Definition: Was sind Betriebsferien?
Betriebsferien (auch: Betriebsurlaub, Werksferien) ist ein vom Arbeitgeber angeordneter Zeitraum, in dem alle Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen und der Betrieb geschlossen wird.
Die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer spielen dabei keine Rolle – es handelt sich um einen einseitig angeordneten Zwangsurlaub.
Sind Betriebsferien Urlaub?
Betriebsferien werden aus arbeitsrechtlicher Sicht wie regulärer Erholungsurlaub behandelt. Die Urlaubstage werden vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen – auch wenn Arbeitnehmer nicht über den Zeitraum bestimmen können.
Beispiele für Betriebsferien
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Wartungen
Ein Produktionswerk verordnet 2 Wochen Werksferien, um in dieser Zeit Wartungen an den Maschinen durchzuführen.
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Urlaubszeit
Vor allem Handwerksbetriebe machen oft Betriebsferien in der Urlaubszeit, weil Kunden verreisen und bei großer Hitze nicht alle Arbeiten möglich sind.
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Arztpraxis
Macht der Arzt selbst Urlaub, müssen auch Arzthelfer ihren Erholungsurlaub nehmen.
Häufiger Zeitraum ist auch die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr. Hier sind ohnehin fast alle Kunden und Geschäftspartner im Urlaub, ein normaler Arbeitsbetrieb kaum möglich.
Betriebsferien und Betriebsrat
In Betrieben mit einem Betriebsrat gilt nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Festlegung von Betriebsferien. Das bedeutet:
- Arbeitgeber ordnen nicht alleine an, sondern müssen den Zwangsurlaub mit dem Betriebsrat vereinbaren.
- Gibt es keine Einigung, kann die Einigungsstelle angerufen werden.
Für Unternehmen ohne Betriebsrat gelten die gesetzlichen Vorgaben des BUrlG – hier kann der Arbeitgeber Betriebsurlaub auch alleine festlegen, sofern er rechtzeitig informiert und klare betriebliche Gründe vorliegen – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Gründe: Wann sind Betriebsferien erlaubt?
Nach § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche von Mitarbeitern berücksichtigen. Ausnahme: Es stehen „dringenden betrieblichen Gründe“ entgegen.
Betriebsferien dürfen nicht willkürlich angeordnet werden. Arbeitgeber brauchen triftige und nachweisbare Gründe. Dazu zählen:
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Abwesenheit zentraler Personen
Ist der normale Betrieb nicht möglich, weil eine zentrale Person nicht da ist, sind Betriebsferien erlaubt. Dies gilt im obigen Beispiel des Arztes, ohne den in der Praxis keine Patienten behandelt werden können.
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Umbau oder Renovierungen
Werden wichtige Umbauarbeiten oder Renovierungen durchgeführt, rechtfertigt dies einen einheitlichen Urlaub für die Belegschaft. Während dieser Arbeiten ist der normale Ablauf gestört.
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Saisonale Schwankungen
Bei saisonalen Schwankungen für einen vorhersehbaren Zeitpunkt im Jahr dürfen Unternehmen Betriebsferien ankündigen. Dies gilt zum Beispiel bei Hotels in der Nebensaison.
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Abwesenheit von Kunden und Zulieferern
Sind der Hauptkunde oder wichtige Zulieferer selbst in den Betriebsferien, ist die Arbeit kaum möglich und es kommt zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf. Hier ist der Zwangsurlaub für eigene Mitarbeiter erlaubt.
Wann ist Betriebsurlaub verboten?
Unzulässig sind Betriebsferien in der Regel wegen Auftragsmangels oder bei betrieblichen Störungen, für die das Management verantwortlich ist. Gelegentliche Schwankungen oder Maschinenausfälle gehören zum wirtschaftlichen Risiko des Unternehmers. Sie dürfen nicht einseitig auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Spontane Betriebsferien sind also verboten.
Betriebsferien Ankündigung: Wie lange vorher?
Idealerweise werden Betriebsferien bereits vor Beginn des Urlaubsjahres angekündigt. So wissen Mitarbeiter, wie viele Urlaubstage übrig sind, können sich darauf einstellen und den verbleibenden Resturlaub planen.
Eine gesetzliche Regelung oder Frist für die Ankündigung von Betriebsurlaub gibt es aber nicht. Juristen sprechen von einem „zumutbaren Zeitraum“ – hier wird meist eine Vorlaufzeit von 6 Monaten als angemessen erachtet.
Vorlage: Betriebsferien ankündigen bei Mitarbeitern
Sie wollen Ihre Mitarbeiter informieren, dass der Betrieb für eine Zeit geschlossen wird und alle Urlaub nehmen müssen? Hier eine Vorlage zur passenden Formulierung:
Ankündigung: Betriebsferien für JJJJ
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie frühzeitig darüber informieren, dass unser Betrieb in der Zeit vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ aufgrund von (z.B. saisonale Schließung, Weihnachtsurlaub, Urlaub des Chefs) Betriebsferien macht.
In diesem Zeitraum ruht der Betrieb vollständig. Wir bitten Sie daher, Ihren Erholungsurlaub entsprechend für diesen Zeitraum einzuplanen.
Sollten Sie in dieser Zeit keinen ausreichenden Resturlaub zur Verfügung haben, bitten wir um Rücksprache mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mia Manager
Vorlage: Betriebsferien ankündigen bei Kunden
Ankündigung: Betriebsferien für JJJJ
Sehr geehrte Kunden,
unser Betrieb macht eine Pause. In der Zeit vom TT.MM.JJJJ bis einschließlich TT.MM.JJJJ haben wir wegen Betriebsurlaub geschlossen.
Wir sind in dieser Zeit leider nicht erreichbar. Ab dem TT.MM.JJJJ stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Beispiel GmbH
Ankündigung: Vorlage herunterladen (Word)
Dauer: Wie lange dürfen Betriebsferien dauern?
Betriebsferien dürfen nie den kompletten gesetzlichen Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer verbrauchen. Das Bundesarbeitsgericht hat einen Anteil von maximal 60 Prozent des Gesamturlaubs als Richtwert vorgegeben.
Heißt: Mindestens 40 Prozent des Jahresurlaubs müssen Arbeitnehmer selbst planen dürfen und nach eigenen Urlaubswünschen nehmen. Aus dieser 3/5-Regelung ergibt sich bei 25 Arbeitstagen ein Maximum von 15 Tagen für die Ferien aus betrieblichen Gründen. 10 Tage müssen als Resturlaub frei verfügbar bleiben.
Gehalt: Wer zahlt bei Betriebsurlaub?
Betriebsferien sind ein Teil des normalen und bezahlten Jahresurlaubs. Für die Dauer erhalten Arbeitnehmer also weiterhin Ihr Gehalt vom Arbeitgeber, im Gegenzug nutzen Sie einen Teil Ihres Urlaubsanspruchs.
Ihr Anspruch auf Urlaubsentgelt bleibt auch bestehen, wenn der Betriebsurlaub kurzfristig verhängt wird und Sie nicht mehr genügend Urlaubstage übrig haben. Der Arbeitgeber muss Sie für den Zeitraum in jedem Fall bezahlen! Urlaubstage aus dem Folgejahr abziehen, darf der Chef nicht.
Darf der Chef genehmigten Urlaub wieder streichen?
Bereits genehmigter Urlaub darf wegen später angeordneten Betriebsferien nicht wieder gestrichen werden. Grundsätzlich gilt: Genehmigt ist genehmigt und darf auch wie geplant als Urlaub genommen werden. Die Genehmigung darf der Chef nur in außerordentlichen Notsituationen zurücknehmen. Zum Beispiel, wenn das Unternehmen unmittelbar in seiner Existenz bedroht ist. Wichtig ist für diesen Fall, dass Sie die Urlaubsgenehmigung schriftlich haben.
Achtung: Wer ohne Zustimmung des Arbeitgebers Urlaub macht (sog. „Selbstbeurlaubung“) riskiert eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die fristlose Kündigung. Lassen Sie sich den Urlaubsantrag daher stets schriftlich bestätigen (E-Mail reicht)! Wird der Urlaubsantrag abgelehnt, können Sie noch um unbezahlten Urlaub (siehe: Freistellung) bitten.
Krank in den Betriebsferien: Was jetzt?
Wird der Arbeitnehmer im Urlaub krank, verfällt sein Urlaubsanspruch in dieser Zeit nicht. Damit Sie sich die Urlaubstage später wieder gutschreiben lassen können, müssen Sie aber nach § 9 BUrlG drei Bedingungen erfüllen:
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Arztbesuch
Suchen Sie umgehend einen Arzt auf (erst recht im Ausland) und lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit per Attest bescheinigen.
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Krankmeldung
Melden Sie sich sofort beim Arbeitgeber und informieren Sie diesen über die Krankmeldung. Dies müssen Sie am ersten Tag der Krankheit tun.
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Bescheinigung
Sorgen Sie dafür, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgehend erhält. Spätestens am dritten Tag, der Arbeitsvertrag kann aber kürzere Fristen vorgeben.
Nur wer im Urlaub offiziell krankgeschrieben wird, kann diese Urlaubstage später nachholen. Der Anspruch darauf verfällt dann nicht. Grund: Der Urlaub dient der Erholung – nicht dem Auskurieren von Krankheiten.
Ist eine Kündigung in den Betriebsferien möglich?
Ja, das Arbeitsverhältnis kann auch gekündigt werden, wenn der Betrieb für eine bestimmte Zeit geschlossen ist. Mitarbeiter dürfen eine Arbeitnehmerkündigung einreichen – diese gilt auch als zugestellt und erhalten, sobald sie im Briefkasten des Unternehmens landet. Für die Kündigungsfrist kann das einen entscheidenden Unterschied machen.
Gleichzeitig können auch Abonnements oder Angebote bei einem Unternehmen gekündigt werden, das sich gerade in den Betriebsferien befindet. Erreicht das Schreiben rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist den Betrieb, ist die Kündigung gültig. Betriebe müssen auch innerhalb des Urlaubs Post annehmen.
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