eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Hier gibt es auch Steuervorteile.
Rentnern, Empfängern einer Pension, einer Witwenrente oder einer Betriebsrente steht eine jährliche Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro zu. Diese wird automatisch vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen.
Steuerfreibetrag Schwerbehinderung
Der Behinderten-Pauschbetrag ist eine Steuerentlastung für Menschen mit Behinderungen. Er beträgt maximal 7.400 Euro pro Jahr. Der Pauschbetrag wird ab einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 20 gewährt. Ab einem Grad von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Die genaue Höhe hängt vom Grad der Behinderung ab:
Grad der Behinderung | Betrag |
20 | 384 Euro |
30 | 620 Euro |
40 | 860 Euro |
50 | 1.140 Euro |
60 | 1.440 Euro |
70 | 1.780 Euro |
80 | 2.120 Euro |
90 | 2.460 Euro |
100 | 2.840 Euro |
Merkzeichen H, Bl, TBl | 7.400 Euro |
Der erhöhte Pauschbetrag von 7.400 Euro gilt auch für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 oder 5. Voraussetzung: Die Behinderung wird durch einen Schwerbehindertenausweis oder eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen.
Der Pauschbetrag darf auch rückwirkend beantragt werden, wenn eine Behinderung erst später festgestellt wird. Diese Steuervorteile werden bei der Einkommensteuererklärung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ angegeben.
Wichtige Steuerfreibeträge für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer existieren ebenfalls eine Reihe von Pauschalen, die vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Die wichtigsten im Überblick:
Werbungskostenpauschale
Über die Werbungskostenpauschale werden pauschal 1.230 Euro (Stand: 2024) als beruflich bedingte Ausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dafür müssen Sie keine Nachweise über die Kosten erbringen. Diese Pauschale wird bei der Steuererklärung vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Sind höhere berufsbedingte Ausgaben angefallen, können Sie diese geltend machen. Hierzu müssen Sie die Kosten genau belegen und nachweisen.
Umzugskostenpauschale
Für einen beruflich bedingten Umzug dürfen Sie eine Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen: 964 Euro. Weitere 643 Euro dürfen für jede weitere Person angesetzt werden, die mit umzieht – Ehe- oder Lebenspartner und Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben. Höhere berufsbedingte Umzugskosten werden mit Nachweis berücksichtigt.
Homeoffice-Pauschale
Seit 2024 dürfenn Sie 6 Euro pro Homeoffice-Arbeitstag steuerlich geltend machen. Der Maximalbetrag beträgt 1.260 Euro für 210 Arbeitstage.
Spezielle Steuerfreibeträge für Selbstständige und Unternehmen
Gewerbesteuerfreibetrag
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben und gewerbesteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf einen Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro im Jahr. Gewinne aus dem Gewerbebetrieb sind bis zu dieser Höhe nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Regelung entlastet kleine und mittelständische Betriebe.
Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer werden auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit. Das ist möglich, wenn der Umsatz aus Ihrer Selbstständigkeit im Vorjahr nicht über 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird.
Freibetrag für Veräußerungsgewinne
Verkaufen Sie Ihren Betrieb, kann für den Veräußerungsgewinn ein Freibetrag bis zu 45.000 Euro geltend gemacht werden. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie als Verkäufer das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufsunfähig sind. Der Freibetrag wird nur einmal gewährt.
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